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Baulichkeiten in Kleingärten - Kleingärtner und ihre Vereine

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• Die Wasserleitung der Parzelle sollte<br />

frostfrei <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Tiefe von m<strong>in</strong>destens<br />

0,80 m verlegt werden.<br />

E<strong>in</strong>friedung / Umzäunung<br />

E<strong>in</strong>friedung der Anlage<br />

• Außene<strong>in</strong>friedungen stehen <strong>in</strong> Verantwortung<br />

des Zwischenpächters, Arbeiten<br />

an dieser E<strong>in</strong>zäunung s<strong>in</strong>d nur nach<br />

Genehmigung des Bezirksverbandes<br />

vorzunehmen<br />

• Die Höhe der E<strong>in</strong>friedung sollte 1,50 m<br />

nicht überschreiten<br />

• Außene<strong>in</strong>friedungen dürfen nicht durch<br />

Tore zu den Parzellen durchbrochen<br />

werden<br />

• Ausnahmen für das Durchbrechen der<br />

E<strong>in</strong>friedung bilden die E<strong>in</strong>gänge zu den<br />

Anlagen<br />

• E<strong>in</strong>fahrten für Kraftfahrzeuge s<strong>in</strong>d<br />

verboten<br />

• An verkehrsreichen Straßen <strong>und</strong> Parkplätzen<br />

dürfen Hecken bis 2,50 m Höhe<br />

gesetzt werden.

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