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ifund investment funds - IFOS Internationale Fonds Service AG

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Die einmaligen Kosten werden über einen Zeitraum von 5 Jahren linear abgeschrieben.<br />

10.2.3.3 Wiederkehrende und laufende Kosten, die mit der Führung des <strong>Fonds</strong> im In- und<br />

Ausland verbunden sind<br />

Die Verwaltungsgesellschaft und die Verwahrstelle haben ausserdem Anspruch auf Ersatz der<br />

folgenden Kosten, die mit der Führung des <strong>Fonds</strong> im In- und Ausland verbunden sind:<br />

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Aufsichtsgebühr (Liechtenstein).<br />

Druck- sowie Übersetzungskosten der Geschäfts- und Halbjahresberichte.<br />

Preispublikationen im Publikationsorgan des <strong>Fonds</strong> (Liechtenstein).<br />

Honorare der Revisionsstelle.<br />

Kosten für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Vertriebs im Ausland (z.B. Kosten der<br />

Preispublikationen in den Publikationsorganen des <strong>Fonds</strong>, allfällige Übersetzungskosten,<br />

Kosten der Mitteilungen an die Anteilsinhaber in den Publikationsorganen des <strong>Fonds</strong>,<br />

Aufsichtsgebühren, Gebühren für allfällige Zahlstellen-, Vertreter- und<br />

Repräsentantenfunktionen, etc.).<br />

Kosten, die mit der steuerlichen Berichterstattung im In- und Ausland anfallen.<br />

Kosten allfällig nötig werdender ausserordentlicher Dispositionen gemäss UCITSG und<br />

UCITSV (z.B. Änderungen der <strong>Fonds</strong>dokumente) sowie allfällige damit verbundene<br />

Übersetzungskosten.<br />

Kosten allfällig nötig werdender ausserordentlicher Dispositionen zur Adaptierung der<br />

<strong>Fonds</strong>dokumente sowie allfällige damit verbundene Übersetzungskosten.<br />

10.2.4 Performance Fee<br />

Segment <strong>ifund</strong> liquid alternatives<br />

Zusätzlich erhebt die Verwaltungsgesellschaft für das Segment <strong>ifund</strong> liquid alternatives eine<br />

jährliche Performance Fee gemäss Ziffer 1 „Eckdaten des <strong>Fonds</strong>“.<br />

Der <strong>Fonds</strong>manager hat Anspruch auf eine erfolgsorientierte Zusatzvergütung bezogen auf die<br />

erzielten Wertsteigerungen des <strong>Fonds</strong>vermögens („Performance Fee“). Überschreitet der Zuwachs<br />

des Nettoinventarwerts im Geschäftsjahr nach Abzug aller Kosten (einschliesslich der<br />

Entschädigung an die Verwaltungsgesellschaft, die Verwahrstelle und den <strong>Fonds</strong>manager) den<br />

Grenzkurs (= High Watermark plus Hurdle Rate), so erhält der <strong>Fonds</strong>manager von dem den<br />

Grenzkurs übersteigenden Wertzuwachs eine erfolgsabhängige Vergütung.<br />

Bei der Berechnung der Performance Fee wird das Prinzip der High Watermark angewendet.<br />

Danach gilt: Verzeichnet der <strong>Fonds</strong> Wertverluste, so wird die Performance Fee nicht erhoben, bis<br />

diese Verluste wieder ausgeglichen sind.<br />

<strong>ifund</strong> <strong>investment</strong> <strong>funds</strong> – OGAW (segmentiert) Seite 34 von 42<br />

Prospekt in der Fassung vom 1. Juni 2013<br />

<strong>IFOS</strong> <strong>Internationale</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Service</strong> <strong>AG</strong>, Vaduz, Fürstentum Liechtenstein

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