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ifund investment funds - IFOS Internationale Fonds Service AG

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<strong>ifund</strong> <strong>investment</strong> <strong>funds</strong><br />

Investmentfonds nach liechtensteinischem Recht des Typs<br />

Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren<br />

(OGAW; „UCITS“)<br />

(segmentiert)<br />

(nachfolgend der „<strong>Fonds</strong>“)<br />

Prospekt<br />

1. Juni 2013<br />

UCITS<br />

<strong>Fonds</strong>manager<br />

Verwaltungsgesellschaft<br />

<strong>ifund</strong> services <strong>AG</strong><br />

<strong>IFOS</strong> <strong>Internationale</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Service</strong> <strong>AG</strong>


Inhaltsverzeichnis<br />

Ziffer<br />

Seitenzahl<br />

1 Eckdaten des <strong>Fonds</strong> 3<br />

1.1 Eckdaten Segment <strong>ifund</strong> liquid alternatives 3<br />

1.2 Eckdaten Segment <strong>ifund</strong> world equity cycle 7<br />

2 Organisation 11<br />

3 Allgemeine Informationen zum <strong>Fonds</strong> 13<br />

4 Anlagegrundsätze 14<br />

4.1 Anlageziel und Anlagepolitik 14<br />

4.1.1 Segment <strong>ifund</strong> liquid alternatives 14<br />

4.1.2 Segment <strong>ifund</strong> world equity cycle 15<br />

4.2 Anlagestrategien alternativer Zielfonds 16<br />

5 Anlagevorschriften 18<br />

5.1 Zugelassene Anlagen 18<br />

5.2 Flüssige Mittel 19<br />

5.3 Anlagebeschränkungen 19<br />

5.4 Nicht zugelassene Anlagen und Anlagetechniken 21<br />

5.5 Aufnahme und Gewährung von Krediten 21<br />

5.6 Instrumente und Techniken 22<br />

6 Risiken und Risikoprofile 23<br />

7 Beteiligung am <strong>Fonds</strong> 26<br />

8 Verwendung des Erfolgs 31<br />

9 Steuervorschriften 31<br />

10 Kommissionen und Kosten 32<br />

11 Informationen an die Anleger 35<br />

12 Dauer, Auflösung und Umstrukturierung des <strong>Fonds</strong> 35<br />

13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und massgebende Sprache 36<br />

14 Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer 36<br />

14.1 Vertrieb in der Schweiz 37<br />

Anhang I: Berechnungsbeispiele für die Performance Fee 39<br />

<strong>ifund</strong> <strong>investment</strong> <strong>funds</strong> – OGAW (segmentiert) Seite 2 von 42<br />

Prospekt in der Fassung vom 1. Juni 2013<br />

<strong>IFOS</strong> <strong>Internationale</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Service</strong> <strong>AG</strong>, Vaduz, Fürstentum Liechtenstein


1. Eckdaten des <strong>Fonds</strong><br />

1.1 Segment <strong>ifund</strong> liquid alternatives<br />

Grundinformationen<br />

<strong>ifund</strong> liquid alternatives<br />

Anteilsklasse 1 Anteilsklasse EUR-R Anteilsklasse EUR-I<br />

Valoren-Nr. 4.890.700 4.890.899<br />

ISIN-Nr. LI0048907005 LI0048908995<br />

UCITS <strong>Fonds</strong><br />

ja<br />

als UCITS -Zielfonds geeignet<br />

nein<br />

Dauer<br />

unbeschränkt<br />

Kotierung<br />

nein<br />

Rechnungswährung 2 EUR EUR<br />

Mindestanlage EUR 1'000.- EUR 100'000.- 3<br />

Rundung<br />

Anteilspreis auf zwei Dezimalen<br />

Stückelung<br />

Anteile auf drei Dezimalen<br />

Bewertungstag<br />

Montag bis Freitag<br />

Bewertungsintervall<br />

täglich<br />

Bewertungsfrist<br />

am nächsten liechtensteinischen Bankarbeitstag<br />

Annahmeschluss<br />

Anteilsgeschäft<br />

Bewertungstag, 12.00 Uhr<br />

Valuta<br />

drei Bankarbeitstage nach dem Bewertungstag<br />

Erstausgabepreis<br />

EUR 1'000.-<br />

Liberierung 23. Dezember 2008<br />

Rechnungsjahr<br />

1. Juni - 31. Mai<br />

Erfolgsverwendung<br />

thesaurierend<br />

Anteilsführung (Verbriefung)<br />

Buchmässig<br />

Art der Anteile<br />

Inhaber<br />

Stimmrechte<br />

n/a<br />

1<br />

Die konkreten, vom Anleger zu erfüllenden Anforderungen für den Erwerb von Anteilen einer bestimmten Anteilsklasse sind Ziffer<br />

7.2 (Allgemeine Informationen zu den Anteilen) zu entnehmen.<br />

2<br />

Bei der Rechnungswährung handelt es sich um die Währung, in der die Performance und der Nettovermögenswert des <strong>Fonds</strong><br />

berechnet werden.<br />

3<br />

Die Verwaltungsgesellschaft kann nach freien Ermessen auf die Bedingung der Mindestanlage verzichten.<br />

<strong>ifund</strong> <strong>investment</strong> <strong>funds</strong> – OGAW (segmentiert) Seite 3 von 42<br />

Prospekt in der Fassung vom 1. Juni 2013<br />

<strong>IFOS</strong> <strong>Internationale</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Service</strong> <strong>AG</strong>, Vaduz, Fürstentum Liechtenstein


Kommissionen und Kosten zulasten der Anleger<br />

Anteilsklasse Anteilsklasse EUR-R Anteilsklasse EUR-I<br />

maximale Ausgabekommission 5 %<br />

Rücknahmekommission<br />

(zu Gunsten des <strong>Fonds</strong>)<br />

keine<br />

maximale Konversionsgebühr<br />

keine<br />

Kommissionen und Kosten zulasten des <strong>Fonds</strong> 4<br />

Anteilsklasse Anteilsklasse EUR-R Anteilsklasse EUR-I<br />

maximale<br />

<strong>Fonds</strong>managementgebühr 5 1.30 % 0.70 %<br />

maximale Administrations- und<br />

Verwahrstellengebühr 5<br />

max. 0.50 % p.a.<br />

Performance Fee<br />

5 % p.a.<br />

Hurdle Rate<br />

High Watermark<br />

Geschätzte indirekte Kosten auf<br />

Stufe der indirekten Anlagen<br />

EUR LIBOR 90 Tage<br />

ja<br />

max. 5 % p.a. (ohne Performance Fee)<br />

4<br />

5<br />

Zuzüglich Steuern und sonstige Kosten: Transaktionskosten sowie Auslagen, die der Verwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle<br />

in Ausübung ihrer Funktion entstanden sind. Die Details finden sich in Ziffer 9 (Steuervorschriften) und in Ziffer 10 (Kommissionen<br />

und Kosten).<br />

Die effektiv belastete Kommission bzw. Gebühr wird im Geschäfts- und Halbjahresbericht ausgewiesen. Wiederkehrende und<br />

laufende Kosten, die mit der Führung des <strong>Fonds</strong> im In- und Ausland verbunden sind, werden dem <strong>Fonds</strong> direkt belastet (siehe Ziffer<br />

10.2).<br />

<strong>ifund</strong> <strong>investment</strong> <strong>funds</strong> – OGAW (segmentiert) Seite 4 von 42<br />

Prospekt in der Fassung vom 1. Juni 2013<br />

<strong>IFOS</strong> <strong>Internationale</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Service</strong> <strong>AG</strong>, Vaduz, Fürstentum Liechtenstein


<strong>ifund</strong> liquid alternatives<br />

Anteilsklasse 6 Anteilsklasse CHF-R Anteilsklasse CHF-I<br />

Valoren-Nr. 12.084.631 12.084.632<br />

ISIN-Nr. LI0120846311 LI0120846329<br />

UCITS <strong>Fonds</strong><br />

ja<br />

als UCITS-Zielfonds geeignet<br />

nein<br />

Dauer<br />

unbeschränkt<br />

Kotierung<br />

nein<br />

Rechnungswährung 7 CHF CHF<br />

Mindestanlage CHF 1'000.- CHF 100'000.- 8<br />

Rundung<br />

Anteilspreis auf zwei Dezimalen<br />

Stückelung<br />

Anteile auf drei Dezimalen<br />

Bewertungstag<br />

Montag bis Freitag<br />

Bewertungsintervall<br />

täglich<br />

Bewertungsfrist<br />

am nächsten liechtensteinischen Bankarbeitstag<br />

Annahmeschluss<br />

Anteilsgeschäft<br />

Bewertungstag, 12.00 Uhr<br />

Valuta<br />

drei Bankarbeitstage nach dem Bewertungstag<br />

Erstausgabepreis<br />

CHF 1'000.-<br />

Liberierung 31. August 2011 15. Juni 2011<br />

Rechnungsjahr<br />

1. Juni - 31. Mai<br />

Erfolgsverwendung<br />

thesaurierend<br />

Anteilsführung (Verbriefung)<br />

Buchmässig<br />

Art der Anteile<br />

Inhaber<br />

Stimmrechte<br />

n/a<br />

6<br />

Die konkreten, vom Anleger zu erfüllenden Anforderungen für den Erwerb von Anteilen einer bestimmten Anteilsklasse sind Ziffer<br />

7.2 (Allgemeine Informationen zu den Anteilen) zu entnehmen.<br />

7<br />

Bei der Rechnungswährung handelt es sich um die Währung, in der die Performance und der Nettovermögenswert des <strong>Fonds</strong><br />

berechnet werden.<br />

8<br />

Die Verwaltungsgesellschaft kann nach freien Ermessen auf die Bedingung der Mindestanlage verzichten.<br />

<strong>ifund</strong> <strong>investment</strong> <strong>funds</strong> – OGAW (segmentiert) Seite 5 von 42<br />

Prospekt in der Fassung vom 1. Juni 2013<br />

<strong>IFOS</strong> <strong>Internationale</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Service</strong> <strong>AG</strong>, Vaduz, Fürstentum Liechtenstein


Kommissionen und Kosten zulasten der Anleger<br />

Anteilsklasse Anteilsklasse CHF-R Anteilsklasse CHF-I<br />

maximale Ausgabekommission 5 %<br />

Rücknahmekommission<br />

(zu Gunsten des <strong>Fonds</strong>)<br />

keine<br />

maximale Konversionsgebühr<br />

keine<br />

Kommissionen und Kosten zulasten des <strong>Fonds</strong> 9<br />

Anteilsklasse Anteilsklasse CHF-R Anteilsklasse CHF-I<br />

maximale<br />

<strong>Fonds</strong>managementgebühr 10 1.30 % 0.70 %<br />

maximale Administrations- und<br />

Verwahrstellengebühr 10<br />

max. 0.50 % p.a.<br />

Performance Fee<br />

5 % p.a.<br />

Hurdle Rate<br />

High Watermark<br />

Geschätzte indirekte Kosten auf<br />

Stufe der indirekten Anlagen<br />

CHF LIBOR 90 Tage<br />

ja<br />

max. 5 % p.a. (ohne Performance Fee)<br />

9<br />

10<br />

Zuzüglich Steuern und sonstige Kosten: Transaktionskosten sowie Auslagen, die der Verwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle<br />

in Ausübung ihrer Funktion entstanden sind. Die Details finden sich in Ziffer 9 (Steuervorschriften) und in Ziffer 10 (Kommissionen<br />

und Kosten).<br />

Die effektiv belastete Kommission bzw. Gebühr wird im Geschäfts- und Halbjahresbericht ausgewiesen. Wiederkehrende und<br />

laufende Kosten, die mit der Führung des <strong>Fonds</strong> im In- und Ausland verbunden sind, werden dem <strong>Fonds</strong> direkt belastet (siehe Ziffer<br />

10.2).<br />

<strong>ifund</strong> <strong>investment</strong> <strong>funds</strong> – OGAW (segmentiert) Seite 6 von 42<br />

Prospekt in der Fassung vom 1. Juni 2013<br />

<strong>IFOS</strong> <strong>Internationale</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Service</strong> <strong>AG</strong>, Vaduz, Fürstentum Liechtenstein


1.2 Eckdaten Segment <strong>ifund</strong> world equity cycle<br />

Grundinformationen<br />

<strong>ifund</strong> world equity cycle<br />

Anteilsklasse 11 Anteilsklasse EUR-R Anteilsklasse EUR-I<br />

Valoren-Nr. 13566912 13566911<br />

ISIN-Nr. LI0135669120 LI0135669112<br />

UCITS <strong>Fonds</strong><br />

ja<br />

als UCITS-Zielfonds geeignet<br />

nein<br />

Dauer<br />

unbeschränkt<br />

Kotierung<br />

nein<br />

Rechnungswährung 12 EUR EUR<br />

Mindestanlage EUR 1'000.- EUR 100'000.- 13<br />

Rundung<br />

Anteilspreis auf zwei Dezimalen<br />

Stückelung<br />

Anteile auf drei Dezimalen<br />

Bewertungstag<br />

Montag bis Freitag<br />

Bewertungsintervall<br />

täglich<br />

Bewertungsfrist<br />

am nächsten liechtensteinischen Bankarbeitstag<br />

Annahmeschluss<br />

Anteilsgeschäft<br />

Bewertungstag, 12.00 Uhr<br />

Valuta<br />

drei Bankarbeitstage nach dem Bewertungstag<br />

Erstausgabepreis<br />

EUR 1'000.-<br />

Liberierung offen 7. Oktober 2011<br />

Rechnungsjahr<br />

1. Juni - 31. Mai (1. Rechnungsjahr verkürzt von der Liberierung<br />

bis zum 31. Mai 2012)<br />

Erfolgsverwendung<br />

thesaurierend<br />

Anteilsführung (Verbriefung)<br />

Buchmässig<br />

Art der Anteile<br />

Inhaber<br />

Stimmrechte<br />

n/a<br />

11<br />

Die konkreten, vom Anleger zu erfüllenden Anforderungen für den Erwerb von Anteilen einer bestimmten Anteilsklasse sind Ziffer<br />

7.2 (Allgemeine Informationen zu den Anteilen) zu entnehmen.<br />

12<br />

Bei der Rechnungswährung handelt es sich um die Währung, in der die Performance und der Nettovermögenswert des <strong>Fonds</strong><br />

berechnet werden.<br />

13<br />

Die Verwaltungsgesellschaft kann nach freien Ermessen auf die Bedingung der Mindestanlage verzichten.<br />

<strong>ifund</strong> <strong>investment</strong> <strong>funds</strong> – OGAW (segmentiert) Seite 7 von 42<br />

Prospekt in der Fassung vom 1. Juni 2013<br />

<strong>IFOS</strong> <strong>Internationale</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Service</strong> <strong>AG</strong>, Vaduz, Fürstentum Liechtenstein


Kommissionen und Kosten zulasten der Anleger<br />

Anteilsklasse Anteilsklasse EUR-R Anteilsklasse EUR-I<br />

maximale Ausgabekommission 5 %<br />

Rücknahmekommission<br />

(zu Gunsten des <strong>Fonds</strong>)<br />

keine<br />

maximale Konversionsgebühr<br />

keine<br />

Kommissionen und Kosten zulasten des <strong>Fonds</strong> 14<br />

Anteilsklasse Anteilsklasse EUR-R Anteilsklasse EUR-I<br />

maximale<br />

<strong>Fonds</strong>managementgebühr 15 1.50 % 0.80 %<br />

maximale Administrations- und<br />

Verwahrstellengebühr 15<br />

max. 0.50 % p.a.<br />

Performance Fee<br />

7.50 % p.a.<br />

Hurdle Rate<br />

High Watermark<br />

Geschätzte indirekte Kosten auf<br />

Stufe der indirekten Anlagen<br />

EUR LIBOR 90 Tage<br />

ja<br />

max. 5 % p.a. (ohne Performance Fee)<br />

14<br />

15<br />

Zuzüglich Steuern und sonstige Kosten: Transaktionskosten sowie Auslagen, die der Verwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle<br />

in Ausübung ihrer Funktion entstanden sind. Die Details finden sich in Ziffer 9 (Steuervorschriften) und in Ziffer 10 (Kommissionen<br />

und Kosten).<br />

Die effektiv belastete Kommission bzw. Gebühr wird im Geschäfts- und Halbjahresbericht ausgewiesen. Wiederkehrende und<br />

laufende Kosten, die mit der Führung des <strong>Fonds</strong> im In- und Ausland verbunden sind, werden dem <strong>Fonds</strong> direkt belastet (siehe Ziffer<br />

10.2).<br />

<strong>ifund</strong> <strong>investment</strong> <strong>funds</strong> – OGAW (segmentiert) Seite 8 von 42<br />

Prospekt in der Fassung vom 1. Juni 2013<br />

<strong>IFOS</strong> <strong>Internationale</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Service</strong> <strong>AG</strong>, Vaduz, Fürstentum Liechtenstein


