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Untersuchung der Einschätzung der Pflegebasis über die Errichtung ...

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Fakultät: Gesundheits- und Pflegewissenschaften<br />

Stu<strong>die</strong>ngang: Pflegemanagement<br />

Bachelorthesis<br />

zur Erlangung des Grades<br />

Bachelor of Science (B.Sc.)<br />

<strong>Untersuchung</strong> <strong>der</strong> <strong>Einschätzung</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Pflegebasis</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Errichtung</strong> einer<br />

Pflegekammer in Sachsen<br />

vorgelegt von:<br />

Andreas Spielbauer<br />

Matrikel: 082253 | 27545<br />

Franz-Mehring-Str. 128<br />

08058 Zwickau<br />

E-Mail: Andreas.Spielbauer@fh-zwickau.de<br />

Erstgutachter:<br />

Frau Prof. Dr. phil. Beate Mitzscherlich<br />

Fakultät Gesundheits- und Pflegewissenschaften<br />

Zweitgutachter:<br />

Herr Prof. Dr. rer. soc. Michael Wiese<br />

Fakultät Gesundheits- und Pflegewissenschaften<br />

Zwickau, 02.08.2011


Inhalts<strong>über</strong>sicht<br />

I Inhaltsverzeichnis.......................................................................I<br />

II Tabellenverzeichnis..................................................................IV<br />

III Abbildungsverzeichnis..............................................................V<br />

1 Einleitung ..................................................................................... 1<br />

2 Theoretischer Hintergrund .......................................................... 3<br />

2.1 Das Prinzip von Berufskammern in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland ......... 3<br />

2.1.1 Merkmale von beruflichen Kammern ................................................... 3<br />

2.1.2 Aufgaben beruflicher Kammern ........................................................... 5<br />

2.1.3 Historischer Hintergrund und Kammern <strong>der</strong> Bundesrepublik<br />

Deutschland im Überblick .................................................................... 6<br />

2.2 Grundlagen einer Pflegekammer ............................................................................. 7<br />

2.2.1 Ziele einer Pflegekammer.................................................................... 7<br />

2.2.2 Aufgaben einer Pflegekammer ............................................................ 8<br />

2.2.3 Definition <strong>der</strong> Kammermitglie<strong>der</strong> ....................................................... 12<br />

2.2.4 Pflegekammer in Abgrenzung zu weiteren Berufsorganisationen ..... 13<br />

2.2.5 Internationale Modelle <strong>der</strong> Regulierung und Qualitätssicherung <strong>der</strong><br />

Pflegeberufe ...................................................................................... 15<br />

2.3 Pro und Contra einer Pflegekammer, gesetzlicher Rahmen für eine<br />

Pflegekammer ......................................................................................... 18<br />

2.3.1 Pflege als delegierte öffentliche Aufgabe .......................................... 18<br />

2.3.2 Kammern als Standesorganisationen ................................................ 19<br />

2.3.3 Pflegende wollen eine Pflegekammer ............................................... 20<br />

2.3.4 Verfassungsrechtlicher Rahmen ....................................................... 21<br />

2.3.5 Vorbehaltsaufgaben .......................................................................... 21<br />

2.3.6 Freier Beruf ....................................................................................... 23<br />

2.3.7 Aus-, Fort- und Weiterbildung............................................................ 24<br />

2.3.8 Interessenvertretung ......................................................................... 26<br />

I


2.4 Zwischenergebnis (eigene Darstellung) ................................................... 27<br />

2.4.1 Pro-Argumente .................................................................................. 27<br />

2.4.2 Contra-Argumente ............................................................................. 29<br />

3 Empirisches Verfahren und Methodenentwicklung ................ 31<br />

3.1 Der Sächsische Pflegerat (SPR). ............................................................ 31<br />

3.1.1 Merkmale und Zusammensetzung .................................................... 31<br />

3.1.2 Mitgliedschaft .................................................................................... 31<br />

3.1.3 Zweck und Ziele des SPR ................................................................. 32<br />

3.2 Ziele <strong>der</strong> Befragung ................................................................................. 33<br />

3.3 Kennzahlen zu den Beschäftigten im Gesundheitswesen in Sachsen..... 33<br />

3.4 Forschungsdesign und Stichprobenauswahl ........................................... 34<br />

3.5 Fragebogenkonstruktion .......................................................................... 35<br />

3.6 Durchführung <strong>der</strong> Befragung und Verteilung ........................................... 36<br />

3.7 Datensammlung und Datenanalyse ......................................................... 37<br />

4 Ergebnisse ................................................................................. 39<br />

4.1 Anzahl <strong>der</strong> verteilten Fragebögen und Rücklauf ...................................... 39<br />

4.2 Soziodemographische Daten <strong>der</strong> befragten Teilnehmer .......................... 40<br />

4.2.1 Art <strong>der</strong> erlernten Tätigkeit und Dauer <strong>der</strong> Berufsausbildung ............. 40<br />

4.2.2 Angaben <strong>über</strong> <strong>die</strong> Tätigkeit nach Einrichtungen und<br />

Altersgruppenverteilung .................................................................... 40<br />

4.3 <strong>Einschätzung</strong> <strong>der</strong> Pflegekräfte zur <strong>Errichtung</strong> einer Pflegekammer in<br />

Sachsen ................................................................................................... 41<br />

4.4 Vergleich <strong>der</strong> <strong>Einschätzung</strong> zur <strong>Errichtung</strong> einer Pflegekammer in<br />

Sachsen nach Alter und <strong>der</strong> Ausbildungsart ............................................ 42<br />

4.5 <strong>Einschätzung</strong>en <strong>der</strong> berufspolitischen Situation in Sachsen,<br />

Gegenargumente und Aufgaben einer Pflegekammer............................. 44<br />

4.6 Darstellung <strong>der</strong> Unterschiede zwischen <strong>der</strong> Beurteilung <strong>der</strong><br />

Gegenargumentationen und <strong>der</strong> <strong>Einschätzung</strong> <strong>der</strong> Pflegekräfte zur<br />

<strong>Errichtung</strong> einer Pflegekammer in Sachsen ............................................. 46<br />

II


5 Diskussion <strong>der</strong> Methodik und Ergebnisse ............................... 50<br />

5.1 Methodenkritik ......................................................................................... 50<br />

5.2 Diskussion <strong>der</strong> Ergebnisse ...................................................................... 51<br />

6 Zusammenfassung .................................................................... 55<br />

IV Literaturverzeichnis......................................................................VI<br />

V Anlagenverzeichnis.........................................................................X<br />

VI Eidesstaatliche Erklärung.............................................................XI<br />

III


II<br />

Tabellenverzeichnis<br />

Tabelle 1: Gegen<strong>über</strong>stellung des Aufgabenbereichs: Berufsverband/<br />

Gewerkschaft und Fachreferat.............................................................. 13<br />

Tabelle 2: Gegen<strong>über</strong>stellung Berufsverband - Berufskammer ............................ 14<br />

Tabelle 3: Vergleich <strong>der</strong> Aufgaben von Nursing Boards und Nursing Councils .... 16<br />

Tabelle 4: Beschäftigte in ambulanten und stationären Einrichtungen sowie<br />

Krankenhaus im Dezember 2007 nach Berufsabschluss .................... 34<br />

Tabelle 5: Darstellung <strong>der</strong> Irrtumswahrscheinlichkeit und <strong>der</strong>en Bedeutung ........ 38<br />

IV


III<br />

Abbildungsverzeichnis<br />

Abbildung 1: Modell einer Pflegekammer ............................................................... 4<br />

Abbildung 2: Regionale Verteilung <strong>der</strong> teilnehmenden Einrichtungen in<br />

Sachsen .......................................................................................... 39<br />

Abbildung 3: <strong>Einschätzung</strong> <strong>der</strong> Pflegekräfte zur <strong>Errichtung</strong> einer<br />

Pflegekammer in Sachsen .............................................................. 41<br />

Abbildung 4: Vergleich zwischen <strong>der</strong> Frage: „Braucht Sachsen eine<br />

Pflegekammer?“ und dem Alter ....................................................... 42<br />

Abbildung 5: Vergleich zwischen <strong>der</strong> Frage: „Braucht Sachsen eine<br />

Pflegekammer?“ und <strong>der</strong> Ausbildungsart ........................................ 43<br />

Abbildung 6: <strong>Einschätzung</strong> <strong>der</strong> aktuellen berufspolitischen Situation ................... 44<br />

Abbildung 7: Bewertung <strong>der</strong> Aufgaben einer Pflegekammer ................................ 45<br />

Abbildung 8: <strong>Einschätzung</strong> <strong>der</strong> Gegenargumente einer Pflegekammer ............... 46<br />

Abbildung 9: Vergleich zwischen <strong>der</strong> Frage: „Braucht Sachsen eine<br />

Pflegekammer?“ und dem Gegenargument Pflichtmitgliedschaft .... 47<br />

Abbildung 10: Vergleich zwischen <strong>der</strong> Frage: „Braucht Sachsen eine<br />

Pflegekammer?“ und dem Gegenargument Bürokratie ................. 48<br />

Abbildung 11: Vergleich zwischen <strong>der</strong> Frage: „Braucht Sachsen eine<br />

Pflegekammer?“ und dem Gegenargument Mitgliedsbeitrag ........ 49<br />

V


1 E i n l e i t u n g | 1<br />

1 Einleitung<br />

Die Politik ist von hoher Qualität, wo <strong>die</strong> Regierung regelmäßig auf Ratschläge<br />

verschiedener Interessengruppen achtet. 1 Schon 20 Jahre dauert <strong>die</strong> Debatte um<br />

For<strong>der</strong>ungen nach Pflegekammern an. Seit 1995 agiert <strong>die</strong> Nationale Konferenz<br />

zur <strong>Errichtung</strong> von Pflegekammern in Deutschland, ein Zusammenschluss von<br />

Befürwortern aus allen Bundeslän<strong>der</strong>n, eine Selbstverwaltung <strong>der</strong> Pflegenden auf<br />

Bundes- und Landesebene zu ermöglichen.<br />

Die Berufsverbände in ganz Deutschland sind sich zum größten Teil einig, dass<br />

<strong>die</strong> öffentlich-rechtliche Stellung <strong>der</strong> Pflegeberufe nicht ihrer tatsächlichen Stellung<br />

im Gesundheits- und Pflegewesen entspricht und es fehlt an einer politisch<br />

wirksamen Organisation.<br />

Professionell Pflegende dürfen selbst in den Bereichen, in denen sie höher und<br />

besser qualifiziert sind als Ärzte, keine ihnen vorbehaltenen Tätigkeiten ausüben<br />

und sie dürfen keine eigenen Verordnungen auf dem Gebiet <strong>der</strong> Pflege<br />

ausschreiben. In den Gremien <strong>der</strong> gemeinsamen Selbstverwaltung <strong>der</strong><br />

gesetzlichen Krankenversicherung sind sie nicht hinreichend vertreten. Zurzeit<br />

sind es Trägerverbände, Ärztekammern, Kranken- und Pflegekassen, <strong>die</strong> als<br />

Verhandlungspartner im politischen und strategischen Geschäft verankert sind. 2<br />

Erst das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz von 2008 sieht ein Modellvorhaben vor,<br />

in denen Angehörige <strong>der</strong> Pflegeberufe als eigenständige Leistungserbringer<br />

auftreten können. In <strong>die</strong>sem Modellprojekt können Krankenkassen den<br />

Pflegekräften weitreichende Aufgaben zuerkennen, beispielsweise soll<br />

Pflegepersonal <strong>die</strong> Verordnung von Verbands- und Pflegehilfsmittel <strong>über</strong>nehmen. 3<br />

In einer bundesweiten Initiative for<strong>der</strong>te <strong>der</strong> Deutsche Pflegerat (DPR) e. V. <strong>die</strong><br />

Landespflegeräte auf, sich für eine Pflegekammer einzusetzen (Strausberger<br />

Erklärung 2004). 4 Ein erster grundlegen<strong>der</strong> Schritt <strong>der</strong> Politik erfolgte im Jahr<br />

2011. Der bayrische Gesundheitsminister Sö<strong>der</strong> gründete 2011 mit Vertretern <strong>der</strong><br />

1 Vgl. Sebaldt & Staßner (2004), S. 13<br />

2 Vgl. Höfert (2010)<br />

3 Vgl. Igl (2008), S. 156<br />

4 Vgl. Deutscher Pflegerat (DPR) e.V. (2004), S. 1


1 E i n l e i t u n g | 2<br />

Pflegeberufe das Bündnis für eine Pflegekammer in Bayern und sicherte zu, dass<br />

er im gleichen Jahr einen Gesetzesentwurf im Landtag einbringen will. 5 Die<br />

berufspolitische Entwicklung ist so weit vorangeschritten, das auf dem Kongress<br />

„Pflege 2011“ im Januar <strong>der</strong> Präsident des Deutschen Pflegerates (DPR) e. V.,<br />

Andreas Westerfellhaus, aufrief, jedes Bundesland braucht eine Pflegekammer<br />

und sollte dem Beispiel Bayerns folgen. Angesichts <strong>die</strong>ser Vorgänge sieht sich <strong>der</strong><br />

Deutsche Pflegerat (DPR) e. V. bereits als Bundespflegekammer für das Jahr<br />

2014. 6<br />

Zwischen den Berufsverbänden und den Landespflegeräten besteht Einigkeit zur<br />

<strong>Errichtung</strong> von Pflegekammern. Die Meinung <strong>der</strong> <strong>Pflegebasis</strong> zu <strong>die</strong>sen<br />

Bestrebungen ist bisher nicht bekannt, noch wurde sie erhoben.<br />

Nach intensiver Diskussion hat das Sächsische Ministerium für Soziales und<br />

Verbraucherschutz in Dresden den Sächsischen Pflegerat (SPR) aufgefor<strong>der</strong>t, vor<br />

Weiterführung <strong>der</strong> Gespräche zur Pflegekammer, ein Meinungsbild <strong>der</strong><br />

sächsischen Pflegekräfte zu erheben und hierzu eine Basisbefragung zur<br />

Pflegekammer in Sachsen durchzuführen. Es liegen bundesweit dazu bisher keine<br />

repräsentativen Daten vor.<br />

Deshalb verfolgt <strong>die</strong> vorliegende Arbeit das Ziel, <strong>die</strong> Basis <strong>der</strong> Pflegenden zu<br />

befragen, wie sie zur <strong>Errichtung</strong> einer Pflegekammer in Sachsen stehen.<br />

Zusätzlich sollte <strong>über</strong>prüft werden, wie <strong>die</strong> Pflegekräfte <strong>die</strong> Aufgaben einer<br />

Pflegekammer beurteilen, berufspolitische Interessen bewerten und wie sie <strong>die</strong><br />

bestehenden Gegenargumente einschätzen, <strong>die</strong> mit einer Pflegekammer in<br />

Verbindung gebracht werden.<br />

5 Vgl. Deutscher Pflegerat (DPR) e.V. (2011), Presseinformation<br />

6 Vgl. Westerfellhaus (2011), S. 50


2 Theoretischer Hintergrund<br />

2 T h e o r e t i s c h e r H i n t e r g r u n d | 3<br />

2.1 Das Prinzip von Berufskammern in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland<br />

2.1.1 Merkmale von beruflichen Kammern<br />

Kammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit dem Auftrag <strong>der</strong><br />

beruflichen Selbstverwaltung. Dass heißt ihre Trägerschaft beruht auf<br />

Selbstverwaltung, welche <strong>die</strong> Betroffenenmitwirkung (Partizipationsprinzip) und <strong>die</strong><br />

eigenverantwortliche Aufgabenerfüllung (Staatsdistanzprinzip) einbezieht. 7 Diese<br />

Rechtsform verschafft den Kammern <strong>die</strong> Möglichkeit, als selbstständiger<br />

Verwaltungsträger mit eigener Verantwortung, speziell auf ihr Berufsfeld bezogen,<br />

tätig zu sein. Die Berufskammern sind mit staatlichen Befugnissen und legitimen<br />

öffentlichen Aufgaben ausgestattet, welche einer gesetzlich geregelten<br />

Staatsaufsicht unterliegen. Diese Aufsicht stellt keine Fachaufsicht dar, son<strong>der</strong>n<br />

eine Überwachung nach geltenden Rechtsvorschriften. Somit müssen <strong>die</strong><br />

Aufgaben <strong>der</strong> Kammern in <strong>die</strong>sem Rahmen wahrgenommen werden. Kammern<br />

stellen demnach einen organisierten und rechtsfähigen Personenverband des<br />

öffentlichen Rechts mit hoheitlichen Mitteln dar. 8 Als Körperschaften des<br />

öffentlichen Rechts <strong>die</strong>nen sie einerseits dem Wohle <strong>der</strong> Allgemeinheit im Sinne<br />

<strong>der</strong> Sicherstellung des gesellschaftlichen Auftrags und an<strong>der</strong>erseits <strong>der</strong><br />

Daseinssicherung ihrer Mitglie<strong>der</strong>. Diese vom Staat delegierten Aufsichts- und<br />

Gestaltungsaufgaben sind mit den Belangen <strong>der</strong> Kammerangehörigen zu wahren<br />

und zu kombinieren. Den Mitglie<strong>der</strong>n werden Rechte bei <strong>der</strong> Mitwirkung zur<br />

Erfüllung von Aufgaben eingeräumt. Im Gegenzug gilt es, <strong>die</strong> Einhaltung <strong>der</strong> von<br />

<strong>der</strong> Kammer verfügten Verpflichtungen und <strong>die</strong> ordnungsgemäße Berufsausübung<br />

seitens ihrer Berufsmitglie<strong>der</strong> im Sinne des Allgemeininteresses zu <strong>über</strong>wachen<br />

und zu for<strong>der</strong>n. Die rechtliche Son<strong>der</strong>stellung ermächtigt eine Kammer,<br />

Berufsordnungen zu erlassen und Berufspflichten festzulegen, bei Verstößen kann<br />

<strong>die</strong> Kammer Disziplinarverfahren einleiten (innerberufliche Instanz).<br />

Berufskammern können aufgrund ihrer Rechte und Pflichten im eigenen Namen<br />

klagen und verklagen. 9<br />

7 Vgl. Prowasnik (2004), S. 162<br />

8 Vgl. Kellnhauser (1994), S. 172<br />

9 Vgl. Roßbruch (2001), S. 2ff.


2 T h e o r e t i s c h e r H i n t e r g r u n d | 4<br />

Die Mitgliedschaft <strong>der</strong> Berufsangehörigen in einer beruflichen Kammer ist bindend,<br />

sobald jemand <strong>die</strong> entsprechende Berufsbezeichnung trägt und solange <strong>die</strong><br />

Person <strong>die</strong>sen Beruf ausübt. Alle Berufsmitglie<strong>der</strong> verpflichten sich Ihre Aufgaben<br />

gewissenhaft und verantwortungsvoll zu erfüllen. Jedes Mitglied muss eine<br />

Beitragsentrichtung leisten. Über <strong>die</strong> Beitragshoheit verfügt <strong>die</strong> Berufskammer<br />

selbst. Die Finanzierung von Kammern erfolgt größtenteils aus den Einnahmen<br />

<strong>der</strong> Mitgliedsbeiträge sowie durch Zuwendung aus Landes- und Bundesmitteln.<br />

Parallel erfolgt auch eine Finanzierung durch Lizenzgebühren, Spenden und<br />

Dienstleistungen für Berufsangehörige, zum Beispiel durch <strong>die</strong> Vergabe von<br />

Zertifikaten.<br />

Die Zuständigkeit für Kammern liegt bei <strong>der</strong> jeweiligen Landesregierung. Dass<br />

heißt Kammergesetze und <strong>die</strong> Einführung von Kammern mittels Gesetzesakt<br />

erfolgt auf Län<strong>der</strong>ebene. Eine Berufskammer kann dementsprechend auch nur auf<br />

Landesebene agieren und keine bundeseinheitlichen Regelungen schaffen.<br />

Ihre Organe sind <strong>die</strong> Vollversammlung/Delegiertenversammlung, das Präsidium,<br />

<strong>die</strong> Hauptgeschäftsführung sowie <strong>der</strong> Beirat als beratendes Organ <strong>der</strong> Kammer<br />

und Ausschüsse. 10<br />

Abbildung 1: Modell einer Pflegekammer 11<br />

10 Vgl. För<strong>der</strong>verein zur <strong>Errichtung</strong> einer Pflegekammer in NRW, e. V. (2005), S.9<br />

11 Vgl. Hanika (2011), S. 22; Skibicki (2009), S. 23


2.1.2 Aufgaben beruflicher Kammern<br />

2 T h e o r e t i s c h e r H i n t e r g r u n d | 5<br />

Kammern als Organe <strong>der</strong> Selbstverwaltung erfüllen ihre Aufgaben in<br />

Eigenverantwortlichkeit und Selbstständigkeit. Das Aufgabengebiet einer Kammer<br />

wird von den Kammergesetzen geregelt. 12 Die jeweiligen Satzungen, <strong>die</strong> als<br />

konzeptionelle Grundlage für <strong>die</strong> Kammerfunktion <strong>die</strong>nen, basieren auf <strong>die</strong>sen<br />

Rechtsbestimmungen. 13 Dabei wird zwischen einem dezentralisierten und einem<br />

nicht staatlichen Wirkungsbereich unterschieden. Die Kammer nimmt<br />

dezentralisierte staatliche Aufgaben wahr und erfüllt <strong>die</strong> nicht staatliche öffentliche<br />

Funktion <strong>der</strong> Interessenvertretung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>. 14<br />

Die Aufgaben <strong>der</strong> bestehenden Kammern stimmen grundsätzlich in drei Aufgabenbereichen<br />

<strong>über</strong>ein. 15 Die Berufsvertretung, dass heißt <strong>die</strong> Vertretung <strong>der</strong><br />

Interessen des Berufsstandes nach Außen gegen<strong>über</strong> <strong>der</strong> Gesellschaft o<strong>der</strong><br />

politischen Gruppen, wobei das berufspolitische Gewicht des Berufsstandes<br />

dadurch verstärkt wird. Eine weitere Aufgabe stellt <strong>die</strong> Berufsför<strong>der</strong>ung dar sowie<br />

eine För<strong>der</strong>ung des eigenen Berufsverständnisses und <strong>die</strong> Definition des<br />

Berufsbildes. Maßnahmen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung werden zur<br />

Verfügung gestellt, um <strong>die</strong> Qualität <strong>der</strong> Arbeitsleistung zu erhalten und zu<br />

verbessern. Die Dritte Aufgabe bezeichnet <strong>die</strong> Berufsdisziplinierung bzw.<br />

Berufsaufsicht. Es werden berufliche Richtlinien und Vorschriften entwickelt,<br />

welche hinsichtlich ihrer Umsetzung in <strong>der</strong> Praxis kontrolliert werden. 16 Auf <strong>die</strong>se<br />

