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Anträge - FSG

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ANTRÄGE - Kapitel VI<br />

16. Wiener Landeskonferenz - 20. bis 21. September 2006<br />

Organisation und ÖGB-Reform<br />

Antragsteller: <strong>FSG</strong> und KIV/UG der HG I VI / 1.<br />

Beiziehung der Personalvertretung<br />

an den Hearings für Aufstiegsposten<br />

Bei den Hearings für Aufstiegsposten werden oft weit in die Zukunft reichende Festlegungen<br />

getroffen, die sich mittelfristig auf den Betrieb und auf die Arbeitsbedingungen auswirken. Da<br />

diese Gespräche ihrem inneren Gehalt nach für die Zukunft zu schließende Kontrakte<br />

darstellen, sollte ein Stimmrecht von PersonalvertreterInnen obligatorisch sein.<br />

Zur Absicherung der in etlichen Abteilungen bereits gepflogenen und in den anderen<br />

Abteilungen durchzusetzenden Beiziehung fordert die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG,<br />

dass dies auch im Wiener Personalvertretungsgesetz (W-PVG) unmissverständlich formuliert<br />

werden soll.<br />

Antragsteller: <strong>FSG</strong> der HG VII VI / 2.<br />

Anpassung des Mitgliedsbeitrages bei PensionistInnen<br />

Der Mitgliedsbeitrag der aktiv Bediensteten ist sowohl für Pragmatisierte als auch für<br />

Vertragsbedienstete der gleiche, das Ungleichgewicht entsteht erst bei der Pensionierung.<br />

Um die Leistungen der Hauptgruppe VII - PensionistInnen weiter erhalten zu können - wie z. B.<br />

Urlaubszuschuss, Sterbekostenbeitrag, Hilfe aus dem Unterstützungsfonds, Sonderurlaube und<br />

Subventionen - fordert die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG den Mitgliedsbeitrag von<br />

Vertragsbediensteten an den der BeamtInnen im Ruhestand anzupassen.<br />

Antragsteller: <strong>FSG</strong> VI / 3.<br />

Änderungen der GdG-Geschäftsordnung - Landesgruppe Wien<br />

Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert folgende Änderungen in der GdG-Geschäftsordnung<br />

– Landesgruppe Wien:<br />

§ 3 Die Wiener Landeskonferenz, Absatz 1, 4. Satz<br />

Die Ausschreibung der Einberufung der Wiener Landeskonferenz ist entweder im Magazin der<br />

GdG oder auf der homepage der GdG zu veröffentlichen.<br />

§ 4 Die Wahl der Delegierten zur Wiener Landeskonferenz, Absatz 3, 2. Satz<br />

Die Delegierten der Hauptgruppen I - VII können auch mittels Briefwahl nach den vom Wahlvorstand<br />

erstellten Richtlinien - ebenfalls auf die Dauer von vier Jahren - gewählt werden.<br />

§ 4 Die Wahl der Delegierten zur Wiener Landeskonferenz, Absatz 10<br />

Das Ergebnis der Wahl der Delegierten zur Wiener Landeskonferenz wird vom Wahlvorstand<br />

entweder im Magazin der GdG oder auf der homepage der GdG bekannt gegeben.<br />

§ 5 Der Wiener Vorstand, Absatz 1, Ziffer b<br />

Den von den Hauptgruppen, den Minderheitsfraktionen und wahlwerbenden Gruppierungen<br />

entsandten Mitgliedern.<br />

Seite VI / 35

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