Baulichkeiten in Kleingärten - Kleingärtner und ihre Vereine
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Weitere <strong>Baulichkeiten</strong><br />
Gewächshaus<br />
Zusätzlich zur Laube darf e<strong>in</strong> Gewächshaus<br />
bis zu 7 qm Gr<strong>und</strong>fläche <strong>und</strong> e<strong>in</strong>er Höhe<br />
von 2,20 m errichtet werden.<br />
Vor Aufstellung der Baulichkeit ist die<br />
Zustimmung des Verpächters schriftlich<br />
e<strong>in</strong>zuholen.<br />
E<strong>in</strong>e Teilnutzung des Gewächshauses als<br />
Schuppen ist nicht statthaft.<br />
K<strong>in</strong>derspielhaus<br />
Die Errichtung e<strong>in</strong>es K<strong>in</strong>derspielhauses<br />
mit 2 qm Gr<strong>und</strong>fläche <strong>und</strong> e<strong>in</strong>er Höhe bis<br />
1,25 m kann ohne Zustimmung des<br />
Verpächters realisiert werden.<br />
E<strong>in</strong>e auch zeitweilige Nutzung des K<strong>in</strong>derspielhauses<br />
als Abstellraum für Geräte <strong>und</strong><br />
Materialien ist unzulässig.<br />
Werkfoto: Oase Wübker GmbH & Co.KG<br />
Gartenteich<br />
Auf der Parzelle kann e<strong>in</strong> Gartenteich mit<br />
flachen Randbereichen bis zu e<strong>in</strong>er Größe<br />
von max. 10 qm angelegt werden.<br />
Er darf nicht aus Beton oder sonstigem