<strong>ifund</strong> world equity cycle<br />

Anteilsklasse 16 Anteilsklasse CHF-R Anteilsklasse CHF-I<br />

Valoren-Nr. 13928799 13566908<br />

ISIN-Nr. LI0139287994 LI0135669088<br />

UCITS <strong>Fonds</strong><br />

ja<br />

als UCITS-Zielfonds geeignet<br />

nein<br />

Dauer<br />

unbeschränkt<br />

Kotierung<br />

nein<br />

Rechnungswährung 17 CHF CHF<br />

Mindestanlage CHF 1'000.- CHF 100'000.- 18<br />

Rundung<br />

Anteilspreis auf zwei Dezimalen<br />

Stückelung<br />

Anteile auf drei Dezimalen<br />

Bewertungstag<br />

Montag bis Freitag<br />

Bewertungsintervall<br />

täglich<br />

Bewertungsfrist<br />

am nächsten liechtensteinischen Bankarbeitstag<br />

Annahmeschluss<br />

Anteilsgeschäft<br />

Bewertungstag, 12.00 Uhr<br />

Valuta<br />

drei Bankarbeitstage nach dem Bewertungstag<br />

Erstausgabepreis<br />

CHF 1'000.-<br />

Liberierung offen 7. Oktober 2011<br />

Rechnungsjahr<br />

1. Juni - 31. Mai (1. Rechnungsjahr verkürzt von der Liberierung<br />

bis zum 31. Mai 2012)<br />

Erfolgsverwendung<br />

thesaurierend<br />

Anteilsführung (Verbriefung)<br />

Buchmässig<br />

Art der Anteile<br />

Inhaber<br />

Stimmrechte<br />

n/a<br />

16<br />

Die konkreten, vom Anleger zu erfüllenden Anforderungen für den Erwerb von Anteilen einer bestimmten Anteilsklasse sind Ziffer<br />

7.2 (Allgemeine Informationen zu den Anteilen) zu entnehmen.<br />

17<br />

Bei der Rechnungswährung handelt es sich um die Währung, in der die Performance und der Nettovermögenswert des <strong>Fonds</strong><br />

berechnet werden.<br />

18<br />

Die Verwaltungsgesellschaft kann nach freien Ermessen auf die Bedingung der Mindestanlage verzichten.<br />

<strong>ifund</strong> <strong>investment</strong> <strong>funds</strong> – OGAW (segmentiert) Seite 9 von 42<br />

Prospekt in der Fassung vom 1. Juni 2013<br />

<strong>IFOS</strong> <strong>Internationale</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Service</strong> <strong>AG</strong>, Vaduz, Fürstentum Liechtenstein


Kommissionen und Kosten zulasten der Anleger<br />

Anteilsklasse Anteilsklasse CHF-R Anteilsklasse CHF-I<br />

maximale Ausgabekommission 5 %<br />

Rücknahmekommission<br />

(zu Gunsten des <strong>Fonds</strong>)<br />

keine<br />

maximale Konversionsgebühr<br />

keine<br />

Kommissionen und Kosten zulasten des <strong>Fonds</strong> 19<br />

Anteilsklasse Anteilsklasse CHF-R Anteilsklasse CHF-I<br />

maximale<br />

<strong>Fonds</strong>managementgebühr 20 1.50 % 0.80 %<br />

maximale Administrations- und<br />

Verwahrstellengebühr 20<br />

max. 0.50 % p.a.<br />

Performance Fee<br />

7.50 % p.a.<br />

Hurdle Rate<br />

High Watermark<br />

Geschätzte indirekte Kosten auf<br />

Stufe der indirekten Anlagen<br />

CHF LIBOR 90 Tage<br />

ja<br />

max. 5 % p.a. (ohne Performance Fee)<br />

19<br />

20<br />

Zuzüglich Steuern und sonstige Kosten: Transaktionskosten sowie Auslagen, die der Verwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle<br />

in Ausübung ihrer Funktion entstanden sind. Die Details finden sich in Ziffer 9 (Steuervorschriften) und in Ziffer 10 (Kommissionen<br />

und Kosten).<br />

Die effektiv belastete Kommission bzw. Gebühr wird im Geschäfts- und Halbjahresbericht ausgewiesen. Wiederkehrende und<br />

laufende Kosten, die mit der Führung des <strong>Fonds</strong> im In- und Ausland verbunden sind, werden dem <strong>Fonds</strong> direkt belastet (siehe Ziffer<br />

10.2).<br />

<strong>ifund</strong> <strong>investment</strong> <strong>funds</strong> – OGAW (segmentiert) Seite 10 von 42<br />

Prospekt in der Fassung vom 1. Juni 2013<br />

<strong>IFOS</strong> <strong>Internationale</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Service</strong> <strong>AG</strong>, Vaduz, Fürstentum Liechtenstein


2. Organisation<br />

2.1 Sitzstaat / Zuständige Aufsichtsbehörde<br />

Liechtenstein / Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) www.fma-li.li.<br />

2.2 Konstituierende Dokumente und Vertragsbedingungen<br />

Die konstituierenden Dokumente können von der Verwaltungsgesellschaft jederzeit ganz oder<br />

teilweise geändert oder ergänzt werden. Änderungen bedürfen der vorherigen Genehmigung<br />

durch die FMA. Jede Änderung wird im Publikationsorgan des OGAW veröffentlicht und ist<br />

danach für alle Anleger rechtsverbindlich.<br />

2.3 Vermeidung von Interessenkonflikten<br />

Aufgrund der vielfältigen Geschäftstätigkeiten der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle,<br />

ihrer Beauftragten und der mit diesen verbundenen Unternehmen können Interessenkonflikte<br />

auftreten.<br />

Bei der Verwaltung des <strong>Fonds</strong> sind die involvierten Parteien verpflichtet, durch geeignete<br />

organisatorische und personelle Massnahmen das Risiko der Beeinträchtigung von<br />

Anlegerinteressen durch Interessenkonflikte möglichst zu vermeiden.<br />

Ist dies nicht möglich, bemühen sich die involvierten Parteien, den Konflikt nach besten Kräften mit<br />

der gebotenen Sachkenntnis angemessen beizulegen bzw. ihn nach Recht und Billigkeit zu<br />

behandeln.<br />

2.4 Verwaltungsgesellschaft<br />

<strong>IFOS</strong> <strong>Internationale</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Service</strong> Aktiengesellschaft, Aeulestrasse 6, LI-9490 Vaduz, ÖR-Nr.<br />

FL-0002.000.772-7.<br />

Die <strong>IFOS</strong> wurde am 23. Juni 1999 in Form einer Aktiengesellschaft mit Sitz und Hauptverwaltung in<br />

Vaduz, für unbeschränkte Dauer gegründet. Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat der<br />

Verwaltungsgesellschaft am 21. September 1999 die Bewilligung zur Aufnahme der<br />

Geschäftstätigkeit erteilt.<br />

Das Aktienkapital der Verwaltungsgesellschaft beträgt CHF 1 Million, ist in Inhaberaktien eingeteilt<br />

und zu 100 % einbezahlt. Die <strong>IFOS</strong> ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Verwaltungs- und<br />

Privat-Bank <strong>AG</strong>, Vaduz.<br />

Eine Übersicht sämtlicher von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten Investmentunternehmen<br />

findet sich auf den Websites der Verwaltungsgesellschaft (www.ifos.li), der Verwahrstelle<br />

(www.vpbank.com) und des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband (www.lafv.li).<br />

<strong>ifund</strong> <strong>investment</strong> <strong>funds</strong> – OGAW (segmentiert) Seite 11 von 42<br />

Prospekt in der Fassung vom 1. Juni 2013<br />

<strong>IFOS</strong> <strong>Internationale</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Service</strong> <strong>AG</strong>, Vaduz, Fürstentum Liechtenstein


Verwaltungsrat<br />

Präsident<br />

Mitglieder<br />

Juerg W. Sturzenegger<br />

Mitglied der Geschäftsleitung der Verwaltungs- und Privat-Bank <strong>AG</strong>, Vaduz<br />

Sigbert Näscher<br />

Mitglied der Geschäftsleitung der Verwaltungs- und Privat-Bank <strong>AG</strong>, Vaduz<br />

Geschäftsleitung<br />

Günther Kaufmann<br />

Mitglied der Geschäftsleitung der Verwaltungs- und Privat-Bank <strong>AG</strong>, Vaduz<br />

Vorsitzender<br />

Mitglied<br />

C. Sothy Kol<br />

Alex Boss<br />

Ralf Konrad<br />

Reto Grässli<br />

2.5 <strong>Fonds</strong>manager<br />

Das <strong>Fonds</strong>management und somit die Anlageentscheide für die folgenden Segmente wurden an<br />

die <strong>ifund</strong> services <strong>AG</strong>, Rüdigerstrasse 15, CH-8045 Zürich, delegiert.<br />

<br />

<br />

<strong>ifund</strong> liquid alternatives<br />

<strong>ifund</strong> world equity cycle<br />

Die <strong>ifund</strong> services <strong>AG</strong> wurde am 8. August 2000 in Form einer Aktiengesellschaft mit Sitz und<br />

Hauptverwaltung in Zürich für unbeschränkte Dauer gegründet. Das Aktienkapital der Gesellschaft<br />

beträgt CHF 1 Million, ist in Namenaktien eingeteilt und zu 100% einbezahlt. Die Gesellschaft ist als<br />

Vermögensverwalter von kollektiven Kapitalanlagen der FINMA unterstellt.<br />

Die <strong>ifund</strong> services <strong>AG</strong> ist ein führendes, unabhängiges Schweizer Unternehmen in allen Belangen<br />

der <strong>Fonds</strong>anlagen. Das Unternehmen wurde im Jahre 2000 gegründet und ist heute einer der<br />

bedeutenden Fund Advisor der Schweiz. Das Leistungsspektrum der <strong>ifund</strong> services <strong>AG</strong> umfasst<br />

das <strong>Fonds</strong> Research, Asset Management und Investment Advisory sowie Outsourcing-Lösungen<br />

für die Administration von Kundenportfolios für fondsgestützte Vermögensverwaltungsmandate.<br />

Die Produkte und <strong>Service</strong>s der <strong>ifund</strong> services <strong>AG</strong> richten sich vornehmlich an institutionelle<br />

Kunden wie Banken, Versicherungen, Pensionskassen und Vermögensverwalter sowie Family<br />

Offices. Die <strong>ifund</strong> services <strong>AG</strong> bietet ihren Kunden umfassende und individuell zugeschnittene<br />

Lösungen und setzt dabei modernste Methoden und Instrumente ein. Die Selektion der Anlagen<br />

basiert auf einem klar definierten und kontrollierten Prozess unter der Berücksichtigung von einem<br />

breiten Spektrum an quantitativen als auch qualitativen Bewertungskriterien.<br />

Die verantwortlichen Personen der <strong>ifund</strong> services <strong>AG</strong> verfügen über langjährige Erfahrung im<br />

Vermögensverwaltungs- und Anlagegeschäft für private und institutionelle Kunden.<br />

Die genaue Ausführung des Auftrags regelt ein zwischen der Verwaltungsgesellschaft und der<br />

<strong>ifund</strong> services <strong>AG</strong> abgeschlossener <strong>Fonds</strong>managementvertrag.<br />

<strong>ifund</strong> <strong>investment</strong> <strong>funds</strong> – OGAW (segmentiert) Seite 12 von 42<br />

Prospekt in der Fassung vom 1. Juni 2013<br />

<strong>IFOS</strong> <strong>Internationale</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Service</strong> <strong>AG</strong>, Vaduz, Fürstentum Liechtenstein


2.6 Verwahrstelle<br />

Als Verwahrstelle fungiert die Verwaltungs- und Privat-Bank <strong>AG</strong>, Aeulestrasse 6, LI-9490 Vaduz.<br />

Die Bank wurde am 4. April 1956 gegründet. Die Bank betreibt schwergewichtig das<br />

Vermögensverwaltungs- und Anlagegeschäft für private und institutionelle Kunden sowie das<br />

Kreditgeschäft. Sie verfügt über Tochtergesellschaften in Liechtenstein, der Schweiz, Luxemburg,<br />

Singapur und auf den British Virgin Islands sowie Repräsentanzen in Moskau und Hong Kong.<br />

Die Verwahrstelle führt das Anteilsregister.<br />

Die Verwahrstelle verwahrt das Vermögen des <strong>Fonds</strong> im Rahmen eines banküblichen<br />

Depotgeschäfts. Sie nimmt ferner alle Aufgaben wahr, die gesetzlich vorgeschrieben werden.<br />

2.7 Revisionsstelle des <strong>Fonds</strong> und der Verwaltungsgesellschaft<br />

Das Investmentunternehmen und die Verwaltungsgesellschaft haben ihre Geschäftstätigkeit jedes<br />

Jahr durch eine von ihnen unabhängige und von der FMA anerkannte Revisionsstelle prüfen zu<br />

lassen.<br />

Als Revisionsstelle wurde die Ernst & Young <strong>AG</strong>, Belpstrasse 23, CH-3001 Bern, ernannt. Die Ernst<br />

& Young <strong>AG</strong>, Bern, ist im Besitze der notwendigen Konzession.<br />

3. Allgemeine Informationen zum <strong>Fonds</strong><br />

3.1 <strong>Fonds</strong>struktur<br />

Der <strong>ifund</strong> <strong>investment</strong> <strong>funds</strong> hat die Struktur eines Umbrella-<strong>Fonds</strong> und besteht somit aus<br />

verschiedenen Segmenten, die wirtschaftlich voneinander unabhängige Teilvermögen des <strong>Fonds</strong><br />

sind und die jeweils gemäss der in diesem Prospekt beschriebenen Anlagepolitik investieren. Die<br />

Wertpapiere und sonstigen Vermögenswerte der jeweiligen Segmente werden von der<br />

Verwaltungsgesellschaft im Interesse und für Rechnung der Anleger verwaltet. Das gesamte<br />

Nettovermögen eines Segments steht in ungeteiltem Miteigentum aller, ihren Anteilen<br />

entsprechend gleichberechtigt beteiligten Anlegern. Es ist vom Vermögen der<br />

Verwaltungsgesellschaft getrennt. Ansprüche von Anlegern und Gläubigern, die sich gegen ein<br />

Segment richten oder die anlässlich der Gründung, während des Bestehens oder bei der<br />

Liquidation eines Segments entstanden sind, sind auf das Nettovermögen dieses Segments<br />

beschränkt. Die spezifischen Eigenschaften der einzelnen Segmente werden im vorliegenden<br />

Prospekt definiert und laufend aktualisiert.<br />

Der <strong>Fonds</strong> wurde gemäss Art. 4 Abs. 1 Bst. a IUG als ein rechtlich unselbständiger offener<br />

Investmentfonds in der Rechtsform der Kollektivtreuhänderschaft aufgelegt.<br />

Der <strong>Fonds</strong> hat am 17. September 2008 von der FMA die Bewilligung erhalten und wurde am<br />

22. Oktober 2008 ins liechtensteinische Öffentlichkeitsregister eingetragen.<br />

Der Erwerb von Anteilen erfolgt auf der Basis der konstituierenden Dokumente, dieses Prospekts,<br />

des jeweiligen KIID sowie des letzten Geschäfts- und Halbjahresberichtes, sofern deren Publikation<br />

bereits erfolgte. Gültigkeit haben nur die Informationen, die im Prospekt oder in einem darin<br />

genannten Dokument enthalten sind. Mit dem Erwerb der Anteile gelten diese als durch den<br />

Anleger genehmigt.<br />

<strong>ifund</strong> <strong>investment</strong> <strong>funds</strong> – OGAW (segmentiert) Seite 13 von 42<br />

Prospekt in der Fassung vom 1. Juni 2013<br />

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3.2 Historische Performance<br />

Die historische Performance des <strong>Fonds</strong> ist auf den Websites der Verwaltungsgesellschaft<br />

(www.ifos.li), der Verwahrstelle (www.vpbank.com) sowie des LAFV Liechtensteinischer<br />

Anlagefondsverband (www.lafv.li) ersichtlich. Die historische Wertentwicklung eines Anteils ist<br />

keine Garantie für die laufende und zukünftige Performance. Der Wert eines Anteils kann jederzeit<br />

steigen oder fallen. In der gezeigten Wertentwicklung sind die bei der Ausgabe und Rücknahme<br />

anfallenden Kommissionen und Gebühren nicht berücksichtigt.<br />

3.3 Total Expense Ratio (TER)<br />

Die TER wird nach allgemeinen, von der FMA anerkannten Grundsätzen berechnet und umfasst,<br />

mit Ausnahme der Transaktionskosten, sämtliche Kommissionen und Kosten, die laufend dem<br />

Vermögen des <strong>Fonds</strong> belastet werden. Die TER des <strong>Fonds</strong> wird auf den Websites der<br />

Verwaltungsgesellschaft (www.ifos.li), der Verwahrstelle (www.vpbank.com) sowie des LAFV<br />

Liechtensteinischer Anlagefondsverband (www.lafv.li) und im jeweiligen Geschäfts- und<br />

Halbjahresbericht, sofern deren Publikation bereits erfolgte, ausgewiesen.<br />

3.4 Retrozessionen und Bestandesvergütungen<br />

Im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräusserung von Sachen und Rechten für den <strong>Fonds</strong><br />

stellen die Verwaltungsgesellschaft, die Verwahrstelle sowie allfällige Beauftragte sicher, dass<br />

Vergütungen, insbesondere Retrozessionen, direkt oder indirekt dem <strong>Fonds</strong> zugute kommen. Die<br />

