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Untersuchung der Einschätzung der Pflegebasis über die Errichtung ...

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2 T h e o r e t i s c h e r H i n t e r g r u n d | 8<br />

Qualitätssicherung und Qualitätserweiterung in <strong>der</strong> Pflege durch verbindliche<br />

Qualitätsmaßnahmen zu sorgen.<br />

Einen wichtigen Aspekt stellt <strong>die</strong> Vertretung <strong>der</strong> Interessen des Berufsstandes in<br />

ihrer Gesamtheit dar. Vor allem für <strong>die</strong> Politik soll sie in Zukunft ein<br />

Ansprechpartner für alle Belange <strong>der</strong> Pflege sein und für kompetente Beratung im<br />

politischen Entscheidungsprozess als Informationsquelle und Informations<strong>die</strong>nst<br />

<strong>die</strong>nen. Die Kammer als Organ <strong>der</strong> Selbstverwaltung verringert <strong>die</strong><br />

Fremdbestimmung in <strong>der</strong> Pflege durch Bestimmung pflegerischer Aufgaben und<br />

Kompetenzen sowie <strong>die</strong> Vergabe von Qualifikationen und Zertifikaten durch <strong>die</strong><br />

Pflege selbst. In <strong>die</strong>sem Zusammenhang besteht das Ziel <strong>der</strong> Pflegekammer<br />

darin, <strong>die</strong> Neuverteilung <strong>der</strong> Aufgaben im Gesundheitswesen zu unterstützen, um<br />

<strong>die</strong> Kompetenzen für Pflegende auszubauen und zu erweitern.<br />

Basis <strong>der</strong> Pflegekammer ist <strong>die</strong> Gemeinnützigkeit und nicht das Profitstreben auf<br />

Kosten <strong>der</strong> Patienten sowie Beitragszahler (Non-Profit-Organisation). Dabei steht<br />

immer im Vor<strong>der</strong>grund <strong>die</strong> qualitative bedarfsgerechte Pflege sicherzustellen, um<br />

so <strong>der</strong> Sorgfalts- und Fürsorgepflicht <strong>der</strong> Gesellschaft Rechnung zu tragen.<br />

2.2.2 Aufgaben einer Pflegekammer<br />

Die im vorherigen Kapitel aufgezeigten allgemeinen Aufgaben von<br />

Berufskammern werden in <strong>die</strong>sem Teil speziell auf <strong>die</strong> Aufgaben einer<br />

Pflegekammer und dem Arbeitsfeld ihrer Mitglie<strong>der</strong> dargestellt. Alle aufgeführten<br />

Aufgaben ergeben sich aus dem Positionspapier des hessischen<br />

Sozialministeriums (2007) 20 und aus dem Argumentationspapier des Deutschen<br />

Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK) e. V. (2009) 21 .<br />

Der erste Aufgabenaspekt <strong>der</strong> Selbstverwaltung beinhaltet <strong>die</strong> För<strong>der</strong>ung des<br />

eigenen Berufsverständnisses, <strong>die</strong> Gestaltung einer einheitlichen Berufsethik und<br />

<strong>die</strong> Definition <strong>der</strong> Berufsbil<strong>der</strong>, <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Kammer vertretenen Berufe, ebenso<br />

auch <strong>die</strong> Festlegung, Implementierung und Durchsetzung einer verpflichtenden<br />

Berufsordnung. In <strong>die</strong>ser werden <strong>die</strong> jeweiligen Berufsbil<strong>der</strong>, Berufsaufgaben,<br />

20 Vgl. Hessisches Sozialministerium - Positionspapier (2007), S. 18-21<br />

21 Vgl. DBfK - Argumentationspapier (2009), S. 1-6

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