Anhang-1_Maßnahmenkonzepte für ausgewählte Straßen
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Lärmaktionsplan Stuttgart 2009 - <strong>Anhang</strong> 1 13<br />
Weitere mögliche Maßnahmen (ohne Berechnungen und Kartendarstellung), die Eignung<br />
muss im konkreten Einzelfall noch geprüft werden:<br />
Lkw-Fahrverbot (Minderung 1 bis 2 dB(A)) als Teil eines gesamtstädtischen Lkw-<br />
Durchfahrtsverbots, der Lieferverkehr ist davon ausgenommen (siehe Nr. 7 im Maßnahmenkonzept).<br />
Verminderung der Fahrgeschwindigkeit bis zur Neuen Weinsteige auf 40 km/h am Tag<br />
und 30 km/h in der Nacht (Minderung des <strong>Straßen</strong>lärms 2 bis 3 dB(A)). Hierzu sind die<br />
Ergebnisse der laufenden Untersuchung zum Vorbehaltsstraßennetz abzuwarten (siehe<br />
Nr. 8 im Maßnahmenkonzept). Zu untersuchen ist die Koordinierung der Signalsteuerung<br />
des <strong>Straßen</strong>zuges im Hinblick auf die Minimierung der Halte und Anfahrvorgänge.<br />
Langfristig eine städtebauliche Lösung, z.B. Tunnellage der Straße oder der Stadtbahn<br />
und mittiger, jeweils einspuriger Führung des <strong>Straßen</strong>verkehrs. Der <strong>Straßen</strong>verkehr<br />
rückt damit von der Wohnbebauung ab. Durch den größeren Abstand wird eine<br />
Lärmminderung erreicht. Zu prüfen wäre dann, ob der Anschlussbereich Hohenheimer<br />
Straße / Dobelstraße als Kreisverkehr umgebaut werden kann.