Aufgaben einer Kammer wird im weiteren Verlauf des folgenden Kapitels im<br />

Zusammenhang mit <strong>der</strong> detaillierten Aufgabendarstellung einer Pflegekammer<br />

eingegangen.<br />

12 Vgl. Sächsisches Heilberufekammergesetz - SächsHKaG (1994/2010)<br />

13 Vgl. Hauptsatzung <strong>der</strong> Sächsischen Landesärztekammer (1994)<br />

14 Vgl. Kellnhauser (1994), S. 172f.<br />

15 Vgl. Seewald (1994), S 22f.<br />

16 Vgl. Prowasnik (2004), S. 163


2 T h e o r e t i s c h e r H i n t e r g r u n d | 6<br />

2.1.3 Historischer Hintergrund und Kammern <strong>der</strong> Bundesrepublik<br />

Deutschland im Überblick<br />

Der Grundgedanke des Kammerprinzips in Deutschland stammt aus dem<br />

19. Jahrhun<strong>der</strong>t. Es wurden damals in Preußen <strong>die</strong> ersten Handwerkskammern<br />

gegründet und durch das preußische Kammergesetz legitimiert. Während des<br />

Regimes <strong>der</strong> Nationalsozialisten kam es zum Verlust <strong>der</strong> Selbstverwaltung. Die<br />

Verordnung von 1934 unterstellte <strong>die</strong> Kammern <strong>der</strong> Reichsaufsicht und dem<br />

Führergrundsatz. 1953 wurde durch Erlass <strong>der</strong> Handwerksordnung eine neue,<br />

bundeseinheitliche Rechtsgrundlage geschaffen und das 1956 in Kraft getretene<br />

Gesetz zur Regulierung <strong>der</strong> Industrie- und Handelskammern sicherte <strong>der</strong>en<br />

Existenz. 17<br />

Die bestehenden deutschen Kammern im Überblick 18 :<br />

1. Kammern aus dem Bereich <strong>der</strong> wirtschaftlichen Selbstverwaltung:<br />

o<br />

o<br />

o<br />

Industrie- und Handelskammern<br />

Handwerkskammern<br />

Landwirtschaftskammern<br />

2. Kammern aus dem Bereich <strong>der</strong> freien Berufe:<br />

o<br />

Heilberufskammern<br />

• Apothekerkammern<br />

• Ärztekammern<br />

• Tierärztekammern<br />

• Psychotherapeutenkammern<br />

• Zahnärztekammern<br />

o<br />

Kammern <strong>der</strong> rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe:<br />

• Bundesnotarkammer<br />

• Bundesrechtsanwaltskammer<br />

• Bundessteuerberaterkammer<br />

• Patentanwaltskammer<br />

• Wirtschaftsprüferkammer<br />

17 Vgl. Kellnhauser (1994), S. 171<br />

18 Vgl. Institut für Kammerrecht e.V. (2011)


2 T h e o r e t i s c h e r H i n t e r g r u n d | 7<br />

o<br />

Kammern <strong>der</strong> technischen Berufe:<br />

• Bundesarchitektenkammer<br />

• Bundesingenieurkammer<br />

• Bundeslotsenkammer<br />

2.2 Grundlagen einer Pflegekammer<br />

2.2.1 Ziele einer Pflegekammer<br />

Hauptziele einer Pflegekammer sind zum einen <strong>der</strong> Schutz <strong>der</strong> Bevölkerung vor<br />

Pflegefehlern und unsachgemäßer Pflege durch Sicherstellung qualifizierter<br />

professioneller Pflege und Versorgung entsprechend aktueller pflegewissenschaftlicher<br />

Erkenntnisse. Da <strong>die</strong> beruflich Pflegenden zur Aufgabe haben, das<br />

gesundheitliche Wohl <strong>der</strong> Bevölkerung aufrechtzuerhalten und zu för<strong>der</strong>n, nehmen<br />

sie an <strong>der</strong> Erfüllung einer echten Staatsaufgabe teil. Auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite besteht<br />

<strong>der</strong> Zweck <strong>der</strong> Pflegekammer darin, <strong>die</strong> beruflichen Interessen ihrer Mitglie<strong>der</strong> im<br />

Rahmen des Gesetzes wahrzunehmen, zu för<strong>der</strong>n und ihre ordnungsgemäße<br />

Berufsausübung im Interesse <strong>der</strong> Allgemeinheit sicherzustellen. Die Kammer<br />

nimmt dementsprechend einerseits Aufgaben im Bereich des Gesundheitswesens<br />

wahr und an<strong>der</strong>erseits vertritt sie ihre Berufsmitglie<strong>der</strong> gegen<strong>über</strong> dem Staat, <strong>der</strong><br />

Gesellschaft und speziellen Interessengruppen. 19<br />

Des weiteren besteht <strong>der</strong> Zweck und das Ziel einer Pflegekammer darin, <strong>die</strong><br />

Sicherung <strong>der</strong> Pflegeberufe für zukünftige Verän<strong>der</strong>ungen und Entwicklungen zu<br />

för<strong>der</strong>n, eine verbindliche Berufsordnung festzulegen sowie <strong>die</strong> Gestaltung einer<br />

einheitlichen Berufsethik (Kodex), wie auch <strong>die</strong> Verbesserung des Images <strong>der</strong><br />

Pflegeberufe in <strong>der</strong> Gesellschaft und <strong>die</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Identifizierung <strong>der</strong><br />

Kammermitglie<strong>der</strong> mit ihrem Beruf. Weiterhin soll <strong>die</strong> Selbstverwaltung des<br />

Berufsstandes <strong>der</strong> Pflegenden zur kontinuierlichen Verbesserung <strong>der</strong> Pflegepraxis<br />

beitragen und den Professionalisierungsprozess för<strong>der</strong>n. Ein weiteres Ziel liegt in<br />

<strong>der</strong> Leistungsdarstellung <strong>der</strong> Pflegeberufe in <strong>der</strong> Gesellschaft und <strong>die</strong> Erhöhung<br />

<strong>der</strong> Transparenz im Berufsleben (Öffentlichkeitsarbeit). Sie hat für eine realistische<br />

19 Vgl. För<strong>der</strong>verein zur <strong>Errichtung</strong> einer Pflegekammer in NRW, e. V. (2005), S.11


2 T h e o r e t i s c h e r H i n t e r g r u n d | 8<br />

Qualitätssicherung und Qualitätserweiterung in <strong>der</strong> Pflege durch verbindliche<br />

Qualitätsmaßnahmen zu sorgen.<br />

Einen wichtigen Aspekt stellt <strong>die</strong> Vertretung <strong>der</strong> Interessen des Berufsstandes in<br />

ihrer Gesamtheit dar. Vor allem für <strong>die</strong> Politik soll sie in Zukunft ein<br />

Ansprechpartner für alle Belange <strong>der</strong> Pflege sein und für kompetente Beratung im<br />

politischen Entscheidungsprozess als Informationsquelle und Informations<strong>die</strong>nst<br />

<strong>die</strong>nen. Die Kammer als Organ <strong>der</strong> Selbstverwaltung verringert <strong>die</strong><br />

Fremdbestimmung in <strong>der</strong> Pflege durch Bestimmung pflegerischer Aufgaben und<br />

Kompetenzen sowie <strong>die</strong> Vergabe von Qualifikationen und Zertifikaten durch <strong>die</strong><br />

Pflege selbst. In <strong>die</strong>sem Zusammenhang besteht das Ziel <strong>der</strong> Pflegekammer<br />

darin, <strong>die</strong> Neuverteilung <strong>der</strong> Aufgaben im Gesundheitswesen zu unterstützen, um<br />

<strong>die</strong> Kompetenzen für Pflegende auszubauen und zu erweitern.<br />

Basis <strong>der</strong> Pflegekammer ist <strong>die</strong> Gemeinnützigkeit und nicht das Profitstreben auf<br />

Kosten <strong>der</strong> Patienten sowie Beitragszahler (Non-Profit-Organisation). Dabei steht<br />

immer im Vor<strong>der</strong>grund <strong>die</strong> qualitative bedarfsgerechte Pflege sicherzustellen, um<br />

so <strong>der</strong> Sorgfalts- und Fürsorgepflicht <strong>der</strong> Gesellschaft Rechnung zu tragen.<br />

2.2.2 Aufgaben einer Pflegekammer<br />

Die im vorherigen Kapitel aufgezeigten allgemeinen Aufgaben von<br />

Berufskammern werden in <strong>die</strong>sem Teil speziell auf <strong>die</strong> Aufgaben einer<br />

Pflegekammer und dem Arbeitsfeld ihrer Mitglie<strong>der</strong> dargestellt. Alle aufgeführten<br />

Aufgaben ergeben sich aus dem Positionspapier des hessischen<br />

Sozialministeriums (2007) 20 und aus dem Argumentationspapier des Deutschen<br />

Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK) e. V. (2009) 21 .<br />

Der erste Aufgabenaspekt <strong>der</strong> Selbstverwaltung beinhaltet <strong>die</strong> För<strong>der</strong>ung des<br />

eigenen Berufsverständnisses, <strong>die</strong> Gestaltung einer einheitlichen Berufsethik und<br />

<strong>die</strong> Definition <strong>der</strong> Berufsbil<strong>der</strong>, <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Kammer vertretenen Berufe, ebenso<br />

auch <strong>die</strong> Festlegung, Implementierung und Durchsetzung einer verpflichtenden<br />

Berufsordnung. In <strong>die</strong>ser werden <strong>die</strong> jeweiligen Berufsbil<strong>der</strong>, Berufsaufgaben,<br />

20 Vgl. Hessisches Sozialministerium - Positionspapier (2007), S. 18-21<br />

21 Vgl. DBfK - Argumentationspapier (2009), S. 1-6


2 T h e o r e t i s c h e r H i n t e r g r u n d | 9<br />

Berufspflichten, Maßnahmen bei <strong>der</strong> Verletzung <strong>der</strong> Berufspflichten, Maßnahmen<br />

<strong>der</strong> beruflichen Kompetenzerhaltung und Qualitätssicherung sowie gutachterliche<br />

und selbstständige Tätigkeiten <strong>der</strong> Pflegefachkräfte definiert. 22 Die einheitliche<br />

Regelung <strong>der</strong> Berufspflichten und <strong>der</strong> Grundsätze für <strong>die</strong> Berufsausbildung wird<br />

durch Beschreibung <strong>der</strong> Tätigkeitsbereiche und Verantwortungsebenen <strong>der</strong><br />

pflegerischen Berufsausübung von <strong>der</strong> Laienpflege abgegrenzt.<br />

Weiterhin gilt es, <strong>die</strong> Qualitätssicherung in <strong>der</strong> Pflege aufgrund festgelegter<br />

Berufsinhalte und Berufspflichten für <strong>die</strong> Berufspraxis zu sichern in Form von<br />

festgelegten, inhaltlichen und strukturellen Qualitätsniveaus pflegerischer<br />

Dienstleistungen mittels <strong>der</strong> Standardisierung beweisgestützter Verfahren. Dies<br />

betrifft vor allem <strong>die</strong> Entwicklung von Qualitätsstandards in Versorgungs- und<br />

Pflegekonzepten und eine begleitentende Unterstützung bei <strong>der</strong> Einführung von<br />

wissenschaftlich erarbeiteten Expertenstandards.<br />

Zur Berufsför<strong>der</strong>ung zählt insbeson<strong>der</strong>e Mitgestaltung und Mitbestimmung in <strong>der</strong><br />

Politik und <strong>der</strong> Gesetzgebung, vor allem wenn <strong>die</strong> Politik Aufgaben an <strong>die</strong><br />

Pflegekammer <strong>über</strong>trägt, wie zum Beispiel <strong>die</strong> Übernahme von<br />

Ausbildungsaufgaben, Gestaltung von Fort- und Weiterbildungen, Konkretisierung<br />

von Gesetzesinhalten, Empfehlungen für Ausbildungsprogramme und Studium.<br />

Aber auch <strong>die</strong> Bestimmung von Aufgabenfel<strong>der</strong>n, <strong>die</strong> nur mit einer<br />

Zusatzqualifikation, Fortbildung o<strong>der</strong> Weiterbildung ausgeübt werden dürfen, sind<br />

Aufgaben einer Kammer. Ferner schützt sie dadurch vor unqualifiziertem<br />

Wettbewerb und Fremdbestimmung <strong>über</strong> Inhalte und Leistungen <strong>der</strong> Pflege. In<br />

<strong>die</strong>sem dargestellten Zusammenhang ist sie Beratungs- und Informationsstelle für<br />

Kammermitglie<strong>der</strong> in beruflichen Fragen, aber auch für alle Bürgerinnen und<br />

Bürger sowie für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige.<br />

Der weitere Tätigkeitskomplex umfasst <strong>die</strong> Berufsaufsicht bzw.<br />

Berufsdisziplinierung <strong>der</strong> Kammerangehörigen. Die Kammer ist verpflichtet zur<br />

Selbstkontrolle ihrer Mitglie<strong>der</strong>, das bedeutet <strong>die</strong> Überwachung sowie durch<br />

gesellschaftliche Verän<strong>der</strong>ungen bedingte Weiterentwicklung einer Berufsethik<br />

bzw. Berufskodex, folglich auch <strong>die</strong> Einhaltung und Überwachung <strong>der</strong> beruflichen<br />

Richtlinien und Vorschriften. Bei grober Missachtung <strong>der</strong> Berufsethik und <strong>der</strong><br />

22 Vgl. Hamburger Pflegefachkräfte-Berufsordnung (2010)


2 T h e o r e t i s c h e r H i n t e r g r u n d | 10<br />

Umsetzung <strong>der</strong> Berufsordnung, zum Beispiel bei Verletzung <strong>der</strong> Fort- und<br />

Weiterbildungsverpflichtung, sind Disziplinierungs- und Sanktionierungsmaßnahmen<br />

zu ergreifen.<br />

Die berufliche Interessenvertretung und Öffentlichkeitsarbeit gegen<strong>über</strong> an<strong>der</strong>en<br />

Interessengruppen und gegen<strong>über</strong> <strong>der</strong> Politik zählen zur Berufsvertretung. Das<br />

bedeutet eine intensive Interessenvertretung aller professionell Pflegenden<br />

gegen<strong>über</strong> dem Staat verbunden mit <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung und Überwachung <strong>der</strong><br />

beruflichen Belange. Die Kammer ist Ansprechpartner für <strong>die</strong> Politik und gibt<br />

fachlich kompetente Beratung des Gesetzgebers durch regelhafte Einbindung<br />

pflegerischer Fachkompetenz bei gesundheitspolitischen Entscheidungsprozessen,<br />

vorzugsweise eine Beteiligung an Gesetzgebungsverfahren, zum<br />

Beispiel in Ausbildungsbelangen und bei <strong>der</strong> Heimgesetzgebung. Im speziellen<br />

gibt eine Pflegekammer Stellungnahmen zu aktuellen Themen und Entwicklungen<br />

des Gesundheits- und Sozialwesens ab. Sie entwickelt, <strong>über</strong>prüft und bringt<br />

entsprechende Versorgungs- und Bildungskonzepte in nationale und europäische<br />

Gremien ein.<br />

Die Pflegekammer baut ein Berufsregister auf, welches eine verbindliche<br />

Registrierung beruflich Pflegen<strong>der</strong> bedeutet. Die Funktion <strong>der</strong> Registrierung liegt in<br />

<strong>der</strong> besseren <strong>Einschätzung</strong> <strong>der</strong> Ausbildungs- und Arbeitsmarktsituation durch<br />

valide Zahlen und <strong>der</strong> Erfassung des Berufsstandes nach Anzahl, Altersstruktur,<br />

räumlicher Verteilung und Qualifikation. Dabei soll eine optimale, flächendeckende<br />

gesundheitliche Versorgung geleistet und Aussagen <strong>über</strong> zukünftige vernünftige<br />

Ressourcenplanung getroffenen werden. Die Registrierung <strong>die</strong>nt weiterhin dem<br />

Erstellen von Statistiken zur Planung erfor<strong>der</strong>licher fachlicher und personeller<br />

Kapazitäten zur pflegerischen Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung sowie gezielter<br />

Planung und Adaption <strong>der</strong> Ausbildungsmöglichkeiten. Mittels <strong>der</strong> speziellen<br />

Erfassung kann eine Pflegekammer wissenschaftliche <strong>Untersuchung</strong>en zur<br />

Darstellung <strong>der</strong> Pflegeberufe und Pflegesituation veranlassen. Es besteht dabei<br />

<strong>die</strong> Möglichkeit, Aussagen <strong>über</strong> Wan<strong>der</strong>bewegungen, Kompetenzverlagerungen,<br />

Personalsituation und Gesundheitszustand <strong>der</strong> Kammermitglie<strong>der</strong> aufzuzeigen.<br />

Die verbindliche Registrierung und <strong>die</strong> damit verbundenen gültigen bzw.<br />

zuverlässigen Aussagen <strong>über</strong> Pflegebedürftigkeit, den Pflegebedarf und den<br />

Bedürfnissen <strong>der</strong> Pflegekräfte ermöglichen es <strong>der</strong> Kammer, im Rahmen ihrer


2 T h e o r e t i s c h e r H i n t e r g r u n d | 11<br />

gesetzlichen Möglichkeiten angemessen und rechtzeitig auf Entwicklungen im<br />

Gesundheitswesen reagieren zu können.<br />

Eine Kammer wirkt auf eine, auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierende,<br />

pflegerische Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung in präventiven, kurativen, rehabilitativen<br />

und palliativen Bereichen hin. Sie steht in Kooperation und Kontakt mit an<strong>der</strong>en<br />

nationalen bzw. internationalen Institutionen und Organisationen im<br />

Gesundheitswesen. Der Zweck und das Ziel <strong>die</strong>ser Zusammenarbeit besteht in:<br />

• <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung und Weiterentwicklung <strong>der</strong> Pflegeforschung,<br />

• einer strukturellen Weiterentwicklung des Versorgungsangebotes,<br />

• <strong>der</strong> Unterstützung im Theorie- und Praxistransfer pflegewissenschaftlicher<br />

Erkenntnisse<br />

• und <strong>der</strong> ständigen Anpassung des pflegerischen Wissens an den<br />

internationalen Standard.<br />

Die Gestaltung <strong>der</strong> Aus-, Fort- und Weiterbildung ist ein weiteres<br />

Aufgabenspektrum einer Pflegekammer. Voraussetzung ist jedoch eine<br />

Übertragung <strong>der</strong> Zuständigkeit durch den Gesetzgeber. Im Einzelnen umfassen<br />

<strong>die</strong> Tätigkeiten:<br />

• <strong>die</strong> Entwicklung, Überwachung und Evaluation von Bildungsstandards,<br />

• <strong>die</strong> Gestaltung und Akkreditierung von Fort- und Weiterbildungsprogrammen/-angeboten,<br />

• <strong>die</strong> Erarbeitung einer entsprechenden Weiterbildungsordnung für<br />

Pflegeberufe,<br />

• <strong>die</strong> Aufsicht und Kontrolle <strong>der</strong> Fortbildungsverpflichtung,<br />

• Überwachung <strong>der</strong> Berufsausbildung und Beratung <strong>der</strong> Auszubildenden<br />

bzw. <strong>der</strong> Ausbil<strong>der</strong>,<br />

• <strong>die</strong> Durchsetzung einer Prüfungsordnung für Abschlussprüfungen und<br />

Mitwirkung an den Bedingungen für <strong>die</strong> Abnahmen von Prüfungen.<br />

Zudem erstellt eine Pflegekammer Gutachten (Gutachtertätigkeit) und benennt<br />

Sachverständige für berufsrechtliche/-politische Sachverhalte. Über<strong>die</strong>s übt sie<br />

eine Schiedsstellentätigkeit bei <strong>der</strong> Schlichtung von Streitigkeiten im Verhältnis


2 T h e o r e t i s c h e r H i n t e r g r u n d | 12<br />

von Kammerangehörigen miteinan<strong>der</strong> sowie Dritten, <strong>die</strong> aus <strong>der</strong> Berufsausübung<br />

entstanden aus.<br />

Eine Pflegekammer ist verantwortlich für <strong>die</strong> Schaffung von fachlichen,<br />

einheitlichen Normen, <strong>die</strong> durch Zertifikate, wie zum Beispiel durch den TÜV,<br />

untersetzt werden. Diese Normen müssen in <strong>der</strong> Öffentlichkeit publiziert werden,<br />

so dass auch <strong>der</strong> Pflegebedürftige <strong>die</strong> Möglichkeit hat, <strong>über</strong> Me<strong>die</strong>n, Internet und<br />

Bürgerberatungsstellen hochwertige Pflegeeinrichtungen zu erkennen und für sich<br />

zu nutzen. In <strong>die</strong>sem Zusammenhang dürfen nicht nur fachliche Faktoren<br />

berücksichtigt werden, genauso müssen ethische Aspekte, wie Sprache,<br />

Umgangsformen und eigenes Auftreten auf <strong>die</strong> Patientenanfor<strong>der</strong>ungen<br />

angepasst werden. Die Pflegekammer sollte bei <strong>die</strong>sen Kriterien wie eine<br />

Verbraucherschutzorganisation wirken.<br />

2.2.3 Definition <strong>der</strong> Kammermitglie<strong>der</strong><br />

Angehörige einer sächsischen Kammer für Pflegeberufe sind alle Pflegekräfte, <strong>die</strong><br />

in Sachsen tätig sind und <strong>über</strong> eine mindestens einjährige, erfolgreich<br />

abgeschlossene Ausbildung in einem <strong>der</strong> folgenden Berufe verfügen: Altenpflege,<br />

Altenpflegehilfe, Gesundheits- und Krankenpflege, Krankenpflegehilfe,<br />

Gesundheits- und Kin<strong>der</strong>krankenpflege, Entbindungspflege (Hebammenwesen).<br />

Außerdem alle Lehrerinnen und Lehrer, welche für <strong>die</strong> oben genannten<br />

Berufsgruppen sowie in <strong>der</strong> Aus-, Fort- und Weiterbildung tätig sind. Aber auch<br />

allen Personen mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium in den Bereichen:<br />

Pflegewissenschaft, Pflegepädagogik, Pflegemanagement und Pflegekräften, <strong>die</strong><br />

ihren Beruf nicht ausüben, wird <strong>der</strong> Beitritt zur Pflegekammer auf Antrag<br />

ermöglicht. 23<br />

Die genannten Pflegeberufe werden den Heilberufen zugeordnet. 24 Daher sind<br />

zum Beispiel Rettungssanitäter von einer Kammer für Pflegeberufe<br />

ausgeschlossen, da sie zu den Gesundheitsfachberufen zählen und im engeren<br />

Sinne nicht zu den Pflegeberufen.<br />

23 Vgl. Seewald (1997), S. 57; För<strong>der</strong>verein zur <strong>Errichtung</strong> einer Pflegekammer in<br />

Nordrhein-Westfalen gem. e. V. - Gesetzentwurf (2006), S. 2<br />

24 Vgl. Robert-Koch-Institut (2004), S. 36


2 T h e o r e t i s c h e r H i n t e r g r u n d | 13<br />

2.2.4 Pflegekammer in Abgrenzung zu weiteren Berufsorganisationen<br />

Nachstehend soll ein Vergleich zwischen weiteren Organisationen und einer<br />

Pflegekammer dargestellt werden. In <strong>die</strong>sem Zusammenhang können folgende<br />

