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Lagerplatz - Bayerische Staatsforsten

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BAYERISCHE STAATSFORSTEN (AöR)<br />

Kundenbetreuerbüro Laubsägeholz, Wertholz, Export<br />

Eichen- und Buntlaubwertholzsubmission in 97450 Arnstein am 11.03.2008<br />

Seite: 4<br />

• Mit Zuschlagserteilung/Annahmeerklärung wird festgelegt, ob diese Bürgschaft<br />

verlangt wird oder nicht. Wird sie verlangt, wird der Vertrag erst mit Vorlage der<br />

Bürgschaft wirksam bzw. nach ergebnislos verlaufender Vorlagefrist endgültig<br />

unwirksam.<br />

• Die Zahlungsfähigkeit ist den Verkaufsleiter nachzuweisen, indem binnen 1 Woche<br />

nach Erteilung des Zuschlags/Annahmeerklärung (d. i. der 12.03.2008) eine<br />

schriftliche, unwiderrufliche, selbstschuldnerische Bürgschaft (Laufzeit 3 Monate ab<br />

Verkaufstag) einer deutschen Bank mit Sitz im Inland in Höhe des<br />

Gesamtkaufpreises vorgelegt wird.<br />

• Die hinterlegte Bürgschaft berechtigt nicht zu vorzeitiger Holzabfuhr.<br />

Sollte ein Vertragsabschluss, z. B. wegen Nichtvorlage bzw. nicht fristgerechter Vorlage<br />

der verlangten Bürgschaft scheitern, so gilt der Zuschlag an den Zweitbietenden als<br />

erteilt. Dieser erfolgt durch schriftliche Annahmeerklärung, welche dem Zweitbieter in<br />

einer angemessenen Frist (max. 10 Tage nach dem Verkaufstag) zugehen muss.<br />

Hinsichtlich der Vertragsbedingungen, insbesondere der Bürgschaft, gilt oben<br />

Ausgeführtes entsprechend.<br />

Der Verkaufstag ist der Tag der Rechungsstellung.<br />

Die Verkaufspreise gelten als Nettopreise im Sinne des am 01.01.1968 in Kraft<br />

getretenen Mehrwertsteuergesetzes. Für die Abführung des Holzabsatzfonds gilt das<br />

Holzabsatzfondsgesetz (BGBl. 1998, Teil I Nr. 69, S. 3131).<br />

Die Überweisung für das verkaufte Holz gilt mit der Zuschlagserteilung als erfolgt. Das<br />

Holz wird so verkauft, wie es am Submissionstag im Wald lagert. Es wird davon<br />

ausgegangen, dass es im Wald besichtigt worden ist. Sämtliches Holz wird frei Straße<br />

angeboten. Rückekosten werden nicht gesondert aufgerechnet.<br />

Bitte beachten:<br />

Die Rechnungsstellung erfolgt durch das Kundenbetreuerbüro Laubholz am<br />

Forstbetrieb Arnstein in Höhe der zugeschlagenen Hölzer sämtlicher Forstbetriebe.

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