Die exklusivste Form der Verwandtenehe - Horst Südkamp ...
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matrilaterale Kreuzbasen- Heirat mit Einschaltung einer Parallelbasenheirat<br />
C B A<br />
→ C c B b A a A b<br />
→ C x B b a A A a<br />
→ C x B b A a A a<br />
→ C c B b A a<br />
<strong>Die</strong> Alternative <strong>der</strong> Va-To-Heirat ist selbst unter dieser Bedingung noch dann zu<br />
erwägen, wenn Vaters Brü<strong>der</strong> auch nur Töchter haben. Damit <strong>der</strong> Thron bei einer<br />
regulären wie bei einer Parallelbasen-Heirat nicht auf die Linie des „fremden“<br />
Gatten <strong>der</strong> Tochter übergeht, muß in diesem speziellen Falle <strong>der</strong> Vater die eigene<br />
Tochter ehelichen.<br />
Bei <strong>der</strong> Parallelbasenheirat unter matrilinearen Bedingungen entfällt die Alternative<br />
<strong>der</strong> Vater-Tochter Ehe, während ihr matrilineares Äquivalent, die MuBr-<br />
SwTo-Heirat in Ägypten auch verbürgt ist, die aber auch die Funktion einer Son<strong>der</strong>ehe<br />
zugunsten <strong>der</strong> Geburt eines patrilinear bestätigten Thronfolgers erfüllen<br />
kann.<br />
Unter dem Gesichtspunkt <strong>der</strong> möglichst autarken Reproduktion <strong>der</strong> Abstammungslinie<br />
sind die Geschwisterehe und bei patrilinearer Deszendenz die Vater-<br />
Tochter-Ehe mit <strong>der</strong> Parallebasenheirat funktional äquivalent und in Ermangelung<br />
von Parallelbasen und Parallelvettern die einzig sinnvolle Alternative, die eine<br />
Abstammungslinie im Rahmen einer Kastenordnung hat. <strong>Die</strong> Geschwisterehe<br />
repräsentiert nur eine Zuspitzung <strong>der</strong> Parallelbasenehe, während die Vater-<br />
Tochter-Ehe wohl das Prinzip <strong>der</strong> Parallelbasenehe wahrt, nämlich den korporationsinternen<br />
Austausch <strong>der</strong> Gatten, aber dabei den Grundsatz <strong>der</strong> Generationengleichheit<br />
(=Statusgleichheit) aufgibt.<br />
<strong>Die</strong> Geschwisterehe, die Halbschwesterehe, die Onkel-Nichte-Ehe ebenso wie<br />
die Vater-Tochter-Heirat können daher als funktionale Äquivalente <strong>der</strong> Parallelbasenheirat<br />
in dem Kulturbereich des sakralen Königtums, und zwar als typische<br />
Ausnahmeformen <strong>der</strong> üblichen Praxis <strong>der</strong> Exogamie betrachtet werden, als instituionalisierte<br />
Alternativen einer Kompensation <strong>der</strong> Heiratsregel, für den Fall, in<br />
dem sie situationsbedingt (Thronerben- o<strong>der</strong> Gattenmangel) nicht regulär praktiziert<br />
werden kann.<br />
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