Einrichtungen betrachtet werden:<br />

• <strong>der</strong> Berufsverband,<br />

• <strong>die</strong> Gewerkschaft,<br />

• das Fachreferat (im entsprechenden Landesministerium). 25<br />

Ein Vergleich <strong>der</strong> genannten Organisationen zeigt in <strong>der</strong> folgenden Übersicht eine<br />

Überschneidung zwischen den Aufgaben des Berufsverbands und <strong>der</strong><br />

Gewerkschaft, wobei sich <strong>die</strong> Fachreferate in ihrer Tätigkeit deutlich abgrenzen.<br />

Tabelle 1: Gegen<strong>über</strong>stellung des Aufgabenbereichs:<br />

Berufsverband/Gewerkschaft und Fachreferat<br />

Berufsverband und Gewerkschaft<br />

Öffentlichkeitsarbeit<br />

För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Arbeitsbedingungen<br />

Interessenvertretung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong><br />

Fachreferat<br />

Entwicklung von Stu<strong>die</strong>ngängen<br />

För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Forschung<br />

statistische Überwachung<br />

Sicherstellung angemessener Vergütung Qualitätssicherung beruflicher<br />

För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Aus-, Fort- und<br />

Weiterbildung<br />

Leistungen<br />

Regelung <strong>der</strong> <strong>der</strong> Aus-, Fort- und<br />

Weiterbildung<br />

Quelle: Kellnhauser (1994), S. 177, eigene Darstellung<br />

Das Aufgabenspektrum <strong>der</strong> Fachreferate umfasst vor allem <strong>die</strong> Forschung,<br />

Statistik und Qualitätssicherung. Im Gegenzug besteht bei Berufsverbänden und<br />

Gewerkschaften <strong>die</strong> Interessenvertretung ihrer Mitglie<strong>der</strong> im Vor<strong>der</strong>grund sowie<br />

<strong>die</strong> Arbeitssituation und Vergütungsfragen.<br />

An <strong>der</strong> Tarifpolitik <strong>der</strong> Gewerkschaft ergibt sich <strong>der</strong> Hauptunterschied in ihrer<br />

Funktion zur Kammer. Gewerkschaften stehen auf dem Gebiet <strong>der</strong> Löhne und<br />

Arbeitsbedingungen in direkter Auseinan<strong>der</strong>setzung mit den<br />

25 Vgl. Kellnhauser (1994), S. 176


2 T h e o r e t i s c h e r H i n t e r g r u n d | 14<br />

Arbeitgeberverbänden. Ihre Aufgabe ist es, günstige Tarifverträge abzuschließen<br />

und sie verfügen <strong>über</strong> <strong>die</strong> Möglichkeit auch einen Arbeitskampf zu führen. Es<br />

bleibt festzuhalten, dass eine Kammer <strong>die</strong> allgemeinen Interessen des Berufes<br />

bündelt und <strong>die</strong>se auf <strong>die</strong> allgemeine Öffentlichkeit richtet. Die Gewerkschaften<br />

vertreten hingegen Arbeitnehmerinteressen und berteiben Arbeitnehmerpolitik,<br />

wobei sich eine Kammer auf <strong>die</strong> Berufspolitik beschränkt. 26<br />

Tabelle 2: Gegen<strong>über</strong>stellung Berufsverband - Berufskammer<br />

Berufsverband<br />

Berufskammer<br />

Privater Verein<br />

Körperschaft des öffentlichen Rechts<br />

Ehrenamtliche Interessenvertretung Gesetzliche Interessenvertretung<br />

Vereinsrecht<br />

Kammergesetz<br />

Freiwillige Mitgliedschaft<br />

Pflichtmitgliedschaft<br />

Quelle: Kellnhauser (1994), S. 176f., eigene Darstellung<br />

In <strong>der</strong> oben dargestellten Gegen<strong>über</strong>stellung zwischen Berufsverband und<br />

Berufskammer lassen sich markante Unterschiede feststellen, vor allem in ihrer<br />

Struktur. Der Berufsverband ist ein privater Verein mit freiwilligem Beitritt seiner<br />

Mitglie<strong>der</strong>, wobei <strong>die</strong> Berufskammer durch Grundlage eines Kammergesetzes eine<br />

Körperschaft des öffentlichen Rechts darstellt und <strong>die</strong> Mitgliedschaft ihrer<br />

Angehörigen verpflichtend ist. Berufsverbände verlangen in meisten Fällen<br />

ebenfalls Mitgliedsgebühren, jedoch ist bei einer Kammer ein Pflichtbeitrag für<br />

seine Mitglie<strong>der</strong> verbindlich. Aufgrund ihrer gesetzlichen Son<strong>der</strong>stellung haben sie<br />

einen Anspruch bei <strong>der</strong> Mitwirkung von Gesetzesentwürfen. Die Verbände können<br />

lediglich Stellungnahmen und Vorschläge zu Gesetzen abgegeben. Nur durch den<br />

geson<strong>der</strong>ten Wunsch <strong>der</strong> jeweiligen Landesregierungen wird bei berufspolitischen<br />

Verfahren <strong>der</strong> Berufsverband mit seinen entsprechenden Anliegen angehört und<br />

kann seine Vorstellungen darlegen.<br />

Im Bezug auf <strong>die</strong> Aufgaben einer Pflegekammer, <strong>die</strong> an<strong>der</strong>e Berufsorganisationen<br />

nicht wahrnehmen können bleibt folgen<strong>der</strong> Sachverhalt festzuhalten: Durch <strong>die</strong><br />

beson<strong>der</strong>e Rechtsform <strong>der</strong> körperschaftlichen Selbstverwaltung einer<br />

Berufskammer besitzt <strong>die</strong>se hoheitlich <strong>über</strong>tragene Aufgaben. Aufgrund <strong>die</strong>ses<br />

26 Vgl. Roßbruch (2001), S. 14


2 T h e o r e t i s c h e r H i n t e r g r u n d | 15<br />

rechtlichen Son<strong>der</strong>status ist <strong>die</strong> Kammer mit Pflichtmitgliedschaft und<br />

Pflichtbeitrag verbunden. Sie ist ermächtigt, Berufsordnungen zu erlassen und<br />

damit verbundene Berufspflichten festzulegen. Bei Verstößen kann <strong>die</strong> Kammer<br />

ein Disziplinarverfahren einleiten und ebenfalls Sanktionsmaßnahmen bestimmen.<br />

Dieser Aspekt verkörpert das Prinzip <strong>der</strong> beruflichen Selbstkontrolle.<br />

Berufsverbände, Gewerkschaften, Fachreferate und Berufskammern erfüllen <strong>die</strong><br />

Aufgaben <strong>der</strong> Berufsvertretung und Berufsför<strong>der</strong>ung, aber <strong>die</strong><br />

Berufsdisziplinierung ist ausschließlich eine rechtlich definierte Aufgabe von<br />

Berufskammern.<br />

27<br />

2.2.5 Internationale Modelle <strong>der</strong> Regulierung und Qualitätssicherung <strong>der</strong><br />

Pflegeberufe<br />

Bei <strong>der</strong> <strong>Errichtung</strong> von Pflegekammern wird immer wie<strong>der</strong> auf internationale<br />

Modelle mit vergleichbaren Strukturen hingewiesen.<br />

Es existieren berufsständige Selbstverwaltungsorgane für Pflegeberufe in <strong>der</strong><br />

Europäischen Union in Dänemark, Großbritannien, Frankreich, Irland, Island,<br />

Italien, Polen, Schweden, Slowakei, Spanien, Norwegen und Ungarn.<br />

Die nachfolgende Übersicht zeigt Nursing Councils bzw. Boards of Nursing,<br />

welche für <strong>die</strong> Berufsregulierung und Qualitätssicherung <strong>der</strong> Berufsausübung von<br />

professionell Pflegenden zuständig sind. In Großbritannien, Irland und Südafrika<br />

legitimieren staatliche Regelungen <strong>die</strong> Arbeit <strong>der</strong> Pflegeräte bzw. Pflegekammern.<br />

Seit 1903 gibt es Kammern in den USA und <strong>die</strong>se waren <strong>die</strong> ersten <strong>über</strong>haupt. In<br />

den USA liegt <strong>die</strong> Kompetenz bei allen Bundesstaaten und je<strong>der</strong> trifft<br />

entsprechende Regelungen. Alle dargestellten Körperschaften sind durch ein<br />

Gesetz vom Parlament eingesetzt. Der Vorstand bzw. das Präsidium werden<br />

gewählt o<strong>der</strong> berufen. Eine solche Berufung kann durch Regierungsmitglie<strong>der</strong><br />

o<strong>der</strong> das Parlament erfolgen.<br />

Im Gegensatz zu den deutschen Heilberufskammern sind auch Laien und<br />

Vertreter an<strong>der</strong>er Professionen in den Vorständen bzw. Präsi<strong>die</strong>n vertreten. Die<br />

aufgeführten Beispiele zeigen eine Übereinstimmung in den Aufgabenbereichen<br />

27 Vgl. Kellnhauser (1994), S. 178


2 T h e o r e t i s c h e r H i n t e r g r u n d | 16<br />

<strong>der</strong> Qualitätsentwicklung und <strong>der</strong> Qualitätssicherung für <strong>die</strong> Aus-, Fort- und<br />

Weiterbildung, Registrierung und Lizenzierung sowie bei den Regelungen zur<br />

Berufsausübung und Berufspflichten. In <strong>der</strong> dargestellten Tabelle werden noch<br />

einmal <strong>die</strong> unterschiedlichen Aufgabenbereiche aufgeführt. 28<br />

Tabelle 3: Vergleich <strong>der</strong> Aufgaben von Nursing Boards und Nursing Councils<br />

The Nursing and<br />

Midwifery Council<br />

Irish Nursing<br />

Board - An Board<br />

Altranais Ireland<br />

South African<br />

Nursing<br />

Council<br />

California Board<br />

of Registered<br />

Nursing<br />

Großbritannien Irland Südafrika USA<br />

Aufgaben :<br />

- Disziplinarverfahren<br />

gegen<br />

Mitglie<strong>der</strong><br />

- Beratung<br />

- Disziplinarverfahren<br />

gegen<br />

Mitglie<strong>der</strong><br />

- Beratung des<br />

Gesetzgebers<br />

und <strong>der</strong> Bürger<br />

- Durchführung<br />

von<br />

Prüfungen<br />

- Disziplinarverfahren<br />

gegen Mitglie<strong>der</strong><br />

- Erarbeitung von<br />

Standards für<br />

Ausbildungsprogramme<br />

- Akkreditierung<br />

von Ausbildungseinrichtungen<br />

- Beratung des<br />

Gesetzgebers<br />

Quelle: Hessisches Sozialministerium - Positionspapier (2007), S. 7<br />

In den skandinavischen Län<strong>der</strong>n Finnland, Schweden, Norwegen und Dänemark<br />

unterscheiden sich <strong>die</strong> einzelnen Regelungen <strong>der</strong> Boards of Health nicht für <strong>die</strong><br />

einzelnen Professionen im Gesundheitswesen und sind deshalb in ihrem<br />

Aufgabenspektrum vielseitiger.<br />

In Belgien gibt es keine Pflegekammer son<strong>der</strong>n einen Heilberufsausschuss zur<br />

Überwachung <strong>der</strong> Berufsausübung. Vorbehaltsaufgaben und Titel sind seit 1974<br />

geschützt. In Dänemark sind ca. 96,0 % <strong>der</strong> Pflegekräfte im dänischen<br />

28 Vgl. Hessisches Sozialministerium - Positionspapier (2007), S. 6f.


2 T h e o r e t i s c h e r H i n t e r g r und| 17<br />

Krankenpflegeverband organisiert und <strong>die</strong>ser agiert als anerkannter Tarifpartner.<br />

Die Disziplinierungshoheit gegen Mitglie<strong>der</strong> liegt beim staatlichen Gesundheitsrat<br />

und <strong>die</strong> Berufspflichten sind gesetzlich geregelt. Weiterhin gibt es einen Pflegerat<br />

mit Selbstverwaltungsaufgaben in den Bereichen <strong>der</strong> Sicherung <strong>der</strong> Pflegequalität<br />

und Ausbildungskontrolle. 29<br />

Im Unterschied zu den deutschen Heilberufskammern gehört <strong>der</strong><br />

Ausbildungsbereich zum Aufgabenspektrum <strong>der</strong> Nursing Boards und Nursing<br />

Councils. Die deutschen Heilberufskammern <strong>der</strong> einzelnen Bundeslän<strong>der</strong> haben<br />

ihre Kompetenzen ausschließlich im Fort- und Weiterbildungsbereich. Außerdem<br />

werden <strong>die</strong>se Körperschaften hauptsächlich durch <strong>die</strong> Erhebungen vom Gebühren<br />

für <strong>die</strong> Registrierung und Lizenzierung <strong>der</strong> Berufsangehörigen <strong>der</strong><br />

Berufsangehörigen finanziert. Die Pflichtmitgliedschaft und Zahlung von<br />

Mitgliedsbeiträgen ist daher nicht erfor<strong>der</strong>lich. 30<br />

Kellnhauser untersuchte <strong>die</strong> Übertragbarkeit eines angelsächsischen<br />

Kammermodells auf bundesdeutsche Verhältnisse. Dieser Vergleich erfolgte<br />

mittels dem Heilberufsgesetz des Landes Nordrhein-Westfahlen und den<br />

angelsächsischen Kammerstatuten. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass eine<br />

weitgehende Deckungsgleichheit <strong>der</strong> Aufgaben besteht. Somit sind keine<br />

Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> vorhandenen Gesetze notwendig und <strong>die</strong> vorhandenen<br />

gesetzlichen Bestimmungen können für <strong>die</strong> Erarbeitung <strong>der</strong> Satzung einer<br />

Pflegekammer genutzt werden. 31<br />

Bei <strong>die</strong>ser Schlussfolgerung von Kellnhauser gilt es, zu beachten, das<br />

Unterschiede in den jeweiligen Gesundheitssystemen existieren und <strong>die</strong><br />

kulturellen Gegebenheiten beachtet werden müssen. Ferner besteht in den<br />

aufgeführten Län<strong>der</strong>n eine hoher Akademisierungsgrad <strong>der</strong> Pflege und <strong>die</strong><br />

pflegerische Kompetenz wird im politischen Geschehen in einem größerem Maße<br />

einbezogen. 32<br />

29 Vgl. Wilhelmi (2004), S. 169<br />

30 Vgl. Hessisches Sozialministerium - Positionspapier (2007), S. 9<br />

31 Vgl. Kellnhauser (1994), S. 187<br />

32 Vgl. Hessisches Sozialministerium - Positionspapier (2007), S. 9


2 T h e o r e t i s c h e r H i n t e r g r u n d | 18<br />

2.3 Pro und Contra einer Pflegekammer, gesetzlicher Rahmen für eine<br />

Pflegekammer<br />

Die Diskussion zum Thema Pflegekammer hat selbstverständlich Befürworter und<br />

Verfechter im ganzen Bundesgebiet. Die bestehenden Argumente für und gegen<br />

<strong>die</strong> <strong>Errichtung</strong> von Pflegekammern werden im Folgenden unter Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> juristischen Grundlagen in Beziehung gesetzt.<br />

2.3.1 Pflege als delegierte öffentliche Aufgabe<br />

Es gilt als unabdingbar, dass <strong>die</strong> Form <strong>der</strong> Körperschaft legitime öffentliche<br />

Aufgaben erfüllt und es stellt sich <strong>die</strong> Frage, ob <strong>die</strong>se auch <strong>die</strong> Pflege ausübt. Der<br />

Begriff <strong>der</strong> „legitimen öffentlichen Aufgabe“ beinhaltet eine beson<strong>der</strong>e Bedeutung<br />

für das Gemeinwesen und an <strong>der</strong>en Erfüllung ein gesteigertes Interesse <strong>der</strong><br />

Gemeinschaft bestehen muss. Im Falle einer Pflegekammer <strong>die</strong>nt <strong>die</strong>se dem<br />

Interesse <strong>der</strong> gesamten professionell Pflegenden und daher sollte <strong>der</strong><br />

Gesellschaft als Ganzes an <strong>der</strong> <strong>der</strong> Erfüllung <strong>die</strong>ser Aufgabe gelegen sein. Die<br />

Gewährleistung einer sicheren Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung durch Pflege und <strong>der</strong><br />

Qualität solcher Leistungen ist Grundlage des Sozialstaatsprinzips und stellt <strong>die</strong><br />

Schutzpflicht des Staates <strong>der</strong> auf Pflege Angewiesenen dar. An <strong>die</strong>ser Aufgabe<br />

und dem Ziel <strong>der</strong> Pflegekammer „Schutz <strong>der</strong> Bevölkerung vor unsachgemäß<br />

durchgeführter Pflege“ besteht unzweifelhaft ein erhebliches öffentliches Interesse<br />

<strong>der</strong> Bevölkerung. Damit ist <strong>die</strong> Übertragung von legitimen öffentlichen Aufgaben<br />

auf Pflegekammern zulässig. 33<br />

Die Kammer wäre ein Schritt zur bisher fehlenden Selbstverwaltung. Die stetigen<br />

Verän<strong>der</strong>ungen im Gesundheitswesen können Berufsangehörige nur teilweise<br />

mitgestalten, da ihre heterogenen Interessenvertretungen nur bedingte<br />

Steuerungsmöglichkeiten besitzen. Die Pflegereferate in den Landesbehörden,<br />

denen zwar auch Vertreter von Verbänden beratend zur Seite stehen, können <strong>die</strong><br />

Aufgaben einer Selbstverwaltung nicht ersetzen. Somit wäre <strong>die</strong> Kammer ein<br />

Fortschritt, da sie eine allgemeine und demokratische Legitimation zur<br />

Interessenvertretung aller Berufsangehörigen darstellt.<br />

33 Vgl. Roßbruch (2001), S. 17


2 T h e o r e t i s c h e r H i n t e r g r u n d | 19<br />

Im Gegenzug wi<strong>der</strong>spricht eine Kammer mit ihrer Aufsicht, Zwangsmitgliedschaft<br />

und Kontrollbefugnissen den mo<strong>der</strong>nen Erwartungen an <strong>die</strong> Politik. Die Kammer<br />

passt nicht in den Trend <strong>der</strong> Deregulierung und Entbürokratisierung. Weiterhin<br />

werden <strong>die</strong> Aufgaben und Möglichkeiten <strong>über</strong>schätzt. Demzufolge können <strong>die</strong><br />

Aufgaben im Tarif- und Arbeitsrecht o<strong>der</strong> <strong>die</strong> Ausübung eines allgemeinen<br />

politischen Mandats nicht an <strong>die</strong> Kammer <strong>über</strong>tragen werden. Auch beruht das<br />

höhere Ansehen <strong>der</strong> Ärzteschaft nicht auf <strong>der</strong> Tatsache, dass es sich um einen<br />

verkammerten Berufsstand handelt. Vor allem <strong>die</strong> Probleme des Ärztemangels<br />

und <strong>der</strong> Mangel an Reformen zeigen <strong>die</strong> Grenzen <strong>der</strong> Selbstverwaltung auf.<br />

Kritiker sind weiterhin <strong>der</strong> Meinung, dass <strong>die</strong> oben erwähnten Pflegereferate beim<br />

Zustandekommen pflegerelevanter Entscheidungen ausreichend beteiligt werden<br />

und somit <strong>der</strong> pflegerische Fach- und Sachverstand dadurch ausreichend<br />

eingebunden ist. 34<br />

2.3.2 Kammern als Standesorganisationen<br />

Kammern gelten als autoritäre Herrschaftsstrukturen mit einseitiger<br />

Interessenvertretung und betreiben Lobbyismus. Sie sind nicht mehr zeitgemäß<br />

und werden assoziiert mit Relikten aus vordemokratischen Epochen. Für <strong>die</strong><br />

Gegner wird durch <strong>die</strong> Bildung weiterer Kammern <strong>die</strong> in <strong>der</strong> Gegenwart<br />

bestehende Kritik ignoriert. Diese führen ebenfalls an, dass sich <strong>die</strong> bestehenden<br />

Kammern bei ihrer Aufgabenerfüllung, beispielsweise bei den<br />

Weiterbildungsregelungen nicht bewährt haben. 35<br />

Die mo<strong>der</strong>nen Aufgaben beruflicher Interessenvertretung müssen sich an den<br />

jeweiligen aktuellen Erfor<strong>der</strong>nissen orientieren und es bedarf beson<strong>der</strong>s flexibler<br />

Aktion und Reaktion. Derzeitige Interessenvertretungen sind nur begrenzt in <strong>der</strong><br />

Lage, ein solches Maß an Aufgaben zu leisten. Die Vertreter in <strong>die</strong>sen Gremien<br />

üben ihre Tätigkeiten ausschließlich ehrenamtlich neben ihrer Hauptbeschäftigung<br />

aus. Deutlich wird <strong>die</strong>se Belastung bei Gesetzesvorhaben, bei dem <strong>die</strong>se<br />

Personen nicht <strong>über</strong> <strong>die</strong> notwendige Zeit für eine fachliche Zuarbeit verfügen, wie<br />

<strong>die</strong>s sonst bei Kammern <strong>der</strong> Fall ist. Solche berufspolitischen Vereinigungen sind<br />

34 Vgl. ASG Bundesvorstand (1998), S. 6<br />

35 Vgl. ebd., S. 7


2 T h e o r e t i s c h e r H i n t e r g r u n d | 20<br />

auf ein Netzwerk ebenfalls ehrenamtlicher Mitarbeiter angewiesen, welche aber<br />

nicht <strong>der</strong> Verlässlichkeit und Kontinuität wie bei angestellten Fachpersonen einer<br />

Berufskammer entsprechen können. 36 Nur eine Pflegekammer verfügt <strong>über</strong> <strong>die</strong><br />

finanziellen, rechtlichen und materiellen Möglichkeiten sowie<br />

Einwirkungsmöglichkeiten, um <strong>die</strong>sen Anfor<strong>der</strong>ungen adäquat gerecht zu<br />

werden. 37 Auch zeigt das Beispiel <strong>der</strong> <strong>Errichtung</strong> von Berufskammern für<br />

Psychotherapeuten und Kin<strong>der</strong>- und Jugendlichenpsychotherapeuten in den<br />

Jahren 1999 und 2000, dass Kammern nicht unzeitgemäß sein können.<br />

2.3.3 Pflegende wollen eine Pflegekammer<br />

Für eine Pflegekammer spricht, dass <strong>die</strong> Diskussionen zu <strong>die</strong>sem Thema jährlich<br />

zunehmen und auch <strong>die</strong> Vielzahl <strong>der</strong> Initiativen auf Bundes- und Landesebene<br />

zeigt ein hohes Interesse. Auch scheint <strong>die</strong> Konsensbildung <strong>der</strong> Berufsgruppen<br />

abgeschlossen zu sein. Der Deutsche Pflegerat (DPR) e. V. hat als<br />

Dachorganisation im Januar 2009 in einer von allen Mitglie<strong>der</strong>verbänden<br />

getragenen Erklärung <strong>die</strong> Schaffung von Pflegekammern als<br />

Selbstverwaltungskörperschaften des öffentlichen Rechts gefor<strong>der</strong>t. 38<br />