Verwahrstelle ist berechtigt, für etwaige Dienstleistungen bei der Einforderung von Vergütungen<br />

auf die Bestände von <strong>Fonds</strong> und strukturierten Produkten eine Gebühr in Höhe von 30 % der<br />

eingeforderten Bestandesvergütungen in Rechnung zu stellen.<br />

4. Anlagegrundsätze<br />

4.1 Anlageziel und Anlagepolitik der Segmente<br />

Das Vermögen der Segmente wird nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapiere und<br />

andere Anlagen, wie nachfolgend beschrieben, investiert.<br />

4.1.1 Segment <strong>ifund</strong> liquid alternatives<br />

Anlageziel und Anlagepolitik<br />

Das Ziel des <strong>ifund</strong> liquid alternatives besteht darin, mit geringen Wertschwankungen und einer<br />

tiefen Korrelation zu den traditionellen Aktien- und Kapitalanlagen mittel- bis langfristig positive<br />

absolute Renditen zu erzielen.<br />

Das Segment tätigt seine Anlagen risikodiversifiziert und investiert nach dem Fund of Funds Prinzip<br />

in UCITS-konforme (Hedge) <strong>Fonds</strong>. Neben traditionellen Anlagestrategien können die Zielfonds<br />

auch die unter Ziffer 4.2 aufgeführten spezifischen Strategien umsetzen. Die Selektion von<br />

Zielfonds und deren Portfolio Manager wird auf der Basis fundamentaler Analysemethoden unter<br />

der Berücksichtigung eines breiten Spektrums an quantitativen als auch qualitativen<br />

Bewertungskriterien vorgenommen.<br />

<strong>ifund</strong> <strong>investment</strong> <strong>funds</strong> – OGAW (segmentiert) Seite 14 von 42<br />

Prospekt in der Fassung vom 1. Juni 2013<br />

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Der <strong>ifund</strong> liquid alternatives strebt eine stabile Performance in allen Marktphasen an durch<br />

Investments in regulierte Zielfonds, die sich alternativer Anlagetechniken bedienen. Bei steigenden<br />

Märkten soll der Investor an der positiven Performance partizipieren, während in sinkenden<br />

Märkten nur geringe Performanceverluste in Kauf genommen werden müssen. Der Dachfonds ist<br />

breit diversifiziert und investiert ausschliesslich in transparente <strong>Fonds</strong> mit hoher Liquidität.<br />

Das Anlageuniversum bietet den möglichen Zielfonds substantielles Wachstumspotential über<br />

verschiedene Anlageklassen, Regionen und Sektoren. Die unterschiedlichen Anlagestrategien<br />

ermöglichen den Managern der Zielfonds, sowohl in einem positiven als auch in einem negativen<br />

Marktumfeld von interessanten Anlageopportunitäten zu profitieren.<br />

Bei den „Drittfonds“ handelt es sich um Open-end Funds oder um an einer Börse oder einem<br />

anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelte Closed-end Funds jeder<br />

Art.<br />

Zum Zweck der Risikoreduktion können auch Anlagen in Derivate getätigt werden. Der <strong>Fonds</strong> darf<br />

angemessene flüssige Mittel halten.<br />

Das Segment eignet sich für Anleger mit einem längerfristigen Anlagehorizont, die in ein breit<br />

diversifiziertes und aktiv verwaltetes Portfolio von attraktiven UCITS-konformen Drittfonds sowie<br />

im Rahmen der Anlagevorschriften zulässige alternative Drittfonds investieren wollen und die<br />

bereit und in der Lage sind, die mit diesem Investment verbundenen Risiken zu tragen.<br />

Rechnungswährungen Segment <strong>ifund</strong> liquid alternatives<br />

Bei den Rechnungswährungen der Anteilsklassen des Segments <strong>ifund</strong> liquid alternatives handelt es<br />

sich um die Währung, in der die Performance und der Nettovermögenswert des <strong>Fonds</strong> berechnet<br />

werden. Die Rechnungswährung wird in Ziffer 1 „Eckdaten des <strong>Fonds</strong>“ genannt.<br />

4.1.2 Segment <strong>ifund</strong> world equity cycle<br />

Anlageziel und Anlagepolitik<br />

Das Ziel des <strong>ifund</strong> world equity cycle besteht darin, langfristig die Performance der globalen<br />

Aktienmärkte zu übertreffen; primär indem die Verluste in ausgeprägten Börsenbaissen<br />

abgedämpft werden.<br />

Das Segment tätigt seine Anlagen risikodiversifiziert und investiert nach dem Fund of Funds Prinzip<br />

in UCITS-konforme (Hedge-) <strong>Fonds</strong>. Neben traditionellen Anlagestrategien können die Zielfonds<br />

auch die unter Ziffer 4.2 aufgeführten spezifischen Strategien umsetzen. Die Selektion von<br />

Zielfonds und deren Portfolio Manager wird auf der Basis fundamentaler Analysemethoden unter<br />

der Berücksichtigung eines breiten Spektrums an qualitativen als auch quantitativen<br />

Bewertungskriterien vorgenommen.<br />

Der <strong>ifund</strong> world equity cycle strebt eine im Vergleich zu den globalen Aktienmärkten langfristig<br />

attraktive Performance durch Investments in regulierte Zielfonds an, die sich teilweise alternativer<br />

Anlagetechniken bedienen. Der Dachfonds bildet mit den drei Anlagekomponenten „Trendfolger“,<br />

„Equity Core“ (längerfristige Aktienanlagen) und „Cyclicals“ (konjunktursensitive Anlagen;<br />

insbesondere in Aktien und Rohstoffen) ein robustes Portfolio, das die Opportunitäten über den<br />

gesamten Konjunkturzyklus optimal nutzt. Diese Strategie lässt sich erst umsetzen, seitdem ein<br />

Universum täglich liquider <strong>Fonds</strong> mit alternativen Anlagetechniken verfügbar ist.<br />

<strong>ifund</strong> <strong>investment</strong> <strong>funds</strong> – OGAW (segmentiert) Seite 15 von 42<br />

Prospekt in der Fassung vom 1. Juni 2013<br />

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Das Anlageuniversum bietet den möglichen Zielfonds substantielles Wachstumspotential über<br />

verschiedene Anlageklassen, Regionen und Sektoren. Die unterschiedlichen Anlagestrategien<br />

ermöglichen den Managern der Zielfonds, sowohl in einem positiven als auch in einem negativen<br />

Marktumfeld von interessanten Anlageopportunitäten zu profitieren.<br />

Bei den „Drittfonds“ handelt es sich um Open-end Funds oder um an einer Börse oder einem<br />

anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelte Closed-end Funds jeder<br />

Art.<br />

Zum Zweck der Risikoreduktion können auch Anlagen in Derivate getätigt werden. Der <strong>Fonds</strong> darf<br />

angemessene flüssige Mittel halten.<br />

Das Segment eignet sich für Anleger mit einem langfristigen Anlagehorizont, die in ein breit<br />

diversifiziertes und aktiv verwaltetes Portfolio von attraktiven UCITS-konformen Drittfonds sowie<br />

im Rahmen der Anlagevorschriften zulässige alternative Drittfonds investieren wollen und die<br />

bereit und in der Lage sind, die mit diesem Investment verbundenen Risiken zu tragen.<br />

Rechnungswährungen Segment <strong>ifund</strong> world equity cycle<br />

Bei der Rechnungswährung der Anteilsklassen des Segments <strong>ifund</strong> world equity cycle handelt es<br />

sich um die Währung, in der die Performance und der Nettovermögenswert des <strong>Fonds</strong> berechnet<br />

werden. Die Rechnungswährung wird in Ziffer 1 „Eckdaten des <strong>Fonds</strong>“ genannt.<br />

4.2 Anlagestrategien alternativer Zielfonds<br />

Die Manager der zu erwerbenden Zielfonds verfolgen unterschiedliche Strategien. Vorbehalten<br />

bleiben dabei explizit die Anlagevorschriften gemäss UCITS-Richtlinie, sofern es sich nicht um<br />

Anlagen der frei verfügbaren 10%-Quote („Trash-Quote“) gemäss Ziffer 5.1 handelt. Die<br />

nachfolgende Aufzählung der verschiedenen Strategien ist nur beispielhaft und erhebt keinen<br />

Anspruch auf Vollständigkeit.<br />

Multi Strategy<br />

Diese Strategie fokussiert auf Manager, die ihr Kapital auf unterschiedliche Strategien und Märkte<br />

verteilen. Diese investieren an den globalen Märkten und bringen typischerweise den gesamten<br />

Bereich an Alternativen Investment Strategien wie z.B. Convertible Bond Arbitrage, Capital<br />

Structure Arbitrage, Fixed Income Arbitrage, Statistical Arbitrage, Share Class Arbitrage, Equity<br />

Relative Value, Long/Short Equity Event Driven Strategien zum Einsatz, um Erträge zu generieren.<br />

Manager, die diese Strategie anwenden, haben den Vorteil, dass sie schnell notwendige Strategieund<br />

Märkte-Allokationen vornehmen können. Fremdkapital wird selektiv verwendet wobei der<br />

Umfang von Manager zu Manager variiert. Portfolien, die nach dieser Strategie gemanagt werden<br />

korrelieren im Allgemeinen aufgrund der unterschiedlichen Art ihrer Erträge und Strategien nicht<br />

mit Einzelmärkten.<br />

Hedged Equity<br />

Die Hedged Equity Strategie versucht Erträge aus einer Kombination von<br />

Aktienwertveränderungen und direkten Bewegungen an den Aktienmärkten zu erzielen. Erträge<br />

werden durch aktive Aktienselektion und Steuerung des Investitionsgrades generiert. Die<br />

Abhängigkeit von den Kapitalmärkten von den in dieser Gruppe enthaltenen Investments kann zu<br />

jedem Zeitpunkt Netto-Long oder Netto-Short sein. Während die individuellen Portfolien<br />

Konzentrationen aufweisen können, sind minimale Überschneidungen bei den einzelnen<br />

<strong>ifund</strong> <strong>investment</strong> <strong>funds</strong> – OGAW (segmentiert) Seite 16 von 42<br />

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Alternativen Investment Strategien zur Erzielung einer Diversifikation erwünscht. Fremdkapital<br />

kann verwendet werden, aber das Netto-Marktexposure sollte durchschnittlich weniger als 100 %<br />

in beiden Richtungen betragen. Die Erträge dieser Strategie sind zyklisch und erhöhen sich bei<br />

steigenden Aktienmärkten. Im Vergleich zu anderen Strategien, hat Hedged Equity eine mittlere<br />

bis hohe Ertragserwartung mit hoher Korrelation zu den Aktienmärkten.<br />

Long/Short Equity<br />

Die Long/Short Equity-Strategie verfolgt das Ziel, aus einer Kombination von<br />

Aktienwertveränderungen und direkten Bewegungen auf den Kapitalmärkten Erträge zu<br />

generieren. Erträge werden durch aktives Stock Picking und Kontrolle des Investmentlevels erzielt.<br />

Die Abhängigkeit von den Kapitalmärkten der in dieser Gruppe enthaltenen Investments kann zu<br />

jedem Zeitpunkt Netto-Long oder Netto-Short sein. Während die individuellen Portfolien<br />

Konzentrationen aufweisen können, sind minimale Überschneidungen bei den einzelnen<br />

Alternativen Investment Strategien zur Erzielung einer Diversifikation erwünscht. Fremdkapital<br />

kann verwendet werden; aber das Nettomarktexposure sollte durchschnittlich weniger als 100 % in<br />

beiden Richtungen sein. Die Erträge dieser Strategie sind zyklisch und erhöhen sich bei steigenden<br />

Aktienmärkten. Long/Short Equity Managers können auf spezifische Sektoren fokussieren oder ein<br />

höheres Exposure als Hedged Equity Managers aufweisen, sodass sie eine höhere<br />

Ertragserwartung und Volatilität haben. Diese Strategie weist eine höhere Korrelation zu den<br />

Aktienmärkten als andere Strategien auf.<br />

Global Macro<br />

Basierend auf der makroökonomischen Einschätzung des Managers und des voraussichtlichen<br />

Marktverhaltens werden bei dieser Strategie Positionen an Zins-, Währungs-, Aktien- und<br />

Warenmärkten eingegangen. Die Bewegungen an diesen Märkten werden durch Veränderungen<br />

in der Dynamik der Weltökonomie, politische Ereignisse oder durch das globale Angebot und<br />

Nachfrage für Waren und Kapital bestimmt. Manager, die diese Strategie anwenden, verwenden<br />

eine Vielzahl von Finanzinstrumenten innerhalb der Marktsektoren einschliesslich Wertpapiere,<br />

Warentermingeschäfte, Futures, Optionen, Swaps und andere Derivate. Der Einsatz von<br />

Fremdkapital wird in mittlerem bis hohen Umfang verwendet. Die Performance von Portfolien, die<br />

nach dieser Strategie gemanagt werden, ist abhängig von Markttrends, Preisverlagerungen und der<br />

relativen Stärke der Weltwirtschaft abhängig. Im Vergleich zu anderen Strategien, zeichnet sich<br />

Global Macro durch eine höhere Ertragserwartung und Volatilität aus. Die Korrelation zu den<br />

Aktienmärkten ist gering.<br />

Managed Futures<br />

Bei dieser Strategie handeln die Manager an den globalen Finanz-, Währungs- und Warenmärkten<br />

unter Verwendung von Termingeschäften. Dies geschieht entweder auf systematischer Basis oder<br />

nach dem freien Ermessen der jeweiligen Manager. Futureskontrakte werden aufgrund von<br />

Managererwartungen von Preisbewegung in den jeweiligen Märkten sofort oder auf Termin<br />

gekauft oder verkauft. Manager, die nach einem systematischen Ansatz vorgehen, verwenden<br />

preis- und marktspezifische Informationen (meist technischer oder mathematischer Art), um<br />

Entscheidungen zu treffen, während Manager, die nach ihrem freien Ermessen handeln, einen<br />

Fundamentalansatz verfolgen. Fremdkapital wird bei dieser Strategie in mittlerem bis moderatem<br />

Masse eingesetzt. Im Vergleich zu anderen Strategien hat die Managed Futures Strategie höhere<br />

Ertragserwartungen und Volatilitäten.<br />

<strong>ifund</strong> <strong>investment</strong> <strong>funds</strong> – OGAW (segmentiert) Seite 17 von 42<br />

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5. Anlagevorschriften<br />

5.1 Zugelassene Anlagen<br />

Mindestens 90 % des Nettofondsvermögens der jeweiligen Segmente müssen in folgende Anlagen<br />

investiert werden:<br />

a) Wertpapiere, Wertrechte und Geldmarktinstrumente, die an einer Börse oder an einem<br />

anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden.<br />

b) Wertpapiere aus Neuemissionen, sofern sie an einer Börse oder an einem anderen geregelten,<br />

dem Publikum offen stehenden Markt zum Handel vorgesehen sind und spätestens nach<br />

einem Jahr zum Handel zugelassen werden.<br />

c) Sichteinlagen oder kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens zwölf Monaten bei<br />

Kreditinstituten, die ihren Sitz in einem Mitgliedsstaat des EWR oder in einem anderen Staat<br />

haben, wenn sie dort einer Aufsicht unterstehen, welche der liechtensteinischen gleichwertig<br />

ist.<br />

d) Geldmarktinstrumente, die nicht an einem geregelten Markt gehandelt werden, liquide sind<br />

und deren Wert jederzeit bestimmt werden kann, wenn die Emission oder der Emittent bereits<br />

den Vorschriften über den Einlagensicherungs- und Anlegerschutz unterliegt und wenn:<br />

1. die Emission von einem Mitgliedsstaat des EWR, einer regionalen oder lokalen<br />

Körperschaft, der Zentralbank eines Mitgliedsstaates des EWR, der Europäischen<br />

Zentralbank, der Europäischen Union, der Europäischen Investitionsbank, einem Drittstaat<br />

oder, sofern dieser ein Bundesstaat ist, einem Gliedstaat der Föderation oder von einer<br />

internationalen Einrichtung öffentlich-rechtlichen Charakters, der mindestens ein<br />

Mitgliedsstaat des EWR angehört, begeben oder garantiert wird;<br />

2. die Emission von einem Unternehmen begeben worden ist, dessen Wertpapiere auf den<br />

unter Bst. a) bezeichneten geregelten Märkten gehandelt werden;<br />

3. der Emittent einer Aufsicht untersteht, die der liechtensteinischen gleichwertig ist;<br />

4. der Emittent einer Kategorie angehört, die von der FMA zugelassen wurde, sofern für<br />

Anlagen in diesen Instrumenten Vorschriften für den Anlegerschutz gelten, die denen der<br />

Ziffer 1 bis 3 gleichwertig sind, und der Emittent über ein Eigenkapital von mindestens 15<br />

Millionen Schweizer Franken verfügt und den Jahresabschluss nach den Vorschriften der<br />

Richtlinie 78/660/EWG erstellt und veröffentlicht, soweit es sich um einen Rechtsträger<br />

handelt, der<br />

<br />

<br />

innerhalb einer, eine oder mehrere börsennotierte Gesellschaften umfassenden,<br />

Unternehmensgruppe für die Finanzierung dieser Gruppe zuständig ist; oder<br />

die wertpapiermässige Unterlegung von Verbindlichkeiten durch Nutzung einer von<br />

einer Bank eingeräumten Kreditlinie finanzieren soll.<br />

e) Anteile von OGAW bzw. diesen gleichwertigen Investmentunternehmen, wenn:<br />

