18.11.2013 Aufrufe

Bestattungs- und Friedhofreglement - Eptingen

Bestattungs- und Friedhofreglement - Eptingen

Bestattungs- und Friedhofreglement - Eptingen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Bestattungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Friedhofreglement</strong> Gemeinde <strong>Eptingen</strong><br />

§ 5 Zeit der Bestattung<br />

1<br />

2<br />

3<br />

Die Bestattung soll nicht vor Ablauf von 48 St<strong>und</strong>en nach eingetretenem Tod stattfinden,<br />

es sei denn, dass eine Sektion der Leiche stattgef<strong>und</strong>en oder der behandelnde<br />

Arzt seine Einwilligung schriftlich abgegeben hat.<br />

Die Bestattung ist in der Regel auf die Zeit zwischen 13.30 Uhr <strong>und</strong> 16.00 Uhr anzusetzen.<br />

An Sonn- <strong>und</strong> Feiertagen erfolgen keine Bestattungen. An Samstagen werden<br />

Bestattungen nur ausnahmsweise vorgenommen.<br />

§ 6 Aufbahrung<br />

1<br />

2<br />

Die Leiche kann nach erfolgter Todesbestätigung durch den Arzt <strong>und</strong> nach Absprache<br />

der Angehörigen mit dem/der Gemeindeverwalter/in zur Aufbahrung in<br />

den Aufbahrungsraum der Gemeinde überführt werden.<br />

Der Aufbahrungsraum steht den Angehörigen offen. Der entsprechende Schlüssel<br />

wird ihnen bis zur Bestattung zur Verfügung gestellt.<br />

§ 7 <strong>Bestattungs</strong>feier <strong>und</strong> Abdankung (Ritual)<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

Die Anordnung <strong>und</strong> Gestaltung der <strong>Bestattungs</strong>feier bleibt den Angehörigen überlassen.<br />

Alle Handlungen <strong>und</strong> Ansprachen müssen dem Ernst <strong>und</strong> der Würde des Ortes<br />

entsprechen.<br />

Für religiöse Abdankungsfeiern ist die Ordnung der entsprechenden Kirche massgebend.<br />

Die Benützung des Kirchenraumes <strong>und</strong> des Kirchengeläuts ist mit dem/der Sigristen/in<br />

abzusprechen.<br />

§ 8 <strong>Bestattungs</strong>arten<br />

1<br />

Für die Beisetzung bestehen auf dem Friedhof, soweit verfügbar, folgende Möglichkeiten:<br />

a) Reihengräber für Erdbestattungen (Einzel-, Familien- <strong>und</strong> Kindergrab)<br />

b) Reihengräber für Urnen<br />

c) Urnenwand<br />

d) Gemeinschaftsgrab<br />

e) Urnenbeisetzung in der Rasenfläche<br />

Seite 4

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!