Es bleibt fraglich, ob <strong>die</strong> Mehrheit <strong>der</strong> Pflegenden eine Verkammerung<br />

unterstützen würde. Ein mehrheitliches Votum <strong>der</strong> Berufsangehörigen wäre ein<br />

erfor<strong>der</strong>licher Schritt zur politischen Positionierung und Zustimmung. 39<br />

Gewerkschaften und selbst <strong>die</strong> Berufsverbände <strong>die</strong> sich für eine Pflegekammer<br />

einsetzen, müssen befürchten, dass doppelte Mitgliedsbeiträge bei einer<br />

Verkammerung nicht von den Mitglie<strong>der</strong>n getragen werden o<strong>der</strong> es zugunsten<br />

einer Pflegekammer zu einem Austritt aus <strong>der</strong> bisherigen Organisation kommen<br />

kann. Weiterhin wird angenommen, dass sich Pflegende durch eine<br />

Pflegekammer stärkere Interessenvertretung, mehr Professionalisierung und<br />

Eigenständigkeit versprechen. Verfechter wie<strong>der</strong>um führen in <strong>die</strong>sem<br />

Zusammenhang an, dass hohe Informationsdefizite bei <strong>der</strong> <strong>Pflegebasis</strong> erkennbar<br />

36 Vgl. Igl (2008), S.113<br />

37 Vgl. Roßbruch (2001), S.5<br />

38 Vgl. DPR-Newsletter (2009)<br />

39 Vgl. Hessisches Sozialministerium - Positionspapier (2007), S. 5


2 T h e o r e t i s c h e r H i n t e r g r u n d | 21<br />

sind, vor allem das Fehlen von Kenntnissen <strong>über</strong> <strong>die</strong> notwendigen Bedingungen<br />

und tatsächlichen Möglichkeiten einer Pflegekammer. 40<br />

2.3.4 Verfassungsrechtlicher Rahmen<br />

In Verbindung mit einer Pflegekammer wird immer wie<strong>der</strong> <strong>die</strong><br />

Zwangsmitgliedschaft diskutiert. Denn nur damit verspricht man sich <strong>die</strong> Lösung<br />

<strong>der</strong> Probleme, <strong>die</strong> man den freien Verbänden nicht zutraut. 41 Hierbei wird vor<br />

allem <strong>der</strong> Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes (Freiheit <strong>der</strong> Person) berührt. Dieser ist<br />

jedoch verfassungsrechtlich gerechtfertigt und verstößt nicht gegen das<br />

Grundrecht. 42 Die <strong>Errichtung</strong> unter dem Aspekt <strong>der</strong> Pflichtmitgliedschaft ist dann<br />

verfassungsgemäß, wenn ihr legitime öffentliche Aufgaben <strong>über</strong>tragen werden und<br />

<strong>die</strong> Grundsätze <strong>der</strong> Geeignetheit, Erfor<strong>der</strong>lichkeit und Verhältnismäßigkeit gewahrt<br />

bleiben. Die Begriffe <strong>der</strong> „legitimen öffentlichen Aufgabe“ und <strong>der</strong> „Grundsatz <strong>der</strong><br />

Verhältnismäßigkeit“ sind umstritten und <strong>die</strong> Definition ist Sache des<br />

Gesetzgebers. Hier gilt es insgesamt zu hinterfragen, ob <strong>die</strong> Inanspruchnahme <strong>der</strong><br />

Pflichtmitgliedschaft bei <strong>der</strong> <strong>Errichtung</strong> von Pflegekammern <strong>über</strong>haupt geeignet<br />

und erfor<strong>der</strong>lich ist, um ihre Aufgaben zu erfüllen. 43<br />

Die Verfassungsmäßigkeit einer Kammer lässt sich nur vor dem Hintergrund <strong>der</strong><br />

von ihr laut Gesetz wahrzunehmenden Aufgaben beurteilen. Verfassungsmäßige<br />

Aufgaben umfassen <strong>die</strong> Belange <strong>der</strong> Gesamtheit aller Berufsangehörigen zu<br />

wahren sowie Behörden, Gerichte und den Gesetzgeber zu unterstützen und an<br />

<strong>der</strong> Entwicklung von Qualitätsstandards mitzuwirken. 44<br />

2.3.5 Vorbehaltsaufgaben<br />

Die sogenannten Vorbehaltsaufgaben gelten als bedingte Voraussetzung für eine<br />

Pflegekammer. 45 Vorbehaltstätigkeiten sind solche Tätigkeiten, <strong>die</strong> unter einem<br />

rechtlichen Vorbehalt nur von Personen ausgeführt werden dürfen, <strong>die</strong> <strong>über</strong><br />

beson<strong>der</strong>e berufliche Qualifikationen und berufsrechtlichen Status verfügen und<br />

40 Vgl. ASG Bundesvorstand (1998), S. 12<br />

41 Vgl. Plantholz (1994), S. 76<br />

42 Vgl. Seewald (1997), S. 98<br />

43 Vgl. Roßbruch (2001), S. 18<br />

44 Vgl. Plantholz (1994), S. 84ff.<br />

45 Vgl. ebd., S. 50


2 T h e o r e t i s c h e r H i n t e r g r u n d | 22<br />

somit <strong>die</strong> Erlaubnis zur Ausübung <strong>die</strong>ser Tätigkeiten besitzen. 46 Der Gesetzgeber<br />

muss zuerst Vorbehaltsaufgaben definieren, bevor <strong>die</strong> Län<strong>der</strong> Kammergesetze<br />

erlassen können und um den Kreis <strong>der</strong> Kammermitglie<strong>der</strong> genau bestimmen zu<br />

können. 47<br />

Derzeit sind keine Vorbehaltsaufgaben in einem pflegerischen Berufsgesetz<br />

definiert. Außer bei den Hebammen, Medizinisch-technischen Assistenten<br />

(MTA`s) und Ärzten wurden Vorbehaltsaufgaben erlassen. Dem Arzt, als<br />

akademischen Heilberuf, ist <strong>die</strong> Versorgung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Krankenkassen vorbehalten.<br />

48<br />

Das geltende Krankenpflegegesetz als<br />

Bundesgesetzt schützt zwar <strong>die</strong> Berufsbezeichnung <strong>der</strong> Gesundheits- und<br />

Krankenpflege, enthält aber keine Festlegung von Tätigkeiten, welche nur von den<br />

nach dem Krankenpflegegesetz Ausgebildeten ausgeführt werden dürfen. Eine<br />

Kammer hat selbst keine gesetzgeberische Kompetenz und somit kann<br />

beispielsweise <strong>die</strong> Kammeraufgabe „Schutz <strong>der</strong> Bevölkerung vor unsachgemäß<br />

erbrachter Pflege“ nur mit gesetzlich definierten Vorbehaltsaufgaben<br />

wahrgenommen werden. 49<br />

Die Befürworter einer Pflegekammer sind <strong>der</strong> Auffassung, dass pflegerische<br />

Vorbehaltsaufgaben schon deutlich definiert sind und beispielsweise durch das<br />

Krankenpflegesetz eine ungefähre Abgrenzung <strong>der</strong> Berufsfel<strong>der</strong> mehr gegeben ist,<br />

als angenommen wird. 50 Aus heutiger Sicht wird ein großer Teil <strong>der</strong> pflegerischen<br />

Behandlungsleistungen (SGB V § 37 und § 132a) nur von ausgebildeten<br />

Pflegefachkräften geleistet. Damit tritt aus rechtlicher Sicht eine gesicherte<br />

Schärfung des Berufsbildes ein und eine Tendenz zur Herausstellung<br />

eigenständiger Bereiche. 51 Die Diskussion <strong>der</strong> Frage <strong>über</strong> Vorbehaltsaufgaben<br />

muss nicht vor <strong>der</strong> Verkammerung vollständig beantwortet sein, son<strong>der</strong>n sie liegt<br />

im Interesse <strong>der</strong> Kammer, an <strong>die</strong>sem Prozess mitzuwirken und <strong>die</strong>sen zu<br />

gestalten. 52 Dennoch ist festzuhalten, dass eine Kodifizierung vorbehaltener<br />

Aufgaben sinnvoll ist, um sich von an<strong>der</strong>en Berufsgruppen im Gesundheitswesen<br />

46 Vgl. Seewald (1997), S. 50<br />

47 Vgl. ebd., S. 56<br />

48 Vgl. ebd., S. 50<br />

49 Vgl. ASG Bundesvorstand (1998), S. 13<br />

50 Vgl. Kellnhauser, in ASG Bundesvorstand (1998), S. 13<br />

51 Vgl. Igl (1998), S. 56f.<br />

52 Vgl. Seewald (1997), S. 56


2 T h e o r e t i s c h e r H i n t e r g r u n d | 23<br />

abzugrenzen und dadurch eine quantitative Steigerung sowie eine qualitative<br />

Verbesserung professionell pflegerischer Leistungsangebote zu erreichen. 53<br />

2.3.6 Freier Beruf<br />

Freiberuflichkeit wird als angebliche rechtliche Voraussetzung für <strong>die</strong><br />

Verkammerung <strong>der</strong> Pflegenden gefor<strong>der</strong>t<br />

54<br />

, da Kammern typische<br />

Selbstverwaltungsformen von freiberuflich Tätigen sind. 55 Es fehlt jedoch an <strong>der</strong><br />

traditionellen und juristischen Kennzeichnung <strong>der</strong> Pflege als freie Berufe, aber<br />

auch an rechtlichen Vorgaben für <strong>die</strong> Begriffe des freien Berufs. Ob <strong>über</strong>haupt <strong>die</strong><br />

Pflegeberufe als freie Berufe gelten können, hängt vom Begriffsverständnis ab,<br />

welches in <strong>der</strong> Rechtsprechung unklar und eher an gesellschaftlichen<br />

Entwicklungen gebunden ist. 56 Folglich ist es unerheblich, ob <strong>die</strong> Pflegeberufe den<br />

freien Berufen zuzuordnen sind o<strong>der</strong> nicht. 57<br />

Dennoch ist charakteristisch für den freien Beruf, dass <strong>die</strong> Tätigkeit <strong>der</strong><br />

Berufsangehörigen eine Daseinsvorsorge für <strong>die</strong> Allgemeinheit bereitstellt.<br />

Weiterhin gelten Nicht-Gewerblichkeit und mangelndes Gewinnstreben,<br />

Angehörige erbringen Leistungen höher Art und besitzen eine beson<strong>der</strong>e<br />

Vertrauensbeziehung zum Klientel. Weitere Merkmale sind eine beson<strong>der</strong>e<br />

Verwissenschaftlichung des beruflichen Know-hows und weitgehende<br />

unabhängige Ausübung ihrer Leistungen. 58 Das Bundesverfassungsgericht<br />

bezeichnet pflegerische Tätigkeiten als beson<strong>der</strong>e Verantwortung für das<br />

Gemeinwohl sowie als nicht gewerblich 59 und das geltende Finanzierungssystem<br />

schließt ein Gewinnstreben aus. 60<br />

Am Beispiel <strong>der</strong> Hebammen und Entbindungspfleger ergibt sich ein bedeuten<strong>der</strong><br />

Wi<strong>der</strong>spruch. Diese Berufsgruppe besitzt Vorbehaltsaufgaben aufgrund <strong>der</strong><br />

Daseinsvorsorge <strong>der</strong> Allgemeinheit und wird den freien Berufen zugeordnet,<br />

obwohl sie nicht verkammert ist. Hier wird deutlich, dass Verkammerung und<br />

53 Vgl. Roßbruch (2001), S. 11<br />

54 Vgl. Seewald (1997), S. 50<br />

55 Vgl. Plantholz (1994), S. 3<br />

56 Vgl. ebd., S. 3<br />

57 Vgl. Seewald (1997), S. 49<br />

58 Vgl. Plantholz (1994), S. 10<br />

59 Vgl. ebd., S.13<br />

60 Vgl. ebd., S.16


2 T h e o r e t i s c h e r H i n t e r g r u n d | 24<br />

Freiberuflichkeit nicht in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen. 61 Des weiteren<br />

schreitet <strong>die</strong> Entwicklung zum freien Beruf durch <strong>die</strong> Zunahme <strong>der</strong><br />

Nie<strong>der</strong>lassungen und eigenständiger Aufgabenbereiche (Casemanagement,<br />

Wundbehandlung) sowie durch <strong>die</strong> wachsende Akademisierung voran.<br />

Wie<strong>der</strong>rum wird durch Gesetze (SGB V und SGB XI) und <strong>die</strong> damit verbunden<br />

Richtlinien sowie Rahmenverträge durch <strong>die</strong> gesetzlichen Krankenkassen <strong>die</strong><br />

Berufsausübung und Vergütung geregelt. Die Folge stellt eine wirtschaftliche<br />

Orientierung und Organisation <strong>der</strong> Pflegenden in ihren Tätigkeiten dar. So werden<br />

Leistungen durch ungelernte Pflegekräfte und Personen, <strong>die</strong> einen<br />

Bundesfreiwilligen<strong>die</strong>nst leisten, erbracht, um Kosten zu senken und Gewinne zu<br />

erzielen. Dieser Sachverhalt basiert, wie dargestellt, nicht auf einer Dienstleistung<br />

höherer Art und mangelndem Gewinnstreben. Kritiker mahnen an, dass im<br />

Zusammenhang mit Verhandlungen einer Pflegekammer zwischen Kranken- und<br />

Pflegekassen für pflegerische Leistungen es sinnvoller sei, <strong>über</strong> eine<br />

„Kassenpflegerische Vereinigung“ nachzudenken als <strong>über</strong> eine Kammer. Auch <strong>der</strong><br />

Aspekt, dass <strong>die</strong> Zahl <strong>der</strong> privaten Leistungsanbieter in <strong>der</strong> ambulanten Pflege<br />

steigt, wird <strong>die</strong> Mehrheit <strong>der</strong> Pflegenden abhängig beschäftigt sein. In <strong>der</strong><br />

ambulanten Pflege ist <strong>die</strong> Mehrzahl <strong>der</strong> Pflegekräfte als Arbeitnehmer angestellt<br />

und nur ein geringer Teil ist selbstständig tätig. 62<br />

2.3.7 Aus-, Fort- und Weiterbildung<br />

Die Berufsausbildung <strong>der</strong> Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger,<br />

Gesundheits- und Kin<strong>der</strong>krankenpfleger und Hebammen ist bundeseinheitlich<br />

geregelt. In <strong>die</strong>sen Gesetzen sind <strong>die</strong> Berufsbezeichnung und <strong>der</strong> Bereich <strong>der</strong><br />

Berufszulassung bundesgesetzlich festgelegt. Die Überwachung <strong>der</strong> Ausbildung<br />

liegt bei den zuständigen Behörden <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>. Hierauf kann eine Pflegekammer<br />

keinen Einfluss nehmen. Die Ausbildungszuständigkeit für <strong>die</strong> Helferberufe<br />

(Gesundheits- und Krankenpflegehelfer, Altenpflegehelfer) ist wie<strong>der</strong>rum den<br />

Län<strong>der</strong>n zugeordnet. 63 Eine Pflegekammer könnte hier bei entsprechen<strong>der</strong><br />

Übertragung <strong>die</strong>ser Zuständigkeit durch <strong>die</strong> Län<strong>der</strong> <strong>die</strong>se Eigenverantwortlichkeit<br />

61 Vgl. Seewald (1997), S. 47<br />

62 Vgl. ASG Bundesvorstand (1998), S. 14<br />

63 Vgl. Robert-Koch-Institut (2004), S. 36f.


2 T h e o r e t i s c h e r H i n t e r g r u n d | 25<br />

in <strong>der</strong> Ausbildung <strong>über</strong>nehmen. Gleichzeitig sollte eine einheitliche Ausbildungsund<br />

Prüfungsordnung eingesetzt werden und Krankenpflegeschulen bzw.<br />

Altenpflegeschulen würden <strong>die</strong>sen Bestimmungen unterliegen. Weiterhin könnte<br />

eine Kammer bei entsprechen<strong>der</strong> Übertragung <strong>der</strong> Kompetenzen durch den<br />

Gesetzgeber den Prüfungsvorsitz einnehmen und bei den Prüfungen<br />

mitentscheiden (Prüfungsausschuss). 64 Derzeit ist für <strong>die</strong> Erteilung einer Erlaubnis<br />

zum Führen <strong>der</strong> Berufsbezeichnung <strong>der</strong> oben genannten Berufe <strong>der</strong> Kommunale<br />

Sozialverband Sachsen (KSV) zuständig. Auch hier wäre wie<strong>der</strong> eine Übertragung<br />

an <strong>die</strong> Pflegekammer möglich.<br />

Weiterhin ist <strong>die</strong> Regelung <strong>der</strong> Weiterbildungen eine Län<strong>der</strong>aufgabe und könnte<br />

ebenfalls auf eine Pflegekammer <strong>über</strong>tragen werden. Eine Pflegekammer würde in<br />

<strong>die</strong>sem Fall ihre Mitglie<strong>der</strong> verpflichten, sich lebenslangen Lernprozessen zu<br />

stellen und ihr Wissen ständig dem neuesten Kenntnisstand anzupassen. Eine<br />

solche Verlagerung von Überwachungskompetenzen auf eine Kammer würde eine<br />

Verlagerung auf legitimierte Berufsangehörige bedeuten. 65 Die Kammer vergibt<br />

Fort- und Weiterbildungspunkte, <strong>die</strong> in einer festgeschrieben Zeitspanne erworben<br />

werden müssen, um den Beruf ausüben zu dürfen. Des weiteren <strong>über</strong>wacht <strong>die</strong><br />

Pflegekammer <strong>die</strong>ses Verpflichtung und sanktioniert Versäumnisse. Es müssen<br />

aber auch <strong>die</strong> Rahmenbedingungen verbessert werden. Was nicht bedeutet, <strong>die</strong><br />

Motivation <strong>der</strong> Pflegenden zu beeinflussen, son<strong>der</strong>n <strong>die</strong> Arbeitgeber in Hinsicht<br />

auf fortbildungsfreundlichere Bedingungen zu verpflichten, beispielsweise durch<br />

<strong>die</strong> Anrechnung auf <strong>die</strong> Arbeitszeit o<strong>der</strong> finanzielle Unterstützung in Form <strong>der</strong><br />

Erstattung von Reisekosten.<br />

Dem wi<strong>der</strong>spricht, dass Kursgebühren für Fort- und Weiterbildungen auch für<br />

durch Kammern organisierte Kurse zusätzlich zum Kammerbeitrag erhoben<br />

werden. Das Finanzierungsproblem insgesamt bleibt anhand <strong>der</strong> dargestellten<br />

Sachverhalte unverän<strong>der</strong>t.<br />

64 Vgl. Kellnhauser (1994), S. 199f.<br />

65 Vgl. ASG Bundesvorstand (1998), S. 16


2 T h e o r e t i s c h e r H i n t e r g r u n d | 26<br />

2.3.8 Interessenvertretung<br />

Im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Diskussion zur Verkammerung gilt es, <strong>die</strong> einzelnen<br />

Interessengruppen und Vertretungen näher zu betrachten. Die Berufsverbände<br />

haben verbandsegoistische Interessen und stehen in Konkurrenz untereinan<strong>der</strong>.<br />

Durch eine mögliche Kammerbildung sind sie einem gesteigerten<br />

Konkurrenzdruck ausgesetzt, da hierdurch befürchtet wird, Mitglie<strong>der</strong> zu verlieren<br />

o<strong>der</strong> hinsichtlich bestimmter berufspolitischer Themen <strong>über</strong>flüssig zu werden.<br />

Somit ist <strong>der</strong> Verbandspluralismus gefährdet, da es unwahrscheinlich ist, dass<br />

Pflegende sich neben <strong>der</strong> Pflichtmitgliedschaft in einer Pflegekammer in weiteren<br />

Berufsverbänden organisieren. Die Befürworter behaupten, dass <strong>die</strong>ses Szenario<br />

nicht eintreten wird und <strong>die</strong> <strong>Errichtung</strong> einer Pflegekammer sogar zusätzlich zu<br />

Impulsen verbandspolitischer Aktivitäten führen wird. Auch wird <strong>der</strong>, mit <strong>der</strong><br />

Pflegekammer im Zusammenhang stehende zusätzliche Kammerbeitrag neben<br />

dem Verbandsbeitrag mit monatlich belaufenden fünf Euro nicht als unmöglich zu<br />

entrichten angesehen. 66<br />

Für <strong>die</strong> Gewerkschaften gelten <strong>die</strong>selben Gegenargumente durch eine<br />

Verkammerung wie für <strong>die</strong> Berufsverbände. Zusätzlich wird angenommen, dass<br />

ein Interessenkonflikt zwischen Gewerkschaften und einer Pflegekammer<br />

eintreten wird. Pflegekammern sind nicht tariffähig, würden aber mit<br />

gewerkschaftlichen Handlungsfel<strong>der</strong>n konkurrieren, ohne <strong>die</strong> tariflichen<br />

Kompetenzen zu besitzen. Das bayrische Kammermodell sieht vor, dass<br />

Verbände und Gewerkschaften, <strong>die</strong> Pflegende vertreten, beratend eingebunden<br />

werden. 67<br />

Die Pflegereferate in den Landesministerien sind von <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Landesregierung mit ihren tragenden Parteien abhängig und gelten daher als nicht<br />

unabhängig bzw. stellen aus <strong>die</strong>sem Grund keine berufliche Interessenvertretung<br />

dar.<br />

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass <strong>die</strong> genannten Organisationen nicht<br />

<strong>die</strong> entsprechenden hoheitlichen Aufgaben einer Pflegekammer besitzen, wie<br />

66 Vgl. Roßbruch (2001), S. 13<br />

67 Vgl. Gesetzesentwurf - Bayrisches Pflegekammergesetz Art. 8 Abs. 2 (1996)


2 T h e o r e t i s c h e r H i n t e r g r u n d | 27<br />

beispielsweise <strong>die</strong> Qualität <strong>der</strong> Berufsausübung ihrer Mitglie<strong>der</strong> zu kontrollieren<br />

o<strong>der</strong> zu disziplinieren. 68<br />

Bei bestehenden Ängsten hinsichtlich eines Mitglie<strong>der</strong>rückgangs sollten <strong>die</strong><br />

erwähnten Organisationen <strong>die</strong> Attraktivität ihrer Strukturen <strong>über</strong>prüfen und<br />

<strong>über</strong>denken. 69<br />

2.4 Zwischenergebnis (eigene Darstellung)<br />

2.4.1 Pro-Argumente<br />

Durch <strong>die</strong> Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, wie <strong>der</strong><br />

demografische Wandel und Verän<strong>der</strong>ungen des familiären Unterstützungssystem<br />

steigt <strong>der</strong> Bedarf an professioneller Pflege zur Erhaltung unseres wichtigsten<br />

