Anhang-1_Maßnahmenkonzepte für ausgewählte Straßen
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Lärmaktionsplan Stuttgart 2009 - <strong>Anhang</strong> 1 35<br />
sätzliche Rampen höher als 1 m aufgesattelt werden müssen bzw. bis bei ebener Weiterführung<br />
eine Mindesthöhe von 4,5 m unterschritten wird. Die Betonrampen und die Deckelunterseiten<br />
werden dabei als reflektierend angenommen.<br />
Durch eine Überdeckelung können im Nahbereich der Kreuzungen die Immissionspegel<br />
um bis zu 3 dB(A) reduziert werden (siehe Karte E.4).<br />
Die Karte E.5 zeigt die Lärmminderung durch die Kombination der drei Maßnahmen. Es<br />
zeigt sich deutlich, dass durch den lärmarmen Fahrbahnbelag an allen Gebäuden der<br />
Hauptstätter Straße eine wirksame Minderung erzielt werden kann. Von der Überdeckelung<br />
der Rampenbereiche beim Wilhelmsplatz und Österreichischen Platz profitieren dagegen<br />
nur die Anwohner in unmittelbarer Umgebung. Die hoch absorbierende Auskleidung<br />
der Rampenwände und der Tunnelportale hat wegen des hohen Anteils des Direktschalls<br />
und der ebenfalls hohen Emissionen der Seitenstraßen praktisch keine Lärmminderungswirkung.