Untersuchung der Einschätzung der Pflegebasis über die Errichtung ...
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2 T h e o r e t i s c h e r H i n t e r g r u n d | 30<br />
gegen das Grundgesetz verstößt. Pflege braucht öffentliche und staatliche<br />
Kontrolle und keine berufsständige Kontrolle. Eine demokratische Kontrolle durch<br />
den Staat und Versicherte kann durch eine Kammer nicht gewährleistet werden.<br />
Gleichzeitig kann das Fort- und Weiterbildungsdefizit nicht durch eine<br />
Pflegekammer gelöst werden, da es kein Regelungsdefizit ist, son<strong>der</strong>n auf einem<br />
Finanzierungsdefizit beruhen. 70<br />
70 Vgl. ASG Bundesvorstand (1998), S. 16