Gutes "Gesundheit". Die Patienten haben ein Recht auf sach- und fachgerechte<br />

Pflege. Da in <strong>der</strong> Öffentlichkeit immer wie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Eindruck erweckt wird, Pflege<br />

kann ja nicht so schwer sein, muss eine Institution geschaffen werden, <strong>die</strong> <strong>die</strong>ser<br />

Entwicklung Rechnung trägt.<br />

Eigene Selbstverwaltung führt zu mehr Selbstverantwortung, Selbstgestaltung und<br />

Selbstbestimmung. Daraus resultiert eine kontinuierliche Verbesserung <strong>der</strong><br />

Pflegepraxis, genauso <strong>die</strong> Verbesserung des Images <strong>der</strong> Pflegeberufe. Die<br />

Pflegekammer ist ein weiterer Schritt zur Professionalisierung <strong>der</strong> Pflege, in dem<br />

sie sich für <strong>die</strong> Neuverteilung <strong>der</strong> Aufgaben im Gesundheitswesen einsetzt. Sie<br />

kann damit einen eigenständigen Beitrag zur Prävention, Versorgung und<br />

Rehabilitation kranker Menschen leisten. Damit wird <strong>die</strong> Fremdbestimmung in <strong>der</strong><br />

Pflege verringert. Die Kenntnisse und Fähigkeiten <strong>der</strong> Pflegekräfte können genutzt<br />

werden, um zum Beispiel eigene medizinische Aufgaben zu <strong>über</strong>nehmen.<br />

Beinhalten können solche Aufgaben <strong>die</strong> Verschreibung von Hilfsmitteln<br />

(Verordnungskompetenz) und <strong>die</strong> eigen-verantwortliche Versorgung von Wunden.<br />

Im häuslichen Bereich regelt <strong>die</strong> Kammer grundsätzliche berufspraktische<br />

Angelegenheiten, unter an<strong>der</strong>em <strong>die</strong> Strukturen in <strong>der</strong> Zusammenarbeit zwischen<br />

Hausärzten und Pflegeheimen. Ein Beispiel kann hier sein, dass <strong>die</strong> Pflegekräfte<br />

68 Vgl. Roßbruch (2001), S. 15f.<br />

69 Vgl. ASG-Bundesvorstand (1998), S.17


2 T h e o r e t i s c h e r H i n t e r g r u n d | 28<br />

im Bedarfsfall Transportscheine ausstellen und nicht zuvor <strong>die</strong> Genehmigung des<br />

Hausarztes einholen müssen.<br />

Im weiteren Verständnis kann <strong>die</strong> Pflegekammer zu einer Brücke zwischen <strong>der</strong><br />

Medizin, Ärzten und den Pflegenden werden. So kann <strong>der</strong> Ärztemangel auf <strong>der</strong><br />

einen Seite und ungenutzte Fähigkeiten <strong>der</strong> Pflegenden auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite im<br />

gegenseitigen Interesse ausgeglichen werden.<br />

In <strong>die</strong>sem Zusammenhang steht <strong>die</strong> Beachtung von fachlicher Kompetenz im<br />

Einklang mit ethischen Werten im Vor<strong>der</strong>grund, da in <strong>der</strong> heutigen Gesellschaft<br />

das Profitstreben an erster Stelle steht und nicht <strong>der</strong> Mensch. Diese Grundsätze<br />

werden von <strong>der</strong> Kammer auch auf <strong>die</strong> Berufsför<strong>der</strong>ung <strong>über</strong>tragen, um einerseits<br />

eine einheitliche Berufsethik zu gestalten und durch eine Steigerung <strong>der</strong><br />

Attraktivität des Pflegeberufes, vor allem jungen Menschen in <strong>die</strong>sem Berufsfeld<br />

eine Perspektive aufzuzeigen.<br />

Die Pflegekammer kann ein geeignetes Instrument <strong>der</strong> Interessenvertretung des<br />

Berufsstandes gegen<strong>über</strong> an<strong>der</strong>en Berufsgruppen, Kammern und <strong>der</strong> Politik sein.<br />

Auch bündelt <strong>die</strong> Kammer <strong>die</strong> einzelnen Verbandsinteressen zu einem<br />

Gesamtinteresse. Eine Erhöhung des Informationsstandes <strong>der</strong> Öffentlichkeit führt<br />

zu einer höheren Wertschätzung des Pflegeberufs und stellt ein eindeutiges Ziel<br />

<strong>der</strong> Pflegekammer dar.<br />

Mit <strong>der</strong> Etablierung von Pflegekammern und <strong>der</strong> damit einhergehenden evidenzbasierten<br />

Fort- und Weiterbildung kann <strong>die</strong> notwendige Stärkung <strong>der</strong> Pflege<br />

gewährleistet werden. So ist ein lebenslanger Lernprozess und eine Anpassung<br />

des Wissens auf den neuesten Kenntnisstand verpflichtend für <strong>die</strong> Mitglie<strong>der</strong> und<br />

im Gegenzug setzt sich eine Kammer für fortbildungsfreundlichere Bedingungen<br />

ein. Investitionen in soziale Berufe und in ihre Zukunft führen auf jeden Fall zu<br />

einer Qualitätssteigerung in <strong>der</strong> Pflege und können dem unabdingbaren Mangel<br />

an Pflegekräften entgegenwirken.<br />

Ein erster Schritt zur Verkammerung ist <strong>die</strong> Registrierung <strong>der</strong> Pflegekräfte, <strong>die</strong><br />

nicht nur geeignet ist für statistische Erhebungen, son<strong>der</strong>n ermöglicht es den<br />

Pflegekräften, Aussagen <strong>über</strong> ihre Wünsche und Bedürfnisse an einer für sie


2 T h e o r e t i s c h e r H i n t e r g r u n d | 29<br />

zuständigen Stelle zu äußern. Sie ermöglicht gleichzeitig <strong>die</strong> transparente<br />

Darstellung <strong>die</strong>ser Aussagen und ist somit Voraussetzung für <strong>die</strong> aktive<br />

Mitwirkung <strong>der</strong> Pflegekräfte an Entscheidungsprozessen. Die Registrierung ist<br />

damit ein Instrument zur pflegerischen Qualitätssicherung und Identitätssicherung.<br />

Dies führt zu einem stärkeren Bewusstsein <strong>der</strong> Pflegenden und damit auch zu<br />

einem besseren Verständnis an<strong>der</strong>er Berufsgruppen zu einer Pflegekammer.<br />

2.4.2 Contra-Argumente<br />

Die Zwangsmitgliedschaft, Kontrollbefugnisse und <strong>die</strong> Bürokratisierung einer<br />

Pflegekammer wi<strong>der</strong>sprechen den mo<strong>der</strong>nen Politikerwartungen von<br />

Entbürokratisierung. Es wird <strong>über</strong>schätzt, dass <strong>die</strong> Pflegekammer <strong>die</strong> primären<br />

Interessen <strong>der</strong> Pflegenden nicht vertritt, wie zum Beispiel Tarifpolitik, Arbeitsrecht<br />

und somit ihren Aufgaben nicht gerecht werden kann. Außerdem bestehen hohe<br />

Informationsdefizite und es fehlen Kenntnisse <strong>über</strong> Vor- und Nachteile einer<br />

Kammer.<br />

Sie werden geprägt durch autoritäre Herrschaftsstrukturen, betreiben einseitige<br />

Interessenvertretung und Lobbyismus. For<strong>der</strong>ungen zur <strong>Errichtung</strong> einer<br />

Pflegekammer erfolgen lediglich aus Prestigegründen. Alle erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Aufgaben können auch von bestehenden Berufsverbänden, Vereinen und<br />

Gewerkschaften wahrgenommen werden.<br />

In Ergänzung zeigt eine Kammer Zentralisierungstendenzen und gefährdet somit<br />

den Pluralismus <strong>der</strong> Gewerkschaften und Berufsverbände. In <strong>die</strong>sem<br />

Zusammenhang wird immer das Argument Zwangsbeitrag aufgeführt. Beiträge<br />

werden bereits für Gewerkschaften und Verbände entrichtet. Dabei ist zu<br />

befürchten, dass Mitglie<strong>der</strong> aus Verbänden und Gewerkschaften austreten.<br />

Daraus resultierend, bestehen Existenzängste <strong>die</strong>ser Organisationen. Es ist in <strong>der</strong><br />

Öffentlichkeit wenig bekannt, wie hoch <strong>der</strong> Pflichtbeitrag für ein Kammermitglied<br />

sein soll.<br />

Gegner sind <strong>der</strong> festen Überzeugung, dass Zwangsmitgliedschaft und<br />

Fortbildungsverpflichtung eine Einschränkung <strong>der</strong> Freiheit darstellt und somit


2 T h e o r e t i s c h e r H i n t e r g r u n d | 30<br />

gegen das Grundgesetz verstößt. Pflege braucht öffentliche und staatliche<br />

Kontrolle und keine berufsständige Kontrolle. Eine demokratische Kontrolle durch<br />

den Staat und Versicherte kann durch eine Kammer nicht gewährleistet werden.<br />

Gleichzeitig kann das Fort- und Weiterbildungsdefizit nicht durch eine<br />

Pflegekammer gelöst werden, da es kein Regelungsdefizit ist, son<strong>der</strong>n auf einem<br />

Finanzierungsdefizit beruhen. 70<br />

70 Vgl. ASG Bundesvorstand (1998), S. 16


3 E m p i r i s c h e s V e r f a h r e n u n d M e t h o d e n e n t w i c k l u n g | 31<br />

3 Empirisches Verfahren und Methodenentwicklung<br />

3.1 Der Sächsische Pflegerat (SPR)<br />

3.1.1 Merkmale und Zusammensetzung<br />

Der Sächsische Pflegerat (SPR) ist ein Landesarbeitsgremium <strong>der</strong><br />

Pflegeberufsorganisationen und Arbeitsgemeinschaften in Sachsen, also ein<br />

Zusammenschluss verschiedener pflegerischer Berufsverbände. Die Gründung<br />

erfolgte 1997/1998 und seine Mitglie<strong>der</strong> sind ehrenamtlich tätig. Gemeinsam mit<br />

weiteren Kooperationspartnern verfolgt <strong>der</strong> SPR das Ziel, <strong>die</strong> Positionen <strong>der</strong><br />

Pflegeorganisationen in Sachsen einheitlich darzustellen und <strong>der</strong>en politische<br />

Arbeit zu koordinieren. Der SPR ist Mitglied des Deutschen Pflegerat (DPR) e. V.<br />

und kooperiert in bestimmten Sachfragen mit den dafür zuständigen Verbänden,<br />

Interessenvertretungen und Arbeitsgemein-schaften, auch wenn <strong>die</strong>se nicht<br />

Mitglied des Pflegerates sind.<br />

3.1.2 Mitgliedschaft<br />

Es können immer zwei Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> jeweiligen Mietglie<strong>der</strong>verbände als<br />

Vertretung ihrer Organisation benannt werden und eine ständige Vertretung im<br />

Sächsischen Pflegerat (SPR) darstellen bzw. als <strong>die</strong>se teilnehmen.<br />

Grün<strong>der</strong>verbände:<br />

Arbeitsgemeinschaft leiten<strong>der</strong> Pflegekräfte in Sachen e. V. (ALK)<br />

Berufsverband <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>krankenschwestern- und -pfleger in Sachsen e.<br />

V.(BeKD)<br />

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe in Sachsen e. V. (DBfK)<br />

Schwesternschaft vom Deutschen Roten Kreuz Sachsen e. V.<br />

Mitglie<strong>der</strong>verbände:<br />

Caritasgemeinschaft für Pflege- und Sozialberufe e. V. Diözesengemeinschaft<br />

Dresden-Meißen<br />

Deutscher Berufsverband für Altenpflege e. V. Regionalverband<br />

Ost/Sachsen


3 E m p i r i s c h e s V e r f a h r e n u n d M e t h o d e n e n t w i c k l u n g | 32<br />

BALK Verband Bundesarbeitsgemeinschaft Leiten<strong>der</strong> Pflegepersonen e. V.<br />

Landesgruppe Sachsen<br />

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe Landesverband Mitteldeutschland<br />

e. V.<br />

Deutscher Pflegeverband e. V. (DPV)<br />

Berufsverband Heil- und Pflegeberufe e. V. (BHP)<br />

Kooperationspartner:<br />

Verband Medizinischer Fachberufe e. V.<br />

Akademie für Palliativmedizin und Hospizarbeit Dresden gGmbH<br />

3.1.3 Zweck und Ziele des SPR<br />

Der Sächsische Pflegerat bestrebt mit seiner Arbeit gemeinsam Position zu<br />

gesundheits- und sozialpolitischen Themen sowie zu berufs- und<br />

bildungspolitischen Fragen, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Pflege tangieren, zu beziehen und <strong>die</strong>se<br />

gegen<strong>über</strong> <strong>der</strong> Politik und Öffentlichkeit zu vertreten. Die Zusammenarbeit <strong>der</strong><br />

Berufsorganisationen und Arbeitsgemeinschaften zu intensivieren und<br />

auszubauen. Aber auch <strong>die</strong> Zusammenarbeit und Vernetzung <strong>der</strong> an <strong>der</strong> Pflege<br />

beteiligten Organisationen und Institutionen im ambulanten, teilstationären und<br />

stationären Bereich zu för<strong>der</strong>n.<br />

Ziel ist <strong>die</strong> Erarbeitung einer gemeinsamen Position und Umsetzungsstrategie für<br />

<strong>die</strong> Selbstverwaltung in <strong>der</strong> Pflege in Sachsen. Aber auch <strong>die</strong> Weiterentwicklung<br />

<strong>der</strong> Aus-, Fort- und Weiterbildung <strong>der</strong> Pflege und ebenfalls <strong>die</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Qualität. Die Mitwirkung in Körperschaften <strong>der</strong> Selbstverwaltung im<br />

Gesundheitswesen und in <strong>der</strong> Politik, vor allem <strong>die</strong> politische Durchsetzung von<br />

Interessen des SPR in pflegeberuflichen Fragen auf Landesebene. 71<br />

71 Vgl. Geschäftsordnung SPR (2002), S. 1-2


3 E m p i r i s c h e s V e r f a h r e n u n d M e t h o d e n e n t w i c k l u n g | 33<br />

3.2 Ziele <strong>der</strong> Befragung<br />

Der Gegenstand <strong>die</strong>ser <strong>Untersuchung</strong> stellt eine Erhebung zur <strong>Einschätzung</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Pflegebasis</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Errichtung</strong> einer Pflegekammer in Sachsen dar.<br />

Diesbezüglich wurden folgende Fragestellungen fokussiert:<br />

Halten <strong>die</strong> Pflegekräfte <strong>die</strong> <strong>Errichtung</strong> einer Pflegekammer in Sachsen für<br />

notwendig?<br />

Nach welcher Priorität werden berufspolitische Interessen, Aufgaben und<br />

<strong>die</strong> mit einer Kammer verbundenen Gegenargumente bewertet?<br />

Zeigen sich Zusammenhänge in <strong>der</strong> Beurteilung <strong>der</strong> Gegenargumente<br />

(Pflichtmitgliedschaft, Bürokratie, Mitgliedsbeitrag) durch <strong>die</strong> Pflegenden<br />

und <strong>der</strong>en <strong>Einschätzung</strong> zur <strong>Errichtung</strong> einer Pflegekammer in Sachsen?<br />

Hauptziel <strong>der</strong> Befragung ist, <strong>die</strong> Meinung <strong>der</strong> Pflegekräfte für o<strong>der</strong> gegen <strong>die</strong><br />

<strong>Errichtung</strong> einer Pflegekammer in Sachsen zu erfahren und damit eine Grundlage<br />

für <strong>die</strong> politische Diskussion darzustellen. Gleichzeitig soll <strong>die</strong> Priorität von<br />

Interessen, <strong>die</strong> den Berufsstand betreffen und <strong>die</strong> Aufgaben <strong>der</strong> Pflegekammer<br />

durch <strong>die</strong> Pflegekräfte in Sachsen bewertet werden. Bestehende Gegenargumente<br />

werden ebenfalls in <strong>der</strong> Befragung eingeschätzt. Des weiteren werden <strong>die</strong><br />

Ergebnisse dem Sächsischen Ministerium für Soziales und Verbraucherschutz<br />

vorgestellt, um eine Position zu <strong>die</strong>sem Thema zu bewirken. Damit <strong>die</strong>se<br />

Befragung einen Stellenwert in <strong>der</strong> Landespolitik erreicht, ist es notwendig, eine<br />

hohe Teilnehmerzahl zu erzielen. Dieses Ziel ist ausschlaggebend für <strong>die</strong><br />

Entscheidung <strong>der</strong> Methodenwahl, <strong>über</strong> <strong>die</strong> Auswahl von Zielgruppen und<br />

Einrichtungen.<br />

3.3 Kennzahlen zu den Beschäftigten im Gesundheitswesen in Sachsen<br />

Um <strong>der</strong> Repräsentativität und <strong>der</strong> politischen Diskussion zu entsprechen, soll eine<br />

hohe Beteiligung zur Stu<strong>die</strong> erreicht werden. Ziel ist es, auswertbare Datensätze<br />

von insgesamt 10%, das entspricht ca. 4.062 Meinungsbekundungen, <strong>der</strong> unten<br />

dargestellten Berufe zu erhalten. Die Analyse <strong>der</strong> abgebildeten Daten zeigt, dass<br />

vorwiegend Krankenhäuser in <strong>die</strong> Befragung einbezogen werden sollten, um eine<br />

große Teilnehmerzahl zu erreichen.


3 E m p i r i s c h e s V e r f a h r e n u n d M e t h o d e n e n t w i c k l u n g | 34<br />

Tabelle 4: Beschäftigte in ambulanten und stationären Einrichtungen sowie<br />

Krankenhaus im Dezember 2007 nach Berufsabschluss<br />

Berufsabschluss<br />

ambulante<br />

und<br />

stationäre<br />

Einrichtungen<br />

Krankenhaus<br />

Summe<br />

Altenpfleger und<br />

Altenpflegerinnen 9.816 nicht bekannt<br />

9.816<br />

Altenpflegehelfer<br />

und Altenpflegeheferinnen 967 nicht bekannt 967<br />

Krankenschwester<br />

und Krankenpfleger,<br />

Gesundheits- und<br />

Krankenpflegerinnen,<br />

Gesundheits- und<br />

Krankenpfleger<br />

Krankenpflegehelfer<br />

und<br />

Krankenpflegehelferinnen<br />

Kin<strong>der</strong>krankenschwester<br />

und Kin<strong>der</strong>krankenpfleger,<br />

Gesundheits- und<br />

Kin<strong>der</strong>krankenpflegerinnen,<br />

Gesundheits- und<br />

Kin<strong>der</strong>krankenpfleger<br />

9.481 14.886 24.367<br />

1.366 725 2.091<br />

747 1.707 2.454<br />

Hebammen und<br />

Entbindungspfleger 528 398 926<br />

Gesamtzahl <strong>der</strong><br />

Grundgesamtheit (N)<br />

40.621<br />

Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Daten zur<br />

Gesundheitsberichterstattung, eigene Berechnung<br />

3.4 Forschungsdesign und Stichprobenauswahl<br />

Um <strong>die</strong> dargestellten Ziele zu erreichen, ist ein quantitatives Forschungsdesign<br />

folglich zu wählen. Grundlage ist eine non-probabilistische Stichprobe in Form<br />

einer gezielten Stichprobenauswahl. 72 Die Mitglie<strong>der</strong>, <strong>die</strong> für <strong>die</strong> Befragung in<br />

Betracht kommen, sind in <strong>der</strong> Tabelle 4 dargestellt, da nur <strong>die</strong>se Berufsgruppen<br />

72 Vgl. LoBiondo-Wood et.al. (2005), S. 385


3 E m p i r i s c h e s V e r f a h r e n u n d M e t h o d e n e n t w i c k l u n g | 35<br />

aufgrund <strong>der</strong> genannten Definition von Kammerangehörigen in <strong>die</strong> Stu<strong>die</strong><br />

einbezogen werden können. Wie erwähnt, werden bevorzugt Krankenhäuser in<br />

<strong>die</strong> Befragung einbezogen, weil hier ein hoher Anteil an Pflegekräften in <strong>der</strong><br />

Gesundheits- und Krankenpflege und weniger Pflegekräfte im Altenpflegebereich<br />

besteht. Zu begründen ist <strong>die</strong>se Wahl des Vorgehens damit, da <strong>die</strong> Mitglie<strong>der</strong> des<br />

Sächsischen Pflegerates (SPR) zum größten Teil Pflege<strong>die</strong>nstleiter in den<br />

Krankenhäusern sind und dar<strong>über</strong> hinaus Kontakte zu weiteren Kliniken bestehen.<br />

Selbstverständlich besteht <strong>die</strong> Gefahr, dass bestimmte Berufsgruppen in <strong>der</strong><br />

Stichprobe unterrepräsentiert sind. Da aber <strong>die</strong> Berufsgruppe <strong>der</strong> Gesundheitsund<br />

Krankenpfleger/-innen <strong>die</strong> größte Berufsgruppe im Pflegebereich darstellt,<br />

wird <strong>die</strong>se folglich im Ergebnis einen hohen Anteil an <strong>der</strong> Befragung einnehmen.<br />

Ebenfalls ist <strong>die</strong>se Auswahl mit dem begrenzten Zeitraum, <strong>der</strong> zur Verfügung<br />

stand, zu begründen. In Krankenhäusern ist es möglich, zeitnah eine große<br />

Anzahl an Pflegekräften zu erreichen.<br />

3.5 Fragebogenkonstruktion<br />

Als Instrument <strong>der</strong> Datensammlung ist <strong>die</strong> Form eines Fragebogens mit<br />

geschlossen Fragen geeignet. Das wichtigste Ziel <strong>der</strong> Fragebogenkonzeption ist<br />

es, eine kurze Beantwortungszeit zu ermöglichen, um <strong>die</strong> Bereitschaft zum<br />

Ausfüllen zu erhöhen. Die Gestaltung erfolgt nach <strong>der</strong> Regel: „vom Allgemeinen<br />

zum Konkreten“. Im ersten Teil werden demografische Daten nach dem Alter und<br />

berufsspezifische Daten zur Art <strong>der</strong> Ausbildung, Ausbildungsdauer und in welcher<br />

Einrichtung <strong>die</strong> Personen tätig sind, abgefragt, um einen einfachen Einstieg zu<br />

ermöglichen und <strong>die</strong>se Fragen sind schnell und einfach zu beantworten. Alle<br />

Fragen haben direkte, geschlossene Fragestellungen. In dem zweiten und vierten<br />

Fragenblock sind <strong>die</strong> Items in gera<strong>der</strong> Anzahl kategorisiert. 73 Ziel ist es hier, keine<br />

Mittelposition abgeben zu können, denn es soll bei den Fragen zu<br />

Berufsinteressen und Bewertung <strong>der</strong> Aufgaben einer Pflegekammer eine<br />

eindeutige Meinungsbekundung erreicht werden.<br />

Bei den Fragen drei und fünf wird eine ungerade Anzahl an Antwortkategorien in<br />