<strong>ifund</strong> <strong>investment</strong> <strong>funds</strong> – OGAW (segmentiert) Seite 18 von 42<br />

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1. sie einer Aufsicht unterstehen, die der liechtensteinischen gleichwertig ist sowie<br />

ausreichende Gewähr für eine Zusammenarbeit zwischen den Behörden besteht;<br />

2. ein gleichwertiger Anlegerschutz besteht und die Vorschriften betreffend die getrennte<br />

Verwahrung des Vermögens, Kreditaufnahme und Kreditgewährung sowie Leerverkäufe<br />

gleichwertig sind;<br />

3. ein öffentlicher Zugang zu qualitativ gleichwertigen Geschäfts- und Halbjahresberichten<br />

sichergestellt ist, und<br />

4. diese höchstens 10 % ihres Nettofondsvermögens in andere OGAW bzw. diesen<br />

gleichwertigen Investmentunternehmen investieren dürfen.<br />

f) Derivative Finanzinstrumente, die an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem<br />

Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden.<br />

g) Derivative Finanzinstrumente, die nicht an einem geregelten Markt gehandelt werden (OTC-<br />

Derivate), wenn:<br />

1. die Gegenpartei einer Aufsicht untersteht, die der liechtensteinischen gleichwertig ist; und<br />

2. sie jederzeit nachvollziehbar bewertet, veräussert, liquidiert oder durch ein Gegengeschäft<br />

ausgeglichen werden können.<br />

h) Derivative Finanzinstrumente, die in ein Wertpapier oder Geldmarktinstrument eingebettet<br />

sind (strukturierte Finanzinstrumente).<br />

i) Anlagen in sämtlichen frei konvertierbaren Währungen als Kassa- oder Termingeschäft.<br />

Bis zu 10 % des Nettofondsvermögens der jeweiligen Segmente dürfen in andere als die unter<br />

Ziffer 5.1 Bst. a) bis i) genannten Wertpapiere und Anlageinstrumente investiert werden.<br />

5.2 Flüssige Mittel<br />

Die Segmente dürfen angemessene flüssige Mittel halten. Als solche gelten Bankguthaben auf<br />

Sicht und Zeit mit Laufzeiten bis zu 12 Monaten.<br />

5.3 Anlagebeschränkungen<br />

Es bestehen bei den jeweiligen Segmenten folgende Anlagebeschränkungen:<br />

a) Mindestens 51 % des Nettofondsvermögens müssen in OGAW bzw. diesen gleichwertigen<br />

Investmentunternehmen investiert werden. Dabei dürfen maximal 20 % des<br />

Nettofondsvermögens in ein und dasselbe OGAW bzw. diesen gleichwertigen<br />

Investmentunternehmen angelegt werden.<br />

b) Anlagen in Anteile von Investmentunternehmen, welche OGAW gleichwertig sind, dürfen<br />

insgesamt 30 % des Nettofondsvermögens nicht übersteigen.<br />

c) Der Erwerb von Anteilen anderer Investmentunternehmen, die unmittelbar oder mittelbar von<br />

derselben Verwaltungsgesellschaft oder einer anderen Gesellschaft verwaltet werden, mit der<br />

<strong>ifund</strong> <strong>investment</strong> <strong>funds</strong> – OGAW (segmentiert) Seite 19 von 42<br />

Prospekt in der Fassung vom 1. Juni 2013<br />

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die Verwaltungsgesellschaft durch eine gemeinsame Verwaltung oder Beherrschung oder<br />

durch eine wesentliche (mehr als 10 % des Kapitals oder der Stimmen) direkte oder indirekte<br />

Beteiligung verbunden ist, sowie der Erwerb anderer, von der Verwaltungsgesellschaft<br />

ausgegebener Wertpapiere, ist nicht zulässig.<br />

d) Höchstens 10 % des Nettofondsvermögens dürfen in Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente<br />

des gleichen Emittenten angelegt werden (vorbehalten bleiben Bst. g) bis i). Von dieser<br />

Begrenzung ausgenommen sind die flüssigen Mittel, sofern sie bei der Verwahrstelle angelegt<br />

sind.<br />

e) Einlagen bei ein und derselben Einrichtung dürfen 20 % des Nettofondsvermögens nicht<br />

übersteigen.<br />

f) Die Summe aller Wertpapiere, Geldmarktinstrumente bzw. Einlagen und Positionen in OTC-<br />

Derivate beim gleichen Emittenten bzw. bei der gleichen Unternehmensgruppe darf 20 % des<br />

Nettofondsvermögens nicht übersteigen.<br />

g) Anlagen, die von einem Staat, einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft aus der OECD oder<br />

von internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters begeben oder garantiert<br />

werden, dürfen pro Emittent 35 % des Nettofondsvermögens nicht übersteigen.<br />

h) Anlagen in Schuldverschreibungen von Kreditinstituten mit Sitz im EWR, welche aufgrund<br />

gesetzlicher Vorschriften zum Schutz der Inhaber dieser Schuldverschreibungen einer<br />

besonderen öffentlichen Aufsicht unterliegen, dürfen 25 % des Nettofondsvermögens nicht<br />

überschreiten. Die Summe der entsprechenden Anlagen, die beim gleichen Emittenten 5 %<br />

des Nettofondsvermögens übersteigt, darf höchstens 80 % des Nettofondsvermögens<br />

erreichen.<br />

i) Gesellschaften, welche einen konsolidierten Abschluss gemäss den einschlägigen<br />

Bestimmungen der Bankengesetzgebung oder den entsprechenden anerkannten<br />

internationalen Rechnungslegungsvorschriften erstellen, gelten als Unternehmensgruppe, in<br />

die höchstens 20 % des Nettofondsvermögens investiert werden dürfen.<br />

j) Eine Kumulierung der in Bst. d) bis i) genannten Anlagegrenzen ist nicht zulässig. Die Summe<br />

der Anlagen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Einlagen und OTC-Derivate beim<br />

gleichen Emittenten darf in keinem Fall 35 % des Nettofondsvermögens übersteigen.<br />

k) Die Summe der Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die beim gleichen Emittenten 5 %<br />

übersteigt, darf höchstens 40 % des Nettofondsvermögens erreichen, wobei:<br />

1. diese Begrenzung auf Einlagen und auf Geschäfte mit OTC-Derivaten, die mit<br />

Finanzinstituten getätigt werden, welche einer Aufsicht unterstehen, die der<br />

liechtensteinischen gleichwertig ist, keine Anwendung findet;<br />

2. die Summe der Anlagen nach Bst. g) und h) keine Berücksichtigung findet; und<br />

3. vom Rest des Nettofondsvermögens höchstens 5 % bei einem einzelnen Emittenten<br />

angelegt werden dürfen.<br />

l) Anlagen in derivative Finanzinstrumente müssen zum Kontraktwert in die vorgenannten<br />

Beschränkungen miteinbezogen werden.<br />

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Prospekt in der Fassung vom 1. Juni 2013<br />

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m) Ist ein derivatives Finanzinstrument in ein Wertpapier oder ein Geldmarktinstrument<br />

eingebettet (strukturiertes Finanzinstrument), muss es ebenfalls in die vorgenannten<br />

Beschränkungen miteinbezogen werden.<br />

n) Eine Beteiligung an einem Unternehmen darf höchstens 10 % des stimmberechtigten Kapitals<br />

betragen. OGAW, die von derselben Verwaltungsgesellschaft oder von miteinander<br />

verbundenen Verwaltungsgesellschaften verwaltet werden, dürfen zusammen höchstens 10 %<br />

des stimmberechtigten Kapitals eines Unternehmens besitzen.<br />

o) Die Verwaltungsgesellschaft darf nicht mehr als 10 % der stimmrechtslosen<br />

Beteiligungspapiere eines einzigen Emittenten erwerben.<br />

p) Die Verwaltungsgesellschaft darf höchstens erwerben:<br />

1. je 10 % der Schuldverschreibungen oder der Geldmarktinstrumente eines einzigen<br />

Emittenten; und<br />

2. 25 % der Anteile ein und desselben Investmentunternehmens für Wertpapiere bzw. diesen<br />

gleichwertigen Investmentunternehmen.<br />

Die Beschränkungen gelten nicht, wenn eine Berechnung zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht<br />

möglich ist.<br />

q) Das Gesamtrisiko darf 210 % des Nettofondsvermögens nicht überschreiten.<br />

5.4 Nicht zugelassene Anlagen und Anlagetechniken auf Segmentsebene (ohne Anlagen<br />

der Zielfonds)<br />

a) Edelmetalle und Edelmetallzertifikate.<br />

b) Direktanlagen Immobilien, Waren und Warenkontrakte (physisch).<br />

c) Leerverkäufe und Konstruktionen, welche einem Leerverkauf gleichkommen.<br />

d) Die Verwendung von derivativen Finanzinstrumenten zu Anlage- und Spekulationszwecken.<br />

e) Fund of Funds.<br />

Die Verwaltungsgesellschaft darf im Interesse der Anteilsinhaber jederzeit weitere Anlagen als<br />

nicht zugelassen qualifizieren, soweit dies erforderlich ist, um den Gesetzen und Bestimmungen<br />

jener Länder zu entsprechen, in denen die Anteile der jeweiligen Segmente angeboten und<br />

verkauft werden.<br />

5.5 Aufnahme und Gewährung von Krediten<br />

Die Segmente dürfen keine Kredite gewähren und nicht für Dritte als Bürge einstehen.<br />

Für die Kreditaufnahme gelten folgende Bestimmungen:<br />

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a) In Ausnahmefällen und wenn dies im Interesse der Anleger notwendig ist, dürfen bis zum<br />

Betrag von höchstens 10 % des Nettofondsvermögens befristet Kredite aufgenommen<br />

werden.<br />

b) Die zum <strong>Fonds</strong>vermögen gehörenden Sachen und Rechte dürfen nicht verpfändet werden,<br />

ausser für die gemäss Bst. a) zulässige Kreditaufnahme und für die Geschäfte mit derivativen<br />

Finanzinstrumenten.<br />

5.6 Instrumente und Techniken<br />

5.6.1 Derivative Finanzinstrumente<br />

Als derivative Finanzinstrumente gelten Instrumente, deren Wert von einem Basiswert in Form<br />

eines anderen Finanzinstruments oder eines Referenzsatzes (Finanzindex, Zinssatz, Wechselkurs<br />

oder Währung, etc.) abgeleitet wird und die vertraglich geregelte Termin- oder Optionsgeschäfte<br />

sind.<br />

Zur effizienten Verwaltung können zu Absicherungszwecken derivative Finanzinstrumente<br />

eingesetzt werden, sofern mit solchen Transaktionen nicht vom Anlageziel der jeweiligen<br />

Segmente abgewichen wird und dabei die Anlagevorschriften dieses Prospekts eingehalten<br />

werden. Dies gilt auch dann, wenn ein Wertpapier oder ein Geldmarktinstrument in ein derivatives<br />

Finanzinstrument eingebettet ist. Indexbasierte derivative Finanzinstrumente werden als Einheit<br />

betrachtet. Die einzelnen Indexbestandteile werden nicht berücksichtigt. Es dürfen sowohl<br />

bestehende als auch künftige absehbare Risiken (Bonitäts-, Zins-, Wechselkursrisiko usw.)<br />

abgesichert werden.<br />

Das mit derivativen Finanzinstrumenten verbundene Gesamtrisiko darf 100 % des<br />

Nettofondsvermögens nicht überschreiten. Bei einer zulässigen Kreditaufnahme (Ziffer 5.5 Bst. a)<br />

darf das Gesamtrisiko insgesamt 110 % des Nettofondsvermögens nicht übersteigen.<br />

Die Anrechnung von Derivaten bei der Berechnung der Positionsgrössen ermittelt sich basierend<br />

auf dem eingesetzten Risikomanagementverfahren<br />

5.6.2 Risikomanagementverfahren<br />

Die Verwaltungsgesellschaft verwendet ein Basismodell zur Berechnung der Risiken aus den<br />

Anlageinstrumenten, insbesondere in Bezug auf derivative Finanzinstrumente, und verwendet<br />

hierbei allgemein anerkannte Berechnungsmethoden. Sie hat sicherzustellen, dass zu keinem<br />

Zeitpunkt das Risiko aus derivativen Finanzinstrumenten den Gesamtwert des Portfolios übersteigt<br />

und insbesondere keine Positionen eingegangen werden, die ein für das Vermögen unlimitiertes<br />

Risiko darstellen. Bei der Bemessung des Gesamtrisikos müssen sowohl sein Ausfallrisiko als auch<br />

die mit derivativen Finanzinstrumenten erzielte Hebelwirkung berücksichtigt werden.<br />

Kombinationen aus derivativen Finanzinstrumenten und Wertpapieren müssen diese Vorschriften<br />

ebenfalls zu jedem Zeitpunkt erfüllen. Die Verwaltungsgesellschaft verwendet zur Risikomessung<br />

den Modified Commitment Approach.<br />

5.6.3 Wertschriftenleihe („Securities Lending“)<br />

Die Verwaltungsgesellschaft tätigt keine Wertschriftenleihe.<br />

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5.6.4 Pensionsgeschäfte<br />

Die Verwaltungsgesellschaft tätigt keine Pensionsgeschäfte.<br />

5.6.5 Anlagen in andere Investmentunternehmen<br />

Die Segmente investieren gemäss ihrer speziellen Anlagepolitik ihre Vermögen mehrheitlich in<br />

andere Investmentunternehmen. Die Segmente weisen demnach eine Dachfondsstruktur auf.<br />

Der allgemeine Vorteil von Dachfonds im Vergleich zu <strong>Fonds</strong> mit Direktanlagen ist eine breitere<br />

Diversifikation bzw. Risikoverteilung. Die Diversifikation der Portfolios beschränkt sich bei<br />

Dachfonds nicht nur auf die eigenen Anlagen, da die Anlageobjekte (Zielfonds) von Dachfonds<br />

ebenfalls den strengen Vorgaben der Risikostreuung unterliegen. Dachfonds ermöglichen somit<br />

dem Anleger eine Anlage in ein Produkt, das eine Risikoverteilung auf zwei Ebenen ausweist und<br />

dadurch das Risiko der einzelnen Anlageobjekte minimiert.<br />

Die Anleger werden darauf aufmerksam gemacht, dass auf Stufe der indirekten Anlagen<br />

(Zielfonds) zusätzliche indirekte Kosten und Gebühren anfallen sowie Vergütungen und Honorare<br />

verrechnet werden, die jedoch direkt den einzelnen indirekten Anlagen (Zielfonds) belastet<br />

werden. Diese indirekten Kosten dürfen maximal 5 % (ohne Performance Fee) des<br />

Nettofondsvermögens betragen. Die jeweils tatsächlich entstandenen Kosten werden in Form der<br />

TER jeweils im Geschäfts- und Halbjahresbericht ausgewiesen.<br />

6. Risiken und Risikoprofile<br />

6.1 Spezifische Risiken<br />

Die Wertentwicklung der Anteile ist von der Anlagepolitik sowie von der Marktentwicklung<br />

der einzelnen Anlagen des <strong>Fonds</strong> abhängig und kann nicht im Voraus vorhergesehen werden.<br />

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Wert der Anteile gegenüber dem<br />

Ausgabepreis jederzeit steigen oder fallen kann. Es kann nicht garantiert werden, dass der<br />

Anleger sein investiertes Kapital zurückerhält.<br />

<strong>Fonds</strong>strategie<br />

Aufgrund der überwiegenden Investition des <strong>Fonds</strong>vermögens in andere Investmentunternehmen<br />

(Zielfonds) und der damit erzielten Risikoverteilung auf zwei Ebenen können auf Stufe der<br />

indirekten Anlagen zusätzliche indirekte Kosten und Gebühren anfallen sowie Vergütungen und<br />

Honorare verrechnet werden, die jedoch direkt den einzelnen indirekten Anlagen (Zielfonds)<br />

belastet werden. Diese indirekten Kosten dürfen maximal 5 % (ohne Performance Fee) des<br />

Nettofondsvermögens betragen. Die jeweils tatsächlich entstandenen Kosten werden in Form der<br />

TER jeweils im Geschäfts- und Halbjahresbericht ausgewiesen.<br />

Die Segmente investieren ihr Vermögen im Rahmen der Anlagebeschränkungen mehrheitlich in<br />

UCITS- konforme Drittfonds. Weiters können die Segmente im Rahmen der<br />

Anlagebeschränkungen bis zu 10 % in nicht UCITS-konforme Drittfonds investieren.<br />

<strong>ifund</strong> <strong>investment</strong> <strong>funds</strong> – OGAW (segmentiert) Seite 23 von 42<br />

Prospekt in der Fassung vom 1. Juni 2013<br />

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Derivative Finanzinstrumente<br />

Der <strong>Fonds</strong> darf derivative Finanzinstrumente einsetzen. Der Einsatz von derivativen<br />

Finanzinstrumenten zu Absicherungszwecken kann durch entsprechend geringere Chancen und<br />

Risiken das allgemeine Risikoprofil verändern.<br />

Derivative Finanzinstrumente bergen auch das Risiko, dass dem <strong>Fonds</strong> ein Verlust entsteht, weil<br />

eine andere an dem derivativen Finanzinstrument beteiligte Partei (in der Regel eine „Gegenpartei“)<br />

ihre Verpflichtungen nicht einhält. Dieses Risiko ist bei Warrants, OTC-Optionen und<br />

