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Untersuchung der Einschätzung der Pflegebasis über die Errichtung ...

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2 T h e o r e t i s c h e r H i n t e r g r u n d | 30<br />

gegen das Grundgesetz verstößt. Pflege braucht öffentliche und staatliche<br />

Kontrolle und keine berufsständige Kontrolle. Eine demokratische Kontrolle durch<br />

den Staat und Versicherte kann durch eine Kammer nicht gewährleistet werden.<br />

Gleichzeitig kann das Fort- und Weiterbildungsdefizit nicht durch eine<br />

Pflegekammer gelöst werden, da es kein Regelungsdefizit ist, son<strong>der</strong>n auf einem<br />

Finanzierungsdefizit beruhen. 70<br />

70 Vgl. ASG Bundesvorstand (1998), S. 16

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