19.11.2013 Aufrufe

Untersuchung der Einschätzung der Pflegebasis über die Errichtung ...

Untersuchung der Einschätzung der Pflegebasis über die Errichtung ...

Untersuchung der Einschätzung der Pflegebasis über die Errichtung ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

2 T h e o r e t i s c h e r H i n t e r g r u n d | 23<br />

abzugrenzen und dadurch eine quantitative Steigerung sowie eine qualitative<br />

Verbesserung professionell pflegerischer Leistungsangebote zu erreichen. 53<br />

2.3.6 Freier Beruf<br />

Freiberuflichkeit wird als angebliche rechtliche Voraussetzung für <strong>die</strong><br />

Verkammerung <strong>der</strong> Pflegenden gefor<strong>der</strong>t<br />

54<br />

, da Kammern typische<br />

Selbstverwaltungsformen von freiberuflich Tätigen sind. 55 Es fehlt jedoch an <strong>der</strong><br />

traditionellen und juristischen Kennzeichnung <strong>der</strong> Pflege als freie Berufe, aber<br />

auch an rechtlichen Vorgaben für <strong>die</strong> Begriffe des freien Berufs. Ob <strong>über</strong>haupt <strong>die</strong><br />

Pflegeberufe als freie Berufe gelten können, hängt vom Begriffsverständnis ab,<br />

welches in <strong>der</strong> Rechtsprechung unklar und eher an gesellschaftlichen<br />

Entwicklungen gebunden ist. 56 Folglich ist es unerheblich, ob <strong>die</strong> Pflegeberufe den<br />

freien Berufen zuzuordnen sind o<strong>der</strong> nicht. 57<br />

Dennoch ist charakteristisch für den freien Beruf, dass <strong>die</strong> Tätigkeit <strong>der</strong><br />

Berufsangehörigen eine Daseinsvorsorge für <strong>die</strong> Allgemeinheit bereitstellt.<br />

Weiterhin gelten Nicht-Gewerblichkeit und mangelndes Gewinnstreben,<br />

Angehörige erbringen Leistungen höher Art und besitzen eine beson<strong>der</strong>e<br />

Vertrauensbeziehung zum Klientel. Weitere Merkmale sind eine beson<strong>der</strong>e<br />

Verwissenschaftlichung des beruflichen Know-hows und weitgehende<br />

unabhängige Ausübung ihrer Leistungen. 58 Das Bundesverfassungsgericht<br />

bezeichnet pflegerische Tätigkeiten als beson<strong>der</strong>e Verantwortung für das<br />

Gemeinwohl sowie als nicht gewerblich 59 und das geltende Finanzierungssystem<br />

schließt ein Gewinnstreben aus. 60<br />

Am Beispiel <strong>der</strong> Hebammen und Entbindungspfleger ergibt sich ein bedeuten<strong>der</strong><br />

Wi<strong>der</strong>spruch. Diese Berufsgruppe besitzt Vorbehaltsaufgaben aufgrund <strong>der</strong><br />

Daseinsvorsorge <strong>der</strong> Allgemeinheit und wird den freien Berufen zugeordnet,<br />

obwohl sie nicht verkammert ist. Hier wird deutlich, dass Verkammerung und<br />

53 Vgl. Roßbruch (2001), S. 11<br />

54 Vgl. Seewald (1997), S. 50<br />

55 Vgl. Plantholz (1994), S. 3<br />

56 Vgl. ebd., S. 3<br />

57 Vgl. Seewald (1997), S. 49<br />

58 Vgl. Plantholz (1994), S. 10<br />

59 Vgl. ebd., S.13<br />

60 Vgl. ebd., S.16

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!