Satzung des Trägervereins Bietigheim-Bissinger Tafel e.V.
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dungsfrist von einem Monat schriftlich durch Mitteilung an alle Mitglieder anzukündigen.<br />
Die Auflösung <strong>des</strong> Vereins kann nur mit der in § 12 festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen<br />
werden.<br />
§ 22 Vermögensanfall nach Auflösung oder Aufhebung <strong>des</strong> Vereins oder<br />
bei Wegfall <strong>des</strong> Vereinszwecks<br />
Bei Auflösung oder Aufhebung <strong>des</strong> Vereins oder bei Wegfall seines Zweckes fällt das<br />
Vermögen dem Hospiz <strong>Bietigheim</strong> e. V. und der Diakoniestation <strong>Bietigheim</strong> e.V. (zu gleichen<br />
Teilen) zu, die es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige, mildtätige und<br />
kirchliche Zwecke im Sinne der Abgabenordnung zu verwenden haben.<br />
§ 23 Inkrafttreten<br />
Die vorstehende <strong>Satzung</strong> wurde in der Gründungsversammlung vom 12.02.2007 beschlossen.<br />
<strong>Bietigheim</strong>-Bissingen, den 12.02.2007<br />
Annette Waffenschmidt, 1. Vorsitzende<br />
Johannes Schockenhoff, stellvertretender Vorsitzender<br />
Helga Dürr, stellvertretende Vorsitzende<br />
Eva-Maria Freudenreich, Mitglied im Vorstand<br />
Martin Gebler, Mitglied im Vorstand<br />
Wolfgang Nebel, Mitglied im Vorstand<br />
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