Form einer „weiß-nicht-Antwort“ vorgegeben, damit <strong>der</strong> Befragte eine<br />

73 Vgl. ebd., S. 477ff.


3 E m p i r i s c h e s V e r f a h r e n u n d M e t h o d e n e n t w i c k l u n g | 36<br />

unentschiedene Meinung ausdrücken kann und mögliche Antwortverweigerungen<br />

zu minimieren bzw. auszuschließen. Am Schluss des Fragebogens befindet sich<br />

<strong>der</strong> Hinweis zur Angabe von Anregungen, Wünschen, Kommentaren o<strong>der</strong> Kritik.<br />

Diese Kategorie <strong>die</strong>nt aber auch dazu, Missverständnisse aufdecken zu können.<br />

Bei <strong>der</strong> Erstellung des Fragebogens wurden drei Pretests am Klinikum Chemnitz<br />

durchgeführt. Es zeigte sich, dass einige Fragen unverständlich waren und mit<br />

Hilfe <strong>der</strong> Teilnehmer zum allgemeinen Verständnis abgeän<strong>der</strong>t wurden. Auffällig<br />

waren Schwierigkeiten bei <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong> Gegenargumente. Zum Beispiel<br />

konnte <strong>die</strong> Verbindung einer Kammer mit „Lobbyismus“ als Gegenargument nicht<br />

in den Fragebogen aufgenommen werden, da nur ein sehr geringer Teil <strong>der</strong><br />

Pflegekräfte <strong>die</strong>sen Begriff kannte. Es mussten auch weitere Gegenargumente<br />

aus dem Fragebogen entfernt werden, lediglich drei <strong>die</strong>ser Argumente wurden<br />

problemlos verstanden und in den Fragebogen integriert.<br />

3.6 Durchführung <strong>der</strong> Befragung und Verteilung<br />

Die Befragung startete Anfang November 2010 und endete im März 2011.<br />

Es wurden alle Pflege<strong>die</strong>nstleitungen <strong>der</strong> Krankenhäuser in Sachsen telefonisch<br />

<strong>über</strong> <strong>die</strong> Pflegedirektion des Klinikum Chemnitz kontaktiert. Bei <strong>die</strong>sem Anruf<br />

wurde für <strong>die</strong> Aktion geworben und im Anschluss das Anschreiben und <strong>der</strong><br />

Fragebogen an <strong>die</strong> Pflege<strong>die</strong>nstleitung gemailt. Nach Möglichkeit erfolgte in den<br />

Folgetagen ein erneuter Telefonkontakt mit <strong>der</strong> Möglichkeit zur Klärung offener<br />

Fragen und <strong>der</strong> Anfrage, wie viele Fragebögen wahrscheinlich verteilt werden<br />

können in <strong>die</strong>sem Haus. Außerdem wurde um eine weitere Verbreitung im Umfeld<br />

an ambulante Pflege<strong>die</strong>nste, Pflegeheime und Rehabilitationseinrichtungen<br />

gebeten.<br />

Die Vorgehensweise <strong>der</strong> Verteilung in den Einrichtungen erfolgt <strong>über</strong><br />

Stationsleitersitzungen o<strong>der</strong> Arbeitssitzungen. Zu <strong>die</strong>sen Treffen werden den<br />

Stationsleitungen Grundlagen zur Pflegekammer vermittelt und <strong>die</strong> Fragebögen<br />

abgezählt auf den Stationsbedarf mitgegeben. Alle teilnehmenden Einrichtungen


3 E m p i r i s c h e s V e r f a h r e n u n d M e t h o d e n e n t w i c k l u n g | 37<br />

haben sich bereit erklärt, <strong>die</strong> Fragebögen <strong>über</strong> <strong>die</strong> Hauspost zu sammeln o<strong>der</strong> per<br />

Fax direkt an den Sächsischen Pflegerat zu senden.<br />

Nach Beendigung <strong>der</strong> Befragung werden <strong>die</strong> gesammelten Fragebögen an den<br />

Sächsischen Pflegerat zurückgesendet. Die Pflege<strong>die</strong>nstleitungen <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Einrichtungen wurden gebeten, <strong>die</strong> genaue Anzahl <strong>der</strong> verteilten Fragebögen<br />

mitzuteilen, um <strong>die</strong> exakte Rücklaufquote bestimmen zu können. In <strong>der</strong> Sitzung<br />

des Sächsischen Pflegerates im November wurden alle Mitglie<strong>der</strong> aufgefor<strong>der</strong>t,<br />

weitere Einrichtungen wie Pflege<strong>die</strong>nste, Pflegeheime und<br />

Rehabilitationseinrichtungen anzusprechen und in <strong>die</strong> Befragung mit<br />

einzubeziehen.<br />

Über den Berufsverband Heil- und Pflegeberufe (BHP) e. V., als Mitglied des<br />

Pflegerates, sollen <strong>die</strong> ambulanten Dienste für <strong>die</strong> Befragung gewonnen werden.<br />

In <strong>die</strong>sem Verband sind 90 Pflege<strong>die</strong>nste mit ca. 1000 Mitarbeitern vertreten. Ein<br />

Mitarbeiter nimmt zu allen Diensten persönlich Kontakt auf und bittet um <strong>der</strong>en<br />

Teilnahme.<br />

Die unterschiedlichsten Netzwerkstrukturen <strong>der</strong> Einrichtungen haben nach dem<br />

„Schneeballprinzip“ 74 dazu geführt, dass ständig weitere Einrichtungen, ohne <strong>die</strong><br />

Vermittlung durch den Sächsischen Pflegerat in <strong>die</strong> Basisbefragung einbezogen<br />

werden konnten.<br />

3.7 Datensammlung und Datenanalyse<br />

Die Datenaufbereitung erfolgte zunächst mit <strong>der</strong> Überprüfung auf Vollständigkeit<br />

des Fragebogens. Hierbei wurden <strong>die</strong> ausgefüllten Fragebögen hinsichtlich ihrer<br />

Eignung zur Aufnahme in <strong>die</strong> Auswertung <strong>über</strong>prüft. Ausgeschlossen wurden<br />

unausgefüllte, teilweise ausgefüllte o<strong>der</strong> fehlerhaft ausgefüllte Fragebögen.<br />

Danach folgte nach entsprechen<strong>der</strong> Co<strong>die</strong>rung <strong>der</strong> Antworten <strong>die</strong> Eingabe in <strong>die</strong><br />

Datenbank. Die Analyse <strong>der</strong> gewonnenen Daten erfolgte mit dem<br />

Statistikprogramm IBM® SPSS® Statistics, Version 19.0. Zur Auswertung <strong>der</strong><br />

Daten wurden Auswertungsverfahren <strong>der</strong> deskriptiven Statistik <strong>über</strong><br />

Häufigkeitsverteilungen und Kreuztabellierungen angewendet. Beziehungen<br />

74 Vgl. LoBiondo-Wood et.al. (2005), S. 401


3 E m p i r i s c h e s V e r f a h r e n u n d M e t h o d e n e n t w i c k l u n g | 38<br />

zwischen den Skalen wurden mittels des Kontingenzkoeffizienten (c) als<br />

Assoziationsmaß für nominalskalierte Variablen <strong>über</strong>prüft 75 und für ordinalskalierte<br />

Variablen erfolgte <strong>die</strong> Überprüfung mittels Gamma (G) 76 . Zur Feststellung <strong>der</strong><br />

statistischen Signifikanz wurde ein Signifikanzniveau von p 0,05<br />

nicht signifikant<br />

p


4 E r g e b n i s s e | 39<br />

4 Ergebnisse<br />

Die Darstellung <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Basisbefragung beruhen auf den Angaben <strong>der</strong><br />

Pflegekräfte in den teilnehmenden Einrichtungen. Die Ergebnisdarstellung<br />

orientiert sich an dem Inhalt des Fragebogens und den Ergebnissen <strong>der</strong><br />

Befragung.<br />

4.1 Anzahl <strong>der</strong> verteilten Fragebögen und Rücklauf<br />

Insgesamt wurden 13.085 Fragebögen an <strong>die</strong> betreffenden Pflegekräfte<br />

ausgehändigt. Die Summe <strong>der</strong> ausgefüllten, zurückgesendeten Fragebögen<br />

beträgt 2.582 Fragebögen. Das entspricht einer Rücklaufquote von 19,73 %.<br />

Bezogen auf alle betreffenden Pflegekräfte in Sachsen, entspricht <strong>der</strong> Rücklauf<br />

<strong>der</strong> Basisbefragung 6,36 % <strong>der</strong> Grundgesamtheit von 40.321 Pflegekräften (Vgl.<br />

Tabelle 4). Es haben sich 41 Krankenhäuser, 2 Rehabilitationseinrichtungen, 98<br />

ambulante Pflege<strong>die</strong>nste und 22 Pflegeheime an <strong>der</strong> Umfrage beteiligt (Vgl.<br />

Abbildung 2).<br />

Abbildung 2: Regionale Verteilung <strong>der</strong> teilnehmenden Einrichtungen in Sachsen<br />

Quelle: Landeskundlicher Reiseführer "Dresden und Sachsen" 2010;<br />

eigene Darstellung


4.2 Soziodemographische Daten <strong>der</strong> befragten Teilnehmer<br />

4 E r g e b n i s s e | 40<br />

4.2.1 Art <strong>der</strong> erlernten Tätigkeit und Dauer <strong>der</strong> Berufsausbildung<br />

Insgesamt sind Pflegekräfte mit einer Ausbildung im Bereich Krankenpflege mit<br />

81,1 % am häufigsten vertreten (siehe Anlage 1). Es folgen im Vergleich mit einer<br />

Beteiligung von unter 10,0 % <strong>die</strong> Bereiche Kin<strong>der</strong>krankenpflege (8,8 %),<br />

Altenpflege (6,4 %) und Entbindungspflege (2,1 %).<br />

Weiterhin wurde nach <strong>der</strong> Dauer <strong>der</strong> Berufsausbildung gefragt (siehe Anlage 2).<br />

Die Mehrzahl <strong>der</strong> Pflegenden verfügt mit 92,9 % <strong>über</strong> eine dreijährige<br />

Berufsausbildung. Den geringsten Anteil in <strong>der</strong> Befragung stellen <strong>die</strong> Pflegekräfte<br />

mit einer einjährigen Ausbildung dar (1,4 %).<br />

4.2.2 Angaben <strong>über</strong> <strong>die</strong> Tätigkeit nach Einrichtungen und<br />

Altersgruppenverteilung<br />

Mit 84,4 % gaben <strong>die</strong> Pflegekräfte am häufigsten an im Krankenhaus zu arbeiten<br />

(siehe Anlage 3). Des weiteren sind 7,4 % im Pflegeheim, 3,7 % im ambulanten<br />

Pflege<strong>die</strong>nst und 1,3 % in Rehabilitationseinrichtungen tätig. Sonstige<br />

Einrichtungen mit 1,2 % umfassen <strong>die</strong> Tätigkeit in medizinischen<br />

Versorgungszentren, Arztpraxen, betreuten Wohnstätten, Hebammenpraxen und<br />

Stu<strong>die</strong>rende in den Fachrichtungen Gesundheits- und Pflegemanagement mit<br />

einer abgeschlossenen Berufsausbildung in den in Tabelle 4 dargestellten<br />

Bereichen.<br />

Die Verteilung des Alters <strong>der</strong> befragten Teilnehmer stellt sich wie folgt dar: Die<br />

Berufsgruppe <strong>der</strong> 40- bis 49-Jährigen ist mit einem Anteil von <strong>über</strong> einem Drittel<br />

(33,1 %) <strong>die</strong> am stärksten vertretene Gruppierung. Es folgen mit absteigenden<br />

Häufigkeiten <strong>die</strong> Gruppe <strong>der</strong> 30- bis 39-Jährigen mit 23,4 %, <strong>die</strong> 20- bis 29-<br />

Jährigen mit 19,4 % und <strong>die</strong> 50- bis 59-Jährigen mit 17,0 %. Den geringsten Anteil<br />

stellen <strong>die</strong> Pflegekräfte mit dem Alter von <strong>über</strong> 60 Jahren (1,7 %) und <strong>die</strong> unter 20-<br />

Jährigen (0,3 %) dar (siehe Anlage 4).


4 E r g e b n i s s e | 41<br />

4.3 <strong>Einschätzung</strong> <strong>der</strong> Pflegekräfte zur <strong>Errichtung</strong> einer Pflegekammer in<br />

Sachsen<br />

Braucht Sachsen eine Pflegekammer?<br />

22,7%<br />

7,5%<br />

69,9%<br />

ja<br />

nein<br />

weiß nicht<br />

Abbildung 3: <strong>Einschätzung</strong> <strong>der</strong> Pflegekräfte zur <strong>Errichtung</strong> einer Pflegekammer in<br />

Sachsen<br />

Eine Mehrheit von <strong>über</strong> zwei Drittel (69,9 %) <strong>der</strong> befragten Pflegekräfte sind <strong>der</strong><br />

Meinung, dass eine Pflegekammer in Sachsen eingerichtet werden soll. Dass<br />

keine Notwendigkeit für eine Pflegekammer besteht geben 7,5 % <strong>der</strong> Befragten<br />

an. Der Anteil <strong>der</strong> Pflegekräfte <strong>die</strong> mit „weiß nicht“ auf <strong>die</strong> Frage geantwortet<br />

haben, liegt dreimal höher (22,7 %) als <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Pflegekräfte <strong>die</strong> keine<br />

Notwendigkeit einer Pflegekammer angegeben haben.


4 E r g e b n i s s e | 42<br />

4.4 Vergleich <strong>der</strong> <strong>Einschätzung</strong> zur <strong>Errichtung</strong> einer Pflegekammer in<br />

Sachsen nach Alter und <strong>der</strong> Ausbildungsart<br />

100,0%<br />

80,0%<br />

60,0%<br />

40,0%<br />

20,0%<br />

0,0%<br />

ja nein weiß nicht<br />

Braucht Sachsen eine Pflegekammer?<br />

Alter: unter 20 Jahre 87,5% 12,5% 0,0%<br />

Alter: 20 - 29 Jahre 72,1% 4,9% 22,9%<br />

Alter: 30 - 39 Jahre 70,9% 6,2% 22,9%<br />

Alter: 40 - 49 Jahre 67,6% 9,4% 23,0%<br />

Alter: 50 - 60 Jahre 70,1% 9,3% 20,6%<br />

Alter: <strong>über</strong> 60 Jahre 67,4% 14,0% 18,0%<br />

Abbildung 4: Vergleich zwischen <strong>der</strong> Frage: „Braucht Sachsen eine<br />

Pflegekammer?“ und dem Alter<br />

Im Vergleich <strong>der</strong> Altersgruppen und <strong>der</strong> <strong>Einschätzung</strong> zur <strong>Errichtung</strong> einer<br />

Pflegekammer gaben am häufigsten mit 87,5 % <strong>die</strong> unter 20-Jährigen an, dass<br />

eine Pflegekammer in Sachsen gebraucht wird. Mit 67,4 % sehen in <strong>die</strong>sem<br />

Zusammenhang <strong>die</strong> <strong>über</strong> 60-Jährigen Pflegekräfte eine Notwendigkeit in <strong>der</strong><br />

<strong>Errichtung</strong> einer Pflegekammer. Bei <strong>der</strong> Beantwortung <strong>der</strong> Frage mit „nein“ war <strong>die</strong><br />

Berufsgruppe <strong>der</strong> <strong>über</strong> 60-Jährigen am häufigsten vertreten. Dass keine<br />

Pflegekammer in Sachsen notwendig ist, gaben am wenigsten <strong>die</strong> Berufsgruppen<br />

im Alter zwischen 20 bis 29 Jahren mit 4,9 % an. Bei <strong>der</strong> neutralen<br />

Antwortkategorie „weiß nicht“ liegen <strong>die</strong> Unterschiede im Antwortverhalten aller<br />

Altersgruppen bei 4,9 %. Zwischen den Altersgruppen <strong>der</strong> 20- bis 29-Jährigen, <strong>der</strong><br />

30- bis 39-Jährigen und <strong>der</strong> 40- bis 49-Jährigen beträgt <strong>der</strong> Unterschied für „weiß<br />

nicht“ bei <strong>der</strong> Beantwortung <strong>der</strong> Frage: Braucht Sachsen eine Pflegekammer?“ bei<br />

0,1 %.


4 E r g e b n i s s e | 43<br />

80,0%<br />

60,0%<br />

69,7%<br />

71,3%<br />

63,9%<br />

Altenpflege<br />

Krankenpflege<br />

Kin<strong>der</strong>krankenpflege<br />

Entbindungspflege<br />

40,0%<br />

42,6%<br />

46,3%<br />

20,0%<br />

7,3%<br />

6,9%<br />

11,9% 11,1%<br />

23,0% 24,2%<br />

21,7%<br />

0,0%<br />

ja nein weiß nicht<br />

Braucht Sachsen eine Pflegekammer?<br />

Abbildung 5: Vergleich zwischen <strong>der</strong> Frage: „Braucht Sachsen eine<br />

Pflegekammer?“ und <strong>der</strong> Ausbildungsart<br />

Bei <strong>der</strong> <strong>Untersuchung</strong> <strong>der</strong> Berufsgruppen im Zusammenhang auf <strong>der</strong>en<br />

<strong>Einschätzung</strong> zur <strong>Errichtung</strong> einer Pflegekammer fanden sich höchst signifikante<br />

Unterschiede (c = 0,121; p < 0,001). Auf <strong>die</strong> Frage, ob Sachsen eine<br />

Pflegekammer braucht, stimmte mit „ja“ am häufigsten <strong>die</strong> Berufsgruppe <strong>der</strong><br />

Krankenpflege mit 71,3 %. Weniger als je<strong>der</strong> Zweite (42,6 %) aus dem Bereich <strong>der</strong><br />

Entbindungspflege gab an, dass eine Pflegekammer in Sachsen notwendig ist.<br />

Dass es keine Pflegekammer braucht, wurde am häufigsten mit 11,96 % von<br />

Pflegekräften mit einer Ausbildung in <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>krankenpflege angegeben. Die<br />

neutrale Antwortkategorie „weiß nicht“ wurde in <strong>die</strong>sem Vergleich mit <strong>der</strong> Mehrzahl<br />

von 46,3 % bei <strong>der</strong> Gruppe <strong>der</strong> Pflegenden in <strong>der</strong> Entbindungspflege genutzt. Im<br />

Ergebnis wird deutlich, dass <strong>die</strong> Berufsgruppen <strong>der</strong> Altenpflege, Krankenpflege<br />

und Kin<strong>der</strong>krankenpflege am häufigsten für <strong>die</strong> <strong>Errichtung</strong> einer Pflegekammer<br />

stimmten, wobei <strong>die</strong> Pflegekräfte aus dem Bereich <strong>der</strong> Entbindungspflege am<br />

wenigsten eine Notwendigkeit für eine Kammer sehen und <strong>die</strong>se Frage deutlich<br />

häufiger mit „weiß nicht“ einschätzten.


4 E r g e b n i s s e | 44<br />

4.5 <strong>Einschätzung</strong>en <strong>der</strong> berufspolitischen Situation in Sachsen,<br />

Gegenargumente und Aufgaben einer Pflegekammer<br />

Was ist für Sie wichtig?<br />

5,3%<br />

Definierte Berufsaufgaben?<br />

54,1%<br />

35,7%<br />

0,9%<br />

1,8%<br />

Verbesserung und Sicherung <strong>der</strong><br />

Anerkennung <strong>der</strong> Pflegeberufe?<br />

83,9%<br />

13,0%<br />

0,4%<br />

Mehr Selbstbestimmung<br />

gegen<strong>über</strong> Ärzten, Kassen, MDK?<br />

46,4%<br />

39,1%<br />

9,7%<br />

1,0%<br />

Interessenvertretung gegen<strong>über</strong><br />

Politik und an<strong>der</strong>en<br />

Berufsgruppen?<br />

47,3%<br />

36,2%<br />

11,1%<br />

1,7%<br />

0% 20% 40% 60% 80% 100%<br />

sehr wichtig wichtig teilweise wichtig unwichtig<br />

Abbildung 6: <strong>Einschätzung</strong> <strong>der</strong> aktuellen berufspolitischen Situation<br />

Die Pflegekräfte wurden befragt, wie sie <strong>die</strong> aktuelle Situation im Hinblick auf ihre<br />

berufspolitische Position bewerten. Alle vier Bereiche wurden im Durchschnitt mit<br />

88,9 % für wichtig erachtet. Die höchste Priorität mit 83,9 % für “sehr wichtig” liegt<br />

in <strong>der</strong> Verbesserung und Sicherung <strong>der</strong> Anerkennung <strong>der</strong> Pflegeberufe. Darauf<br />

folgt mit 54,1 % <strong>die</strong> definierten Berufsaufgaben. Vermehrte Selbstbestimmung und<br />

Interessenvertretung gegen<strong>über</strong> Politik und an<strong>der</strong>en Berufsgruppen verteilen sich<br />

in <strong>der</strong> Kategorie “sehr wichtig” auf 46,4 % und 47,3 %.<br />

Ein weiteres Ziel war es, <strong>die</strong> <strong>Pflegebasis</strong> nach <strong>der</strong> <strong>Einschätzung</strong> <strong>der</strong> Aufgaben<br />

einer Pflegekammer zu befragen. Die nachstehende Grafik zeigt, wie <strong>die</strong><br />

aufgeführten Aufgaben hinsichtlich ihrer Priorität bewertet wurden. Die Aufgaben<br />

wurden im Vergleich zwischen 35,2 % und 50,4 % für „sehr wichtig“ erachtet. In<br />

<strong>der</strong> Kategorie „wichtig“ lagen <strong>die</strong> <strong>Einschätzung</strong>en zwischen 34,5 % und 42,8 %.<br />

Somit ergibt sich einer Durchschnitt von 82,1%, dass alle aufgeführten Aufgaben<br />

einer Pflegekammer für „wichtig“ erachtet wurden. Nach einer Reduktion auf zwei<br />

Kategorien (Dichotomisierung) in „wichtig“ und „teilweise wichtig“ bis „unwichtig“


4 E r g e b n i s s e | 45<br />

ergibt sich folgende Rangordnung: Die Regelung <strong>der</strong> Aus-, Fort- und<br />

Weiterbildung mit 87,1 % für „wichtig“ hat für <strong>die</strong> Pflegekräfte <strong>die</strong> höchste<br />

Bedeutung. Darauf folgen mit 85,2 % <strong>die</strong> Regelungen für Alltagsprobleme in <strong>der</strong><br />

Pflegepraxis und mit 84,9 % <strong>der</strong> Schutz <strong>der</strong> Bevölkerung vor Pflegefehlern. 82,9%<br />

ergaben sich für <strong>die</strong> Definition <strong>der</strong> Berufsbil<strong>der</strong>, 80,4 % für <strong>die</strong> Gestaltung einer<br />

einheitlichen Berufsethik und mit 78,0 % wurde <strong>die</strong> Festlegung einer<br />

verpflichtenden Berufsordnung eingeschätzt. Die geringste Priorität aus den<br />

