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Untersuchung der Einschätzung der Pflegebasis über die Errichtung ...

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2 T h e o r e t i s c h e r H i n t e r g r u n d | 6<br />

2.1.3 Historischer Hintergrund und Kammern <strong>der</strong> Bundesrepublik<br />

Deutschland im Überblick<br />

Der Grundgedanke des Kammerprinzips in Deutschland stammt aus dem<br />

19. Jahrhun<strong>der</strong>t. Es wurden damals in Preußen <strong>die</strong> ersten Handwerkskammern<br />

gegründet und durch das preußische Kammergesetz legitimiert. Während des<br />

Regimes <strong>der</strong> Nationalsozialisten kam es zum Verlust <strong>der</strong> Selbstverwaltung. Die<br />

Verordnung von 1934 unterstellte <strong>die</strong> Kammern <strong>der</strong> Reichsaufsicht und dem<br />

Führergrundsatz. 1953 wurde durch Erlass <strong>der</strong> Handwerksordnung eine neue,<br />

bundeseinheitliche Rechtsgrundlage geschaffen und das 1956 in Kraft getretene<br />

Gesetz zur Regulierung <strong>der</strong> Industrie- und Handelskammern sicherte <strong>der</strong>en<br />

Existenz. 17<br />

Die bestehenden deutschen Kammern im Überblick 18 :<br />

1. Kammern aus dem Bereich <strong>der</strong> wirtschaftlichen Selbstverwaltung:<br />

o<br />

o<br />

o<br />

Industrie- und Handelskammern<br />

Handwerkskammern<br />

Landwirtschaftskammern<br />

2. Kammern aus dem Bereich <strong>der</strong> freien Berufe:<br />

o<br />

Heilberufskammern<br />

• Apothekerkammern<br />

• Ärztekammern<br />

• Tierärztekammern<br />

• Psychotherapeutenkammern<br />

• Zahnärztekammern<br />

o<br />

Kammern <strong>der</strong> rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe:<br />

• Bundesnotarkammer<br />

• Bundesrechtsanwaltskammer<br />

• Bundessteuerberaterkammer<br />

• Patentanwaltskammer<br />

• Wirtschaftsprüferkammer<br />

17 Vgl. Kellnhauser (1994), S. 171<br />

18 Vgl. Institut für Kammerrecht e.V. (2011)

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