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Wegweiser für die deutsch-kroatischen ... - AHK Kroatien

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Mehrwertsteuer<br />

Der Normalsteuersatz auf steuerpflichtige Waren oder Dienstleistungen beträgt seit 01.08.2009 23%. Der<br />

ermäßigte Steuersatz ist 10% bzw. teilweise 0%. Die Umsatzgrenze und damit <strong>die</strong> Steuerpflicht <strong>für</strong><br />

Kleinunternehmer liegt bei 85.000 Kuna.<br />

DBA <strong>Kroatien</strong> - Deutschland<br />

Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung haben <strong>die</strong> Bundesrepublik Deutschland und <strong>die</strong> Republik <strong>Kroatien</strong><br />

ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Das Abkommen gilt <strong>für</strong> Personen, <strong>die</strong> in einem Vertragsstaat<br />

oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind. Es gilt ohne Rücksicht auf <strong>die</strong> Art der Erhebung, <strong>für</strong> Steuern<br />

von Einkommen und Vermögen, <strong>die</strong> <strong>für</strong> Rechnung eines Vertragstaates, eines seiner Länder oder einer<br />

seiner Gebietskörperschaften erhoben wird.<br />

Lohnverpflichtungen des Arbeitgebers<br />

Neben der Einkommensteuer hat ein Investor in <strong>Kroatien</strong> auch <strong>die</strong> zu zahlenden Abgaben zu berücksichtigen.<br />

Es sind Abgaben <strong>für</strong> <strong>die</strong> Rentenversicherung, <strong>die</strong> Krankenversicherung, <strong>die</strong> Lohnfortzahlung im Krankheitsfall<br />

und <strong>für</strong> Mutterschutz, <strong>die</strong> Versicherung von Arbeitsunfällen und <strong>die</strong> Arbeitslosenversicherung zu leisten.<br />

Arbeitsrecht<br />

Wie in vielen anderen Bereichen hat auch das kroatische Arbeitsrecht in einigen Teilen eine Angleichung<br />

an europarechtliche Vorgaben gefunden. Neben dem Gesetz über <strong>die</strong> Arbeit bestehen weitere Regelungen,<br />

<strong>die</strong> das Arbeitsverhältnis regeln. Dazu zählen neben den Arbeitsverträgen insbesondere <strong>die</strong> Kollektivverträge<br />

sowie <strong>die</strong> Betriebsordnungen. Bei unterschiedlicher Ausgestaltung von Arbeitnehmerrechten in den jeweiligen<br />

Regelungen gilt <strong>die</strong> <strong>für</strong> den Arbeitnehmer vorteilhafteste Regelung.<br />

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