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Geratalanzeiger Nr. 09 vom 30.04.2013 - Verwaltungsgemeinschaft ...

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Geratal-Anzeiger - 2 - <strong>Nr</strong>. 9/2013<br />

Donnerstag <strong>09</strong>:00 bis 12.00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr<br />

Freitag <strong>09</strong>:00 bis 12:00 Uhr<br />

Zusätzlich wird der Haushaltsplan mit Anlagen bis zur Entlastung<br />

und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres<br />

nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme<br />

verfügbar gehalten.<br />

Lämmer<br />

<strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> „Geratal“<br />

Bürgermeister<br />

Wahl der Schöffen für die<br />

am 01. Januar 2014 beginnende Amtszeit<br />

Am 31.12.2013 enden bundesweit die Amtszeiten der in der<br />

Strafrechtspflege tätigen Schöffen und Jugendschöffen. In Thüringen<br />

scheiden etwa 2.000 Personen aus ihrem Amt. Infolgedessen<br />

sind im Jahre 2013 Neuwahlen.<br />

Die Gemeinden erstellen die Vorschlagslisten für die Wahl der<br />

Erwachsenen-Schöffen (§ 36 Abs. 1 GVG). Pro Gemeinde ist<br />

mindestens eine Person in die Vorschlagsliste aufzunehmen.<br />

Für die Aufnahme die in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung<br />

von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung,<br />

mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der<br />

Mitglieder der Gemeindeverwaltung erforderlich.<br />

Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt und kann nur von Deutschen<br />

versehen werden, die das 25. Lebensjahr vollendet und<br />

das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Nicht berufen<br />

werden dürfen u.a. Personen, die nach Kenntnis der Gemeinde<br />

nach § 32 GVG zum Schöffenamt unfähig sind; Personen,<br />

die nach § 44a des Deutschen Richtergesetzes nicht zu dem<br />

Amt eines ehrenamtlichen Richters berufen werden sollen, Personen<br />

die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen<br />

Sprache für das Schöffenamt nicht geeignet sind (§ 33 <strong>Nr</strong>. 5<br />

GVG). Das Bundesverfassungsgericht hat mit Entscheidung <strong>vom</strong><br />

06.05.2008 (BVerfG, 2 BvR 337/08) festgestellt, dass ehrenamtliche<br />

Richter einer Pflicht zur besonderen Verfassungstreue unterliegen.<br />

Jedermann und Vereinigungen jeder Art können jeden, der diese<br />

Voraussetzungen erfüllt, zur Aufnahme in die Vorschlagsliste<br />

benennen. Selbstbenennungen sind zulässig. Bewerber für das<br />

Schöffenamt können bei der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> „Geratal“,<br />

Banhofstraße 59a in 98716 Geraberg benannt werden bzw. sich<br />

persönlich melden.<br />

Gez.<br />

F. Geißler<br />

Gemeinschaftsvorsitzender<br />

Gemeinde Angelroda<br />

Bekanntmachung<br />

der Haushaltssatzung 2013<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Angelroda hat in seiner Sitzung<br />

am 12.03.2013 die Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr<br />

2013 (Beschluss-<strong>Nr</strong>. 8/2013) einschließlich des Finanzplanes<br />

mit Investitionsprogramm für die Jahre 2012 bis 2016 beschlossen<br />

(Beschluss-<strong>Nr</strong>. 9/2013).<br />

Der Haushaltsplan wurde in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen<br />

vorgelegt,<br />

im Verwaltungshaushalt mit 340.900,00 € und<br />

im Vermögenshaushalt mit 290.100,00 €.<br />

Das Landratsamt des Ilm-Kreises hat die Haushaltssatzung geprüft<br />

und mit Schreiben <strong>vom</strong> 05.04.2013, Az. <strong>09</strong>2.51-1.03, die<br />

rechtsaufsichtliche Würdigung erteilt.<br />

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen<br />

Bestandteile.<br />

Gründe, die zur Beanstandung der Haushaltssatzung führen<br />

würden, konnten nicht festgestellt werden.<br />

Für die öffentliche Bekanntmachung gilt § 57 Abs. 3 i.V.m. § 21<br />

Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO).<br />

Der Haushaltsplan mit Anlagen liegt zur Einsichtnahme <strong>vom</strong><br />

01.05.2013 bis einschließlich 15.05.2013 in der <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

„Geratal“, Zimmer 5, Bahnhofstraße 59a, 98716 Geraberg,<br />

zu nachfolgenden Sprechzeiten öffentlich aus:<br />

Dienstag <strong>09</strong>:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18.00 Uhr<br />

Verstöße i.S. der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften,<br />

die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese<br />

Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde<br />

Angelroda schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht<br />

werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von<br />

einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so<br />

sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 ThürKO.<br />

Haushaltssatzung<br />

der Gemeinde Angelroda (Landkreis Ilm-Kreis)<br />

für das Haushaltsjahr 2013<br />

Aufgrund des § 55 der Thür. Kommunalordnung erlässt die Gemeinde<br />

Angelroda folgende Haushaltssatzung:<br />

§ 1<br />

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr<br />

2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt<br />

im Verwaltungshaushalt<br />

in den Einnahmen und Ausgaben mit 340.900,00 EURO<br />

und im Vermögenshaushalt<br />

in den Einnahmen und Ausgaben mit 290.100,00 EURO<br />

ab.<br />

§ 2<br />

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

sind nicht vorgesehen.<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden<br />

nicht festgesetzt.<br />

§ 4<br />

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern<br />

werden wie folgt festgesetzt:<br />

1. Grundsteuer<br />

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 300 v.H.<br />

b) für die Grundsteuer (B) 400 v.H.<br />

2. Gewerbesteuer 400 v.H.<br />

§ 5<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung<br />

von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 56.800,00<br />

EURO festgesetzt.<br />

§ 6<br />

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft.<br />

Angelroda, 17.04.2013<br />

Gemeinde Angelroda<br />

Bürgermeister<br />

Gemeinde Neusiß<br />

Bekanntmachung<br />

der Haushaltssatzung 2013<br />

(Siegel)<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Neusiß hat in seiner Sitzung<br />

am 14.03.2013 die Haushaltssatzung mit Anlagen für das<br />

Haushaltsjahr 2013 (Beschluss-<strong>Nr</strong>. 04/2013) einschließlich des<br />

Finanzplanes mit Investitionsprogramm für die Jahre 2012 bis<br />

2016 beschlossen (Beschluss-<strong>Nr</strong>. 05/2013).<br />

Der Haushaltsplan wurde in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen<br />

vorgelegt,<br />

im Verwaltungshaushalt mit 205.900,00 € und<br />

im Vermögenshaushalt mit 41.100,00 €.

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