WIR HEIRATEN! - Bayern
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7. LEISTUNGEN FÜR DIE FAMILIE<br />
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7. Leistungen für die Familie<br />
Die Familie steht unter dem besonderen Schutz des Staates. Dieser kommt<br />
seinem Auftrag in vielfacher Hinsicht nach, insbesondere durch:<br />
_FINANZIELLE LEISTUNGEN,<br />
_ FAMILIENGERECHTE GESTALTUNG DES STEUER- UND SOZIALVER-<br />
SICHERUNGSSYSTEMS SOWIE DES ARBEITSRECHTS,<br />
_FÖRDERUNG DER KINDERBETREUUNG,<br />
_ERZIEHUNGS-, EHE- UND FAMILIENBERATUNG UND<br />
_FÖRDERUNG DER ELTERN- UND FAMILIENBILDUNG.<br />
Kindergeld und Steuerfreibeträge für Kinder<br />
Der Staat mildert die auf die Eltern zukommenden Ausgaben entweder<br />
durch das Kindergeld oder durch steuerliche Freibeträge (Kinderfreibetrag,<br />
Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf).<br />
Dabei brauchen Sie sich nicht darum zu kümmern, welche Alternative für<br />
Sie die bessere ist. Dies macht das Finanzamt von sich aus.<br />
Das Kindergeld wird Ihnen monatlich gezahlt. Es beträgt für die ersten drei<br />
Kinder monatlich je 154 €, für weitere Kinder monatlich je 179 €. Es wird<br />
auf Antrag von den Familienkassen bei den Agenturen für Arbeit bzw. bei<br />
Angehörigen des öffentlichen Dienstes vom Dienstherrn ausbezahlt.<br />
Kindergeld wird für jedes Kind bis zur Vollendung seines 18. Lebens -<br />
jahres bezahlt, für ältere Kinder nur unter zusätzlichen Voraussetzungen<br />
(z. B. wenn das Kind sich in Berufsausbildung befindet und eine bestimmte<br />
Einkommensgrenze nicht überschreitet oder für behinderte Kinder).