Antworten <strong>der</strong> Pflegekräfte ergibt sich mit 76,1 % für <strong>die</strong> Neuverteilung <strong>der</strong><br />

Aufgaben und Kompetenzen.<br />

Wie bewerten Sie <strong>die</strong> Aufgaben einer Pflegekammer?<br />

Neuverteilung <strong>der</strong> Aufgaben und<br />

Kompetenzen<br />

35,4%<br />

40,7%<br />

15,6%<br />

3,7%<br />

Regelungen für Alltagsprobleme<br />

in <strong>der</strong> Pflegepraxis<br />

50,3%<br />

34,9%<br />

8,4%<br />

2,9%<br />

Festlegen einer verpflichtenden<br />

Berufsordnung<br />

35,2%<br />

42,8%<br />

13,6%<br />

2,8%<br />

Definition <strong>der</strong> Berufsbil<strong>der</strong><br />

41,7%<br />

41,2%<br />

10,7%<br />

2,7%<br />

Gestalten einer einheitlichen<br />

Berufsethik<br />

38,3%<br />

42,1%<br />

12,7%<br />

2,9%<br />

Regelung <strong>der</strong> Aus-, Fort- und<br />

Weiterbildung<br />

45,3%<br />

41,8%<br />

8,2%<br />

1,9%<br />

Schutz <strong>der</strong> Bevölkerung vor<br />

Pflegefehlern<br />

50,4%<br />

34,5%<br />

8,8%<br />

2,4%<br />

0% 20% 40% 60% 80% 100%<br />

sehr wichtig wichtig teilweise wichtig unwichtig<br />

Abbildung 7: Bewertung <strong>der</strong> Aufgaben einer Pflegekammer


4 E r g e b n i s s e | 46<br />

Sprechen <strong>die</strong>se Argumente gegen eine Pflegekammer?<br />

Pflichtmitgliedschaft<br />

42,4%<br />

34,8%<br />

18,9%<br />

Bürokratie<br />

36,8%<br />

33,8%<br />

23,9%<br />

Mitgliedsbeitrag<br />

40,9%<br />

33,0%<br />

21,1%<br />

0% 20% 40% 60% 80% 100%<br />

ja nein weiß nicht<br />

Abbildung 8: <strong>Einschätzung</strong> <strong>der</strong> Gegenargumente einer Pflegekammer<br />

Ein weiterer Ergebniskomplex aus <strong>der</strong> Basisbefragung bezog sich auf <strong>die</strong><br />

Beurteilung <strong>der</strong> bestehenden Gegenargumente <strong>die</strong> mit einer Pflegekammer in<br />

Verbindung gebracht werden. Die Mehrzahl <strong>der</strong> befragten Pflegenden nannte <strong>die</strong><br />

Pflichtmitgliedschaft mit 42,4 % als Gegenargument. Gleichzeitig gab je<strong>der</strong> Dritte<br />

Teilnehmer mit 34,8 % an, dass Pflichtmitgliedschaft nicht gegensätzlich mit einer<br />

Pflegekammer verbunden wird. Das Argument <strong>der</strong> Bürokratie wurde in <strong>die</strong>sem<br />

Vergleich mit dem geringsten Anteil von 36,8 % mit „ja“ beantwortet. Die<br />

Antwortkategorie „weiß nicht“ wurde in <strong>die</strong>sem Komplex mehrfach von den<br />

Befragten genutzt. Am häufigsten gaben <strong>die</strong> Pflegekräfte „weiß nicht“ mit 23,9 %<br />

für Bürokratie an.<br />

4.6 Darstellung <strong>der</strong> Unterschiede zwischen <strong>der</strong> Beurteilung <strong>der</strong><br />

Gegenargumentationen und <strong>der</strong> <strong>Einschätzung</strong> <strong>der</strong> Pflegekräfte zur<br />

<strong>Errichtung</strong> einer Pflegekammer in Sachsen<br />

In folgenden Abschnitt werden <strong>die</strong> Bewertungen <strong>der</strong> Gegenargumente: Pflichtmitgliedschaft,<br />

Bürokratie und Mitgliedsbeitrag, <strong>die</strong> mit einer Pflegekammer assoziiert<br />

werden und <strong>der</strong> <strong>Einschätzung</strong> <strong>der</strong> Pflegekräfte <strong>über</strong> <strong>die</strong> Notwendigkeit <strong>der</strong><br />

<strong>Errichtung</strong> einer Pflegekammer in Sachsen gegen<strong>über</strong>gestellt. Die Daten <strong>die</strong>ser<br />

<strong>Untersuchung</strong> ergeben sich aus den Ergebnissen <strong>der</strong> Fragen: „Sprechen <strong>die</strong>se


4 E r g e b n i s s e | 47<br />

Argumente gegen eine Pflegekammer?“ und „Braucht Sachsen eine<br />

Pflegekammer?“.<br />

100,0%<br />

80,0%<br />

86,6%<br />

Pflichtmitgliedschaft ja<br />

Pflichtmitgliedschaft nein<br />

Pflichtmitgliedschaft weiß nicht<br />

60,0%<br />

60,1%<br />

61,3%<br />

40,0%<br />

20,0%<br />

0,0%<br />

27,2%<br />

12,7%<br />

9,3%<br />

2,8% 4,2%<br />

ja nein weiß nicht<br />

Braucht Sachsen eine Pflegekammer?<br />

34,6%<br />

Abbildung 9: Vergleich zwischen <strong>der</strong> Frage: „Braucht Sachsen eine<br />

Pflegekammer?“ und dem Gegenargument Pflichtmitgliedschaft<br />

Höchst signifikante Unterschiede (c = 0,299; p < 0,001) im Antwortverhalten <strong>der</strong><br />

Pflegekräfte fanden sich im Hinblick auf <strong>die</strong> Bewertung <strong>der</strong> Pflichtmitgliedschaft<br />

und <strong>der</strong> Notwendigkeit <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Errichtung</strong> einer Pflegekammer. Von den<br />

Teilnehmern <strong>die</strong> mit 60,1 % eine Pflichtmitgliedschaft als Gegenargument für eine<br />

Kammer sehen, sind <strong>der</strong> Meinung, dass es trotzdem eine Pflegekammer in<br />

Sachsen geben soll. Im Gegensatz bewerten 12,7 % eine Pflichtmitgliedschaft als<br />

Argument gegen eine Pflegekammer und lehnten mit 12,7 % <strong>die</strong>se ab. Die<br />

neutrale „weiß nicht“ - Kategorie wählten in <strong>die</strong>sem Zusammenhang 27,2 % <strong>der</strong><br />

Teilnehmer. Neun von Zehn Pflegekräften <strong>die</strong> eine Pflichtmitgliedschaft nicht als<br />

Gegenargument für eine Pflegekammer sehen (86,6 %) geben an, dass eine<br />

Pflegekammer gebraucht wird. 61,3 % <strong>der</strong> befragten Pflegekräfte <strong>die</strong> „weiß nicht“<br />

gegen<strong>über</strong> <strong>der</strong> Pflichtmitgliedschaft angegeben haben, entschieden sich trotzdem<br />

für <strong>die</strong> <strong>Errichtung</strong> einer Pflegekammer.


4 E r g e b n i s s e | 48<br />

100,0%<br />

80,0%<br />

86,1%<br />

Bürokratie ja<br />

Bürokratie nein<br />

Bürokratie weiß nicht<br />

60,0%<br />

57,9%<br />

64,9%<br />

40,0%<br />

27,7%<br />

31,5%<br />

20,0%<br />

0,0%<br />

14,4%<br />

11,2%<br />

2,7% 3,6%<br />

ja nein weiß nicht<br />

Braucht Sachsen eine Pflegekammer?<br />

Abbildung 10: Vergleich zwischen <strong>der</strong> Frage: „Braucht Sachsen eine<br />

Pflegekammer?“ und dem Gegenargument Bürokratie<br />

Die Auswertung <strong>der</strong> obigen Grafik zeigt höchst signifikante Unterschiede ( c =<br />

0,308; p < 0,001) zwischen <strong>der</strong> Beurteilung <strong>der</strong> Bürokratie, welche gegen eine<br />

Kammer spricht, und <strong>der</strong> <strong>Einschätzung</strong> auf <strong>die</strong> Frage, ob Sachsen eine<br />

Pflegekammer braucht. Es zeigt sich, dass 57,9 % <strong>der</strong> Pflegenden, <strong>die</strong> eine<br />

Kammer mit Bürokratie verbinden, trotzdem für <strong>die</strong> <strong>Errichtung</strong> einer Pflegekammer<br />

stimmen. Im Vergleich beurteilten 14,4 % <strong>der</strong> Befragten Bürokratie als Argument<br />

gegen eine Pflegekammer und lehnten <strong>die</strong>se gleichzeitig ab. 27,7 % <strong>der</strong><br />

Pflegekräfte, <strong>die</strong> Bürokratie gegensätzlich in Verbindung mit einer Pflegekammer<br />

sehen, nutzten <strong>die</strong> Kategorie „weiß nicht“ bei <strong>der</strong> Bewertung, ob Sachsen eine<br />

Pflegekammer benötigt. Wie<strong>der</strong>rum ergibt sich aus <strong>der</strong> <strong>Untersuchung</strong>, dass 86,1<br />

% <strong>der</strong> Teilnehmer <strong>die</strong> angeben, dass Bürokratie nicht im Zusammenhang mit einer<br />

Pflegekammer steht, <strong>der</strong> Meinung sind, dass es eine Pflegekammer in Sachsen<br />

geben soll.


4 E r g e b n i s s e | 49<br />

100,0%<br />

80,0%<br />

82,9%<br />

68,5%<br />

Mitgliedsbeitrag ja<br />

Mitgliedsbeitrag nein<br />

Mitgliedsbeitrag weiß nicht<br />

60,0%<br />

60,6%<br />

40,0%<br />

26,6%<br />

28,8%<br />

20,0%<br />

13,0%<br />

13,6%<br />

0,0%<br />

3,5%<br />

2,6%<br />

ja nein weiß nicht<br />

Braucht Sachsen eine Pflegekammer?<br />

Abbildung 11: Vergleich zwischen <strong>der</strong> Frage: „Braucht Sachsen eine<br />

Pflegekammer?“ und dem Gegenargument Mitgliedsbeitrag<br />

Die Ergebnisse im Bezug auf einen verbindlichen Mitgliedsbeitrag für Kammermitglie<strong>der</strong><br />

und <strong>der</strong> Frage, ob es eine Pflegekammer in Sachsen geben soll, ergab in<br />

<strong>der</strong> Beantwortung einen höchst signifikanten Unterschied (c = 0,260 ; p < 0,001).<br />

60,6 % <strong>der</strong> befragten Teilnehmer sehen zwar einen Mitgliedsbeitrag als<br />

Gegenargument, stimmen aber für eine Pflegekammer in Sachsen. Dem<br />

gegen<strong>über</strong> schätzen 13,0 % <strong>der</strong> Pflegenden einen Mitgliedsbeitrag als konträr ein<br />

und stimmen in <strong>die</strong>sem Zusammenhang folglich gegen eine Pflegekammer.<br />

Insgesamt zeigt sich, dass ein Zusammenhang zwischen <strong>der</strong> Angabe, dass<br />

Pflichtmitgliedschaft, Bürokratie und Mitgliedsbeitrag gegen eine Pflegekammer<br />

spricht, nicht gleichzeitig auch eine Ablehnung <strong>der</strong> Pflegekammer zur Folge hat.<br />

Im Ergebnis dessen spiegelt sich wie<strong>der</strong>, dass jede zweite Pflegekraft, <strong>die</strong> eines<br />

<strong>der</strong> aufgeführten Argumente zwar als Gegenargument einschätzt, dennoch für<br />

eine Pflegekammer stimmt.


5 D i s k u s s i o n d e r M e t h o d i k u n d E r g e b n i s s e | 50<br />

5 Diskussion <strong>der</strong> Methodik und Ergebnisse<br />

Ziel und Zweck <strong>der</strong> <strong>Untersuchung</strong> war es, <strong>die</strong> Meinung <strong>der</strong> <strong>Pflegebasis</strong> für o<strong>der</strong><br />

gegen <strong>die</strong> <strong>Errichtung</strong> einer Pflegekammer in Sachsen zu erfahren. Weiterhin<br />

sollten <strong>die</strong> berufspolitischen Interessen des Berufsstandes und <strong>die</strong> Aufgaben einer<br />

Pflegekammer hinsichtlich ihrer Priorität durch <strong>die</strong> Pflegekräfte selbst bewertet<br />

werden. Aber auch bestehende Gegenargumente, <strong>die</strong> mit einer Pflegekammer in<br />

Verbindung stehen, sollten eingeschätzt werden sowie ein Zusammenhang <strong>der</strong><br />

Beurteilung <strong>der</strong> Gegenargumente und eine daraus resultierende Auswirkung auf<br />

<strong>die</strong> Sicht <strong>der</strong> Pflegenden <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Errichtung</strong> einer Pflegekammer in Sachsen.<br />

Damit <strong>die</strong>se Ergebnisse eine aussagefähige Bedeutung und Repräsentativität<br />

erhalten, war eine hohe Teilnehmerzahl erfor<strong>der</strong>lich.<br />

5.1 Methodenkritik<br />

Um <strong>die</strong>sen Zielen gerecht zu werden, war es notwendig, ein quantitatives<br />

Verfahren in Form eines Fragebogens mit geschlossenen Fragen zu wählen. Der<br />

Fragebogen und das dazugehörige Anschreiben wurden in Diskussion mit den<br />

Mitglie<strong>der</strong>n des Sächsischen Pflegerates (SPR) erstellt. Im Ergebnis bleibt<br />

festzuhalten, dass das verwendete Anschreiben in seiner Endfassung eine<br />

Tendenz zur Zustimmung für eine Pflegekammer suggeriert.<br />

Im Vorfeld <strong>der</strong> Verteilung <strong>der</strong> Fragebögen wurden viele persönliche und<br />

telefonische Gespräche mit Verwaltungsleitungen, Pflege<strong>die</strong>nstleitungen und<br />

Pflegedirektionen geführt, um <strong>die</strong> Einführung, Verteilung und natürlich den<br />

Rücklauf <strong>der</strong> Fragebogen zu steigern. Der Fragebogen wurde aufgrund seiner<br />

verständlichen Gestaltung und kurzen Beantwortungszeit positiv von den<br />

Pflegekräften angenommen. Während <strong>der</strong> gesamten Erhebungsphase traten nach<br />

ständigem Kontakt und auf Nachfrage bei den teilnehmenden Einrichtungen keine<br />

Probleme auf. Es kann davon ausgegangen werden, dass <strong>die</strong>ses Messinstrument<br />

für <strong>die</strong> <strong>Untersuchung</strong> das geeignetste Verfahren zu Erhebung <strong>der</strong> Daten darstellte.<br />

Hierdurch konnte eine größere Anzahl an Pflegekräften erreicht und motiviert<br />

werden, um eine höhere Teilnahme an <strong>der</strong> Befragung zu erzielen.


5 D i s k u s s i o n d e r M e t h o d i k u n d E r g e b n i s s e | 51<br />

Nach <strong>der</strong> Rücksendung aller Fragebögen war es nicht möglich, <strong>die</strong>se eindeutig<br />

den teilnehmenden Einrichtungen zuzuordnen. Die Begründung liegt in einer<br />

fehlenden Kodifizierung <strong>der</strong> versendeten Fragebögen. Somit konnte ein einzelner<br />

Rücklauf speziell für jede Einrichtung nicht vorgenommen werden. Da <strong>die</strong>s aber<br />

nicht Ziel <strong>der</strong> Befragung war und keinen Einfluss auf <strong>die</strong> Ergebnisse <strong>der</strong><br />

<strong>Untersuchung</strong> hatte, kann <strong>die</strong>ser Sachverhalt vernachlässigt werden.<br />

Des weiteren wurde <strong>die</strong> vorgeschlagene Methode <strong>der</strong> Verteilung <strong>der</strong> Fragebögen<br />

<strong>über</strong> Stationsleitersitzungen bzw. Arbeitssitzungen sehr erfolgreich angenommen<br />

und in <strong>die</strong>ser Form vom größten Teil <strong>der</strong> Einrichtungen umgesetzt. Positiv bleibt<br />

außerdem anzumerken, dass <strong>die</strong> Leitungen <strong>der</strong> befragten Einrichtung in ihrem<br />

Umfeld selbst für eine weitere Verbreitung <strong>der</strong> Fragebögen sorgten. Sie nutzen<br />

ihre bestehenden Netzwerke und baten um Teilnahme an <strong>der</strong> Befragung.<br />

Die Vorgehensweise <strong>der</strong> hauptsächlichen Einbeziehung von Krankenhäusern in<br />

<strong>die</strong> Befragung durch den begrenzten Zeitraum lässt Kritik offen und spiegelt sich<br />

nachfolgend in den Ergebnissen wie<strong>der</strong>. Dennoch konnten durch das Engagement<br />

<strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des Sächsischen Pflegerates (SPR) auch zahlreiche<br />

Altenpflegeeinrichtungen, Rehabilitationskliniken und ambulante Dienste in <strong>die</strong><br />

Befragung einbezogen werden.<br />

5.2 Diskussion <strong>der</strong> Ergebnisse<br />

In folgenden Abschnitt werden <strong>die</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Basisbefragung in <strong>der</strong><br />

Reihenfolge ihrer Nennung in <strong>der</strong> Ergebnispräsentation diskutiert.<br />

Ziel war es, auswertbare Datensätze von insgesamt 10,0 % (4.062 Fragebögen)<br />

<strong>der</strong> Pflegekräfte in Sachsen zu erhalten. Mit dem Rücklauf von 19,73 % (2.582<br />

Fragebögen) und einem damit verbundenen Gesamtanteil von 6,36 % aller<br />

betreffenden Pflegekräfte kann <strong>die</strong>ses Ergebnis als zufriedenstellend bezeichnet<br />

werden. Die hohe Beteiligung <strong>der</strong> teilnehmenden Einrichtungen und Pflegekräfte<br />

ermöglichen repräsentative Aussagen durch <strong>die</strong> gewonnen Ergebnisse.


5 D i s k u s s i o n d e r M e t h o d i k u n d E r g e b n i s s e | 52<br />

Der mehrheitliche Anteil <strong>der</strong> Pflegekräfte mit einer Ausbildung im Bereich<br />

Krankenpflege von 81,1 % und mit einer Ausübung <strong>der</strong> beruflichen Tätigkeit im<br />

Krankenhaus von 84,4 % war zu erwarten aufgrund <strong>der</strong> bevorzugten<br />

Einbeziehung von Krankenhäusern. Diese Einrichtungen ermöglichen es, in einem<br />

kurzen Zeitraum eine hohe Anzahl von Pflegenden für <strong>die</strong> Befragung zu<br />

generieren und durch <strong>die</strong> bestehenden Kontakte <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des Sächsischen<br />

Pflegerates (SPR) zu den Leitungen des Pflege<strong>die</strong>nstes in Krankenhäuser, war<br />

<strong>die</strong> Wahl <strong>die</strong>ser Vorgehensweise folglich zu treffen.<br />

Das Hauptziel <strong>die</strong>ser <strong>Untersuchung</strong> beinhaltete <strong>die</strong> <strong>Einschätzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Pflegebasis</strong><br />

<strong>über</strong> <strong>die</strong> Notwendigkeit <strong>der</strong> <strong>Errichtung</strong> einer Pflegekammer in Sachsen. Die<br />

Pflegekräfte waren mit einer Mehrheit von <strong>über</strong> zwei Drittel (69,9 %) <strong>der</strong> Meinung,<br />

dass eine Pflegekammer in Sachsen eingerichtet werden sollte. Lediglich 7,5 %<br />

<strong>der</strong> Pflegekräfte waren <strong>der</strong> Auffassung, dass keine Pflegekammer für Sachsen<br />

notwendig ist. Damit ist <strong>die</strong> Meinung <strong>der</strong> Pflegenden eindeutig, dass es eine<br />

Pflegekammer in Sachsen braucht. Der dennoch hohe Anteil <strong>der</strong> Pflegekräfte, <strong>die</strong><br />

mit „weiß nicht“ auf <strong>die</strong> Frage: „ Braucht Sachsen eine Pflegekammer?“<br />

geantwortet haben, zeigt, dass ein weiterer Informationsbedarf zu den<br />

grundlegenden Aufgaben- und Tätigkeitsbereichen einer Kammer für Pflegeberufe<br />

in Sachsen besteht.<br />

Der Vergleich zwischen dem Alter <strong>der</strong> Teilnehmer und <strong>der</strong>en <strong>Einschätzung</strong> zur<br />

<strong>Errichtung</strong> einer Pflegekammer zeigt, dass unabhängig vom Alter ein hohes<br />

Interesse an einer Kammer vorhanden ist. Sowohl <strong>die</strong> Pflegekräfte, <strong>die</strong> <strong>über</strong> eine<br />

gewisse Lebenserfahrung und Berufspraxis verfügen haben angegeben, dass eine<br />

Pflegekammer wichtig ist. Aber auch <strong>die</strong> Pflegenden ohne langjährige<br />

Berufserfahrung sehen eine Kammer als notwendig an. Somit bleibt festzuhalten,<br />

dass sich das Interesse an einer Pflegekammer <strong>über</strong> alle Generationen erstreckt<br />

und folglich <strong>die</strong> Kammer eine zukunftsweisende Aufgabe zu erfüllen hat, was sich<br />

in den Zielen und Diskussionen wie<strong>der</strong>spiegelt.<br />

In <strong>der</strong> Überprüfung <strong>der</strong> <strong>Einschätzung</strong> zur <strong>Errichtung</strong> einer Pflegekammer in<br />

Sachsen und <strong>der</strong> einzelnen Berufsgruppen wird auffällig, dass <strong>die</strong> Hebammen und<br />

Entbindungspfleger mit 42, 6 % am wenigsten eine Pflegekammer in Sachsen für<br />

notwendig halten und mit 46,3 % am häufigsten im Verhältnis zu den an<strong>der</strong>en


5 D i s k u s s i o n d e r M e t h o d i k u n d E r g e b n i s s e | 53<br />

Berufsgruppen <strong>die</strong> neutrale „weiß nicht“ - Antwortmöglichkeit in <strong>die</strong>sem<br />

Zusammenhang angaben. Demzufolge sind hier <strong>die</strong> Gründe für <strong>die</strong><br />

unterschiedlichen Meinungen unklar und in einer vorstellbaren Nachuntersuchung<br />

zu hinterfragen. Eine denkbare Begründung liegt in <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Stellung <strong>der</strong><br />

Hebammen und Entbindungspfleger. Sie verfügen bereits im Gegensatz zu den<br />

an<strong>der</strong>en Berufsgruppen <strong>über</strong> vorbehaltene Aufgaben und sind teilweise<br />

selbstständig tätig. Es kann vermutet werden, dass <strong>die</strong> freiberuflichen Hebammen<br />

und Entbindungspfleger eine Einschränkung in ihrer Berufsausübung durch eine<br />

