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Baulichkeiten in Kleingärten - Kleingärtner und ihre Vereine

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E<strong>in</strong>bau<br />

• Der E<strong>in</strong>bau von Abwassersammelgruben<br />

ist zu beantragen <strong>und</strong> vom Eigentümer<br />

bzw. Bezirksverband zu genehmigen.<br />

• Sammelgruben s<strong>in</strong>d von den Parzellengrenzen<br />

m<strong>in</strong>destens zwei Meter, von<br />

<strong>Baulichkeiten</strong> m<strong>in</strong>destens 5 m (Dom)<br />

entfernt e<strong>in</strong>zubr<strong>in</strong>gen.<br />

• Nach dem E<strong>in</strong>bau oder der Sanierung<br />

der Grube ist e<strong>in</strong> Dichtigkeitsnachweis zu<br />

erbr<strong>in</strong>gen (ist nicht mit dem DIBT-Zertifikat<br />

gleichzusetzen).<br />

• Die Verb<strong>in</strong>dung zwischen Sammelgruben<br />

<strong>und</strong> Sanitärbereich ist durch KG Rohre zu<br />

realisieren.<br />

• Nach Fertigstellung der Gesamtanlage bis<br />

h<strong>in</strong> zum Sanitärbereich ist e<strong>in</strong>e Dichtigkeitsprüfung<br />

vorzunehmen.<br />

• Die Errichtung <strong>und</strong> Sanierung ist durch<br />

Sachverständige zu bestätigen.<br />

Nachweis<br />

• Fäkalienabfuhrquittungen für die schadlose<br />

Beseitigung s<strong>in</strong>d dem Verpächter auf<br />

Verlangen vorzulegen.<br />

• Dichtigkeitsnachweise s<strong>in</strong>d entsprechend<br />

der Gesetzlichkeit zu wiederholen.<br />

Sonderregelungen<br />

• Der Anschluss von Kle<strong>in</strong>gärten an die öffentliche<br />

Kanalisation ist möglich, wenn aus<br />

wirtschaftlichen oder ökologischen Gründen<br />

andere Anlagen nicht vertretbar s<strong>in</strong>d <strong>und</strong><br />

städtebauliche Gründe nicht entgegen<br />

stehen.<br />

• Anträge kann nur der Zwischenpächter<br />

stellen. Die Bewilligung wird über den<br />

Zwischenpachtvertrag geregelt.<br />

• Für Kle<strong>in</strong>gärten <strong>in</strong> Wasserschutzgebieten<br />

gelten neben den Bestimmungen<br />

der Wasserschutzgebietsverordnungen<br />

auch die Regelungen des Berl<strong>in</strong>er<br />

Wassergesetzes.

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