Die exklusivste Form der Verwandtenehe - Horst Südkamp ...
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unberührbar) und in <strong>der</strong> hierarchischen Differenzierung des Königshauses, die<br />
sich innerhalb <strong>der</strong> herrschenden Kaste noch einmal wie<strong>der</strong>holt.<br />
Der Unterschied des Königshauses zu allen an<strong>der</strong>en Abstammungsgruppen und<br />
Kasten erscheint in <strong>der</strong> Zuspitzung ihrer Exogamievorschriften. Während die<br />
üblichen <strong>Form</strong>en <strong>der</strong> <strong>Verwandtenehe</strong>n verschiedene Abstammungsgruppen in einem<br />
endogamen Kreise integrieren und damit die ethnische Endogamie zunächst<br />
nur indirekt beför<strong>der</strong>n und die Kastenendogamie sich dagegen nach einem Überschichtungsprozeß<br />
(Schichtendifferenz=ethnische Differenz= Differenz<br />
endogamer Kreise) als ethnische Endogamie fixiert, schließen sie doch beide den<br />
solidarischen Kern ihrer Abstammungsgruppen, den Kreis primärer Verwandter,<br />
von <strong>der</strong> Heirat aus, da sie ihn ja über die Heirat zu reproduzieren gedenken und<br />
nicht aufzulösen trachten.<br />
B b Ax Ay c C<br />
d Ax ax Ax Ay ay Ay e<br />
ax Ax ax Ax Ay ay Ay ay<br />
Schema <strong>der</strong> Parallelbasenheirat<br />
Nur das Königshaus heiratet in <strong>der</strong> Not fehlen<strong>der</strong> männlicher Erben in einer Kastengesellschaft<br />
auch innerhalb des solidarischen Kerns <strong>der</strong> eigenen Abstammungsgruppe,<br />
d.h. entwe<strong>der</strong> nur innerhalb seiner eigenen Abstammungslinie in<br />
einem weiteren Sinne (Maximal Lineage, Clan), es praktiziert dann den Schwesterntausch<br />
o<strong>der</strong> die Parallelbasenheirat, o<strong>der</strong> nur innerhalb des engsten Kerns <strong>der</strong><br />
eigenen Abstammungslinie (Minimal Lineage) und praktiziert dann die Ehen mit<br />
den primären Verwandten: Geschwisterehen, o<strong>der</strong> Vater-Tochterehen o<strong>der</strong> Ehen<br />
zwischen Halbgeschwistern.<br />
Für das Königshaus kommt die Heirat nur zwischen königlichen Linien des gleichen<br />
Stammes, bei <strong>der</strong> Verlegenheit, über adäquate Gatten zu verfügen, entwe<strong>der</strong><br />
nur die Parallelbasenheirat o<strong>der</strong> die Geschwisterehe respektive die Vater-<br />
Tochter-Ehe infrage, wenn es sich innerhalb <strong>der</strong> herrschenden Kaste von dieser<br />
noch einmal verwandtschaftlich unterscheiden muß, da jede <strong>Form</strong> <strong>der</strong> Kreuzkusinenheirat,<br />
welche die nächste <strong>Form</strong> <strong>der</strong> Verwandtenheirat repräsentiert, die<br />
Öffnung <strong>der</strong> genealogischen Linie des Königshauses für eine affinale Linie<br />
bedeuten würde, d.h. die Aufwertung mindestens einer zweiten genealogischen<br />
Linie in den Stand einer königlichen Linie. <strong>Die</strong>s zeigt ein Vergleich <strong>der</strong> entsprechenden<br />
Heiratsregeln (siehe unten).<br />
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