20.11.2013 Aufrufe

Vorblatt - Sachsen-Anhalt

Vorblatt - Sachsen-Anhalt

Vorblatt - Sachsen-Anhalt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

4<br />

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung landesbesoldungsund<br />

beamtenrechtlicher Vorschriften<br />

Artikel 1<br />

Änderung des Landesbesoldungsgesetzes<br />

Das Landesbesoldungsgesetz vom 8. Februar 2011 (GVBl. S. 68), zuletzt geändert durch Artikel<br />

2 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (GVBl. LSA S. 560, 566), wird wie folgt geändert:<br />

1. In § 51 Abs. 4 Satz 2 werden die Wörter „ein Zwölftel des in § 32 Abs. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes<br />

genannten Betrages“ durch die Wörter „667 Euro monatlich“ ersetzt.<br />

2. Anlage 4 Nr. 3 erhält die aus der Anlage zu diesem Gesetz ersichtliche Fassung.<br />

Artikel 2<br />

Änderung des Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetzes<br />

des Landes <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />

Das Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetz vom 8. Februar 2011 (GVBl. S. 68,<br />

101), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes<br />

2011/2012 vom 6. Oktober 2011 (GVBl. S. 680, 681), wird wie folgt geändert:<br />

1. In § 4 Abs. 2 Nr. 2 wird nach dem Wort „von“ das Wort „Reisekostenvergütung,“ eingefügt.<br />

2. § 24 Nrn. 1 bis 3 und Nr. 5 werden aufgehoben.<br />

3. § 24a wird aufgehoben.<br />

4. Nach § 25 wird folgender § 26 angefügt:<br />

㤠26<br />

Übergangsregelungen aus Anlass des Gesetzes zur Änderung<br />

Landesbesoldungs- und beamtenrechtlicher Vorschriften<br />

(1) Monatliche Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezüge, die einer Professorin oder einem Professor<br />

am 31. Dezember 2012 zugestanden haben, verringern sich um den Betrag der Erhöhung<br />

des Grundgehalts am 1. Januar 2013. Monatliche besondere Leistungsbezüge, die einer<br />

Professorin oder einem Professor am 31. Dezember 2012 zugestanden haben, verringern sich<br />

um den Betrag der Erhöhung des Grundgehalts am 1. Januar 2013, jedoch höchstens in Höhe<br />

der Hälfte der monatlichen besonderen Leistungsbezüge. Mehrere monatliche Leistungsbezüge<br />

verringern sich in folgender Reihenfolge, bis der Höchstbetrag nach Satz 1 und 2 erreicht ist:<br />

1. unbefristete Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezüge,<br />

2. unbefristete besondere Leistungsbezüge,<br />

3. befristete Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezüge,<br />

4. befristete besondere Leistungsbezüge.<br />

Bei mehreren Leistungsbezügen derselben Gruppe nach Satz 3 verringert sich vorrangig der<br />

früher gewährte Leistungsbezug; erstmals am gleichen Tag gewährte Leistungsbezüge verringern<br />

sich anteilig.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!