Baulichkeiten in Kleingärten - Kleingärtner und ihre Vereine
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Errichtung von Lauben<br />
<strong>und</strong> anderer baulicher Anlagen<br />
Die Errichtung von Lauben ist bauaufsichtlich<br />
genehmigungsfrei.<br />
Trotzdem müssen die materiellen Vorschriften<br />
der Bauordnung für Berl<strong>in</strong> e<strong>in</strong>gehalten<br />
werden.<br />
Der Standort der Laube bedarf der<br />
Zustimmung des Verpächters.<br />
Als Baustoffe können sowohl Holz als auch<br />
Mauerste<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>gesetzt werden.<br />
Jedes Bauvorhaben ist beim Bezirksverband<br />
oder beim jeweiligen Verpächter anzuzeigen,<br />
<strong>in</strong> bestimmten Bereichen auch dem<br />
Eigentümer zur Genehmigung vorzulegen.<br />
Die Beantragung erfolgt <strong>in</strong> der Regel 2-4 fach<br />
auf entsprechenden Formblättern.<br />
E<strong>in</strong>zureichende Unterlagen s<strong>in</strong>d:<br />
• Gr<strong>und</strong>riss- <strong>und</strong> Bauzeichnungen der Laube<br />
(<strong>in</strong> der Regel Prospektunterlagen)<br />
• Gr<strong>und</strong>rissplan der Parzelle mit e<strong>in</strong>gemaßter<br />
Laube (<strong>in</strong>cl. Entfernungsmaße zu Parzellengrenzen)<br />
<strong>und</strong> Wegebezeichnung sowie<br />
Angaben der Baulichkeit der Nachbarparzellen;<br />
(empfehlenswert ist e<strong>in</strong> Maßstab<br />
von 1 : 100)<br />
• Bei Nichttypenbauten s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e<br />
Baubeschreibung <strong>und</strong> e<strong>in</strong>e statische<br />
Berechnung vorzulegen.<br />
• Angaben zur F<strong>und</strong>amenttiefe<br />
Lauben dürfen weder von <strong>ihre</strong>r Beschaffenheit,<br />
noch von <strong>ihre</strong>r Errichtung <strong>und</strong> Ausstattung<br />
zum dauerhaften Wohnen geeignet se<strong>in</strong>.<br />
Bei der E<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gung von Abwassersammelgruben<br />
ist zusätzlich e<strong>in</strong>e Kopie der<br />
Allgeme<strong>in</strong>en bauaufsichtlichen Zulassung<br />
des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBT)<br />
der Beantragung beizufügen.<br />
Auch andere bauliche Anlagen, wie Wasserabstellschächte<br />
<strong>und</strong> Gewächshäuser, s<strong>in</strong>d nur<br />
nach vorheriger Zustimmung des Verpächters<br />
zu errichten.