Termingeschäften, strukturierten Produkten, exotischen Optionen etc. besonders hoch.<br />

6.2 Allgemeine Risiken<br />

Zusätzlich zu den spezifischen Risiken können die Anlagen des <strong>Fonds</strong> allgemeinen Risiken<br />

unterliegen.<br />

Alle Anlagen in Investmentunternehmen sind mit Risiken verbunden. Die Risiken können u.a.<br />

Aktien- und Anleihensmarktrisiken, Wechselkurs-, Zins-, Kredit- und Volatilitätsrisiken sowie<br />

politische Risiken umfassen bzw. damit verbunden sein. Jedes dieser Risiken kann auch zusammen<br />

mit anderen Risiken auftreten. Auf einige dieser Risiken wird in diesem Abschnitt kurz<br />

eingegangen. Es gilt jedoch zu beachten, dass dies keine abschliessende Auflistung aller möglichen<br />

Risiken ist.<br />

Potenzielle Anleger sollten sich über die mit einer Anlage in die Anteile verbundenen Risiken<br />

im Klaren sein und erst dann eine Anlageentscheidung treffen, wenn sie sich von ihren<br />

Rechts-, Steuer- und Finanzberatern, Wirtschaftsprüfern oder sonstigen Experten umfassend<br />

über die Eignung einer Anlage in Anteile dieses <strong>Fonds</strong> unter Berücksichtigung ihrer<br />

persönlichen Finanz- und Steuersituation und sonstiger Umstände, die im vorliegenden<br />

Prospekt enthaltenen Informationen und die Anlagepolitik des <strong>Fonds</strong> haben beraten lassen.<br />

Emittentenrisiko (Bonitätsrisiko)<br />

Die Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit oder gar der Konkurs eines Emittenten bedeuten<br />

einen mindestens teilweisen Verlust für das <strong>Fonds</strong>vermögen.<br />

Gegenparteienrisiko<br />

Das Risiko besteht darin, dass die Erfüllung von Geschäften, welche für Rechnung des<br />

<strong>Fonds</strong>vermögens abgeschlossen werden, durch Liquiditätsschwierigkeiten oder Konkurs der<br />

entsprechenden Gegenpartei gefährdet ist.<br />

Geldwertrisiko<br />

Die Inflation kann den Wert der Anlagen des <strong>Fonds</strong>vermögens mindern. Die Kaufkraft des<br />

investierten Kapitals sinkt, wenn die Inflationsrate höher ist als der Ertrag, den die Anlagen<br />

abwerfen.<br />

Konjunkturrisiko<br />

Es handelt sich dabei um die Gefahr von Kursverlusten, die dadurch entstehen, dass bei der<br />

Anlageentscheidung die Konjunkturentwicklung nicht oder nicht zutreffend berücksichtigt und<br />

dadurch Wertpapieranlagen zum falschen Zeitpunkt getätigt oder Wertpapiere in einer<br />

ungünstigen Konjunkturphase gehalten werden.<br />

<strong>ifund</strong> <strong>investment</strong> <strong>funds</strong> – OGAW (segmentiert) Seite 24 von 42<br />

Prospekt in der Fassung vom 1. Juni 2013<br />

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Länderrisiko<br />

Anlagen in Ländern mit politisch instabilen Verhältnissen unterliegen besonderen Risiken. Diese<br />

können sehr rasch zu grossen Kursschwankungen führen. Dazu gehören beispielsweise<br />

Devisenbeschränkungen, Transferrisiken, Moratorien oder Embargos.<br />

Liquiditätsrisiko<br />

Bei Titeln kleinerer Gesellschaften (Nebenwerte) besteht das Risiko, dass der Markt phasenweise<br />

nicht liquid ist. Dies kann zur Folge haben, dass Titel nicht zum gewünschten Zeitpunkt und/oder<br />

nicht in der gewünschten Menge und/oder nicht zum erhofften Preis gehandelt werden können.<br />

Marktrisiko (Kursrisiko)<br />

Dieses ist ein allgemeines, mit allen Anlagen verbundenes Risiko, das darin besteht, dass sich der<br />

Wert einer bestimmten Anlage möglicherweise gegen die Interessen des <strong>Fonds</strong> verändert.<br />

Psychologisches Marktrisiko<br />

Stimmungen, Meinungen und Gerüchte können einen bedeutenden Kursrückgang verursachen,<br />

obwohl sich die Ertragslage und die Zukunftsaussichten der Unternehmen, in welche investiert<br />

wird, nicht nachhaltig verändert haben müssen. Das psychologische Marktrisiko wirkt sich<br />

besonders auf Aktien aus.<br />

Settlement Risiko<br />

Es handelt sich dabei um das Verlustrisiko des <strong>Fonds</strong>, weil ein abgeschlossenes Geschäft nicht wie<br />

erwartet erfüllt wird, da eine Gegenpartei nicht zahlt oder liefert, oder dass Verluste aufgrund von<br />

Fehlern im operationalen Bereich im Rahmen der Abwicklung eines Geschäfts auftreten können.<br />

Steuerrisiko<br />

Das Kaufen, Halten oder Verkaufen von Anlagen des <strong>Fonds</strong> kann steuergesetzlichen Vorschriften<br />

(z.B. Quellensteuerabzug) ausserhalb des Domizillandes des <strong>Fonds</strong> unterliegen.<br />

Unternehmerrisiko<br />

Anlagen in Aktien stellen eine direkte Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg bzw. Misserfolg eines<br />

Unternehmens dar. Im Extremfall - bei einem Konkurs - kann dies den vollständigen Wertverlust<br />

der entsprechenden Anlagen bedeuten.<br />

Währungsrisiko<br />

Hält der <strong>Fonds</strong> Vermögenswerte, die auf Fremdwährung(en) lauten, so ist er (soweit<br />

Fremdwährungspositionen nicht abgesichert werden) einem direkten Währungsrisiko ausgesetzt.<br />

Sinkende Devisenkurse führen zu einer Wertminderung der Fremdwährungsanlagen. Im<br />

umgekehrten Fall bietet der Devisenmarkt auch Chancen auf Gewinne. Neben den direkten<br />

bestehen auch indirekte Währungsrisiken. International tätige Unternehmen sind mehr oder<br />

weniger stark von der Wechselkursentwicklung abhängig, was sich indirekt auch auf die<br />

Kursentwicklung von Anlagen auswirken kann.<br />

Zinsänderungsrisiko<br />

Soweit der <strong>Fonds</strong> in verzinsliche Wertpapiere investiert, ist er einem Zinsänderungsrisiko<br />

ausgesetzt. Steigt das Marktzinsniveau, kann der Kurswert der zum <strong>Fonds</strong>vermögen gehörenden<br />

verzinslichen Wertpapiere erheblich sinken. Dies gilt in erhöhtem Masse, soweit das<br />

<strong>Fonds</strong>vermögen auch verzinsliche Wertpapiere mit längerer Restlaufzeit und niedrigerer<br />

Nominalverzinsung hält.<br />

<strong>ifund</strong> <strong>investment</strong> <strong>funds</strong> – OGAW (segmentiert) Seite 25 von 42<br />

Prospekt in der Fassung vom 1. Juni 2013<br />

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7. Beteiligung am <strong>Fonds</strong><br />

7.1 Verkaufsrestriktionen<br />

Der <strong>Fonds</strong> ist nicht in allen Ländern der Welt zum Vertrieb zugelassen. Die Verbreitung der<br />

zugehörigen Dokumente (u.a. Prospekte, Geschäfts- und Halbjahresberichte sowie Fact Sheets) in<br />

anderen Jurisdiktionen als dem Sitzstaat können eingeschränkt sein. Personen, in deren Besitz<br />

diese Dokumente gelangen, sind verpflichtet, sich über die Anforderungen in ihrem eigenen Land<br />

zu informieren. Der vorliegende Prospekt stellt kein Angebot in Jurisdiktionen dar, in denen ein<br />

solches Angebot rechtlich unzulässig ist, und stellt kein Angebot gegenüber Personen dar, denen<br />

gegenüber die Abgabe eines solchen Angebots rechtswidrig ist. Bei der Ausgabe und Rücknahme<br />

von Anteilen dieses <strong>Fonds</strong> im Ausland kommen die dort geltenden Bestimmungen zur<br />

Anwendung.<br />

Die Anteile des <strong>Fonds</strong> wurden insbesondere nicht nach dem United States Securities Act of 1933<br />

registriert und können, ausser in Verbindung mit einem Geschäft, welches dieses Gesetz nicht<br />

verletzt, weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten, Staatsangehörigen oder Personen<br />

mit Wohnsitz in den Vereinigten Staaten, Kapitalgesellschaften oder anderen Rechtsgebilden, die<br />

nach dem Recht der Vereinigten Staaten errichtet wurden oder verwaltet werden, angeboten, an<br />

diese veräussert, weiterveräussert oder ausgeliefert werden. Der Begriff „Vereinigte Staaten"<br />

umfasst im Sinne dieses Prospekts die Vereinigten Staaten von Amerika, alle ihre Gliedstaaten,<br />

Territorien und Besitzungen (possessions) sowie alle Gebiete, die ihrer Rechtshoheit unterstehen.<br />

Staatsangehörige der Vereinigten Staaten, die Wohnsitz ausserhalb der Vereinigten Staaten haben,<br />

sind berechtigt, wirtschaftliche Eigentümer der Anteile des <strong>Fonds</strong> nach Massgabe der Regulation S<br />

des Securities Act Release No. 33-6863 (May 2, 1990) zu werden.<br />

7.2 Allgemeine Informationen zu den Anteilen<br />

Die Verwaltungsgesellschaft ist ermächtigt, Anteilsklassen zu bilden. Die Verwaltungsgesellschaft<br />

kann Klassen innerhalb des <strong>Fonds</strong> aufheben oder vereinigen.<br />

Die Anteilsklassen, die in Zusammenhang mit den Segmenten aufgelegt sind, sowie die dabei<br />

entstehenden Gebühren und Vergütungen sind in Ziffer 1 „Eckdaten des <strong>Fonds</strong>“ genannt.<br />

Zusätzlich werden bestimmte andere Gebühren, Vergütungen und Kosten aus den<br />

Vermögenswerten der Segmente beglichen. Siehe dazu Ziffer 9 und 10 (Steuervorschriften sowie<br />

Kommissionen und Kosten).<br />

Bei den Anteilen der Klasse I und R handelt es sich um thesaurierende Anteile.<br />

Die Anteilsklassen der Segmente können in unterschiedlichen Referenzwährungen ausgegeben<br />

werden. Für die Anteilsklassen wird das Währungsrisiko weitgehend in die jeweilige<br />

Referenzwährung abgesichert. Die Anteilsklassen mit unterschiedlichen Referenzwährungen<br />

unterliegen einer unterschiedlichen Entwicklung ihres Nettoinventarwertes.<br />

Die Anteile werden nur buchmässig geführt.<br />

7.3 Berechnung von Nettoinventarwert, Ausgabe- und Rücknahmepreis<br />

Der NAV eines Anteils an einer Anteilsklasse eines Segments ist in der Rechnungswährung des<br />

Segments oder, falls abweichend, der Rechnungswährung der entsprechenden Anteilsklasse<br />

<strong>ifund</strong> <strong>investment</strong> <strong>funds</strong> – OGAW (segmentiert) Seite 26 von 42<br />

Prospekt in der Fassung vom 1. Juni 2013<br />

<strong>IFOS</strong> <strong>Internationale</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Service</strong> <strong>AG</strong>, Vaduz, Fürstentum Liechtenstein


ausgedrückt und ergibt sich aus der der betreffenden Anteilsklasse zukommenden Quote des<br />

Vermögens dieses Segments, vermindert um allfällige Schuldverpflichtungen desselben Segments,<br />

die der betroffenen Anteilsklasse zugeteilt sind, dividiert durch die Anzahl der im Umlauf<br />

befindlichen Anteile der entsprechenden Anteilsklasse. Er wird bei der Ausgabe und Rücknahme<br />

von Anteilen wie folgt gerundet:<br />

Anteile des Segments <strong>ifund</strong> liquid alternatives auf EUR 0.01 bzw. CHF 0.01<br />

Anteile des Segments <strong>ifund</strong> world equity cycle auf EUR 0.01 bzw. CHF 0.01<br />

Das Vermögen eines jeden Segments wird auf Basis der folgenden Grundsätze bewertet:<br />

a) Anlagen, die an einer Börse notiert sind oder an einem anderen geregelten Markt gehandelt<br />

werden, werden in der Regel zum Schlusskurs des Bewertungstages bewertet. Wenn eine<br />

Anlage an mehreren Börsen oder Märkten gehandelt wird, ist der Kurs jenes Marktes<br />

massgebend, welcher der Hauptmarkt für diese Anlage ist. Vorbehalten bleibt Bst. b) unten.<br />

b) Bei Anlagen in Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente mit einer Restlaufzeit von weniger als<br />

12 Monaten kann die Differenz zwischen Einstandspreis (Erwerbspreis) und<br />

Rückzahlungspreis (Preis bei Endfälligkeit) linear ab- oder zugeschrieben werden und eine<br />

Bewertung zum aktuellen Marktpreis unterbleiben, wenn der Rückzahlungspreis bekannt und<br />

fixiert ist. Allfällige Bonitätsveränderungen werden zusätzlich berücksichtigt.<br />

c) Anlagen, deren Kurs nicht marktgerecht ist und diejenigen Vermögenswerte, die nicht unter<br />

Bst. a) und b) oben fallen, werden mit dem Preis eingesetzt, der bei sorgfältigem Verkauf im<br />

Zeitpunkt der Bewertung wahrscheinlich erzielt würde und der nach Treu und Glauben durch<br />

die Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft oder unter deren Leitung oder Aufsicht<br />

durch Beauftragte bestimmt wird.<br />

d) Die liquiden Mittel werden grundsätzlich auf der Basis des Nennwertes, zuzüglich<br />

aufgelaufener Zinsen, bewertet.<br />

e) Für jedes Segment werden die Anlagen, die nicht auf die Rechnungswährung des Segments<br />

lauten, in die Rechnungswährung des <strong>Fonds</strong> zum Mittelkurs zwischen Kauf- und<br />

Verkaufspreis der in Liechtenstein, oder falls nicht erhältlich, auf dem für diese Währung<br />

repräsentativsten Markt erhältlich ist, umgerechnet.<br />

f) Bei Investmentfonds entspricht der Verkehrswert dem Rücknahmepreis der Anteile, welcher<br />

in der Regel dem Nettoinventarwert entspricht.<br />

g) Bei Open-End-Hedge Funds entspricht der Wert dem Rücknahmepreis, der per<br />

Bewertungstag der Verwaltungsgesellschaft mitgeteilt und von der Verwahrstelle bzw. dem<br />

Administrator des Zielfonds bestätigt wird.<br />

h) Ist ausnahmsweise für Closed- bzw. Open-End-Hedge Funds kein Wert erhältlich, so wird in<br />

der Regel der vom Administrator des betreffenden Zielfonds zur Verfügung gestellte<br />

„estimated NAV“ (geschätzter Nettoinventarwert) zur Preisbestimmung herangezogen.<br />

Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, zeitweise andere adäquate Prinzipien zur Bewertung<br />

des Vermögens anzuwenden, falls die oben erwähnten Kriterien zur Bewertung auf Grund<br />

aussergewöhnlicher Ereignisse unmöglich oder unzweckmässig erscheinen. Bei massiven<br />

<strong>ifund</strong> <strong>investment</strong> <strong>funds</strong> – OGAW (segmentiert) Seite 27 von 42<br />

Prospekt in der Fassung vom 1. Juni 2013<br />

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Rücknahmeanträgen kann die Verwaltungsgesellschaft die Anteile des <strong>Fonds</strong> auf der Basis der<br />

Kurse bewerten, zu welchen die notwendigen Verkäufe von Wertpapieren getätigt werden. In<br />

diesem Fall wird für gleichzeitig eingereichte Zeichnungs- und Rücknahmeanträge dieselbe<br />

Berechnungsmethode angewandt.<br />

Der Prozentsatz des Nettovermögens, welches den jeweiligen Anteilsklassen eines Segments<br />

zuzurechnen ist, wird durch das Verhältnis der pro Segment ausgegebenen Anteile jeder<br />

Anteilsklasse gegenüber der Gesamtheit der ausgegebenen Anteile des entsprechenden Segments<br />

bestimmt und ändert sich im Zusammenhang mit den Ausgaben und Rücknahmen von Anteilen<br />

des entsprechenden Segments wie folgt:<br />

Jedesmal, wenn eine Ausgabe oder Rücknahme von Anteilen eines Segments stattfindet, wird das<br />

der jeweiligen Anteilsklasse zuzurechnende <strong>Fonds</strong>vermögen eines Segments um den<br />

eingenommenen oder ausgegebenen Betrag erhöht oder gekürzt.<br />

7.4 Ausgabe von Anteilen<br />

Anteile können zum NAV je Anteil der entsprechenden Anteilsklasse des entsprechenden<br />

