Geratalanzeiger Nr. 09 vom 30.04.2013 - Verwaltungsgemeinschaft ...
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Geratal-Anzeiger - 2 - <strong>Nr</strong>. 9/2013<br />
Donnerstag <strong>09</strong>:00 bis 12.00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr<br />
Freitag <strong>09</strong>:00 bis 12:00 Uhr<br />
Zusätzlich wird der Haushaltsplan mit Anlagen bis zur Entlastung<br />
und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres<br />
nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme<br />
verfügbar gehalten.<br />
Lämmer<br />
<strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> „Geratal“<br />
Bürgermeister<br />
Wahl der Schöffen für die<br />
am 01. Januar 2014 beginnende Amtszeit<br />
Am 31.12.2013 enden bundesweit die Amtszeiten der in der<br />
Strafrechtspflege tätigen Schöffen und Jugendschöffen. In Thüringen<br />
scheiden etwa 2.000 Personen aus ihrem Amt. Infolgedessen<br />
sind im Jahre 2013 Neuwahlen.<br />
Die Gemeinden erstellen die Vorschlagslisten für die Wahl der<br />
Erwachsenen-Schöffen (§ 36 Abs. 1 GVG). Pro Gemeinde ist<br />
mindestens eine Person in die Vorschlagsliste aufzunehmen.<br />
Für die Aufnahme die in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung<br />
von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung,<br />
mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der<br />
Mitglieder der Gemeindeverwaltung erforderlich.<br />
Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt und kann nur von Deutschen<br />
versehen werden, die das 25. Lebensjahr vollendet und<br />
das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Nicht berufen<br />
werden dürfen u.a. Personen, die nach Kenntnis der Gemeinde<br />
nach § 32 GVG zum Schöffenamt unfähig sind; Personen,<br />
die nach § 44a des Deutschen Richtergesetzes nicht zu dem<br />
Amt eines ehrenamtlichen Richters berufen werden sollen, Personen<br />
die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen<br />
Sprache für das Schöffenamt nicht geeignet sind (§ 33 <strong>Nr</strong>. 5<br />
GVG). Das Bundesverfassungsgericht hat mit Entscheidung <strong>vom</strong><br />
06.05.2008 (BVerfG, 2 BvR 337/08) festgestellt, dass ehrenamtliche<br />
Richter einer Pflicht zur besonderen Verfassungstreue unterliegen.<br />
Jedermann und Vereinigungen jeder Art können jeden, der diese<br />
Voraussetzungen erfüllt, zur Aufnahme in die Vorschlagsliste<br />
benennen. Selbstbenennungen sind zulässig. Bewerber für das<br />
Schöffenamt können bei der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> „Geratal“,<br />
Banhofstraße 59a in 98716 Geraberg benannt werden bzw. sich<br />
persönlich melden.<br />
Gez.<br />
F. Geißler<br />
Gemeinschaftsvorsitzender<br />
Gemeinde Angelroda<br />
Bekanntmachung<br />
der Haushaltssatzung 2013<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Angelroda hat in seiner Sitzung<br />
am 12.03.2013 die Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr<br />
2013 (Beschluss-<strong>Nr</strong>. 8/2013) einschließlich des Finanzplanes<br />
mit Investitionsprogramm für die Jahre 2012 bis 2016 beschlossen<br />
(Beschluss-<strong>Nr</strong>. 9/2013).<br />
Der Haushaltsplan wurde in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen<br />
vorgelegt,<br />
im Verwaltungshaushalt mit 340.900,00 € und<br />
im Vermögenshaushalt mit 290.100,00 €.<br />
Das Landratsamt des Ilm-Kreises hat die Haushaltssatzung geprüft<br />
und mit Schreiben <strong>vom</strong> 05.04.2013, Az. <strong>09</strong>2.51-1.03, die<br />
rechtsaufsichtliche Würdigung erteilt.<br />
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen<br />
Bestandteile.<br />
Gründe, die zur Beanstandung der Haushaltssatzung führen<br />
würden, konnten nicht festgestellt werden.<br />
Für die öffentliche Bekanntmachung gilt § 57 Abs. 3 i.V.m. § 21<br />
Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO).<br />
Der Haushaltsplan mit Anlagen liegt zur Einsichtnahme <strong>vom</strong><br />
01.05.2013 bis einschließlich 15.05.2013 in der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />
„Geratal“, Zimmer 5, Bahnhofstraße 59a, 98716 Geraberg,<br />
zu nachfolgenden Sprechzeiten öffentlich aus:<br />
Dienstag <strong>09</strong>:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18.00 Uhr<br />
Verstöße i.S. der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften,<br />
die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese<br />
Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde<br />
Angelroda schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht<br />
werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von<br />
einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so<br />
sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 ThürKO.<br />
Haushaltssatzung<br />
der Gemeinde Angelroda (Landkreis Ilm-Kreis)<br />
für das Haushaltsjahr 2013<br />
Aufgrund des § 55 der Thür. Kommunalordnung erlässt die Gemeinde<br />
Angelroda folgende Haushaltssatzung:<br />
§ 1<br />
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr<br />
2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt<br />
im Verwaltungshaushalt<br />
in den Einnahmen und Ausgaben mit 340.900,00 EURO<br />
und im Vermögenshaushalt<br />
in den Einnahmen und Ausgaben mit 290.100,00 EURO<br />
ab.<br />
§ 2<br />
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
sind nicht vorgesehen.<br />
§ 3<br />
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden<br />
nicht festgesetzt.<br />
§ 4<br />
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern<br />
werden wie folgt festgesetzt:<br />
1. Grundsteuer<br />
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 300 v.H.<br />
b) für die Grundsteuer (B) 400 v.H.<br />
2. Gewerbesteuer 400 v.H.<br />
§ 5<br />
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung<br />
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 56.800,00<br />
EURO festgesetzt.<br />
§ 6<br />
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft.<br />
Angelroda, 17.04.2013<br />
Gemeinde Angelroda<br />
Bürgermeister<br />
Gemeinde Neusiß<br />
Bekanntmachung<br />
der Haushaltssatzung 2013<br />
(Siegel)<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Neusiß hat in seiner Sitzung<br />
am 14.03.2013 die Haushaltssatzung mit Anlagen für das<br />
Haushaltsjahr 2013 (Beschluss-<strong>Nr</strong>. 04/2013) einschließlich des<br />
Finanzplanes mit Investitionsprogramm für die Jahre 2012 bis<br />
2016 beschlossen (Beschluss-<strong>Nr</strong>. 05/2013).<br />
Der Haushaltsplan wurde in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen<br />
vorgelegt,<br />
im Verwaltungshaushalt mit 205.900,00 € und<br />
im Vermögenshaushalt mit 41.100,00 €.