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Hünnebeck Bosta 100 A+V - Geruest

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1.0 Produktmerkmale<br />

Auf einen Nachweis kann<br />

verzichtet werden, wenn das<br />

Gerüst nach einer in dieser<br />

Aufbau- und Verwendungsanleitung<br />

dargestellten<br />

Regelausführung errichtet<br />

wird. Die Standsicherheit<br />

des Gerüstes muß in jedem<br />

Fall sichergestellt sein.<br />

Das <strong>Bosta</strong> <strong>100</strong> Gerüst darf nur<br />

wie in dieser Aufbau- und<br />

Verwendungsanleitung<br />

beschrieben und mit dem in<br />

Abschnitt 3 aufgelisteten<br />

Bauteilen auf-, um- und<br />

abgebaut sowie verwendet<br />

werden.<br />

Andere Aufbauvarianten sind<br />

möglich; sie bedürfen aber<br />

eines gesonderten Nachweises,<br />

der beim Hersteller<br />

angefordert werden kann.<br />

Die Aufstellebene ist gegebenenfalls<br />

entsprechend herzurichten.<br />

Die Fußspindeln sind grundsätzlich<br />

auf einer lastverteilenden<br />

Bohle aufzustellen. Die sichere<br />

Ableitung der Ankerlasten in das<br />

einzurüstende Gebäude ist zu<br />

überprüfen. Ferner ist auf die<br />

Anordnung und Anzahl der<br />

Vertikaldiagonalen zu achten. Ist<br />

der Gerüstabstand vom Gebäude<br />

größer als 30 cm, sind zusätzlich<br />

Rückenschutz, Knieleiste<br />

und ggf. Bordbrett in der<br />

dem Gebäude zugewandten<br />

Gerüstseite einzubauen.<br />

Gerüstaufstiege müssen sicher<br />

ausgebildet werden.<br />

Bei Einrüstung einer Gebäudeecke<br />

muss der Belag in voller<br />

Breite um die Ecke geführt werden.<br />

Aufbauvorbereitung<br />

Das Gerüst muss vor Inbetriebnahme,<br />

nach längeren<br />

Arbeitspausen, nach konstruktiven<br />

Änderungen und<br />

nach außergewöhnlichen Einwirkungen<br />

durch den verantwortlichen<br />

Unternehmer auf<br />

Vollständigkeit überprüft werden<br />

(siehe auch Materialermittlung<br />

Seite125–127).<br />

Zu überprüfen sind die Beschaffenheit<br />

der Gerüstbauteile,<br />

die Standsicherheit sowie<br />

die Arbeits- und Betriebssicherheit<br />

des Gerüstes.<br />

Grundsätzlich sind die geltenden<br />

Vorschriften für die Arbeitssicherheit<br />

zu beachten. Ferner müssen<br />

die Regelungen der Betriebssicherheitsverordnung<br />

beachtet<br />

werden.<br />

Es darf kein beschädigtes<br />

Gerüstmaterial verwendet<br />

werden. Reparaturen von<br />

Bauteilen dürfen nur vom Hersteller<br />

ausgeführt werden.<br />

Der Gerüstaufbau ist auf ebenem<br />

und tragfähigem Boden<br />

vorzunehmen.<br />

27.01.2005<br />

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