Strafrecht AT Begriffe ABC - Kobi
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Electronic monitoring Elektr. Fussfesseln. Kommt als Mittel zur Überwachung von Bewährungsauflage oder als S 21<br />
Ersatzmassnahme für die Untersuchungshaft in Frage<br />
Entschuldigender Siehe Schuldausschliessungsgründe 183 67 34<br />
Notstand<br />
Erfolgsdelikte<br />
Räuml. Und zeitlich abtrennbarer Erfolg; ursächlicher zusammenhang zw. Handlung und Erfolg;<br />
Erfolg muss von Vorsatz erfasst sein<br />
107 10 18 6; 22 -23;<br />
53<br />
Ex nunc Unter Berücksichtigung der heutigen Verhältniss 43 24<br />
Ex tunc Unter Berücksichtigung der Sicht des hist. Gesetzgebers 43 24<br />
Fahrlässigkeit<br />
Verwirklichung eines StrafTB durch pflichtwidrige Unvorsichtigkeit (Verletzung einer<br />
Sorgfaltspflicht). Der Täter handelt sorgfaltspflichtwidrig und hätte nach dem gewöhnlichen Lauf<br />
145 49 18 Abs. 3 6; 16; 57-<br />
58<br />
der Dinge sowie seinen pers. Verhälnissen den Erfolg voraussehen oder den Erfolg durch<br />
Pflichtgemässes Verhalten vermeiden können.<br />
Fahrlässigkeit (bewusste) Täter hält die Verwirklichung des TB für möglich, vertraut aber darauf, dieser werde nicht<br />
eintreten. Das Wissen und die Möglichkeit des Erfolgseintritt sind vorhanden. Der Täter rechnet<br />
jedoch nicht mit seinem Eintritt. Der Täter hat eine falsche Vorstellung, und handelt im<br />
191 34<br />
Fahrlässigkeit<br />
(unbewusste)<br />
Leichtsinn. (hoffentlich nicht...)<br />
Der Täter erkennt nicht, dass er den TB verwirklicht. Es fehlt das Wissen, aber das<br />
wissenkönnen ist da. Der Täter hat eine fehlende Vorstellung. Fehlende Vorstellung über die<br />
Möglichkeit des Erfolgeintritts. Er ist pflichtwidrig unaufmerksam.<br />
191 35<br />
FIAZ Teilnahme zu FIAZ siehe S. 230 bedingter Strafvollzug in der Regel ausgeschlossen. 230 88<br />
Finale Handlungslehre Handlung ist ein zweckgerichteter finaler Vorgang, nicht nur die Auslösung eines<br />
125 4<br />
Kausalvorgangs.<br />
Flaggenprinzip Auf Schiffen und Luftfahrzeugen anwendbar, dessen Flagge es führt 96 27<br />
Formelles <strong>Strafrecht</strong> Dient der Aufklärung strafbarer Handlungen, endet mit Gerichtsentscheid 4 16 1<br />
Freie Rechtsfindung Begriffsfindung bei unklaren <strong>Begriffe</strong>n(Porno; Skrupellos, etc.); zu Gunsten des Täters 38/41 1/11<br />
Freies Ermessen Siehe Tafel 84 84<br />
Garantenstellung<br />
Besondere Rechtspflicht zum Handeln: Obuts-, Sicherungs- und<br />
Überwachungsgarantenstellung. Ist ein ungeschriebenes TB-Merkmal. Wird durch Gesetz<br />
(Obhutspflicht der Eltern), Vertrag (Nur wenn die Verhinderung von Rechtsgutschädigungen<br />
oder die Gefahrenabwehr eine zentrale Vertragsverpflichtung der Vereinbarung ist, darf<br />
Garantenstellung angenommen werden Bsp: Bergführer), verschuldet geschaffene Gefahr<br />
(siehe „Ingerenz“) begründet.<br />
Garantenstellung in anderen Fällen bei freiwillig begründeten Gefahrengemeinschaften und bei<br />
Straftaten in Unternehemen (Geschäftsherrenhaftung). Irrtum über die tatsächlichen<br />
Vorstellungen der Grantenstellung SV-Irrtum. Irrtum über die Garantenstellung selber ist<br />
jedoch ein Verbotsirrtum.<br />
236 17 234 Abs<br />
10<br />
Gefährdungsdelikt Vollendet mit dem Eintritt der Gefahr; konkret: Gefährdung im TB; abstrakt: Bsp. FIAZ 108 14 6; 8<br />
Gefängnis 3 Tage bis 3 Jahre (Vergehen) S 17 B 36 74<br />
Gehilfenschaft Vorsätzlich untergeordnete Beteiligung an einem fremden vorsätzlichen Delikt. Es geht um die 218 32 25 27; 25;<br />
51<br />
www.kobi.ch/cp 4