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Untersuchung der Einschätzung der Pflegebasis über die Errichtung ...

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2 T h e o r e t i s c h e r H i n t e r g r u n d | 11<br />

gesetzlichen Möglichkeiten angemessen und rechtzeitig auf Entwicklungen im<br />

Gesundheitswesen reagieren zu können.<br />

Eine Kammer wirkt auf eine, auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierende,<br />

pflegerische Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung in präventiven, kurativen, rehabilitativen<br />

und palliativen Bereichen hin. Sie steht in Kooperation und Kontakt mit an<strong>der</strong>en<br />

nationalen bzw. internationalen Institutionen und Organisationen im<br />

Gesundheitswesen. Der Zweck und das Ziel <strong>die</strong>ser Zusammenarbeit besteht in:<br />

• <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung und Weiterentwicklung <strong>der</strong> Pflegeforschung,<br />

• einer strukturellen Weiterentwicklung des Versorgungsangebotes,<br />

• <strong>der</strong> Unterstützung im Theorie- und Praxistransfer pflegewissenschaftlicher<br />

Erkenntnisse<br />

• und <strong>der</strong> ständigen Anpassung des pflegerischen Wissens an den<br />

internationalen Standard.<br />

Die Gestaltung <strong>der</strong> Aus-, Fort- und Weiterbildung ist ein weiteres<br />

Aufgabenspektrum einer Pflegekammer. Voraussetzung ist jedoch eine<br />

Übertragung <strong>der</strong> Zuständigkeit durch den Gesetzgeber. Im Einzelnen umfassen<br />

<strong>die</strong> Tätigkeiten:<br />

• <strong>die</strong> Entwicklung, Überwachung und Evaluation von Bildungsstandards,<br />

• <strong>die</strong> Gestaltung und Akkreditierung von Fort- und Weiterbildungsprogrammen/-angeboten,<br />

• <strong>die</strong> Erarbeitung einer entsprechenden Weiterbildungsordnung für<br />

Pflegeberufe,<br />

• <strong>die</strong> Aufsicht und Kontrolle <strong>der</strong> Fortbildungsverpflichtung,<br />

• Überwachung <strong>der</strong> Berufsausbildung und Beratung <strong>der</strong> Auszubildenden<br />

bzw. <strong>der</strong> Ausbil<strong>der</strong>,<br />

• <strong>die</strong> Durchsetzung einer Prüfungsordnung für Abschlussprüfungen und<br />

Mitwirkung an den Bedingungen für <strong>die</strong> Abnahmen von Prüfungen.<br />

Zudem erstellt eine Pflegekammer Gutachten (Gutachtertätigkeit) und benennt<br />

Sachverständige für berufsrechtliche/-politische Sachverhalte. Über<strong>die</strong>s übt sie<br />

eine Schiedsstellentätigkeit bei <strong>der</strong> Schlichtung von Streitigkeiten im Verhältnis

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