WIR HEIRATEN! - Bayern
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Weitere steuerliche Auswirkungen<br />
Generell lässt sich sagen: Freibeträge und steuerliche Höchstgrenzen verdoppeln<br />
sich in der Regel für ein Ehepaar, z. B.:<br />
_ DER WERBUNGSKOSTENPAUSCHBETRAG BEI EINKÜNFTEN AUS<br />
KAPITALVERMÖGEN VON 51 € AUF 102 €,<br />
_DER SPARERFREIBETRAG VON 750 € AUF 1.500 €<br />
_ DIE HÖCHSTBETRÄGE FÜR DIE STEUERLICHE BERÜCKSICHTIGUNG<br />
VON ZUWENDUNGEN AN POLITISCHE PARTEIEN UND AN UNABHÄNGIGE<br />
WÄHLERVEREINIGUNGEN,<br />
_ DIE HÖCHSTBETRÄGE FÜR DEN ABZUG VON VORSORGEAUFWENDUN-<br />
GEN ALS SONDERAUSGABEN,<br />
_ DER HÖCHSTBETRAG BEI DER BERECHNUNG DER VORSORGEPAU-<br />
SCHALE,<br />
_DER SONDERAUSGABENPAUSCHBETRAG VON 36 € AUF 72 €,<br />
_ DER FREIBETRAG BEI DEN EINKÜNFTEN AUS LAND- UND FORST<strong>WIR</strong>T-<br />
SCHAFT VON 670 € AUF 1.340 €<br />
Diese Verdoppelung führt meist zu einer steuerlichen Entlastung. Kein<br />
Vorteil ergibt sich, wenn beide Ehepartner bereits vor der Ehe ein eigenes<br />
Einkommen bezogen und dabei die in Frage kommenden Freibeträge und<br />
Freigrenzen ausgeschöpft haben.<br />
Außerdem verdoppeln sich bei Verheirateten die für die Inanspruchnahme<br />
staatlicher Zuschüsse nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz und<br />
dem Wohnungsbau-Prämiengesetz maßgebenden Einkommensgrenzen<br />
_BEI DER ARBEITNEHMERSPARZULAGE VON 17.900 € AUF 35.800 € UND<br />
_BEI DER WOHNUNGSBAUPRÄMIE VON 25.600 € AUF 51.200 €.<br />
Der Höchstbetrag, bis zu dem Aufwendungen nach dem Wohnungsbau-<br />
Prämiengesetz begünstigt sind, verdoppelt sich bei Verheirateten ebenfalls,<br />
und zwar von 512 € auf 1.024 €. Verheiratete werden so in die Lage versetzt,<br />
von den staatlichen Fördermöglichkeiten besser profitieren zu können.