ifund investment funds - IFOS Internationale Fonds Service AG
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1. sie einer Aufsicht unterstehen, die der liechtensteinischen gleichwertig ist sowie<br />
ausreichende Gewähr für eine Zusammenarbeit zwischen den Behörden besteht;<br />
2. ein gleichwertiger Anlegerschutz besteht und die Vorschriften betreffend die getrennte<br />
Verwahrung des Vermögens, Kreditaufnahme und Kreditgewährung sowie Leerverkäufe<br />
gleichwertig sind;<br />
3. ein öffentlicher Zugang zu qualitativ gleichwertigen Geschäfts- und Halbjahresberichten<br />
sichergestellt ist, und<br />
4. diese höchstens 10 % ihres Nettofondsvermögens in andere OGAW bzw. diesen<br />
gleichwertigen Investmentunternehmen investieren dürfen.<br />
f) Derivative Finanzinstrumente, die an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem<br />
Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden.<br />
g) Derivative Finanzinstrumente, die nicht an einem geregelten Markt gehandelt werden (OTC-<br />
Derivate), wenn:<br />
1. die Gegenpartei einer Aufsicht untersteht, die der liechtensteinischen gleichwertig ist; und<br />
2. sie jederzeit nachvollziehbar bewertet, veräussert, liquidiert oder durch ein Gegengeschäft<br />
ausgeglichen werden können.<br />
h) Derivative Finanzinstrumente, die in ein Wertpapier oder Geldmarktinstrument eingebettet<br />
sind (strukturierte Finanzinstrumente).<br />
i) Anlagen in sämtlichen frei konvertierbaren Währungen als Kassa- oder Termingeschäft.<br />
Bis zu 10 % des Nettofondsvermögens der jeweiligen Segmente dürfen in andere als die unter<br />
Ziffer 5.1 Bst. a) bis i) genannten Wertpapiere und Anlageinstrumente investiert werden.<br />
5.2 Flüssige Mittel<br />
Die Segmente dürfen angemessene flüssige Mittel halten. Als solche gelten Bankguthaben auf<br />
Sicht und Zeit mit Laufzeiten bis zu 12 Monaten.<br />
5.3 Anlagebeschränkungen<br />
Es bestehen bei den jeweiligen Segmenten folgende Anlagebeschränkungen:<br />
a) Mindestens 51 % des Nettofondsvermögens müssen in OGAW bzw. diesen gleichwertigen<br />
Investmentunternehmen investiert werden. Dabei dürfen maximal 20 % des<br />
Nettofondsvermögens in ein und dasselbe OGAW bzw. diesen gleichwertigen<br />
Investmentunternehmen angelegt werden.<br />
b) Anlagen in Anteile von Investmentunternehmen, welche OGAW gleichwertig sind, dürfen<br />
insgesamt 30 % des Nettofondsvermögens nicht übersteigen.<br />
c) Der Erwerb von Anteilen anderer Investmentunternehmen, die unmittelbar oder mittelbar von<br />
derselben Verwaltungsgesellschaft oder einer anderen Gesellschaft verwaltet werden, mit der<br />
<strong>ifund</strong> <strong>investment</strong> <strong>funds</strong> – OGAW (segmentiert) Seite 19 von 42<br />
Prospekt in der Fassung vom 1. Juni 2013<br />
<strong>IFOS</strong> <strong>Internationale</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Service</strong> <strong>AG</strong>, Vaduz, Fürstentum Liechtenstein