WIR HEIRATEN! - Bayern
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WICHTIG: DIESE UND DIE FOLGENDEN ANGABEN GELTEN UNEINGE-<br />
SCHRÄNKT NUR IM FALLE DER STEUERLICHEN ZUSAMMENVERANLA-<br />
GUNG DER EHELEUTE.<br />
31<br />
Beispiel (Stand 2006, ohne Berücksichtigung von Solidaritätszuschlag<br />
und Kirchensteuer):<br />
Herr Meier und Frau Huber haben Anfang des Jahres geheiratet. Sie arbeiten<br />
beide und haben zu versteuernde Einkommen von 28.000 € und 12.000 €.<br />
Als Ledige müssten sie Einkommensteuer in Höhe von 5.179 € bzw. 816 €<br />
zahlen. Bei Zusammenveranlagung beträgt die Steuer nach der Splittingtabelle<br />
5.700 €. Zusammen gerechnet sparen die Eheleute also 295 €.<br />
Höher ist die Steuerersparnis, wenn Frau Huber nach der Hochzeit ihre<br />
Erwerbstätigkeit (etwa wegen einer Babypause) beendet. Die gemeinsame<br />
Steuer der Eheleute beträgt dann nur noch 2.588 €, das sind 2.591 € weniger<br />
als Herr Maier als Lediger zu versteuern hätte.