12d-adjaddr.pdf - Holocaust-Handbücher
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INGRID WECKERT:AUSWANDERUNG DER JUDEN AUS DEM DRITTEN REICH<br />
Die Mitarbeiter des Mossad richteten also ab 1937 in allen Ländern<br />
Europas ihre Büros ein und nahmen auch sofort Kontakt mit<br />
Berliner Dienststellen auf, vor allem mit der SS und der Gestapo.<br />
Von da ab begann eine lebhafte Zusammenarbeit zwischen<br />
Gestapo und Mossad.<br />
Entsprechend ihrer Grundeinstellung zur jüdischen Auswanderung<br />
waren SS und Gestapo den Mossad-Agenten vielfältig behilflich.<br />
Im Dezember 1938 hatte Himmler angeordnet, daß jüdische<br />
Häftlinge aus den Konzentrationslagern entlassen werden<br />
sollten, wenn sie ihre Auswanderung vorbereiten wollen. 43 Darüber<br />
hinaus wurde Mossad-Agenten erlaubt, in die Lager zu gehen<br />
und dort Juden anzuwerben, die bereit waren, auf illegalen<br />
Auswandererschiffen nach Palästina zu gehen. Ihrer Entlassung<br />
stand dann nichts im Wege. Kimche schreibt:<br />
»Weil er [Pino, der Beauftragte des Mossad] der Gestapo eine<br />
Garantie dafür gab, daß er für ihre sofortige Auswanderung<br />
sorgen würde, war Pino in der Lage, eine große Anzahl junger<br />
Juden aus den Konzentrationslagern zu erlösen. Eine von ihm<br />
unterschriebene Bescheinigung reichte aus, ihre Freigabe zu<br />
erwirken.« (S. 30)<br />
Da die Palästinaroute inoffiziell war, benötigten die Auswanderer<br />
Visa von anderen Ländern, z.B. bei Kontrollen in Häfen, die unterwegs<br />
angelaufen werden mußten. Die Gestapo setzte sich dafür<br />
ebenso ein wie für die Charterung geeigneter Schiffe, deren Kosten<br />
sie teilweise sogar übernahm. Im Jahr 1939 fuhren zahlreiche<br />
Schiffe von Europa nach Palästina und brachten Tausende von<br />
Einwanderern illegal ins Land. 44<br />
Auch mit Kriegsausbruch hörte die Zusammenarbeit zwischen<br />
Mossad und Gestapo nicht auf, sondern wurde eher noch forciert.<br />
43 »Der Reichsführer SS und Chef der deutschen Polizei hat die Entlassungssperre<br />
für Juden, die auszuwandern beabsichtigen, aufgehoben.« Runderlaß<br />
vom 8.12.1938, Bundesarchiv Koblenz (BA), R 58/276, Bl. 165. Eine Anzahl<br />
ähnlich lautender Verfügungen bis in das Jahr 1942 findet sich in weiteren<br />
Dokumentenbänden.<br />
44 Ausführlich dazu besonders der Band von Kimche, der allerdings einige<br />
sachliche Fehler aufweist. Interessante Einzelheiten finden sich auch im Aufsatz<br />
von Ball-Kaduri, der jedoch, ebenso wie Kimche, nicht immer ganz zutreffend<br />
ist.<br />
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