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WIR HEIRATEN! - Bayern

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37<br />

Hilfen für Schwangere<br />

Werdende Mütter haben Anspruch<br />

auf eine umfassende Beratung<br />

in allen sozialen Fragen, die mit der<br />

Schwangerschaft zusammenhängen.<br />

Die Beratung ist kostenlos und<br />

auf Wunsch auch anonym bei den<br />

Schwangerenberatungsstellen.<br />

Deren Anschriften finden Sie im<br />

Telefonbuch oder im Internet unter<br />

www.stmas.bayern.de/familie/<br />

schwanger. Hier erhalten Sie auch<br />

Informationen über gesetzliche<br />

Ansprüche, z. B. Mutterschutz, Kindergeld<br />

und Erziehungsgeld.<br />

Unterstützung für Schwangere<br />

in Notlagen<br />

Die Landesstiftung „Hilfe für Mutter<br />

und Kind“ unterstützt Schwangere<br />

und Mütter mit Kleinkindern, die in<br />

Not geraten sind. Reichen die ge -<br />

setzlichen Leistungen im Einzelfall<br />

nicht aus und unterschreitet das<br />

Familieneinkommen eine bestimmte<br />

Einkommensgrenze, stellt die Landesstiftung<br />

ergänzende Hilfen zur<br />

Verfügung. Die Unterstützung richtet<br />

sich nach dem jeweiligen Einzelfall<br />

und reicht von Babyausstattung über<br />

Umstandskleidung bis hin zu Einrichtungsgegenständen<br />

für das Kind.

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