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Strafrecht AT Begriffe ABC - Kobi

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Notwehr<br />

TBM: 1. dem Umständen angemessene Abwehr; 2.unmittelbar Drohende oder bereits<br />

156 33 43-45; 64<br />

begonnende Gefahr; 3. rechtswidriger Angriff (es gibt keine Notwehr gegen Notwehr, nicht aber<br />

gegen Notwehrexzess); 4. Angriff auf eigene oder fremede Individualrechtsgüter (Leib, Leben,<br />

Ehre und Vermögen)<br />

Putativnotwehr: irrige Annahme dass ein Angriff vorliegt (wie SV-Irrtum behandeln 19)<br />

Notwehrexzess: (33 iVm 66) unverhältnismässige Abwehr (Milderung 64 und Retorsion 177(bei<br />

extensivem Notwehrexzess)). Bei entschuldbarer Aufregung und Bestürzung (im Affekt<br />

Schuldausschliessungsgrund)<br />

Notwehrhilfe: zu Notwehr ist auch ein dritter Hilfeleistender berechtigt<br />

Obj. Tatbestand Äusseres Erscheinungsbild einer Handlung (bei Erfolgsdel. auch Wirkungen der Handlung) 135 13 11<br />

Obj. Verbrechenslehre Siehe Rechtsgüterschutz 53 18<br />

Offizialdelikt Die Verfolgung erfolgt von Amtes wegen 113 38 68<br />

Personalitätsprinzip Aktiv: Zuständigkeit des Heimatstaates des Täters; passiv: Zuständigkeit des Heimatstaates des 96 28 6/5<br />

Opfers<br />

Point of no return Siehe Versuch (unvollendet) 204 31 20; 21<br />

Praeter legem Echte Lücke (nur zugunsten) 42 16<br />

Prävention Siehe Genaral-; Spezial- 57 ff.<br />

Prinzipien<br />

Siehe Territorialitätsprinzip Flaggenprinzip Personalitätsprinzip Staatsschutzprinzip<br />

Universalitätsprinzip<br />

Putativdelikt<br />

(auch Wahndelikt genannt) Täter meint er würde etwas strafbares Tun, macht jedoch etwas 203 25 17; 18; 23<br />

Rechtfertigungsgründe<br />

(gesetzl.)<br />

Rechtfertigungsgründe<br />

(subj.<br />

Rechtfertigungselemente)<br />

Rechtfertigungsgründe<br />

(übergesetzl.)<br />

erlaubtes ( Straflos)<br />

Schliesst die Rechtswidrigkeit des TB-mässigen Verhalten aus. Die wichtigsten sind gesetzl.<br />

verankert: Gesetzes-, Amts- oder Berufspflicht (32); Notwehr (siehe Notwehr); rechtfertigender<br />

Notstand (siehe Notstand); strafloser Schwangerschaftsabbruch (119); Verletzung des<br />

Amtsgeheimnisses (320 II); Berufsgeheimnis (321 II u. III); Mitteilungsrecht(358_ter)<br />

Erlaubnisirrtum: Rechtfertigungsgrund fehlt, aber der Täter nimmt subjektiv seine Existenz an<br />

(wie Verbotsirrtum 20)<br />

ErlaubnisTB-Irrtum: irrtümliche Annahme von Tatsachen, die die Tat rechtfertigen würde (wie<br />

SV-Irrtum beurteilen 19)<br />

Einwilligung (muss vor der Tat erfolgen; Verzicht auf Leben nicht möglich ZGB 27);<br />

Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) Wasserschaden/Notoperation; Pflichtenkollision<br />

(Feuerwehr kann nicht alle auf einmal retten); Wahrung berechtigter Interessen;<br />

Züchtigungsrecht der Eltern<br />

Rechtfertigungsgründe müssen vom Vorsatz erfasst werden<br />

153ff. 8 41<br />

168 79 20 / 19 17; 46-47<br />

153ff. 41<br />

Rechtsgüter 2<br />

Rechtsgüterschutz (obj. Verbrechenslehre) liberal geprägte Rechtsauffassung; Moral des Täters spielt keine Rolle 50 7/18<br />

Rechtswidrigkeit Verstoss gegen eine Rechtsnorm 152 1<br />

Relative Theorien Strafe als Vorbeugungsmittel (Prävention) 62 34<br />

Rücktritt Täter hat aus eigenem Antrieb die Strafbare Tätigkeit nicht zu Ende geführt 207 41 21 Abs. 2 20; 21<br />

www.kobi.ch/cp 8

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