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Baulichkeiten in Kleingärten - Kleingärtner und ihre Vereine

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• Die Errichtung von Rankgerüsten <strong>und</strong><br />

Pergolen ist zulässig. Dabei ist das<br />

vollständige Auskleiden der Felder mit<br />

unterschiedlichen Materialien nicht<br />

gestattet.<br />

• Alle kompostierbaren Materialien des<br />

Gartens s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Kompostanlagen zu<br />

verwerten.<br />

• Das Auskleiden / Verschließen des gesamten<br />

überdachten Laubenvorplatzes zu e<strong>in</strong>er<br />

Veranda ist nicht zulässig. Das Anbr<strong>in</strong>gen<br />

e<strong>in</strong>es e<strong>in</strong>seitigen seitlichen Wetterschutzes<br />

ist statthaft.<br />

• Die Aufstellung von Werbetafeln <strong>in</strong><br />

Kle<strong>in</strong>gartenanlagen ist nicht zulässig.<br />

Technische E<strong>in</strong>richtungen<br />

• Die Installation technischer E<strong>in</strong>richtungen<br />

ist nur durch autorisierte Fachfirmen durchzuführen.<br />

• Netzunabhängige Fotovoltaik-Anlagen<br />

<strong>und</strong> solarthermische Anlagen können<br />

auf Antrag mit Zustimmung des Bezirksverbandes<br />

errichtet werden.<br />

Genehmigt wird e<strong>in</strong>e Kollektorgröße<br />

von ca. 2,5 qm.<br />

• Die Errichtung von Fernsprechanlagen <strong>in</strong><br />

Kle<strong>in</strong>gärten bedarf der Zustimmung des<br />

Bezirksverbandes.<br />

• Die Versorgung e<strong>in</strong>er Parzelle mit e<strong>in</strong>em<br />

Elektroanschluss ist nur mit Zustimmung<br />

des Bezirksverbandes auf schriftlichen<br />

Antrag möglich.<br />

• Alarmanlagen <strong>und</strong> Bewegungsmelder<br />

s<strong>in</strong>d zum Schutz der <strong>Baulichkeiten</strong><br />

möglich, dürfen aber <strong>in</strong> <strong>ihre</strong>r Funktion<br />

zu ke<strong>in</strong>er Belästigung der Nachbarn<br />

führen.

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