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Untersuchung der Einschätzung der Pflegebasis über die Errichtung ...

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2 T h e o r e t i s c h e r H i n t e r g r u n d | 15<br />

rechtlichen Son<strong>der</strong>status ist <strong>die</strong> Kammer mit Pflichtmitgliedschaft und<br />

Pflichtbeitrag verbunden. Sie ist ermächtigt, Berufsordnungen zu erlassen und<br />

damit verbundene Berufspflichten festzulegen. Bei Verstößen kann <strong>die</strong> Kammer<br />

ein Disziplinarverfahren einleiten und ebenfalls Sanktionsmaßnahmen bestimmen.<br />

Dieser Aspekt verkörpert das Prinzip <strong>der</strong> beruflichen Selbstkontrolle.<br />

Berufsverbände, Gewerkschaften, Fachreferate und Berufskammern erfüllen <strong>die</strong><br />

Aufgaben <strong>der</strong> Berufsvertretung und Berufsför<strong>der</strong>ung, aber <strong>die</strong><br />

Berufsdisziplinierung ist ausschließlich eine rechtlich definierte Aufgabe von<br />

Berufskammern.<br />

27<br />

2.2.5 Internationale Modelle <strong>der</strong> Regulierung und Qualitätssicherung <strong>der</strong><br />

Pflegeberufe<br />

Bei <strong>der</strong> <strong>Errichtung</strong> von Pflegekammern wird immer wie<strong>der</strong> auf internationale<br />

Modelle mit vergleichbaren Strukturen hingewiesen.<br />

Es existieren berufsständige Selbstverwaltungsorgane für Pflegeberufe in <strong>der</strong><br />

Europäischen Union in Dänemark, Großbritannien, Frankreich, Irland, Island,<br />

Italien, Polen, Schweden, Slowakei, Spanien, Norwegen und Ungarn.<br />

Die nachfolgende Übersicht zeigt Nursing Councils bzw. Boards of Nursing,<br />

welche für <strong>die</strong> Berufsregulierung und Qualitätssicherung <strong>der</strong> Berufsausübung von<br />

professionell Pflegenden zuständig sind. In Großbritannien, Irland und Südafrika<br />

legitimieren staatliche Regelungen <strong>die</strong> Arbeit <strong>der</strong> Pflegeräte bzw. Pflegekammern.<br />

Seit 1903 gibt es Kammern in den USA und <strong>die</strong>se waren <strong>die</strong> ersten <strong>über</strong>haupt. In<br />

den USA liegt <strong>die</strong> Kompetenz bei allen Bundesstaaten und je<strong>der</strong> trifft<br />

entsprechende Regelungen. Alle dargestellten Körperschaften sind durch ein<br />

Gesetz vom Parlament eingesetzt. Der Vorstand bzw. das Präsidium werden<br />

gewählt o<strong>der</strong> berufen. Eine solche Berufung kann durch Regierungsmitglie<strong>der</strong><br />

o<strong>der</strong> das Parlament erfolgen.<br />

Im Gegensatz zu den deutschen Heilberufskammern sind auch Laien und<br />

Vertreter an<strong>der</strong>er Professionen in den Vorständen bzw. Präsi<strong>die</strong>n vertreten. Die<br />

aufgeführten Beispiele zeigen eine Übereinstimmung in den Aufgabenbereichen<br />

27 Vgl. Kellnhauser (1994), S. 178

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