Segments gezeichnet werden. Die Bewertungsgrundsätze sind unter Punkt 7.3 im Detail<br />

beschrieben. Die Abrechnung erfolgt zum NAV zuzüglich der allfälligen Ausgabekommission und<br />

etwaiger Steuern. Die dabei anfallenden Kommissionen bzw. Gebühren sind der Ziffer 1 „Eckdaten<br />

des <strong>Fonds</strong>“ zu entnehmen.<br />

Entsprechende Zeichnungsanträge müssen bei der Verwahrstelle zum Annahmeschluss vorliegen.<br />

Falls ein Antrag nach Annahmeschluss eingeht, so wird er für den folgenden Bewertungstag<br />

vorgemerkt. Für bei Vertriebsberechtigten im In- und Ausland platzierte Anträge können zur<br />

Sicherstellung der rechtzeitigen Weiterleitung an die Verwahrstelle in Liechtenstein frühere<br />

Schlusszeiten zur Abgabe der Anträge gelten. Diese können beim jeweiligen Vertriebsberechtigten<br />

in Erfahrung gebracht werden. Informationen zum Annahmeschluss sind der Ziffer 1 „Eckdaten des<br />

<strong>Fonds</strong>“ zu entnehmen.<br />

Die Zahlung muss innerhalb einer festgelegten Frist (Valuta) nach dem Bewertungstag eingehen.<br />

Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, diese Frist zu erstrecken oder auch zu verkürzen, sofern<br />

sich die reguläre Valuta als zu kurz bzw. zu lang erweist. Informationen zur Valuta sind der Ziffer 1<br />

„Eckdaten des <strong>Fonds</strong>“ zu entnehmen.<br />

Alle durch die Ausgabe von Anteilen anfallenden Steuern werden ebenfalls dem Anleger in<br />

Rechnung gestellt. Werden Anteile über Banken, die nicht mit dem Vertrieb der Anteile betraut<br />

sind, erworben, kann nicht ausgeschlossen werden, dass solche Banken weitere<br />

Transaktionskosten in Rechnung stellen.<br />

Die Verwahrstelle, die Verwaltungsgesellschaft und/oder die Vertriebsberechtigten sind<br />

berechtigt, nach freiem Ermessen und ohne Angabe von Gründen Zeichnungsanträge abzulehnen.<br />

Falls die Zahlung in einer anderen Währung als der Rechnungswährung erfolgt, wird der<br />

Gegenwert aus der Konvertierung der Zahlungswährung in die Rechnungswährung, abzüglich der<br />

Gebühren, für den Erwerb von Anteilen verwendet.<br />

Die Mindestanlage, die von einem Anleger gehalten werden muss, wird in Ziffer 1 „Eckdaten des<br />

<strong>Fonds</strong>“ genannt. Auf die Mindestanlage kann nach freiem Ermessen der Verwaltungsgesellschaft<br />

verzichtet werden.<br />

<strong>ifund</strong> <strong>investment</strong> <strong>funds</strong> – OGAW (segmentiert) Seite 28 von 42<br />

Prospekt in der Fassung vom 1. Juni 2013<br />

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Die Verwaltungsgesellschaft kann zudem auch den Beschluss zur vollständigen oder zeitweiligen<br />

Aussetzung der Ausgabe von Anteilen fassen, falls Neuanlagen das Erreichen des Anlageziels<br />

beeinträchtigen könnten.<br />

7.5 Rücknahme von Anteilen<br />

Anteile werden zum NAV je Anteil der entsprechenden Anteilsklasse des entsprechenden<br />

Segments zurückgenommen. Die Bewertungsgrundsätze sind unter Punkt 7.3 im Detail<br />

beschrieben. Die Abrechnung erfolgt zum NAV abzüglich der allfälligen Rücknahmekommission<br />

und etwaiger Steuern. Die dabei anfallenden Kommissionen bzw. Gebühren sind der Ziffer 1<br />

„Eckdaten des <strong>Fonds</strong>“ zu entnehmen.<br />

Entsprechende Rücknahmeanträge müssen bei der Verwahrstelle zum Annahmeschluss vorliegen.<br />

Falls ein Antrag nach Annahmeschluss eingeht, so wird er für den folgenden Bewertungstag<br />

vorgemerkt. Für bei Vertriebsberechtigten im In- und Ausland platzierte Anträge können zur<br />

Sicherstellung der rechtzeitigen Weiterleitung an die Verwahrstelle in Liechtenstein frühere<br />

Schlusszeiten zur Abgabe der Anträge gelten. Diese können beim jeweiligen Vertriebsberechtigten<br />

in Erfahrung gebracht werden. Informationen zum Annahmeschluss sind der Ziffer 1 „Eckdaten des<br />

<strong>Fonds</strong>“ zu entnehmen.<br />

Die Rückzahlung erfolgt innerhalb einer festgelegten Frist (Valuta) nach dem Bewertungstag. Die<br />

Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, diese Frist zu erstrecken oder auch zu verkürzen, sofern<br />

sich die reguläre Valuta als zu kurz bzw. zu lang erweist. Informationen zur Valuta sind der Ziffer 1<br />

„Eckdaten des <strong>Fonds</strong>“ zu entnehmen. Die festgelegte Frist (Valuta) gilt nicht für den Fall, dass sich<br />

gemäss gesetzlichen Vorschriften wie etwa Devisen- und Transferbeschränkungen oder aufgrund<br />

anderweitiger Umstände, die ausserhalb der Kontrolle der Verwahrstelle liegen, die Überweisung<br />

des Rücknahmebetrages als unmöglich erweist.<br />

Bei grossen Rücknahmeanträgen kann die Verwaltungsgesellschaft beschliessen, einen<br />

Rücknahmeantrag erst dann abzurechnen, wenn ohne unnötige Verzögerung entsprechende<br />

Vermögenswerte des <strong>Fonds</strong> verkauft werden können. Ist eine solche Massnahme notwendig, so<br />

werden alle am selben Tag eingegangenen Rücknahmeanträge zum selben Preis abgerechnet.<br />

Die Verwahrstelle und/oder die Verwaltungsgesellschaft können jederzeit selbständig die<br />

Rücknahme von Anteilen durchführen, wenn diese von Anlegern gehalten werden, die zum<br />

Erwerb oder zum Besitz dieser Anteile nicht berechtigt sind.<br />

Falls die Zahlung auf Verlangen des Anlegers anstatt nach freiem Ermessen der Verwahrstelle in<br />

einer anderen Währung erfolgen soll als in der Währung, in der die betreffenden Anteile aufgelegt<br />

sind, berechnet sich der zu zahlende Betrag aus dem Erlös der Konvertierung von der<br />

Rechnungswährung in die Zahlungswährung, abzüglich der Gebühren.<br />

7.6 Konversion von Anteilen<br />

Die Anleger können jederzeit von einem Segment in ein anderes bzw. von einer Anteilsklasse in<br />

eine andere Anteilsklasse desselben Segments wechseln. Die Höhe der jeweiligen<br />

Konversionsgebühr, die im Zusammenhang mit der Konversion von Anteilen der Segmente<br />

erhoben wird, wird in Ziffer 1 „Eckdaten des <strong>Fonds</strong>“ genannt.<br />

<strong>ifund</strong> <strong>investment</strong> <strong>funds</strong> – OGAW (segmentiert) Seite 29 von 42<br />

Prospekt in der Fassung vom 1. Juni 2013<br />

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Die Anzahl der Anteile, in die der Anleger seinen Bestand konvertieren möchte, wird nach<br />

folgender Formel berechnet:<br />

A = (B x C) / (D x E)<br />

A =<br />

B =<br />

C =<br />

D =<br />

E =<br />

Anzahl der Anteile des neuen Segments (bzw. der Anteilsklasse), in welche(s) konvertiert<br />

werden soll.<br />

Anzahl der Anteile des Segmentes (bzw. der Anteilsklasse), von wo aus die Konversion<br />

vollzogen werden soll.<br />

Nettoinventarwert der zur Konversion vorgelegten Anteile.<br />

Devisenwechselkurs zwischen den betroffenen Segmenten (bzw. Anteilsklassen). Wenn<br />

beide Segmente (bzw. Anteilsklassen) in der gleichen Rechnungswährung bewertet<br />

werden, beträgt dieser Koeffizient 1.<br />

Nettoinventarwert der Anteile des Segmentes (bzw. der Anteilsklasse), in welche(s) der<br />

Wechsel zu erfolgen hat, zuzüglich Steuern, Gebühren oder sonstiger Abgaben.<br />

Fallweise können beim Wechsel eines Segments- oder einer Anteilsklasse in einzelnen Ländern<br />

Abgaben, Steuern und Stempelgebühren anfallen.<br />

7.7 Aussetzung der Berechnung des Nettovermögenswertes und der Ausgabe sowie der<br />

Rücknahme von Anteilen<br />

Die Verwaltungsgesellschaft kann die Berechnung des Nettovermögenswertes und/oder die<br />

Ausgabe und die Rücknahme von Anteilen der jeweiligen Segmente aussetzen,<br />

a) wenn ein Markt, welcher Grundlage für die Bewertung eines wesentlichen Teils des<br />

Vermögens des <strong>Fonds</strong> bildet, infolge eines nationalen Feiertages geschlossen ist;<br />

b) wenn ein Markt, welcher Grundlage für die Bewertung eines wesentlichen Teils des<br />

Vermögens des <strong>Fonds</strong> bildet, unerwartet geschlossen ist oder wenn der Handel an einem<br />

solchen Markt beschränkt oder ausgesetzt ist;<br />

c) bei politischen, wirtschaftlichen oder anderen Notfällen oder<br />

d) wenn wegen Beschränkungen der Übertragung von Vermögenswerten Geschäfte für den<br />

<strong>Fonds</strong> undurchführbar werden.<br />

Die Verwaltungsgesellschaft teilt den Aufschub unverzüglich der FMA, der externen<br />

Revisionsstelle und in geeigneter Weise den Anlegern mit, sofern er durch die in Bst. b) bis d)<br />

genannten Gründe verursacht worden ist.<br />

Ist eine ordnungsgemässe Berechnung des Nettovermögenswertes der jeweiligen Segmente nicht<br />

möglich, hat die Verwaltungsgesellschaft unverzüglich die FMA zu informieren und Vorschläge<br />

über geeignete Massnahmen zu unterbreiten.<br />

<strong>ifund</strong> <strong>investment</strong> <strong>funds</strong> – OGAW (segmentiert) Seite 30 von 42<br />

Prospekt in der Fassung vom 1. Juni 2013<br />

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Die Aussetzung der Berechnung des Nettovermögenswertes der jeweiligen Segmente<br />

beeinträchtigt die Berechnung des Nettovermögenswertes der anderen Segmente nicht, wenn<br />

keine der oben angeführten Bedingungen auf die anderen Segmente zutreffen.<br />

7.8 Market Timing<br />

Die Verwahrstelle und/oder die Verwaltungsgesellschaft erlauben kein „Market Timing“ (das<br />

unlautere Ausnutzen von Wertunterschieden bei Investmentunternehmen durch den kurzfristigen<br />

und systematischen Handel mit <strong>Fonds</strong>anteilen). Die Verwahrstelle und/oder die<br />

Verwaltungsgesellschaft behalten sich daher das Recht vor, die nach ihrem Ermessen verdächtigen<br />

Zeichnungs- und Umtauschanträge abzulehnen sowie angebrachte, zum Schutz der übrigen<br />

Anleger dienende Massnahmen zu ergreifen.<br />

7.9 Massnahmen zur Verhinderung von Geldwäscherei<br />

Die inländischen Vertriebsberechtigten sind gegenüber der Verwaltungsgesellschaft verpflichtet,<br />

die im Fürstentum Liechtenstein geltenden Vorschriften des Sorgfaltspflichtgesetzes und der<br />

dazugehörenden Sorgfaltspflichtverordnung sowie die Richtlinien der FMA in der jeweils gültigen<br />

Fassung zu beachten.<br />

Sofern die inländischen Vertriebsberechtigten Gelder von Anlegern selbst entgegennehmen, sind<br />

sie in ihrer Eigenschaft als Sorgfaltspflichtige verpflichtet, nach Massgabe des<br />

Sorgfaltspflichtgesetzes und der Sorgfaltspflichtverordnung den Zeichner zu identifizieren, die<br />

wirtschaftlich berechtigte Person festzustellen, ein Profil der Geschäftsbeziehung zu erstellen und<br />

alle für sie geltenden lokalen Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäscherei zu befolgen.<br />

8. Verwendung des Erfolgs<br />

Die erwirtschafteten Erträge der Segmente werden gemäss Ziffer 1 „Eckdaten des <strong>Fonds</strong>“ laufend<br />

wieder angelegt, d.h. thesauriert.<br />

9. Steuervorschriften<br />

Das verwaltete Vermögen eines Investmentfonds ist steuerbefreit.<br />

Die Begründung (Ausgabe) von Anteilen an einem <strong>Fonds</strong> löst keine Emissionsabgabe aus. Die<br />

entgeltliche Übertragung von Eigentum an Anteilen unterliegt der Umsatzabgabe, sofern eine<br />

Partei oder ein Vermittler inländischer Effektenhändler 21 ist.<br />

Der im Fürstentum Liechtenstein domizilierte Anleger hat seine Anteile als Vermögen zu<br />

deklarieren, für das ein jährlicher standardisierter Vermögensertrag (Sollertrag) ermittelt wird.<br />

Allfällige Ertragsausschüttungen sowie Ertragsthesaurierungen des <strong>Fonds</strong> sind erwerbssteuerfrei,<br />

da sie der Vermögenssteuer unterliegen. Auf Ausschüttungen wird keine Quellensteuer erhoben.<br />

21<br />

Gemäss Zollanschlussvertrag zwischen der Schweiz und Liechtenstein findet das schweizerische Stempelsteuerrecht auch in<br />

Liechtenstein Anwendung. Im Sinne der schweizerischen Stempelsteuergesetzgebung gilt das Fürstentum Liechtenstein daher als<br />

Inland. Aus diesem Grund stellen liechtensteinische <strong>Fonds</strong> als von der Umsatzabgabe befreite Anleger dar.<br />

<strong>ifund</strong> <strong>investment</strong> <strong>funds</strong> – OGAW (segmentiert) Seite 31 von 42<br />

Prospekt in der Fassung vom 1. Juni 2013<br />

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Eine liechtensteinische Zahlstelle kann verpflichtet sein, einen Steuerrückbehalt hinsichtlich<br />

bestimmter Zinszahlungen des <strong>Fonds</strong>, und zwar sowohl bei Ausschüttung als auch bei Verkauf<br />

resp. Rückgabe der Anteile zu erheben, die an natürliche Personen mit Steuerdomizil in einem EU-<br />

Mitgliedsstaat geleistet werden (EU-Zinsbesteuerung). Gegebenenfalls kann eine<br />

liechtensteinische Zahlstelle anstatt des Steuerrückbehalts auf ausdrücklichen Antrag der<br />

berechtigten Person ein Meldeverfahren vorsehen.<br />

Das <strong>Fonds</strong>vermögen untersteht keiner weiteren Quellensteuerpflicht im Fürstentum Liechtenstein.<br />

Ausländische Erträge und Kapitalgewinne, die vom <strong>Fonds</strong> erzielt werden, können den jeweiligen<br />

Quellensteuerabzügen des Anlagelandes unterliegen. Allfällige Rückforderungen der<br />

Quellensteuer aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens bleiben vorbehalten.<br />

Die steuerlichen Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage und Praxis aus.<br />

Änderungen der Gesetzgebung, Rechtsprechung bzw. Erlasse und Praxis der Steuerbehörden<br />

bleiben ausdrücklich vorbehalten.<br />

Die Besteuerung und die übrigen steuerlichen Auswirkungen für den Anleger beim Halten bzw.<br />

Kaufen oder Verkaufen von Anteilen richten sich nach den steuergesetzlichen Vorschriften im<br />

Domizilland des Anlegers sowie insbesondere in Bezug auf die EU-Zinsbesteuerung nach dem<br />

Domizilland der Zahlstelle. Anleger werden aufgefordert, bezüglich der entsprechenden<br />

Steuerfolgen ihren eigenen professionellen Berater zu konsultieren. Weder die<br />

Verwaltungsgesellschaft, die Verwahrstelle noch deren Beauftragte können eine Verantwortung<br />

für die individuellen Steuerfolgen beim Investor aus dem Kauf oder Verkauf bzw. dem Halten von<br />

Anteilen übernehmen.<br />

10. Kommissionen und Kosten<br />

10.1 Kommissionen und Kosten zulasten der Anleger<br />

10.1.1 Ausgabekommission<br />

Zur Deckung der Kosten, welche die Platzierung der Anteile verursacht, kann die<br />

Verwaltungsgesellschaft auf den Nettoinventarwert der neu emittierten Anteile zugunsten der<br />

Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle und/oder von Vertriebsberechtigten im In- oder<br />

Ausland eine Ausgabekommission gemäss Ziffer 1 „Eckdaten des <strong>Fonds</strong>“ erheben.<br />

10.1.2 Rücknahmekommission<br />

Für die Auszahlung zurückgenommener Anteile erhebt die Verwaltungsgesellschaft keine<br />

Rücknahmekommission.<br />

10.2 Kommissionen und Kosten zulasten des <strong>Fonds</strong><br />

10.2.1 Administrations- und Verwahrstellengebühr sowie <strong>Fonds</strong>managementgebühr<br />

Die Verwaltungsgesellschaft stellt für die Leitung, das <strong>Fonds</strong>management und den nichtöffentlichen<br />

