Lagerplatz - Bayerische Staatsforsten
Lagerplatz - Bayerische Staatsforsten
Lagerplatz - Bayerische Staatsforsten
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
BAYERISCHE STAATSFORSTEN (AöR)<br />
Kundenbetreuerbüro Laubsägeholz, Wertholz, Export<br />
Eichen- und Buntlaubwertholzsubmission in 97450 Arnstein am 11.03.2008<br />
Seite: 4<br />
• Mit Zuschlagserteilung/Annahmeerklärung wird festgelegt, ob diese Bürgschaft<br />
verlangt wird oder nicht. Wird sie verlangt, wird der Vertrag erst mit Vorlage der<br />
Bürgschaft wirksam bzw. nach ergebnislos verlaufender Vorlagefrist endgültig<br />
unwirksam.<br />
• Die Zahlungsfähigkeit ist den Verkaufsleiter nachzuweisen, indem binnen 1 Woche<br />
nach Erteilung des Zuschlags/Annahmeerklärung (d. i. der 12.03.2008) eine<br />
schriftliche, unwiderrufliche, selbstschuldnerische Bürgschaft (Laufzeit 3 Monate ab<br />
Verkaufstag) einer deutschen Bank mit Sitz im Inland in Höhe des<br />
Gesamtkaufpreises vorgelegt wird.<br />
• Die hinterlegte Bürgschaft berechtigt nicht zu vorzeitiger Holzabfuhr.<br />
Sollte ein Vertragsabschluss, z. B. wegen Nichtvorlage bzw. nicht fristgerechter Vorlage<br />
der verlangten Bürgschaft scheitern, so gilt der Zuschlag an den Zweitbietenden als<br />
erteilt. Dieser erfolgt durch schriftliche Annahmeerklärung, welche dem Zweitbieter in<br />
einer angemessenen Frist (max. 10 Tage nach dem Verkaufstag) zugehen muss.<br />
Hinsichtlich der Vertragsbedingungen, insbesondere der Bürgschaft, gilt oben<br />
Ausgeführtes entsprechend.<br />
Der Verkaufstag ist der Tag der Rechungsstellung.<br />
Die Verkaufspreise gelten als Nettopreise im Sinne des am 01.01.1968 in Kraft<br />
getretenen Mehrwertsteuergesetzes. Für die Abführung des Holzabsatzfonds gilt das<br />
Holzabsatzfondsgesetz (BGBl. 1998, Teil I Nr. 69, S. 3131).<br />
Die Überweisung für das verkaufte Holz gilt mit der Zuschlagserteilung als erfolgt. Das<br />
Holz wird so verkauft, wie es am Submissionstag im Wald lagert. Es wird davon<br />
ausgegangen, dass es im Wald besichtigt worden ist. Sämtliches Holz wird frei Straße<br />
angeboten. Rückekosten werden nicht gesondert aufgerechnet.<br />
Bitte beachten:<br />
Die Rechnungsstellung erfolgt durch das Kundenbetreuerbüro Laubholz am<br />
Forstbetrieb Arnstein in Höhe der zugeschlagenen Hölzer sämtlicher Forstbetriebe.