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Rathaus Umschau 141.pdf vom 29. Jul.

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Montag, 3. August, 12.30 Uhr, Burgunderstraße 1<br />

Stadtrat Dr. Reinhard Bauer (SPD) gratuliert dem Münchner Ehepaar Anna<br />

und Rudolf Hensgen im Namen der Stadt zur Diamantenen Hochzeit.<br />

Meldungen<br />

OB Ude zur Neuvereidigung des Stadtratsmitglieds Karl Richter<br />

(<strong>29.</strong>7.2009) In der heutigen Vollversammlung des Stadtrats hat Oberbürgermeister<br />

Christian Ude die Notwendigkeit der Neuvereidigung des Stadtratsmitglieds<br />

Karl Richter mit folgender Erklärung begründet:<br />

„Wir haben jetzt einen ungewöhnlichen Tagesordnungspunkt, der verständlicherweise<br />

viele Irritationen ausgelöst hat. Der Sachverhalt ist Ihnen<br />

allen bekannt: Der NPD-Funktionär Karl Richter, der unter der Tarnkappe<br />

einer Bürgerinitiative ins <strong>Rathaus</strong> einziehen konnte, hat bei der Vereidigung<br />

die rechte Hand zum Hitler-Gruß gehoben, weshalb er rechtskräftig verurteilt<br />

worden ist. Diese Tat, an der angesichts des rechtskräftigen Urteils<br />

kein Zweifel besteht, stößt bei allen Mitgliedern des Stadtrats auf einhellige<br />

Abscheu. Diese Tat war und ist eine unerträgliche Verharmlosung oder<br />

gar Verherrlichung des nationalsozialistischen Unrechtsregimes und eine<br />

Verhöhnung der Opfer des Holocausts. Deshalb ist diese schändliche<br />

Handlungsweise ja auch unter Strafe gestellt.<br />

Das Stadtratsmitglied Karl Richter hat sich mit dieser Tat selber aus der<br />

Gemeinschaft der demokratischen Kräfte dieser Stadt in unmissverständlicher<br />

Weise ausgegrenzt. Niemand in diesem Haus ist bereit, dieses Verhalten<br />

hinzunehmen.<br />

Es ist gut und richtig, dass das Stadtratsmitglied Karl Richter die strafrechtlichen<br />

Folgen seiner Straftat tragen muss. Die Tat bleibt somit nicht<br />

ungesühnt, sondern wird in rechtsstaatlicher Weise gesühnt.<br />

Eine andere Frage ist, welche Auswirkungen dieses Verhalten auf die Wirksamkeit<br />

der Eidesleistung hat. Ich stimme hier mit unserer Rechtsaufsichtsbehörde,<br />

der Regierung von Oberbayern, vollinhaltlich überein: Die<br />

Eidesleistung ist nicht wirksam erbracht, da die gleichzeitig begangene<br />

Straftat dem Inhalt der Eidesleistung diametral widerspricht. Somit ist Karl<br />

Richter kein ordnungsgemäß vereidigtes Mitglied des Münchner Stadtrats.<br />

Wie Sie wissen, wird auch die Rechtsauffassung vertreten, die Vorgehensweise<br />

von Karl Richter könne auch als Abgabe einer Willenserklärung verstanden<br />

werden, die Eidesleistung verweigern zu wollen. Diese Rechtsauffassung<br />

teile ich in Übereinstimmung mit unserer Rechtsaufsichtsbe-<br />

<strong>Rathaus</strong> <strong>Umschau</strong><br />

Seite 3

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