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Satzung des Trägervereins Bietigheim-Bissinger Tafel e.V.

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<strong>Satzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Trägervereins</strong> <strong>Bietigheim</strong>-<strong>Bissinger</strong> <strong>Tafel</strong> e.V.i.G.<br />

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr<br />

Der Verein führt den Namen „<strong>Bietigheim</strong>-<strong>Bissinger</strong> <strong>Tafel</strong>“ und soll in das Vereinsregister<br />

eingetragen werden; nach der Eintragung führt er den Zusatz „e.V.“<br />

Der Verein hat seinen Sitz in <strong>Bietigheim</strong>-Bissingen. Der Tätigkeitsbereich <strong>des</strong> Vereins<br />

erstreckt sich auf <strong>Bietigheim</strong>-Bissingen sowie auf die umliegenden Gemeinden.<br />

Das Geschäftsjahr <strong>des</strong> Vereins ist das Kalenderjahr.<br />

§ 2 Zweck <strong>des</strong> Vereins, Gemeinnützigkeit<br />

Zweck <strong>des</strong> Vereins ist es, in christlicher Verantwortung Menschen mit geringem<br />

Einkommen Lebensmittel und Artikel für den täglichen Bedarf zu deutlich reduzierten<br />

Preisen abzugeben.<br />

Es handelt sich dabei in der Hauptsache um Lebensmittel und andere Artikel, die von<br />

Groß- und Einzelhändlern sowie Lebensmittelherstellern gespendet werden (weil z.B.<br />

deren Min<strong>des</strong>thaltbarkeitsdatum annähernd erreicht ist, Überbestände vorliegen<br />

oder Fehlchargen produziert wurden).<br />

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne <strong>des</strong><br />

Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.<br />

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche<br />

Zwecke.<br />

Mittel <strong>des</strong> Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die<br />

Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch<br />

keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln <strong>des</strong> Vereins. Es darf keine Person durch<br />

Ausgaben, die dem Zweck <strong>des</strong> Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe<br />

Vergütungen begünstigt werden.<br />

§ 3 Mitgliedschaft im Diakonischen Werk Württemberg e.V.<br />

Der Verein versteht seine Arbeit als Lebens- und Wesensäußerung der Kirche Jesu<br />

Christi und will sich ihrem Auftrag zu tätiger Nächstenliebe stellen.<br />

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