Vertrieb im In- und Ausland eine jährliche <strong>Fonds</strong>managementgebühr sowie eine<br />

Administrations- und Verwahrstellegebühr gemäss Ziffer 1 „Eckdaten des <strong>Fonds</strong>“ in Rechnung.<br />

Diese wird auf der Basis des durchschnittlichen Nettofondsvermögens des jeweiligen Segments<br />

berechnet und pro rata temporis jeweils am Quartalsende erhoben.<br />

<strong>ifund</strong> <strong>investment</strong> <strong>funds</strong> – OGAW (segmentiert) Seite 32 von 42<br />

Prospekt in der Fassung vom 1. Juni 2013<br />

<strong>IFOS</strong> <strong>Internationale</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Service</strong> <strong>AG</strong>, Vaduz, Fürstentum Liechtenstein


Die Verwaltungsgesellschaft übernimmt damit auch die bei der Verwahrstelle mit der Verwahrung<br />

der Wertpapiere anfallenden und die mit der Leitung, dem <strong>Fonds</strong>management und dem Vertrieb<br />

des <strong>Fonds</strong> anfallenden Kosten.<br />

Allfällige Steuern, die auf das <strong>Fonds</strong>vermögen sowie dessen Erträge und Aufwendungen erhoben<br />

werden, fallen nicht unter die Administrations- und Verwahrstellegebühr sowie die<br />

<strong>Fonds</strong>managementgebühr, sondern werden dem <strong>Fonds</strong> direkt belastet.<br />

10.2.2 Transaktionskosten<br />

Zusätzlich trägt das jeweilige Segment sämtliche aus der Verwaltung des <strong>Fonds</strong>vermögens<br />

erwachsenden Nebenkosten für den An- und Verkauf der Anlagen (marktkonforme Courtagen,<br />

Kommissionen, Abgaben). Diese Kosten werden direkt mit dem Einstands- bzw. Verkaufswert der<br />

betreffenden Anlagen verrechnet.<br />

10.2.3 Aktivierbare Kosten<br />

10.2.3.1 Errichtungskosten<br />

Die Verwaltungsgesellschaft und die Verwahrstelle haben ausserdem Anspruch auf Ersatz der<br />

folgenden Auslagen, die bei der Errichtung des <strong>Fonds</strong> entstanden sind:<br />

<br />

Kosten im Zusammenhang mit der Gründung des <strong>Fonds</strong> (z.B. Bewilligungsgebühren,<br />

Eintragungskosten im Öffentlichkeitsregister, Erstellung, Gestaltung und Druck der Prospekte<br />

in allen notwendigen Sprachen, Honorare, allfällige Rechtsberatungskosten, etc.).<br />

Die Errichtungskosten werden über einen Zeitraum von 5 Jahren linear abgeschrieben.<br />

10.2.3.2 Einmalige Kosten, die vorwiegend bei der Erweiterung des Geschäftsbetriebes<br />

anfallen<br />

Die Verwaltungsgesellschaft und die Verwahrstelle haben ausserdem Anspruch auf Ersatz der<br />

folgenden Kosten, die vorwiegend bei der Erweiterung des Geschäftsbetriebes anfallen:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Einmalige Kosten im Zusammenhang mit der Erlangung des öffentlichen Vertriebs im Ausland<br />

(z.B. Übersetzungskosten für Prospekte, Kosten für die Rechtsberatung,<br />

Bewilligungsgebühren, Prospektänderungsgebühren zur Vorbereitung einer Zulassung zum<br />

öffentlichen Vertrieb im Ausland, Publikationskosten, etc.).<br />

Einmalige Gebühren, die im Zusammenhang mit einer allfälligen Kotierung des <strong>Fonds</strong> anfallen.<br />

Kosten allfällig nötig werdender ausserordentlicher Dispositionen gemäss UCITSG und<br />

UCITSV (z.B. Änderungen der <strong>Fonds</strong>dokumente) sowie allfällige damit verbundene<br />

Übersetzungskosten.<br />

Kosten allfällig nötig werdender ausserordentlicher Dispositionen zur Adaptierung der<br />

<strong>Fonds</strong>dokumente sowie allfällige damit verbundene Übersetzungskosten.<br />

Kosten für die Rechtsberatung, die der Verwaltungsgesellschaft oder der Verwahrstelle<br />

entstehen, wenn sie im Interesse der Anleger handeln.<br />

<strong>ifund</strong> <strong>investment</strong> <strong>funds</strong> – OGAW (segmentiert) Seite 33 von 42<br />

Prospekt in der Fassung vom 1. Juni 2013<br />

<strong>IFOS</strong> <strong>Internationale</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Service</strong> <strong>AG</strong>, Vaduz, Fürstentum Liechtenstein


Die einmaligen Kosten werden über einen Zeitraum von 5 Jahren linear abgeschrieben.<br />

10.2.3.3 Wiederkehrende und laufende Kosten, die mit der Führung des <strong>Fonds</strong> im In- und<br />

Ausland verbunden sind<br />

Die Verwaltungsgesellschaft und die Verwahrstelle haben ausserdem Anspruch auf Ersatz der<br />

folgenden Kosten, die mit der Führung des <strong>Fonds</strong> im In- und Ausland verbunden sind:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Aufsichtsgebühr (Liechtenstein).<br />

Druck- sowie Übersetzungskosten der Geschäfts- und Halbjahresberichte.<br />

Preispublikationen im Publikationsorgan des <strong>Fonds</strong> (Liechtenstein).<br />

Honorare der Revisionsstelle.<br />

Kosten für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Vertriebs im Ausland (z.B. Kosten der<br />

Preispublikationen in den Publikationsorganen des <strong>Fonds</strong>, allfällige Übersetzungskosten,<br />

Kosten der Mitteilungen an die Anteilsinhaber in den Publikationsorganen des <strong>Fonds</strong>,<br />

Aufsichtsgebühren, Gebühren für allfällige Zahlstellen-, Vertreter- und<br />

Repräsentantenfunktionen, etc.).<br />

Kosten, die mit der steuerlichen Berichterstattung im In- und Ausland anfallen.<br />

Kosten allfällig nötig werdender ausserordentlicher Dispositionen gemäss UCITSG und<br />

UCITSV (z.B. Änderungen der <strong>Fonds</strong>dokumente) sowie allfällige damit verbundene<br />

Übersetzungskosten.<br />

Kosten allfällig nötig werdender ausserordentlicher Dispositionen zur Adaptierung der<br />

<strong>Fonds</strong>dokumente sowie allfällige damit verbundene Übersetzungskosten.<br />

10.2.4 Performance Fee<br />

Segment <strong>ifund</strong> liquid alternatives<br />

Zusätzlich erhebt die Verwaltungsgesellschaft für das Segment <strong>ifund</strong> liquid alternatives eine<br />

jährliche Performance Fee gemäss Ziffer 1 „Eckdaten des <strong>Fonds</strong>“.<br />

Der <strong>Fonds</strong>manager hat Anspruch auf eine erfolgsorientierte Zusatzvergütung bezogen auf die<br />

erzielten Wertsteigerungen des <strong>Fonds</strong>vermögens („Performance Fee“). Überschreitet der Zuwachs<br />

des Nettoinventarwerts im Geschäftsjahr nach Abzug aller Kosten (einschliesslich der<br />

Entschädigung an die Verwaltungsgesellschaft, die Verwahrstelle und den <strong>Fonds</strong>manager) den<br />

Grenzkurs (= High Watermark plus Hurdle Rate), so erhält der <strong>Fonds</strong>manager von dem den<br />

Grenzkurs übersteigenden Wertzuwachs eine erfolgsabhängige Vergütung.<br />

Bei der Berechnung der Performance Fee wird das Prinzip der High Watermark angewendet.<br />

Danach gilt: Verzeichnet der <strong>Fonds</strong> Wertverluste, so wird die Performance Fee nicht erhoben, bis<br />

diese Verluste wieder ausgeglichen sind.<br />

<strong>ifund</strong> <strong>investment</strong> <strong>funds</strong> – OGAW (segmentiert) Seite 34 von 42<br />

Prospekt in der Fassung vom 1. Juni 2013<br />

<strong>IFOS</strong> <strong>Internationale</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Service</strong> <strong>AG</strong>, Vaduz, Fürstentum Liechtenstein


Ein Berechnungsbeispiel jeweils für die CHF und EUR-Anteilsklasse findet sich in Anhang I<br />

„Berechnungsbeispiel für die Performance Fee“.<br />

Segment <strong>ifund</strong> world equity cycle<br />

Zusätzlich erhebt die Verwaltungsgesellschaft für das Segment <strong>ifund</strong> world equity cycle eine<br />

jährliche Performance Fee gemäss Ziffer 1 „Eckdaten des <strong>Fonds</strong>“.<br />

Der <strong>Fonds</strong>manager hat Anspruch auf eine erfolgsorientierte Zusatzvergütung bezogen auf die<br />

erzielten Wertsteigerungen des <strong>Fonds</strong>vermögens („Performance Fee“). Überschreitet der Zuwachs<br />

des Nettoinventarwerts im Geschäftsjahr nach Abzug aller Kosten (einschliesslich der<br />

Entschädigung an die Verwaltungsgesellschaft, die Verwahrstelle und den <strong>Fonds</strong>manager) den<br />

Grenzkurs (= High Watermark plus Hurdle Rate), so erhält der <strong>Fonds</strong>manager von dem den<br />

Grenzkurs übersteigenden Wertzuwachs eine erfolgsabhängige Vergütung.<br />

Bei der Berechnung der Performance Fee wird das Prinzip der High Watermark angewendet.<br />

Danach gilt: Verzeichnet der <strong>Fonds</strong> Wertverluste, so wird die Performance Fee nicht erhoben, bis<br />

diese Verluste wieder ausgeglichen sind.<br />

Ein Berechnungsbeispiel jeweils für die CHF und EUR-Anteilsklasse findet sich in Anhang I<br />

„Berechnungsbeispiel für die Performance Fee“.<br />

11. Informationen an die Anleger<br />

Publikationsorgan des OGAW ist die Webseite des LAFV Liechtensteiner Anlagefondsverband<br />

(www.lafv.li). Sämtliche Mitteilungen an die Anleger werden auf dieser Webseite veröffentlicht.<br />

Der Prospekt, der KIID und die konstituierenden Dokumente sowie die jeweiligen Geschäfts- und<br />

Halbjahresberichte, sofern deren Publikation bereits erfolgte, können zudem bei der<br />

Verwaltungsgesellschaft (www.ifos.li), der Verwahrstelle (www.vpbank.com) und bei allen<br />

Vertriebsberechtigten in physischer Form oder gespeichert auf einem dauerhaften Datenträger<br />

kostenlos bezogen werden.<br />

Die bisherige Wertentwicklung ist auf der Web-Seite des LAFV Liechtensteinischer<br />

Anlagefondsverband oder im KIID aufgeführt. Die bisherige Wertentwicklung eines Anteils ist<br />

keine Garantie für die laufende und zukünftige Performance. Der Wert eines Anteils kann jederzeit<br />

steigen oder fallen.<br />

12. Dauer, Auflösung und Umstrukturierung des <strong>Fonds</strong><br />

12.1 Dauer<br />

Der <strong>Fonds</strong> und seine Segmente sind auf unbeschränkte Dauer errichtet.<br />

12.2 Auflösung<br />

Die Auflösung des <strong>Fonds</strong> oder eines seiner Segmente erfolgt zwingend in den gesetzlich<br />

vorgesehenen Fällen. Zusätzlich ist die Verwaltungsgesellschaft jederzeit berechtigt, den <strong>Fonds</strong>,<br />

<strong>ifund</strong> <strong>investment</strong> <strong>funds</strong> – OGAW (segmentiert) Seite 35 von 42<br />

Prospekt in der Fassung vom 1. Juni 2013<br />

<strong>IFOS</strong> <strong>Internationale</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Service</strong> <strong>AG</strong>, Vaduz, Fürstentum Liechtenstein


einzelne Segmente oder einzelne Anteilsklassen aufzulösen. Der Beschluss über die Auflösung<br />

wird im Publikationsorgan veröffentlicht und vorgängig der FMA mitgeteilt. Vom Tage des<br />

Auflösungsbeschlusses an werden keine Anteile mehr ausgegeben oder zurückgenommen und<br />

jede Konversion in das betroffene Segment wird ausgesetzt.<br />

Bei der Auflösung des <strong>Fonds</strong> oder eines Segments darf die Verwaltungsgesellschaft die Aktiven<br />

des <strong>Fonds</strong> oder eines Segments unverzüglich liquidieren. Die Verwaltungsgesellschaft ist<br />

berechtigt, die Verwahrstelle zu beauftragen, den Nettoliquidationserlös nach Abzug der<br />

Liquidationskosten an die Anleger zu verteilen. Die Verteilung des Nettofondsvermögens darf erst<br />

nach Zustimmung der FMA vorgenommen werden. Im Übrigen erfolgt die Liquidation des <strong>Fonds</strong><br />

gemäss den Bestimmungen des liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrechts.<br />

Wenn die Verwaltungsgesellschaft eine Anteilsklasse auflöst, ohne den <strong>Fonds</strong> oder ein Segment<br />

aufzulösen, werden alle Anteile dieser Klasse zu ihrem dann gültigen Nettoinventarwert<br />

zurückgenommen. Diese Rücknahme wird von der Verwaltungsgesellschaft veröffentlicht, und der<br />

Rücknahmepreis wird von der Verwahrstelle zugunsten der ehemaligen Anleger ausbezahlt.<br />

12.3 Umstrukturierung<br />

Im Sinne von Art. 38 UCITSG kann der OGAW bzw. Teilfonds jederzeit und nach freiem Ermessen<br />

mit Genehmigung der entsprechenden Aufsichtsbehörde die Verschmelzung mit einem oder<br />

mehreren anderen OGAW beschliessen und zwar unabhängig davon, welche Rechtsform der<br />

andere OGAW hat und ob der andere OGAW seinen Sitz in Liechtenstein hat oder nicht. Teilfonds<br />

und Anteilsklassen des OGAW können ebenfalls untereinander, aber auch mit einem oder<br />

mehreren anderen OGAW oder deren Teilfonds und Anteilsklassen verschmolzen werden.<br />

Ebenso ist es möglich, den OGAW bzw. dessen Teilfonds und Anteilsklassen zu spalten.<br />

Daneben sind auch andere Strukturmassnahmen im Sinne von Art. 49 UCITSG zulässig.<br />

Sofern nachfolgend keine anderen Regelungen getroffen wurden, gelten die gesetzlichen<br />

Bestimmungen der Art. 36 ff. UCITSG sowie die dazugehörigen Verordnungsbestimmungen.<br />

13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und massgebende<br />

Sprache<br />

Der <strong>Fonds</strong> untersteht liechtensteinischem materiellem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist<br />

Vaduz. Die deutsche Fassung der <strong>Fonds</strong>dokumente ist massgebend.<br />

14. Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer<br />

Nach geltendem Recht im Fürstentum Liechtenstein werden die konstituierenden Dokumente<br />

durch die FMA genehmigt. Diese Genehmigung bezieht sich nur auf Angaben, welche die<br />

Umsetzung der Bestimmungen des UCITSG betreffen. Aus diesem Grund bilden die<br />

nachstehenden, auf ausländischem Recht basierenden, Abschnitte nicht Gegenstand der Prüfung<br />

durch die FMA und sind von der Genehmigung ausgeschlossen.<br />

<strong>ifund</strong> <strong>investment</strong> <strong>funds</strong> – OGAW (segmentiert) Seite 36 von 42<br />

Prospekt in der Fassung vom 1. Juni 2013<br />

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14.1 Vertrieb in der Schweiz<br />

Vertreter, Vertriebsträger und Zahlstelle für die Schweiz<br />

Vertreter für die Schweiz ist die VP Bank (Schweiz) <strong>AG</strong>, Bahnhofstrasse 3, CH-8022 Zürich.<br />

Vertriebsträger für die Schweiz ist die VP Bank (Schweiz) <strong>AG</strong>, Bahnhofstrasse 3, CH-8022 Zürich.<br />

Zahlstelle in der Schweiz ist die VP Bank (Schweiz) <strong>AG</strong>, Bahnhofstrasse 3, CH-8022 Zürich.<br />

Publikationen des <strong>Fonds</strong><br />

Der Prospekt, die Vertragsbedingungen, das jeweilige KIID sowie die jeweiligen Geschäfts- und<br />

Halbjahresberichte können, sofern deren Publikation bereits erfolgte, beim Vertreter, dem<br />

Vertriebsträger sowie bei der Zahlstelle in der Schweiz kostenlos bezogen werden.<br />

Die Publikationsorgane des <strong>Fonds</strong> in der Schweiz sind das „Schweizerische Handelsamtsblatt“<br />

sowie die website www.fundinfo.com.<br />

Die Ausgabe- und Rücknahmepreise der Anteile des <strong>Fonds</strong> werden täglich auf der Website<br />

www.fundinfo.com publiziert. Anstelle der Ausgabe- und Rücknahmepreise kann auch der<br />

Inventarwert mit dem Hinweis „exklusive Kommissionen“ veröffentlicht werden.<br />

