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Johann Baptist Schott und das neue Knabenschulhaus in Deggendorf

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Der Stadtrat war jedoch nicht gewillt, diese Entscheidung h<strong>in</strong>zunehmen. Unmittelbar<br />

nach Erhalt des Bescheides entschloß man sich, auf die Ausschulung der Landgeme<strong>in</strong>den<br />

zu bestehen <strong>und</strong> gegen den Spruch der königlichen Regierung von Niederbayern<br />

beim Staatsm<strong>in</strong>isterium des Innern für Kirchen- <strong>und</strong> Schulangelegenheiten Beschwerde<br />

e<strong>in</strong>zulegen 18 . K<strong>in</strong>skofers Beschwerdebegründung 19 beschränkte sich auf e<strong>in</strong>e Widerlegung<br />

des Regierungsbescheides. Punkt für Punkt versuchte er die Argumente der Regierung<br />

zu entkräften <strong>und</strong> den kommunalen Standpunkt darzustellen. So verwies er<br />

z.B. darauf, den Landgeme<strong>in</strong>den im Falle e<strong>in</strong>er Ausschulung <strong>das</strong> alte <strong>Knabenschulhaus</strong><br />

umsonst zu überlassen <strong>und</strong> sogar die Reparaturkosten mitzutragen, was mit der f<strong>in</strong>anziellen<br />

Beteiligung der e<strong>in</strong>geschulten Geme<strong>in</strong>den an e<strong>in</strong>em Neubau nicht zu vergleichen<br />

sei. Auch Rechtsstreitigkeiten bei e<strong>in</strong>er Aufteilung des geme<strong>in</strong>samen Schulvermögens<br />

befürchte die Stadt nicht, da sie gewillt sei, <strong>das</strong> e<strong>in</strong>zige geme<strong>in</strong>same Vermögen, nämlich<br />

<strong>das</strong> <strong>Knabenschulhaus</strong>, den Landgeme<strong>in</strong>den zu überlassen. Von der Existenz von<br />

Gr<strong>und</strong>stiftungen habe die Stadt ke<strong>in</strong>e Kenntnis. An der Erteilung des Religionsunterrichtes<br />

<strong>in</strong> zwei Gebäuden zweifelte K<strong>in</strong>skofer nicht, da dazu auch die zahlreichen Redemptoristen,<br />

die <strong>in</strong> <strong>Deggendorf</strong> wohnten, herangezogen werden könnten.<br />

Obwohl dieser Widerspruch den Bescheid der Regierung von Niederbayern <strong>in</strong> Frage<br />

stellte, entschied <strong>das</strong> königliche Staatsm<strong>in</strong>isterium des Innern für Kirchen- <strong>und</strong> Schulangelegenheiten<br />

gegen die Kommune. Insbesondere verwies die Spruchstelle auf die<br />

Weigerung der Geme<strong>in</strong>den Deggenau, Fischerdorf <strong>und</strong> Schach<strong>in</strong>g, sich aus dem Schulsprengel<br />

ausschulen zu lassen. Nach Art. 2 Abs. 4 des Schulbedarfsgesetzes von 1861<br />

war e<strong>in</strong>e zwangsweise Errichtung e<strong>in</strong>er Landschule nur für Fälle vorgesehen, <strong>in</strong> welchen<br />

die Entfernungen zur bisherigen Schule mehr als e<strong>in</strong>e St<strong>und</strong>e betragen 20 .<br />

Auch die Abtrennung der Knabenschule <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Stadt- <strong>und</strong> Landschule erachtete <strong>das</strong><br />

Staatsm<strong>in</strong>isterium als <strong>und</strong>urchführbar. Vor allem <strong>das</strong> Vorhaben, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Schulsprengel<br />

zwei verschiedene Schulsysteme für Knaben- <strong>und</strong> Mädchenschule praktizieren zu wollen,<br />

erregte dort Unverständnis.<br />

Am 12. Januar 1898 teilte die Regierung von Niederbayern der Stadt <strong>Deggendorf</strong> die<br />

Entscheidung des Staatsm<strong>in</strong>isteriums mit <strong>und</strong> beauftragte sie gleichzeitig, e<strong>in</strong> Bauprogramm<br />

für den Neubau aufzustellen. Seit dem Besuch des Regierungspräsidenten Freiherrn<br />

von Fuchs waren zweie<strong>in</strong>halb Jahre verstrichen, ohne daß sich an dem „höchst<br />

bußwürdigen Zustande" des <strong>Knabenschulhaus</strong>es etwas geändert hätte, oder daß e<strong>in</strong>e<br />

konkrete Planung für e<strong>in</strong>en Schulhausneubau erfolgt wäre. Statt dessen versuchte die<br />

Stadt, den Neubau des <strong>Knabenschulhaus</strong>es möglichst lange h<strong>in</strong>tanzustellen <strong>und</strong> den<br />

Landschulen die Bildung e<strong>in</strong>er eigenen Schule aufzutragen, nur um selbst e<strong>in</strong>e kostensparende<br />

Lösung zu f<strong>in</strong>den.<br />

2. Die Planungsphase 1898/99<br />

Das endgültige „Ne<strong>in</strong>" der königlichen Staatsregierung zu den Ausschulungsplänen der<br />

Stadtgeme<strong>in</strong>de veranlaßte den Magistratsrat <strong>Deggendorf</strong>, nunmehr zu handeln. Bürgermeister<br />

K<strong>in</strong>skofer teilte den Stadträten <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Sitzung 21 die Entscheidung des Staatsm<strong>in</strong>isteriums<br />

mit <strong>und</strong> schlug gleichzeitig vor, e<strong>in</strong>e Kommission zur Lösung der Standortfrage<br />

des neu zu errichtenden Schulhauses zu bilden. Diese Kommission setzte sich<br />

aus Mitgliedern des Stadtrates <strong>und</strong> des Kollegiums der Geme<strong>in</strong>debevollmächtigten zu-<br />

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