First Steps - Universität Regensburg
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Promotionsstudenten ohne Arbeitsvertrag oder mit einem Gehalt von<br />
weniger als 400 Euro pro Monat, die nicht aus einem Land mit<br />
Sozialversicherungsabkommen stammen, müssen in Deutschland eine<br />
freiwillige, speziell auf diese Zielgruppe zugeschnittene private<br />
Krankenversicherung abschließen. Hier gibt spezielle Angebote für<br />
ausländische Gäste, über die Sie das Akademische Auslandsamt<br />
informiert (Fragen an: Frau Wunderlich, Frau Morgenstern).<br />
Wichtig: Wenn Sie eine private Krankenversicherung haben, müssen Sie<br />
trotzdem vor der Einschreibung mit Ihrer Versicherungsbestätigung zu<br />
einer gesetzlichen Krankenversicherung gehen und sich dort bestätigen<br />
lassen, dass bei Ihnen keine gesetzlichen Krankenversicherung nötig ist.<br />
Diese Bestätigung müssen Sie bei der Einschreibung in der<br />
Studentenkanzlei vorlegen.<br />
Was müssen Sie mitnehmen?<br />
a) Promovierende aus Ländern, die ein<br />
Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland haben, und kein<br />
Geld verdienen, müssen die Europäische<br />
Krankenversicherungskarte EHIC von ihrer Versicherung<br />
mitbringen und bei einer gesetzlichen Krankenversicherung in<br />
<strong>Regensburg</strong> vorlegen.<br />
b) Alle anderen Promovenden müssen eine Versicherung in<br />
Deutschland abschließen. Davor sollten Sie ein Girokonto in<br />
Deutschland eröffnet haben, da Sie eine Bankverbindung zum<br />
Abbuchen der Beiträge benötigen.<br />
Die gesetzliche Krankenversicherung gibt Ihnen für die Einschreibung an<br />
der <strong>Universität</strong> eine Bestätigung mit. Diese geben Sie bei der<br />
Einschreibung ab, sie wird in der Studentenkanzlei unterschrieben und an<br />
die Krankenkasse zurückgeschickt.<br />
Zum Abschließen der privaten Krankenversicherung orientieren Sie sich<br />
bitte an den Informationen, die Sie von Frau Morgenstern oder Frau<br />
Wunderlich bekommen.<br />
Anmeldung im Ausländeramt<br />
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