17.11.2013 Aufrufe

ifund investment funds - IFOS Internationale Fonds Service AG

ifund investment funds - IFOS Internationale Fonds Service AG

ifund investment funds - IFOS Internationale Fonds Service AG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

1. sie einer Aufsicht unterstehen, die der liechtensteinischen gleichwertig ist sowie<br />

ausreichende Gewähr für eine Zusammenarbeit zwischen den Behörden besteht;<br />

2. ein gleichwertiger Anlegerschutz besteht und die Vorschriften betreffend die getrennte<br />

Verwahrung des Vermögens, Kreditaufnahme und Kreditgewährung sowie Leerverkäufe<br />

gleichwertig sind;<br />

3. ein öffentlicher Zugang zu qualitativ gleichwertigen Geschäfts- und Halbjahresberichten<br />

sichergestellt ist, und<br />

4. diese höchstens 10 % ihres Nettofondsvermögens in andere OGAW bzw. diesen<br />

gleichwertigen Investmentunternehmen investieren dürfen.<br />

f) Derivative Finanzinstrumente, die an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem<br />

Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden.<br />

g) Derivative Finanzinstrumente, die nicht an einem geregelten Markt gehandelt werden (OTC-<br />

Derivate), wenn:<br />

1. die Gegenpartei einer Aufsicht untersteht, die der liechtensteinischen gleichwertig ist; und<br />

2. sie jederzeit nachvollziehbar bewertet, veräussert, liquidiert oder durch ein Gegengeschäft<br />

ausgeglichen werden können.<br />

h) Derivative Finanzinstrumente, die in ein Wertpapier oder Geldmarktinstrument eingebettet<br />

sind (strukturierte Finanzinstrumente).<br />

i) Anlagen in sämtlichen frei konvertierbaren Währungen als Kassa- oder Termingeschäft.<br />

Bis zu 10 % des Nettofondsvermögens der jeweiligen Segmente dürfen in andere als die unter<br />

Ziffer 5.1 Bst. a) bis i) genannten Wertpapiere und Anlageinstrumente investiert werden.<br />

5.2 Flüssige Mittel<br />

Die Segmente dürfen angemessene flüssige Mittel halten. Als solche gelten Bankguthaben auf<br />

Sicht und Zeit mit Laufzeiten bis zu 12 Monaten.<br />

5.3 Anlagebeschränkungen<br />

Es bestehen bei den jeweiligen Segmenten folgende Anlagebeschränkungen:<br />

a) Mindestens 51 % des Nettofondsvermögens müssen in OGAW bzw. diesen gleichwertigen<br />

Investmentunternehmen investiert werden. Dabei dürfen maximal 20 % des<br />

Nettofondsvermögens in ein und dasselbe OGAW bzw. diesen gleichwertigen<br />

Investmentunternehmen angelegt werden.<br />

b) Anlagen in Anteile von Investmentunternehmen, welche OGAW gleichwertig sind, dürfen<br />

insgesamt 30 % des Nettofondsvermögens nicht übersteigen.<br />

c) Der Erwerb von Anteilen anderer Investmentunternehmen, die unmittelbar oder mittelbar von<br />

derselben Verwaltungsgesellschaft oder einer anderen Gesellschaft verwaltet werden, mit der<br />

<strong>ifund</strong> <strong>investment</strong> <strong>funds</strong> – OGAW (segmentiert) Seite 19 von 42<br />

Prospekt in der Fassung vom 1. Juni 2013<br />

<strong>IFOS</strong> <strong>Internationale</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Service</strong> <strong>AG</strong>, Vaduz, Fürstentum Liechtenstein

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!