Baulichkeiten in Kleingärten - Kleingärtner und ihre Vereine
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• Die Wasserleitung der Parzelle sollte<br />
frostfrei <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Tiefe von m<strong>in</strong>destens<br />
0,80 m verlegt werden.<br />
E<strong>in</strong>friedung / Umzäunung<br />
E<strong>in</strong>friedung der Anlage<br />
• Außene<strong>in</strong>friedungen stehen <strong>in</strong> Verantwortung<br />
des Zwischenpächters, Arbeiten<br />
an dieser E<strong>in</strong>zäunung s<strong>in</strong>d nur nach<br />
Genehmigung des Bezirksverbandes<br />
vorzunehmen<br />
• Die Höhe der E<strong>in</strong>friedung sollte 1,50 m<br />
nicht überschreiten<br />
• Außene<strong>in</strong>friedungen dürfen nicht durch<br />
Tore zu den Parzellen durchbrochen<br />
werden<br />
• Ausnahmen für das Durchbrechen der<br />
E<strong>in</strong>friedung bilden die E<strong>in</strong>gänge zu den<br />
Anlagen<br />
• E<strong>in</strong>fahrten für Kraftfahrzeuge s<strong>in</strong>d<br />
verboten<br />
• An verkehrsreichen Straßen <strong>und</strong> Parkplätzen<br />
dürfen Hecken bis 2,50 m Höhe<br />
gesetzt werden.