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WIR HEIRATEN! - Bayern

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7. LEISTUNGEN FÜR DIE FAMILIE<br />

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7. Leistungen für die Familie<br />

Die Familie steht unter dem besonderen Schutz des Staates. Dieser kommt<br />

seinem Auftrag in vielfacher Hinsicht nach, insbesondere durch:<br />

_FINANZIELLE LEISTUNGEN,<br />

_ FAMILIENGERECHTE GESTALTUNG DES STEUER- UND SOZIALVER-<br />

SICHERUNGSSYSTEMS SOWIE DES ARBEITSRECHTS,<br />

_FÖRDERUNG DER KINDERBETREUUNG,<br />

_ERZIEHUNGS-, EHE- UND FAMILIENBERATUNG UND<br />

_FÖRDERUNG DER ELTERN- UND FAMILIENBILDUNG.<br />

Kindergeld und Steuerfreibeträge für Kinder<br />

Der Staat mildert die auf die Eltern zukommenden Ausgaben entweder<br />

durch das Kindergeld oder durch steuerliche Freibeträge (Kinderfreibetrag,<br />

Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf).<br />

Dabei brauchen Sie sich nicht darum zu kümmern, welche Alternative für<br />

Sie die bessere ist. Dies macht das Finanzamt von sich aus.<br />

Das Kindergeld wird Ihnen monatlich gezahlt. Es beträgt für die ersten drei<br />

Kinder monatlich je 154 €, für weitere Kinder monatlich je 179 €. Es wird<br />

auf Antrag von den Familienkassen bei den Agenturen für Arbeit bzw. bei<br />

Angehörigen des öffentlichen Dienstes vom Dienstherrn ausbezahlt.<br />

Kindergeld wird für jedes Kind bis zur Vollendung seines 18. Lebens -<br />

jahres bezahlt, für ältere Kinder nur unter zusätzlichen Voraussetzungen<br />

(z. B. wenn das Kind sich in Berufsausbildung befindet und eine bestimmte<br />

Einkommensgrenze nicht überschreitet oder für behinderte Kinder).

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