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WIR HEIRATEN! - Bayern

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WICHTIG: DIESE UND DIE FOLGENDEN ANGABEN GELTEN UNEINGE-<br />

SCHRÄNKT NUR IM FALLE DER STEUERLICHEN ZUSAMMENVERANLA-<br />

GUNG DER EHELEUTE.<br />

31<br />

Beispiel (Stand 2006, ohne Berücksichtigung von Solidaritätszuschlag<br />

und Kirchensteuer):<br />

Herr Meier und Frau Huber haben Anfang des Jahres geheiratet. Sie arbeiten<br />

beide und haben zu versteuernde Einkommen von 28.000 € und 12.000 €.<br />

Als Ledige müssten sie Einkommensteuer in Höhe von 5.179 € bzw. 816 €<br />

zahlen. Bei Zusammenveranlagung beträgt die Steuer nach der Splittingtabelle<br />

5.700 €. Zusammen gerechnet sparen die Eheleute also 295 €.<br />

Höher ist die Steuerersparnis, wenn Frau Huber nach der Hochzeit ihre<br />

Erwerbstätigkeit (etwa wegen einer Babypause) beendet. Die gemeinsame<br />

Steuer der Eheleute beträgt dann nur noch 2.588 €, das sind 2.591 € weniger<br />

als Herr Maier als Lediger zu versteuern hätte.

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