Transparenz<br />

Die Verwaltungsgesellschaft kann an folgende institutionelle Anleger, welche bei wirtschaftlicher<br />

Betrachtungsweise die Anteile des <strong>Fonds</strong> für Dritte halten, Rückvergütungen bezahlen:<br />

Lebensversicherungsgesellschaften, Pensionskassen und andere Vorsorgeeinrichtungen,<br />

Anlagestiftungen, Schweizerische <strong>Fonds</strong>leitungen, Ausländische <strong>Fonds</strong>leitungen und<br />

-gesellschaften, Investmentgesellschaften.<br />

Weiters kann die Verwaltungsgesellschaft an die folgenden Vertriebsträger und -partner<br />

Bestandespflegekommissionen bezahlen: bewilligte Vertriebsträger, <strong>Fonds</strong>leitungen, Banken,<br />

Effektenhändler, die Schweizerische Post sowie Versicherungsgesellschaften, Vertriebspartners,<br />

die die Anteile des <strong>Fonds</strong> ausschliesslich bei institutionellen Anlegern mit professioneller Tresorerie<br />

platzieren, Vermögensverwalter.<br />

Beaufsichtigter <strong>Fonds</strong>manager<br />

Der <strong>Fonds</strong>manager untersteht der Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA.<br />

Einfache OGAW<br />

Bei den vorliegenden Segmenten handelt es sich um einfache OGAW, bei welchen der<br />

Commitment Approach (siehe hierzu auch Ziffer 5.6.2) angewendet wird.<br />

Erfüllungsort und Gerichtsstand<br />

Für in der Schweiz vertriebene Anteile ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des<br />

Vertreters in der Schweiz.<br />

<strong>ifund</strong> <strong>investment</strong> <strong>funds</strong> – OGAW (segmentiert) Seite 37 von 42<br />

Prospekt in der Fassung vom 1. Juni 2013<br />

<strong>IFOS</strong> <strong>Internationale</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Service</strong> <strong>AG</strong>, Vaduz, Fürstentum Liechtenstein


Der vorliegende Prospekt tritt am 1. Juni 2013 in Kraft.<br />

Verwaltungsgesellschaft:<br />

<strong>IFOS</strong> <strong>Internationale</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Service</strong> <strong>AG</strong>, Vaduz<br />

Verwahrstelle:<br />

Verwaltungs- und Privat-Bank <strong>AG</strong>, Vaduz<br />

Vertreter in der Schweiz:<br />

VP Bank (Schweiz) <strong>AG</strong>, Zürich<br />

<strong>ifund</strong> <strong>investment</strong> <strong>funds</strong> – OGAW (segmentiert) Seite 38 von 42<br />

Prospekt in der Fassung vom 1. Juni 2013<br />

<strong>IFOS</strong> <strong>Internationale</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Service</strong> <strong>AG</strong>, Vaduz, Fürstentum Liechtenstein


Anhang I: Berechnungsbeispiele für die Performance Fee<br />

<strong>ifund</strong> liquid alternatives – Rechnungswährung EUR<br />

<strong>Fonds</strong>name<br />

<strong>ifund</strong> liquid alternatives (I+R Tranchen EUR)<br />

Performance Fee 5.00%<br />

Hurdle Rate<br />

EUR LIBOR 90 T<strong>AG</strong>E<br />

Fortschreibung Hurdle Rate<br />

Nein<br />

High Watermark<br />

Ja<br />

Berechnung Performance Fee<br />

mit jeder NAV<br />

Berechnungsstatus<br />

vorläufig, Performance Fee gilt nur als zurück gestellt<br />

Auszahlung Performance Fee<br />

zum Ende eines jeden Geschäftsjahres<br />

Bewertungs- NAV- High Hurdle- Grenzkurs NAV vor Perf. NAV nach<br />

tag Start Watermark Rate (HW + HR) Perf. Fee Fee Perf. Fee<br />

Jahr 1<br />

Tag 1 1'000.00 1'000.00 0.0400% 1000.40 1'000.25 0.00 1'000.25<br />

Tag 2 1'000.25 1'000.00 0.0370% 1000.37 1'000.50 0.01 1'000.49<br />

Tag 3 1'000.49 1'000.00 0.0350% 1000.35 1'000.50 0.01 1'000.49<br />

GJ Ende 1001.45* 1'000.00 0.0230% 1000.23 1'001.50 0.06 1'001.44<br />

Jahr 2<br />

Tag 1 1'001.44 1'001.50 0.0510% 1002.01 1'001.80 0.00 1'001.80<br />

Tag 2 1'001.80 1'001.50 0.0420% 1001.92 1'002.56 0.03 1'002.53<br />

Tag 3 1'002.53 1'001.50 0.0420% 1001.92 1'002.56 0.03 1'002.53<br />

GJ Ende 1001.95* 1'001.50 0.0450% 1002.01 1'002.05 0.00 1'002.05<br />

Jahr 3<br />

Tag 1 1'002.05 1'001.50 0.0425% 1001.93 1'001.87 0.00 1'001.87<br />

Tag 2 1'001.87 1'001.50 0.0450% 1001.95 1'002.03 0.00 1'002.03<br />

Tag 3 1'002.03 1'001.50 0.0480% 1001.98 1'002.03 0.00 1'002.03<br />

GJ Ende 1003.40* 1'001.50 0.0450% 1001.89 1'003.03 0.06 1'002.97<br />

Jahr 4<br />

Tag 1<br />

…<br />

1'002.97 1'003.03 0.0460% 1003.49 1'003.01 0.00 1'003.01<br />

High Watermark:<br />

Grenzkurs:<br />

Performance Fee:<br />

Ist der letzte NAV vor Performance Fee des Geschäftsjahres in dem letztmals eine Performance Fee<br />

bezahlt wurde.<br />

Die Berechnungsgrundlage für den Grenzkurs ist die gültige High Watermark zuzüglich der Hurdle<br />

Rate.<br />

Die Performance Fee wird an jedem Bewertungstag berechnet und zurückgestellt. Die Höhe der<br />

Performance Fee bezieht sich auf die Differenz zwischen den Grenzkursen und dem NAV vor<br />

Performance Fee. Eine etwaige Performance Fee gilt erst am Ende eines Geschäftsjahres als<br />

geschuldet.<br />

Jahr 1:<br />

Jahr 2:<br />

Jahr 3:<br />

Jahr 4:<br />

Es wurde eine Performance Fee erhoben, da der <strong>Fonds</strong> den Grenzkurs am Geschäftsjahresende<br />

überschritten hat. Der Grenzkurs ist neu der NAV vor Performance Fee desletzten Jahres zuzüglich<br />

der Hurdle Rate.<br />

Es wurde keine Performance Fee erhoben, da der <strong>Fonds</strong> den Grenzkurs am Geschäftsjahresende<br />

nicht überschritten hat. Der Grenzkurs ist nach wie vor der NAV vor Performance Fee aus Jahr 1<br />

zuzüglich der Hurdle Rate.<br />

Es wurde eine Performance Fee erhoben, da der <strong>Fonds</strong> den Grenzkurs am Geschäftsjahresende<br />

überschritten hat. Der Grenzkurs ist neu der NAV vor Performance Fee aus Jahr 3 zuzüglich der<br />

Hurdle Rate.<br />

Der Grenzkurs ist neu der NAV vor Performance Fee aus Jahr 3 zuzüglich der Hurdle Rate.<br />

* NAV der letzten offiziellen Bewertung<br />

<strong>ifund</strong> <strong>investment</strong> <strong>funds</strong> – OGAW (segmentiert) Seite 39 von 42<br />

Prospekt in der Fassung vom 1. Juni 2013<br />

<strong>IFOS</strong> <strong>Internationale</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Service</strong> <strong>AG</strong>, Vaduz, Fürstentum Liechtenstein


<strong>ifund</strong> world equity cycle – Rechnungswährung EUR<br />

<strong>ifund</strong> <strong>investment</strong> <strong>funds</strong> – OGAW (segmentiert) Seite 40 von 42<br />

Prospekt in der Fassung vom 1. Juni 2013<br />

<strong>IFOS</strong> <strong>Internationale</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Service</strong> <strong>AG</strong>, Vaduz, Fürstentum Liechtenstein


<strong>ifund</strong> liquid alternatives – Rechnungswährung CHF<br />

<strong>Fonds</strong>name<br />

<strong>ifund</strong> liquid alternatives (I+R Tranchen CHF)<br />

Performance Fee 5.00%<br />

Hurdle Rate<br />

CHF LIBOR 90 T<strong>AG</strong>E<br />

Fortschreibung Hurdle Rate<br />

Nein<br />

High Watermark<br />

Ja<br />

Berechnung Performance Fee<br />

mit jeder NAV<br />

Berechnungsstatus<br />

vorläufig, Performance Fee gilt nur als zurück gestellt<br />

Auszahlung Performance Fee<br />

zum Ende eines jeden Geschäftsjahres<br />

Bewertungs- NAV- High Hurdle- Grenzkurs NAV vor Perf. NAV nach<br />

tag Start Watermark Rate (HW + HR) Perf. Fee Fee Perf. Fee<br />

Jahr 1<br />

Tag 1 1'000.00 1'000.00 0.0400% 1000.40 1'000.25 0.00 1'000.25<br />

Tag 2 1'000.25 1'000.00 0.0370% 1000.37 1'000.50 0.01 1'000.49<br />

Tag 3 1'000.49 1'000.00 0.0350% 1000.35 1'000.50 0.01 1'000.49<br />

GJ Ende 1001.45* 1'000.00 0.0230% 1000.23 1'001.50 0.06 1'001.44<br />

Jahr 2<br />

Tag 1 1'001.44 1'001.50 0.0510% 1002.01 1'001.80 0.00 1'001.80<br />

Tag 2 1'001.80 1'001.50 0.0420% 1001.92 1'002.56 0.03 1'002.53<br />

Tag 3 1'002.53 1'001.50 0.0420% 1001.92 1'002.56 0.03 1'002.53<br />

GJ Ende 1001.95* 1'001.50 0.0450% 1002.01 1'002.05 0.00 1'002.05<br />

Jahr 3<br />

Tag 1 1'002.05 1'001.50 0.0425% 1001.93 1'001.87 0.00 1'001.87<br />

Tag 2 1'001.87 1'001.50 0.0450% 1001.95 1'002.03 0.00 1'002.03<br />

Tag 3 1'002.03 1'001.50 0.0480% 1001.98 1'002.03 0.00 1'002.03<br />

GJ Ende 1003.40* 1'001.50 0.0450% 1001.89 1'003.03 0.06 1'002.97<br />

Jahr 4<br />

Tag 1<br />

…<br />

1'002.97 1'003.03 0.0460% 1003.49 1'003.01 0.00 1'003.01<br />

High Watermark:<br />

Grenzkurs:<br />

Performance Fee:<br />

Ist der letzte NAV vor Performance Fee des Geschäftsjahres in dem letztmals eine Performance Fee<br />

bezahlt wurde.<br />

Die Berechnungsgrundlage für den Grenzkurs ist die gültige High Watermark zuzüglich der Hurdle<br />

Rate.<br />

Die Performance Fee wird an jedem Bewertungstag berechnet und zurückgestellt. Die Höhe der<br />

Performance Fee bezieht sich auf die Differenz zwischen den Grenzkursen und dem NAV vor<br />

Performance Fee. Eine etwaige Performance Fee gilt erst am Ende eines Geschäftsjahres als<br />

geschuldet.<br />

Jahr 1:<br />

Jahr 2:<br />

Jahr 3:<br />

Jahr 4:<br />

Es wurde eine Performance Fee erhoben, da der <strong>Fonds</strong> den Grenzkurs am Geschäftsjahresende<br />

überschritten hat. Der Grenzkurs ist neu der NAV vor Performance Fee desletzten Jahres zuzüglich<br />

der Hurdle Rate.<br />

Es wurde keine Performance Fee erhoben, da der <strong>Fonds</strong> den Grenzkurs am Geschäftsjahresende<br />

nicht überschritten hat. Der Grenzkurs ist nach wie vor der NAV vor Performance Fee aus Jahr 1<br />

zuzüglich der Hurdle Rate.<br />

Es wurde eine Performance Fee erhoben, da der <strong>Fonds</strong> den Grenzkurs am Geschäftsjahresende<br />

überschritten hat. Der Grenzkurs ist neu der NAV vor Performance Fee aus Jahr 3 zuzüglich der<br />

Hurdle Rate.<br />

Der Grenzkurs ist neu der NAV vor Performance Fee aus Jahr 3 zuzüglich der Hurdle Rate.<br />

* NAV der letzten offiziellen Bewertung<br />

<strong>ifund</strong> <strong>investment</strong> <strong>funds</strong> – OGAW (segmentiert) Seite 41 von 42<br />

Prospekt in der Fassung vom 1. Juni 2013<br />

<strong>IFOS</strong> <strong>Internationale</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Service</strong> <strong>AG</strong>, Vaduz, Fürstentum Liechtenstein


<strong>ifund</strong> world equity cycle – Rechnungswährung CHF<br />

<strong>Fonds</strong>name<br />

<strong>ifund</strong> world equity cycle (I+R Tranchen CHF)<br />

Performance Fee 7.50%<br />

Hurdle Rate<br />

CHF LIBOR 90 T<strong>AG</strong>E<br />

Fortschreibung Hurdle Rate<br />

Nein<br />

High Watermark<br />

Ja<br />

Berechnung Performance Fee<br />

mit jeder NAV<br />

Berechnungsstatus<br />

vorläufig, Performance Fee gilt nur als zurück gestellt<br />

Auszahlung Performance Fee<br />

zum Ende eines jeden Geschäftsjahres<br />

Bewertungs- NAV- High Hurdle- Grenzkurs NAV vor Perf. NAV nach<br />

tag Start Watermark Rate (HW+HR) Perf. Fee Fee Perf. Fee<br />

Jahr 1<br />

Tag 1 1'000.00 1'000.00 0.0400% 1000.40 1'000.25 0.00 1'000.25<br />

Tag 2 1'000.25 1'000.00 0.0370% 1000.37 1'000.50 0.01 1'000.49<br />

Tag 3 1'000.49 1'000.00 0.0350% 1000.35 1'000.50 0.01 1'000.49<br />

GJ Ende 1001.45* 1'000.00 0.0230% 1000.23 1'001.50 0.10 1'001.40<br />

Jahr 2<br />

Tag 1 1'001.40 1'001.50 0.0510% 1002.01 1'001.80 0.00 1'001.80<br />

Tag 2 1'001.80 1'001.50 0.0420% 1001.92 1'002.56 0.05 1'002.51<br />

Tag 3 1'002.51 1'001.50 0.0420% 1001.92 1'002.56 0.05 1'002.51<br />

GJ Ende 1001.95* 1'001.50 0.0450% 1002.01 1'002.05 0.00 1'002.05<br />

Jahr 3<br />

Tag 1 1'002.05 1'001.50 0.0425% 1001.93 1'001.87 0.00 1'001.87<br />

Tag 2 1'001.87 1'001.50 0.0450% 1001.95 1'002.03 0.01 1'002.02<br />

Tag 3 1'002.02 1'001.50 0.0480% 1001.98 1'002.03 0.00 1'002.03<br />

GJ Ende 1002.75* 1'001.50 0.0450% 1001.86 1'003.03 0.09 1'002.94<br />

Jahr 4<br />

Tag 1<br />

…<br />

1'002.94 1'003.03 0.0460% 1003.49 1'003.01 0.00 1'003.01<br />

High Watermark:<br />

Grenzkurs:<br />

Performance Fee:<br />

Jahr 1:<br />

Jahr 2:<br />

Jahr 3:<br />

Jahr 4:<br />

Ist der letzte NAV vor Performance Fee des Geschäftsjahres in dem letztmals eine<br />

Performance Fee bezahlt wurde.<br />

Die Berechnungsgrundlage für den Grenzkurs ist die gültige High Watermark zuzüglich<br />

der Hurdle Rate.<br />

Die Performance Fee wird an jedem Bewertungstag berechnet und zurückgestellt. Die<br />

Höhe der Performance Fee bezieht sich auf die Differenz zwischen den Grenzkursen<br />

und dem NAV vor Performance Fee. Eine etwaige Performance Fee gilt erst am Ende<br />

eines Geschäftsjahres als geschuldet.<br />

Es wurde eine Performance Fee erhoben, da der <strong>Fonds</strong> den Grenzkurs am<br />

Geschäftsjahresende überschritten hat. Der Grenzkurs ist neu der NAV vor Performance<br />

Fee desletzten Jahres zuzüglich der Hurdle Rate.<br />

Es wurde keine Performance Fee erhoben, da der <strong>Fonds</strong> den Grenzkurs am<br />

Geschäftsjahresende nicht überschritten hat. Der Grenzkurs ist nach wie vor der NAV<br />

vor Performance Fee aus Jahr 1 zuzüglich der Hurdle Rate.<br />

Es wurde eine Performance Fee erhoben, da der <strong>Fonds</strong> den Grenzkurs am<br />

Geschäftsjahresende überschritten hat. Der Grenzkurs ist neu der NAV vor Performance<br />

Fee aus Jahr 3 zuzüglich der Hurdle Rate.<br />

Der Grenzkurs ist neu der NAV vor Performance Fee aus Jahr 3 zuzüglich der Hurdle<br />

Rate.<br />

* NAV der letzten offiziellen Bewertung<br />

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