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Untersuchung der Einschätzung der Pflegebasis über die Errichtung ...

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2 T h e o r e t i s c h e r H i n t e r g r u n d | 25<br />

in <strong>der</strong> Ausbildung <strong>über</strong>nehmen. Gleichzeitig sollte eine einheitliche Ausbildungsund<br />

Prüfungsordnung eingesetzt werden und Krankenpflegeschulen bzw.<br />

Altenpflegeschulen würden <strong>die</strong>sen Bestimmungen unterliegen. Weiterhin könnte<br />

eine Kammer bei entsprechen<strong>der</strong> Übertragung <strong>der</strong> Kompetenzen durch den<br />

Gesetzgeber den Prüfungsvorsitz einnehmen und bei den Prüfungen<br />

mitentscheiden (Prüfungsausschuss). 64 Derzeit ist für <strong>die</strong> Erteilung einer Erlaubnis<br />

zum Führen <strong>der</strong> Berufsbezeichnung <strong>der</strong> oben genannten Berufe <strong>der</strong> Kommunale<br />

Sozialverband Sachsen (KSV) zuständig. Auch hier wäre wie<strong>der</strong> eine Übertragung<br />

an <strong>die</strong> Pflegekammer möglich.<br />

Weiterhin ist <strong>die</strong> Regelung <strong>der</strong> Weiterbildungen eine Län<strong>der</strong>aufgabe und könnte<br />

ebenfalls auf eine Pflegekammer <strong>über</strong>tragen werden. Eine Pflegekammer würde in<br />

<strong>die</strong>sem Fall ihre Mitglie<strong>der</strong> verpflichten, sich lebenslangen Lernprozessen zu<br />

stellen und ihr Wissen ständig dem neuesten Kenntnisstand anzupassen. Eine<br />

solche Verlagerung von Überwachungskompetenzen auf eine Kammer würde eine<br />

Verlagerung auf legitimierte Berufsangehörige bedeuten. 65 Die Kammer vergibt<br />

Fort- und Weiterbildungspunkte, <strong>die</strong> in einer festgeschrieben Zeitspanne erworben<br />

werden müssen, um den Beruf ausüben zu dürfen. Des weiteren <strong>über</strong>wacht <strong>die</strong><br />

Pflegekammer <strong>die</strong>ses Verpflichtung und sanktioniert Versäumnisse. Es müssen<br />

aber auch <strong>die</strong> Rahmenbedingungen verbessert werden. Was nicht bedeutet, <strong>die</strong><br />

Motivation <strong>der</strong> Pflegenden zu beeinflussen, son<strong>der</strong>n <strong>die</strong> Arbeitgeber in Hinsicht<br />

auf fortbildungsfreundlichere Bedingungen zu verpflichten, beispielsweise durch<br />

<strong>die</strong> Anrechnung auf <strong>die</strong> Arbeitszeit o<strong>der</strong> finanzielle Unterstützung in Form <strong>der</strong><br />

Erstattung von Reisekosten.<br />

Dem wi<strong>der</strong>spricht, dass Kursgebühren für Fort- und Weiterbildungen auch für<br />

durch Kammern organisierte Kurse zusätzlich zum Kammerbeitrag erhoben<br />

werden. Das Finanzierungsproblem insgesamt bleibt anhand <strong>der</strong> dargestellten<br />

Sachverhalte unverän<strong>der</strong>t.<br />

64 Vgl. Kellnhauser (1994), S. 199f.<br />

65 Vgl. ASG Bundesvorstand (1998), S. 16

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