WIR HEIRATEN! - Bayern
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Hilfen für Schwangere<br />
Werdende Mütter haben Anspruch<br />
auf eine umfassende Beratung<br />
in allen sozialen Fragen, die mit der<br />
Schwangerschaft zusammenhängen.<br />
Die Beratung ist kostenlos und<br />
auf Wunsch auch anonym bei den<br />
Schwangerenberatungsstellen.<br />
Deren Anschriften finden Sie im<br />
Telefonbuch oder im Internet unter<br />
www.stmas.bayern.de/familie/<br />
schwanger. Hier erhalten Sie auch<br />
Informationen über gesetzliche<br />
Ansprüche, z. B. Mutterschutz, Kindergeld<br />
und Erziehungsgeld.<br />
Unterstützung für Schwangere<br />
in Notlagen<br />
Die Landesstiftung „Hilfe für Mutter<br />
und Kind“ unterstützt Schwangere<br />
und Mütter mit Kleinkindern, die in<br />
Not geraten sind. Reichen die ge -<br />
setzlichen Leistungen im Einzelfall<br />
nicht aus und unterschreitet das<br />
Familieneinkommen eine bestimmte<br />
Einkommensgrenze, stellt die Landesstiftung<br />
ergänzende Hilfen zur<br />
Verfügung. Die Unterstützung richtet<br />
sich nach dem jeweiligen Einzelfall<br />
und reicht von Babyausstattung über<br />
Umstandskleidung bis hin zu Einrichtungsgegenständen<br />
für das Kind.