Baulichkeiten in Kleingärten - Kleingärtner und ihre Vereine
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• Die Errichtung von Rankgerüsten <strong>und</strong><br />
Pergolen ist zulässig. Dabei ist das<br />
vollständige Auskleiden der Felder mit<br />
unterschiedlichen Materialien nicht<br />
gestattet.<br />
• Alle kompostierbaren Materialien des<br />
Gartens s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Kompostanlagen zu<br />
verwerten.<br />
• Das Auskleiden / Verschließen des gesamten<br />
überdachten Laubenvorplatzes zu e<strong>in</strong>er<br />
Veranda ist nicht zulässig. Das Anbr<strong>in</strong>gen<br />
e<strong>in</strong>es e<strong>in</strong>seitigen seitlichen Wetterschutzes<br />
ist statthaft.<br />
• Die Aufstellung von Werbetafeln <strong>in</strong><br />
Kle<strong>in</strong>gartenanlagen ist nicht zulässig.<br />
Technische E<strong>in</strong>richtungen<br />
• Die Installation technischer E<strong>in</strong>richtungen<br />
ist nur durch autorisierte Fachfirmen durchzuführen.<br />
• Netzunabhängige Fotovoltaik-Anlagen<br />
<strong>und</strong> solarthermische Anlagen können<br />
auf Antrag mit Zustimmung des Bezirksverbandes<br />
errichtet werden.<br />
Genehmigt wird e<strong>in</strong>e Kollektorgröße<br />
von ca. 2,5 qm.<br />
• Die Errichtung von Fernsprechanlagen <strong>in</strong><br />
Kle<strong>in</strong>gärten bedarf der Zustimmung des<br />
Bezirksverbandes.<br />
• Die Versorgung e<strong>in</strong>er Parzelle mit e<strong>in</strong>em<br />
Elektroanschluss ist nur mit Zustimmung<br />
des Bezirksverbandes auf schriftlichen<br />
Antrag möglich.<br />
• Alarmanlagen <strong>und</strong> Bewegungsmelder<br />
s<strong>in</strong>d zum Schutz der <strong>Baulichkeiten</strong><br />
möglich, dürfen aber <strong>in</strong> <strong>ihre</strong>r Funktion<br />
zu ke<strong>in</strong>er Belästigung der Nachbarn<br />
führen.