Anträge - FSG
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ANTRÄGE - Kapitel IV<br />
16. Wiener Landeskonferenz - 20. bis 21. September 2006<br />
Aus- und Weiterbildung<br />
Wir als Jugend der GdG haben folgenden Trend in den letzten Jahren erkannt: Immer mehr<br />
Lehrlinge und GuK-SchülerInnen der Stadt Wien und der Wiener Stadtwerke Holding AG<br />
schreiten trotz diverser Krankheitsbilder zum Dienst oder in die Schule. Warum schaden unsere<br />
in Ausbildung stehenden Jugendlichen ihrem Körper? Auf diese Frage gibt es eine einfache<br />
Erklärung - es liegt an den Übernahmekriterien vom Lehrling zum Bediensteten bzw. von<br />
der/vom GuK-SchülerIn zum diplomierten Krankenpflegepersonal. Auf Grund der tristen<br />
Arbeitsmarktsituation möchte jeder Jugendliche nach seiner Ausbildung einen Arbeitsplatz.<br />
Deshalb geht man so „manchen Deal“ ein, auch wenn dadurch die Gesundheit geschädigt wird.<br />
Die Übernahmekriterien schauen wie folgt aus: „Dienstbeurteilungen (Arbeitsplatz),<br />
Schulleistung und man lese und staune, Krankenstände“.<br />
Wir waren fest davon überzeugt, dass nur ein/e Arzt/Ärztin über das Krankheitsbild eines<br />
Menschen urteilen kann, jedoch wurden wir eines Besseren belehrt. Auch die Stadt Wien ist in<br />
der Lage, solches zu tun. Bei der Stadt Wien gibt es einen Krankenstandstagedurchschnitt,<br />
welcher bei 13 Tagen pro Jahr liegt. Sollte ein Lehrling weit über diesem Durchschnitt liegen -<br />
egal welcher Krankenstand (Krankenhaus, grippaler Infekt, usw. oder einzelne Tage nach<br />
Wochenenden oder Fenstertagen) - bekommt dieser nur einen befristeten Vertrag ohne<br />
Verlängerungsoption.<br />
Die Stadt Wien sollte sich voll und ganz auf die Berufsausbildung der Lehrlinge und GuK-<br />
SchülerInnen konzentrieren, denn hier gibt es noch immer in einigen Bereichen gravierende<br />
Probleme, welche die GdG-Jugendabteilung seit Jahren aufdeckt (z. B. berufsfremde<br />
Tätigkeiten, usw.) und den praktizierenden ÄrztInnen unseres Landes die Beurteilung von<br />
Krankenständen überlassen.<br />
Daher fordert die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG das individuelle Überdenken des<br />
Übernahmekriteriums „Krankenstandstage“ bei Lehrlingen und GuK-SchülerInnen.<br />
Antragsteller: Jugendabteilung IV / 16.<br />
Unregelmäßige, unangekündigte<br />
Kontrollen der Ausbildungsplätze<br />
In den meisten Dienststellen der Gemeinde Wien und der Wiener Stadtwerke Holding AG wird<br />
dem Lehrling Arbeit von KollegInnen, welche für die Ausbildung des Auszubildenden nicht<br />
zuständig sind, ohne Wissen des/der Ausbildners/Ausbildnerin angeordnet - manchmal ohne<br />
Erklärungen oder Anleitungen. Wozu gibt es dann AusbildnerInnen, wenn diese weder für den<br />
Auszubildenden da sind, noch seine Tätigkeiten oder ob die Arbeit richtig verteilt wird,<br />
überprüfen?<br />
Daher fordert die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG<br />
♦ mehrmalige, unangekündigte Kontrollen durch das Lehrlingsmanagement der<br />
MA 2 oder der Wiener Stadtwerke Holding AG, jedoch ohne ReferatsleiterIn bzw.<br />
AbteilungsleiterIn, um die AusbildnerInnen gezielter beobachten zu können,<br />
♦ AusbildnerInnen sollten den Lehrling mit Arbeit versorgen. Wenn andere<br />
MitarbeiterInnen den Lehrling mit Tätigkeiten beauftragen, so soll dies nur in<br />
Absprache mit dem/der jeweils zuständigen AusbildnerIn möglich sein.<br />
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