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Baulichkeiten in Kleingärten - Kleingärtner und ihre Vereine

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Errichtung von Lauben<br />

<strong>und</strong> anderer baulicher Anlagen<br />

Die Errichtung von Lauben ist bauaufsichtlich<br />

genehmigungsfrei.<br />

Trotzdem müssen die materiellen Vorschriften<br />

der Bauordnung für Berl<strong>in</strong> e<strong>in</strong>gehalten<br />

werden.<br />

Der Standort der Laube bedarf der<br />

Zustimmung des Verpächters.<br />

Als Baustoffe können sowohl Holz als auch<br />

Mauerste<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>gesetzt werden.<br />

Jedes Bauvorhaben ist beim Bezirksverband<br />

oder beim jeweiligen Verpächter anzuzeigen,<br />

<strong>in</strong> bestimmten Bereichen auch dem<br />

Eigentümer zur Genehmigung vorzulegen.<br />

Die Beantragung erfolgt <strong>in</strong> der Regel 2-4 fach<br />

auf entsprechenden Formblättern.<br />

E<strong>in</strong>zureichende Unterlagen s<strong>in</strong>d:<br />

• Gr<strong>und</strong>riss- <strong>und</strong> Bauzeichnungen der Laube<br />

(<strong>in</strong> der Regel Prospektunterlagen)<br />

• Gr<strong>und</strong>rissplan der Parzelle mit e<strong>in</strong>gemaßter<br />

Laube (<strong>in</strong>cl. Entfernungsmaße zu Parzellengrenzen)<br />

<strong>und</strong> Wegebezeichnung sowie<br />

Angaben der Baulichkeit der Nachbarparzellen;<br />

(empfehlenswert ist e<strong>in</strong> Maßstab<br />

von 1 : 100)<br />

• Bei Nichttypenbauten s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e<br />

Baubeschreibung <strong>und</strong> e<strong>in</strong>e statische<br />

Berechnung vorzulegen.<br />

• Angaben zur F<strong>und</strong>amenttiefe<br />

Lauben dürfen weder von <strong>ihre</strong>r Beschaffenheit,<br />

noch von <strong>ihre</strong>r Errichtung <strong>und</strong> Ausstattung<br />

zum dauerhaften Wohnen geeignet se<strong>in</strong>.<br />

Bei der E<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gung von Abwassersammelgruben<br />

ist zusätzlich e<strong>in</strong>e Kopie der<br />

Allgeme<strong>in</strong>en bauaufsichtlichen Zulassung<br />

des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBT)<br />

der Beantragung beizufügen.<br />

Auch andere bauliche Anlagen, wie Wasserabstellschächte<br />

<strong>und</strong> Gewächshäuser, s<strong>in</strong>d nur<br />

nach vorheriger Zustimmung des Verpächters<br />

zu errichten.

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