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Strafrecht AT Begriffe ABC - Kobi

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Electronic monitoring Elektr. Fussfesseln. Kommt als Mittel zur Überwachung von Bewährungsauflage oder als S 21<br />

Ersatzmassnahme für die Untersuchungshaft in Frage<br />

Entschuldigender Siehe Schuldausschliessungsgründe 183 67 34<br />

Notstand<br />

Erfolgsdelikte<br />

Räuml. Und zeitlich abtrennbarer Erfolg; ursächlicher zusammenhang zw. Handlung und Erfolg;<br />

Erfolg muss von Vorsatz erfasst sein<br />

107 10 18 6; 22 -23;<br />

53<br />

Ex nunc Unter Berücksichtigung der heutigen Verhältniss 43 24<br />

Ex tunc Unter Berücksichtigung der Sicht des hist. Gesetzgebers 43 24<br />

Fahrlässigkeit<br />

Verwirklichung eines StrafTB durch pflichtwidrige Unvorsichtigkeit (Verletzung einer<br />

Sorgfaltspflicht). Der Täter handelt sorgfaltspflichtwidrig und hätte nach dem gewöhnlichen Lauf<br />

145 49 18 Abs. 3 6; 16; 57-<br />

58<br />

der Dinge sowie seinen pers. Verhälnissen den Erfolg voraussehen oder den Erfolg durch<br />

Pflichtgemässes Verhalten vermeiden können.<br />

Fahrlässigkeit (bewusste) Täter hält die Verwirklichung des TB für möglich, vertraut aber darauf, dieser werde nicht<br />

eintreten. Das Wissen und die Möglichkeit des Erfolgseintritt sind vorhanden. Der Täter rechnet<br />

jedoch nicht mit seinem Eintritt. Der Täter hat eine falsche Vorstellung, und handelt im<br />

191 34<br />

Fahrlässigkeit<br />

(unbewusste)<br />

Leichtsinn. (hoffentlich nicht...)<br />

Der Täter erkennt nicht, dass er den TB verwirklicht. Es fehlt das Wissen, aber das<br />

wissenkönnen ist da. Der Täter hat eine fehlende Vorstellung. Fehlende Vorstellung über die<br />

Möglichkeit des Erfolgeintritts. Er ist pflichtwidrig unaufmerksam.<br />

191 35<br />

FIAZ Teilnahme zu FIAZ siehe S. 230 bedingter Strafvollzug in der Regel ausgeschlossen. 230 88<br />

Finale Handlungslehre Handlung ist ein zweckgerichteter finaler Vorgang, nicht nur die Auslösung eines<br />

125 4<br />

Kausalvorgangs.<br />

Flaggenprinzip Auf Schiffen und Luftfahrzeugen anwendbar, dessen Flagge es führt 96 27<br />

Formelles <strong>Strafrecht</strong> Dient der Aufklärung strafbarer Handlungen, endet mit Gerichtsentscheid 4 16 1<br />

Freie Rechtsfindung Begriffsfindung bei unklaren <strong>Begriffe</strong>n(Porno; Skrupellos, etc.); zu Gunsten des Täters 38/41 1/11<br />

Freies Ermessen Siehe Tafel 84 84<br />

Garantenstellung<br />

Besondere Rechtspflicht zum Handeln: Obuts-, Sicherungs- und<br />

Überwachungsgarantenstellung. Ist ein ungeschriebenes TB-Merkmal. Wird durch Gesetz<br />

(Obhutspflicht der Eltern), Vertrag (Nur wenn die Verhinderung von Rechtsgutschädigungen<br />

oder die Gefahrenabwehr eine zentrale Vertragsverpflichtung der Vereinbarung ist, darf<br />

Garantenstellung angenommen werden Bsp: Bergführer), verschuldet geschaffene Gefahr<br />

(siehe „Ingerenz“) begründet.<br />

Garantenstellung in anderen Fällen bei freiwillig begründeten Gefahrengemeinschaften und bei<br />

Straftaten in Unternehemen (Geschäftsherrenhaftung). Irrtum über die tatsächlichen<br />

Vorstellungen der Grantenstellung SV-Irrtum. Irrtum über die Garantenstellung selber ist<br />

jedoch ein Verbotsirrtum.<br />

236 17 234 Abs<br />

10<br />

Gefährdungsdelikt Vollendet mit dem Eintritt der Gefahr; konkret: Gefährdung im TB; abstrakt: Bsp. FIAZ 108 14 6; 8<br />

Gefängnis 3 Tage bis 3 Jahre (Vergehen) S 17 B 36 74<br />

Gehilfenschaft Vorsätzlich untergeordnete Beteiligung an einem fremden vorsätzlichen Delikt. Es geht um die 218 32 25 27; 25;<br />

51<br />

www.kobi.ch/cp 4

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