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First Steps - Universität Regensburg

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Promotionsstudenten ohne Arbeitsvertrag oder mit einem Gehalt von<br />

weniger als 400 Euro pro Monat, die nicht aus einem Land mit<br />

Sozialversicherungsabkommen stammen, müssen in Deutschland eine<br />

freiwillige, speziell auf diese Zielgruppe zugeschnittene private<br />

Krankenversicherung abschließen. Hier gibt spezielle Angebote für<br />

ausländische Gäste, über die Sie das Akademische Auslandsamt<br />

informiert (Fragen an: Frau Wunderlich, Frau Morgenstern).<br />

Wichtig: Wenn Sie eine private Krankenversicherung haben, müssen Sie<br />

trotzdem vor der Einschreibung mit Ihrer Versicherungsbestätigung zu<br />

einer gesetzlichen Krankenversicherung gehen und sich dort bestätigen<br />

lassen, dass bei Ihnen keine gesetzlichen Krankenversicherung nötig ist.<br />

Diese Bestätigung müssen Sie bei der Einschreibung in der<br />

Studentenkanzlei vorlegen.<br />

Was müssen Sie mitnehmen?<br />

a) Promovierende aus Ländern, die ein<br />

Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland haben, und kein<br />

Geld verdienen, müssen die Europäische<br />

Krankenversicherungskarte EHIC von ihrer Versicherung<br />

mitbringen und bei einer gesetzlichen Krankenversicherung in<br />

<strong>Regensburg</strong> vorlegen.<br />

b) Alle anderen Promovenden müssen eine Versicherung in<br />

Deutschland abschließen. Davor sollten Sie ein Girokonto in<br />

Deutschland eröffnet haben, da Sie eine Bankverbindung zum<br />

Abbuchen der Beiträge benötigen.<br />

Die gesetzliche Krankenversicherung gibt Ihnen für die Einschreibung an<br />

der <strong>Universität</strong> eine Bestätigung mit. Diese geben Sie bei der<br />

Einschreibung ab, sie wird in der Studentenkanzlei unterschrieben und an<br />

die Krankenkasse zurückgeschickt.<br />

Zum Abschließen der privaten Krankenversicherung orientieren Sie sich<br />

bitte an den Informationen, die Sie von Frau Morgenstern oder Frau<br />

Wunderlich bekommen.<br />

Anmeldung im Ausländeramt<br />

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