Gesetzentwurf
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Begründung<br />
A. Allgemeiner Teil<br />
I. Anlass und Ziele des Gesetzes<br />
Mit dem <strong>Gesetzentwurf</strong> sollen die Grundlagen für eine stärkere kommunale Zusammenarbeit<br />
im Stadt-Umland-Bereich der kreisfreien Städte Halle (Saale) und Magdeburg<br />
geschaffen werden, um die Position der Oberzentren als Kerne wirtschaftlichen<br />
Wachstums und Schwerpunkte der Daseinsvorsorge, aber darüber hinaus auch die<br />
Region als Ganzes zu stärken und zu sichern.<br />
Der <strong>Gesetzentwurf</strong> ist als Artikelgesetz ausgestaltet.<br />
Der Schwerpunkt des <strong>Gesetzentwurf</strong>s liegt auf Artikel 1, der die gesetzliche Bildung<br />
des „Stadt-Umland-Verbandes Halle (Saale)“ und des „Stadt-Umland-Verbandes<br />
Magdeburg“ als Zweckverbände zum Gegenstand hat. Die Aufgaben der Flächennutzungsplanung<br />
sollen für das jeweilige Verbandsgebiet künftig einheitlich wahrgenommen<br />
werden.<br />
Die mit Artikel 2 und 3 des <strong>Gesetzentwurf</strong>s vorzunehmenden Änderungen erfolgen<br />
aus Gründen der gebotenen Rechtsklarheit. Artikel 4 regelt das In-Kraft-Treten.<br />
Im Einzelnen:<br />
Zu Artikel 1<br />
Im Bereich der kreisfreien Städte Halle (Saale) und Magdeburg mit den in ihrem Umland<br />
liegenden Städten und Gemeinden haben sich seit 1990 vielfältige und enge<br />
Verflechtungsbeziehungen entwickelt. Diese sind insbesondere bedingt durch ein<br />
Abwandern von Wohnbevölkerung aus der kreisfreien Stadt in das Umland, eine zunehmende<br />
Suburbanisierung auch im gewerblichen Bereich und die Zunahme des<br />
Verkehrs durch Pendlerströme. Gleichzeitig muss die Infrastruktur in den Zentren für<br />
die ins Umland abgewanderten Bevölkerungsgruppen, die in den kreisfreien Städten<br />
arbeiten und ein qualitativ hochwertiges Angebot der Daseinsvorsorge finden (Bildungseinrichtungen,<br />
Krankenhäuser, Theater u. a.), aufrechterhalten und im Bereich<br />
des ÖPNV oder anderer Verkehrsverbindungen angepasst werden.<br />
Zwischen den kreisfreien Städten und den Umlandgemeinden besteht als Folge der<br />
Suburbanisierungsprozesse ein dichtes Beziehungsgeflecht mit vielschichtigen gegenseitigen<br />
Abhängigkeiten. Dies führt zu spezifischen Entwicklungs- und Ordnungsproblemen,<br />
die gekennzeichnet sind durch eine ausgeprägte Funktionsteilung<br />
zwischen Kernstadt und Umland, durch Konkurrenzen um die Nutzung von Grund<br />
und Boden, durch intensive Verflechtungen vor allem im Bereich von Verwaltung und<br />
Wirtschaft, durch enge Verkehrsbeziehungen sowie durch zunehmende Pendlerbewegungen.<br />
Hierbei erweist sich als besonders nachteilig, dass die entstandenen Verflechtungsräume<br />
nicht mit den administrativen Grenzen übereinstimmen. Innerhalb<br />
der Verflechtungsräume liegt die Wahrnehmung der Aufgaben in der Kompetenz unterschiedlicher<br />
Aufgabenträger. Nach den Zielen der Raumordnung sind in diesen<br />
Ordnungsräumen, die verschiedenen Nutzungsansprüche an die Fläche aufeinander