Anträge - FSG
Anträge - FSG
Anträge - FSG
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
ANTRÄGE - Kapitel VI<br />
16. Wiener Landeskonferenz - 20. bis 21. September 2006<br />
Organisation und ÖGB-Reform<br />
Antragsteller: <strong>FSG</strong> und KIV/UG der HG I VI / 1.<br />
Beiziehung der Personalvertretung<br />
an den Hearings für Aufstiegsposten<br />
Bei den Hearings für Aufstiegsposten werden oft weit in die Zukunft reichende Festlegungen<br />
getroffen, die sich mittelfristig auf den Betrieb und auf die Arbeitsbedingungen auswirken. Da<br />
diese Gespräche ihrem inneren Gehalt nach für die Zukunft zu schließende Kontrakte<br />
darstellen, sollte ein Stimmrecht von PersonalvertreterInnen obligatorisch sein.<br />
Zur Absicherung der in etlichen Abteilungen bereits gepflogenen und in den anderen<br />
Abteilungen durchzusetzenden Beiziehung fordert die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG,<br />
dass dies auch im Wiener Personalvertretungsgesetz (W-PVG) unmissverständlich formuliert<br />
werden soll.<br />
Antragsteller: <strong>FSG</strong> der HG VII VI / 2.<br />
Anpassung des Mitgliedsbeitrages bei PensionistInnen<br />
Der Mitgliedsbeitrag der aktiv Bediensteten ist sowohl für Pragmatisierte als auch für<br />
Vertragsbedienstete der gleiche, das Ungleichgewicht entsteht erst bei der Pensionierung.<br />
Um die Leistungen der Hauptgruppe VII - PensionistInnen weiter erhalten zu können - wie z. B.<br />
Urlaubszuschuss, Sterbekostenbeitrag, Hilfe aus dem Unterstützungsfonds, Sonderurlaube und<br />
Subventionen - fordert die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG den Mitgliedsbeitrag von<br />
Vertragsbediensteten an den der BeamtInnen im Ruhestand anzupassen.<br />
Antragsteller: <strong>FSG</strong> VI / 3.<br />
Änderungen der GdG-Geschäftsordnung - Landesgruppe Wien<br />
Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG fordert folgende Änderungen in der GdG-Geschäftsordnung<br />
– Landesgruppe Wien:<br />
§ 3 Die Wiener Landeskonferenz, Absatz 1, 4. Satz<br />
Die Ausschreibung der Einberufung der Wiener Landeskonferenz ist entweder im Magazin der<br />
GdG oder auf der homepage der GdG zu veröffentlichen.<br />
§ 4 Die Wahl der Delegierten zur Wiener Landeskonferenz, Absatz 3, 2. Satz<br />
Die Delegierten der Hauptgruppen I - VII können auch mittels Briefwahl nach den vom Wahlvorstand<br />
erstellten Richtlinien - ebenfalls auf die Dauer von vier Jahren - gewählt werden.<br />
§ 4 Die Wahl der Delegierten zur Wiener Landeskonferenz, Absatz 10<br />
Das Ergebnis der Wahl der Delegierten zur Wiener Landeskonferenz wird vom Wahlvorstand<br />
entweder im Magazin der GdG oder auf der homepage der GdG bekannt gegeben.<br />
§ 5 Der Wiener Vorstand, Absatz 1, Ziffer b<br />
Den von den Hauptgruppen, den Minderheitsfraktionen und wahlwerbenden Gruppierungen<br />
entsandten Mitgliedern.<br />
Seite VI / 35