Pflegekammer und ihren Regelungen sehen.<br />

Nach <strong>der</strong> Frage zur Beurteilung <strong>der</strong> berufspoltischen Situation gaben <strong>die</strong><br />

Pflegenden am häufigsten mit 83,9 % an, dass eine Verbesserung und Sicherung<br />

<strong>der</strong> Anerkennung <strong>der</strong> Pflegeberufe für <strong>die</strong> Zukunft eintreten muss. Dies gleicht<br />

sich mit dem <strong>der</strong>zeitigen negativen Image <strong>der</strong> Pflegeberufe in <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

und vor allem bei <strong>der</strong> Rekrutierung von qualifiziertem Nachwuchs. Aber auch <strong>der</strong><br />

Aspekt, dass <strong>die</strong> Pflege nicht den notwendigen Stellenwert in <strong>der</strong> Politik hat. 78 Im<br />

Wi<strong>der</strong>spruch <strong>der</strong> Angaben steht, dass <strong>die</strong> befragten Pflegekräfte in <strong>die</strong>sem<br />

Kontext eine Interessenvertretung gegen<strong>über</strong> Politik und an<strong>der</strong>en Berufsgruppen<br />

(47,3 %) mit einer geringeren Priorität werteten. Eine Möglichkeit in <strong>der</strong><br />

Begründung <strong>die</strong>ser Unterschiede besteht darin, dass ein verbessertes Image <strong>der</strong><br />

Pflegeberufe nicht allein durch das Vorhandensein einer berufsständigen Kammer<br />

erreicht werden kann, son<strong>der</strong>n grundlegende gesellschaftliche Entwicklungen und<br />

Verän<strong>der</strong>ungen eintreten müssen, aber auch eine Bewusstseinsän<strong>der</strong>ung für <strong>die</strong><br />

qualifizierte Pflege in <strong>der</strong> Bevölkerung notwendig ist. Dennoch sind <strong>die</strong><br />

aufgeführten Fragen <strong>die</strong>ses speziellen Befragungskomplexes im Zusammenhang<br />

zu betrachten und bedingen sich einan<strong>der</strong>.<br />

Bei <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong> Aufgaben einer Pflegekammer lag <strong>die</strong> höchste Bedeutung<br />

in <strong>der</strong> Regelung <strong>der</strong> Aus-, Fort- und Weiterbildung mit 87,1 %. Die Pflegekräfte<br />

sehen hier einen gesteigerten Handlungsbedarf sowie Unterstützung durch <strong>die</strong><br />

Pflegekammer. Gleichwohl ist positiv festzuhalten, dass <strong>die</strong> Pflegenden nicht nur<br />

ausschließlich Aufgaben zu Gunsten ihrer eigenen Interessen und den daraus<br />

resultierenden Nutzen für wichtig erachten, son<strong>der</strong>n mit 84,9 % auch <strong>der</strong> Schutz<br />

<strong>der</strong> Bevölkerung vor Pflegefehlern einen hohen Vorrang im Tätigkeitsfeld einer<br />

78 Vgl. Institut für Demoskopie Allensbach (2009), S. 36


5 D i s k u s s i o n d e r M e t h o d i k u n d E r g e b n i s s e | 54<br />

Kammer haben muss. Mit 76,1 % lag <strong>die</strong> geringste Bedeutung in <strong>der</strong><br />

Neuverteilung bei den Aufgaben und Kompetenzen im Gesundheitswesen. Eine<br />

mögliche Schlussfolgerung für <strong>die</strong>se Beurteilung könnte eine Unkenntnis <strong>über</strong> <strong>die</strong><br />

Art und den Umfang solcher Aufgaben sein. Sicherlich wird <strong>die</strong> Übertragung bzw.<br />

<strong>die</strong> Neuverteilung von Aufgaben immer mit einer erhöhten Arbeitsbelastung<br />

(„Workload“) verbunden. An <strong>die</strong>ser Stelle sind <strong>die</strong> Berufsverbände und <strong>die</strong> Politik<br />

aufgefor<strong>der</strong>t, <strong>die</strong>se Aufgaben, welche ausschließlich Pflegefachkräfte ausüben<br />

sollen, klar zu definieren und von an<strong>der</strong>en Berufsgruppen abzugrenzen.<br />

Die mit einer Kammer in Verbindung gebrachten Gegenargumente sind im<br />

Ergebnis <strong>der</strong> Befragung vor allem <strong>die</strong> Pflichtmitgliedschaft (42,4 %) und <strong>der</strong><br />

Mitgliedsbeitrag (40,9 %). Eine Pflichtmitgliedschaft stellt eine Einschränkung <strong>der</strong><br />

persönlichen Freiheit dar, wobei <strong>die</strong>se Voraussetzung ist für <strong>die</strong> Erhebung <strong>der</strong><br />

Mitgliedsbeiträge, mit denen sich eine Kammer zum größten Teil finanziert. Bei<br />

<strong>die</strong>sem Beitrag sind sicherlich <strong>die</strong> Höhe und <strong>die</strong> Bereitschaft, einen solchen<br />

Pflichtbetrag zu zahlen, unter den persönlichen Ansichten einer jeden einzelnen<br />

Pflegekraft zu beachten. Im Gesamtergebnis wird jedoch deutlich, dass alle<br />

aufgeführten Kontra-Argumente keinen entscheidenden Einfluss auf Meinung <strong>der</strong><br />

Pflegekräfte für <strong>die</strong> <strong>Errichtung</strong> einer Pflegekammer in Sachsen haben.


6 Z u s a m m e n f a s s u n g | 55<br />

6 Zusammenfassung<br />

Ausgangspunkt <strong>der</strong> <strong>Untersuchung</strong> war <strong>der</strong> indirekte Auftrag des Sächsischen<br />

Ministeriums für Soziales und Verbraucherschutz in Dresden an den Sächsischen<br />

Pflegerat (SPR) eine Befragung <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> Pflegekräfte zur <strong>Errichtung</strong> einer<br />

Pflegekammer in Sachsen durchzuführen, um anschließend eine Grundlage zu<br />

weiteren Gesprächen und eine Positionierung für Entscheidungsvorschläge zu<br />

erreichen.<br />

Hierzu wurde ein Fragebogensystem entwickelt, welches im Wesentlichen <strong>die</strong><br />

berufspolitischen Interessen, <strong>die</strong> Aufgaben einer Pflegekammer und <strong>die</strong> damit<br />

verbundenen Gegenargumente enthielt. Hauptziel war es, <strong>die</strong> Meinung <strong>der</strong><br />

<strong>Pflegebasis</strong> für o<strong>der</strong> gegen <strong>die</strong> <strong>Errichtung</strong> einer Pflegekammer in Sachsen zu<br />

erfragen.<br />

Die <strong>Untersuchung</strong> begann im November 2010 und endete im März 2011. Es<br />

wurden insgesamt 13.085 Fragebögen an betreffende Pflegekräfte in<br />

41 Krankenhäusern, 22 Pflegeheimen, 98 ambulanten Diensten und 2 Rehabilitationseinrichtungen<br />

verteilt. Der Rücklauf betrug 2.582 Fragebögen, was einer<br />

Rücklaufquote von 19,73 % entspricht. Das bedeutet ein Gesamtanteil von 6,36 %<br />

von insgesamt 40.321 Pflegekräften in Sachsen und ist damit eine repräsentative<br />

Aussage.<br />

Die Auswertung <strong>der</strong> ermittelten Daten erfolgte mit Hilfe von IBM® SPSS®<br />

Statistics, Version 19.0. und <strong>die</strong> grafische Darstellung mit Microsoft Excel®,<br />

Version 2007. Um eine Beziehung zwischen den einzelnen Items herzustellen,<br />

wurden Kreuztabellen angewendet und mittels Kontingenzkoeffizienten und<br />

Gamma <strong>über</strong>prüft.<br />

Arbeitsschwerpunkt war <strong>die</strong> Erfassung, Aufarbeitung und Auswertung <strong>der</strong> Daten<br />

aus den Fragebögen, <strong>die</strong>se transparent darzustellen und mögliche<br />

Zusammenhänge aufzuzeigen. Die gewonnen Ergebnisse wurden im aufgeführten<br />

theoretischen Bezugsrahmen und natürlich <strong>der</strong> aktuell politischen Situation<br />

betrachtet.


6 Z u s a m m e n f a s s u n g | 56<br />

Im Ergebnis <strong>der</strong> Befragung wurde festgestellt, dass 69,9 % <strong>der</strong> befragten<br />

Pflegekräfte eindeutig <strong>der</strong> Meinung sind, dass eine Pflegekammer in Sachsen<br />

eingerichtet werden soll. Diese Aussage spiegelt <strong>die</strong> Aktivitäten <strong>der</strong><br />

Berufsverbände und <strong>die</strong> politische Situation wie<strong>der</strong>. Damit ist es ein eindeutiges<br />

Votum <strong>der</strong> Berufsangehörigen zur politischen Positionierung und Zustimmung für<br />

eine Pflegekammer. Es besteht dennoch ein hoher Aufklärungs- und<br />

Handlungsbedarf zum Thema Pflegekammer, da 22,7 % <strong>der</strong> Pflegekräfte noch<br />

unentschieden sind. Dazu ist es erfor<strong>der</strong>lich, ein höheres Maß an<br />

Öffentlichkeitsarbeit mit den verschiedensten Me<strong>die</strong>n zu leisten. Es ist<br />

sicherzustellen, dass <strong>die</strong> Pflegekräfte ausreichende Information <strong>über</strong> <strong>die</strong><br />

Aufgaben, <strong>die</strong> Pro und Kontras sowie den juristischen Wirkungsbereich erhalten.<br />

Anhand <strong>der</strong> Auswertung <strong>der</strong> Fragebögen kann eingeschätzt werden, dass im<br />

Mittel 59,5 % <strong>der</strong> Pflegekräfte, <strong>die</strong> eine Kammer mit einem Gegenargument wie<br />

Pflichtmitgliedschaft, Mitgliedsbeitrag und Bürokratie verbinden, zum Schluss<br />

doch für eine Pflegekammer stimmten. Zusammenfassend bleibt festzuhalten,<br />

dass zwar <strong>die</strong> Gegenargumente berechtigt bestehen, aber dennoch anhand <strong>der</strong><br />

Ergebnisse keinen entscheidenden Einfluss auf <strong>die</strong> Meinung <strong>der</strong> <strong>Pflegebasis</strong> <strong>über</strong><br />

<strong>die</strong> Notwendigkeit <strong>der</strong> <strong>Errichtung</strong> einer Pflegekammer in Sachsen haben.


IV<br />

Literaturverzeichnis<br />

Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im<br />

Gesundheitswesen - ASG Bundesvorstand (1998): Pflegekammer - pro<br />

und contra: Handreichung zur Diskussion um <strong>die</strong> Verkammerung <strong>der</strong><br />

Pflegeberufe, Bonn.<br />

Berufsordnung für Gesundheits- und Krankenpflegerinnen, Gesundheitsund<br />

Krankenpfleger, Gesundheits- und Kin<strong>der</strong>krankenpflegerinnen und<br />

Gesundheits- und Kin<strong>der</strong>krankenpfleger sowie Altenpflegerinnen und<br />

Altenpfleger (Pflegefachkräfte-Berufsordnung), (2010), Behörde für Soziales,<br />

Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz - Referat Fachberufe im<br />

Gesundheitswesen (Hrsg.), Hamburg.<br />

Bühl, A. (2010): PASW 18 - Einführung in <strong>die</strong> mo<strong>der</strong>ne Datenanalyse,<br />

12. Auflage, München: Pearson Studium.<br />

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) e. V. (1995): Pflegekammer:<br />

Beitrag zur Diskussion in <strong>der</strong> Pflegekammer, 1. Auflage, Eschborn: DBfK-<br />

Verlag.<br />

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) e.V. (2009): Gute<br />

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URL: http://www.landespflegerathessen.de/downloads/Thesenpapier%<br />

20Pflegekammer%20DBfK.PDF, Stand: 15.06.2011.<br />

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) e.V. (1995): Pflegekammer -<br />

Beitrag zur Diskussion <strong>über</strong> Kammern in <strong>der</strong> Pflege, DBfK-Verlag:<br />

Eschborn.<br />

Deutscher Pflegerat (DPR) e.V. (2004): Strausberger Erklärung,<br />

URL: http://quepnet.fh-bielefeld.de/data/doc/id_808/Straussberg.pdf,<br />

Stand: 17.06.2011.<br />

VI


Deutscher Pflegerat (DPR) e.V. (2011):DPR Presseinformation - DPR Partner im<br />

Bündnis für Pflegekammer in Bayern, URL: http://www.deutscherpflegerat.de/dpr.nsf/0/0F287AE55A934CFEC125783900543260,<br />

Stand: 12.07.2011.<br />

DPR-Newsletter (2009): Pflegepositionen. In: Heilberufe - das Pflegemagazin,<br />

2/2009, URL: http://www.deutscherpflegerat.de/dpr.nsf/<br />

EDA5851073AD5309C125755F0054A627/$File/DPR-Newsletter%20-<br />

%20Februar%202009.pdf, Stand: 13.07.2011.<br />

För<strong>der</strong>verein zur <strong>Errichtung</strong> einer Pflegekammer in in Nordrhein-Westfalen<br />

gem. e. V. (2006): Gesetzentwurf zur Einführung einer Kammer für<br />

Pflegeberufe in Nordrhein-Westfalen (Nordrhein-Westfälisches<br />

Pflegekammergesetz), Lemgo.<br />

För<strong>der</strong>verein zur <strong>Errichtung</strong> einer Pflegekammer in NRW, e. V. (Januar 2005):<br />

Präsentation: Pflegekammern in Deutschland. Version 1.0,<br />

URL: http://www. pflegekammer-nrw.de/Präsentation.pdf,<br />

Stand: 03.06.2011.<br />

Gesetzentwurf zur Einführung einer Kammer für Pflegeberufe in Bayern<br />

(Bayrisches Pflegekammergesetz) - BAYPFLKG - V. 20.6.1996, BAY LT-<br />

DRS. 13/5190.<br />

Hanika, H. (2011): Erfolgsmodell Pflegekammer - Präsentation, S. 22, URL:<br />

http://www.balk-bayern.de/Aktuelles/Tagungsberichte/Pflegekammer_in_<br />

Europa_und_D__Irsee_21.7.2011_Hanika.pdf, Stand: 28.07.2011.<br />

Hauptsatzung <strong>der</strong> Sächsischen Landesärztekammer (1994),<br />

URL:http://www.slaek.de/10ordnung/10allgemein/07hauptsatzung/<br />

index.html, Stand: 11.06.2011.<br />

Hessisches Sozialministerium (2007): Positionspapier des Fachbeirates Pflege<br />

zur <strong>Errichtung</strong> einer Kammer für Pflegeberufe in Hessen.<br />

VII


Höfert, R. (2010): Ärzte und Kassen dürfen nicht länger <strong>über</strong> unsere Köpfe<br />

hinweg entscheiden. In: Ärzte Zeitung online, Interview vom 09.08.2010,<br />

URL: http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/article/<br />

614627/interview-aerzte-kassen-duerfen-nicht-laenger-unsere-koepfehinwegentscheiden.html,<br />

Stand 27.06.2011.<br />

Igl, G. (1998): Öffentlich- rechtliche Grundlagen für das Berufsfeld Pflege im<br />

Hinblick auf vorbehaltene Aufgabenbereiche, Hrsg.: DBfK LV<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen e.V., Kiel.<br />

Igl, G. (2008): Weitere offentlich-rechtliche Regulierung <strong>der</strong> Pflegeberufe und ihrer<br />

Tätigkeit: Voraussetzungen und Anfor<strong>der</strong>ungen, Rechtsgutachten im<br />

Auftrag <strong>der</strong> Deutschen Pflegerates e. V. (Hrsg.), 1. Auflage, München:<br />

Urban & Vogel.<br />

Institut für Demoskopie Allensbach (2009): Pflege in Deutschland - Ansichten<br />

<strong>der</strong> Bevölkerung <strong>über</strong> Pflegequalität und Pflegesituation, Befragung im<br />

Auftrag <strong>der</strong> Marseille-Kliniken AG, Allensbach.<br />

Institut für Kammerrecht e.V. (2011): Die deutschen Kammern im Überblick,<br />

URL: http://www.kammerrecht.de/links/deutschland.html,<br />

Stand: 08.07.2011.<br />

Kellnhauser, Edith (1994): Krankenpflegekammer und Professionalisierung <strong>der</strong><br />

Pflege: Ein internationaler Vergleich mit Prüfung <strong>der</strong> Übertragbarkeit <strong>die</strong><br />

Bundesrepublik Deutschland, 1. Auflage, Melsungen: Bibliomed-Verlag.<br />

LiBiondo-Wood, G. et.al. (2005): Pflegeforschung, 2. Aflage, München:<br />

Urban & Fischer Verlag.<br />

Plantholz, Markus (1994): Pflegekammer Gutachten <strong>über</strong> <strong>die</strong> rechtlichen<br />

Probleme und Möglichkeiten <strong>der</strong> <strong>Errichtung</strong> einer Pflegekammer auf<br />

Landesebene, im Auftrag <strong>der</strong> Fraktion Bündnis 90 /Grüne (AL) UFV im<br />

Abgeordnetenhaus von Berlin.<br />

VIII


Prowasnik, R. (2004): Die Bedeutung <strong>der</strong> Pflegekammer für <strong>die</strong><br />

Professionalisierung <strong>der</strong> Pflege. In: PR-Internet, PflegeManagement,<br />

3/2004, S. 162-168.<br />

Robert Koch Institut (2004): Gesundheitsberichterstattung des Bundes –<br />

Schwerpunktbereich Pflege, Statistisches Bundesamt (Hrsg.), Berlin.<br />

Roßbruch, R. (2001): Sind Pflegekammern verfassungsrechtlich zulässig und<br />

berufspolitisch notwendig? In: PflegeRecht, 1/2001, 2 – 20.<br />

Sächsisches Heilberufekammergesetz - SächsHKaG (1994/2010).<br />

Sächsischer Pflegerat (SPR) (2002): Geschäftsordnung, Leipzig.<br />

Sebaldt, M. et.al. (2004): Verbände in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland: Eine<br />

Einführung, 1. Auflage, Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.<br />

Seewald, O. (1997): Rechtsgutachten „Die Verfassungsmäßigkeit <strong>der</strong><br />

<strong>Errichtung</strong> einer Kammer für Pflegeberufe im Freistaat Bayern“ im Auftrag<br />

des För<strong>der</strong>vereins zur Gründung einer Pflegekammer in Bayern e.V.,<br />

Passau.<br />

Skibicki, M. (2009): Pflege - Eine gesellschaftlicher Auftrag: Gute Argumente für<br />

<strong>die</strong> Verkammerung <strong>der</strong> Pflegeberufe, Präsentation, S.23,<br />

URL: http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/2/21/AG_Pflege_-_Pr%<br />

C3%A4sentation_-_Pflegekammer.pdf, Stand: 10.06.2011.<br />

Westerfellhaus, A. (2011): Vision 2014: DPR heißt Bundespflegekammer. In:<br />

Heilberufe, Pflege Perspektive, 3/2011, S. 50.<br />

Wilhelmi, S. (2004): Selbstverwaltungsmodelle <strong>der</strong> Pflege im europäischen<br />

Ausland und <strong>die</strong> Ärztekammern in Deutschland. In: PR-Internet,<br />

PflegeManagement, Nr. 3, S. 169-171.<br />

IX


V<br />

Anlagenverzeichnis<br />

Anlage 1 - Art <strong>der</strong> erlernten Berufsausbildung<br />

Anlage 2 - Dauer <strong>der</strong> erlernten Berufsausbildung<br />

Anlage 3 - Verteilung <strong>der</strong> Tätigkeit nach Einrichtung<br />

Anlage 4 - Darstellung des Alters <strong>der</strong> Teilnehmer in Gruppen<br />

Anlage 5 - Anschreiben zum Fragebogen<br />

Anlage 6 - Fragebogen - Pflegekammer in Sachsen<br />

X


Anlage 1<br />

Art <strong>der</strong> erlernten Berufsausbildung


Ausbildungsart<br />

100,0%<br />

80,0%<br />

81,1%<br />

60,0%<br />

40,0%<br />

20,0%<br />

0,0%<br />

8,8%<br />

6,4%<br />

2,1%<br />

Krankenpflege Kin<strong>der</strong>krankenpflege Altenpflege Entbindungspflege


Anlage 2<br />

Dauer <strong>der</strong> erlernten Berufsausbildung


100,0%<br />

Dauer <strong>der</strong> erlernten Berufsausbildung<br />

92,9%<br />

80,0%<br />

60,0%<br />

40,0%<br />

20,0%<br />

0,0%<br />

4,9%<br />

1,4%<br />

3 Jahre 2 Jahre 1 Jahr


Anlage 3<br />

Verteilung <strong>der</strong> Tätigkeit nach Einrichtungen


Verteilung <strong>der</strong> ausgeübten Tätigkeit<br />

nach Einrichtungen<br />

sonstige Einrichtungen<br />

1,2%<br />

Rehabilitationseinrichtung<br />

1,3%<br />

ambulanter Pflege<strong>die</strong>nst<br />

3,7%<br />

Pflegeheim<br />

7,4%<br />

Krankenhaus<br />

84,4%<br />

0,0% 20,0% 40,0% 60,0% 80,0% 100,0%


Anlage 4<br />

Darstellung des Alters <strong>der</strong> Teilnehmer in Gruppen


Altersdarstellung<br />

35,0%<br />

33,1%<br />

30,0%<br />

25,0%<br />

23,4%<br />

20,0%<br />

19,9%<br />

17,0%<br />

15,0%<br />

10,0%<br />

5,0%<br />

0,0%<br />

0,3%<br />

unter 20<br />

Jahre<br />

20 bis 29<br />

Jahre<br />

30 bis 39<br />

Jahre<br />

40 bis 49<br />

Jahre<br />

50 bis 60<br />

Jahre<br />

1,7%<br />

<strong>über</strong> 60<br />

Jahre


Anlage 5<br />

Anschreiben zum Fragebogen


Anlage 6<br />

Fragebogen - Pflegekammer in Sachsen


VI<br />

Eidesstattliche Erklärung<br />

Ich erkläre hiermit an Eides Statt, dass ich <strong>die</strong> vorliegende Arbeit selbständig und<br />

ohne Benutzung an<strong>der</strong>er als <strong>der</strong> angegebenen Hilfsmittel angefertigt habe.<br />

Die aus fremden Quellen (einschließlich elektronischer Quellen) direkt o<strong>der</strong><br />

indirekt <strong>über</strong>nommenen Gedanken sind als solche kenntlich gemacht.<br />

Die Arbeit wurde bisher we<strong>der</strong> im Inland noch im Ausland in gleicher o<strong>der</strong><br />

ähnlicher Form einer an<strong>der</strong>en Prüfungsbehörde vorgelegt und ist auch noch nicht<br />

veröffentlicht.<br />

Zwickau, 02.08.2011<br />

A. Spielbauer<br />

XI

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