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Der <strong>aktuell</strong>e §§-Tipp:<br />

Stalking – Kann ich mich dagegen wehren?<br />

Unerwünschte Telefonanrufe und SMS,<br />

Belästigungen auf der Straße und am<br />

Arbeitsplatz, die Verbreitung bösartiger<br />

Gerüchte – all dies kann einen Menschen<br />

schwer belasten. Der neudeutsche<br />

Ausdruck für dieses Verhalten ist<br />

„Stalking“.<br />

Dieses Problem beschäftigt auch immer<br />

stärker die Juristen und Gerichte.<br />

Dabei ist für den Betroffenen vor allem<br />

eines wichtig: Stalking braucht man<br />

nicht zu akzeptieren. Mittlerweile gibt<br />

es gute und effektive Maßnahmen gehen<br />

Stalker.<br />

Grundsätzlich betrifft Stalking nicht in<br />

erster Linie Prominente. Vielmehr sind<br />

die Ex-Lebenspartner meist die Betroffenen.<br />

Denn in den meisten Fällen können<br />

die Stalker nicht akzeptieren, dass<br />

eine Beziehung beendet ist.<br />

Was dann folgt klingt zunächst harmlos.<br />

Der verlassene Partner versucht<br />

dem anderen ein klärendes Gespräch<br />

auf zu drängen. Dies ist weder verwerflich<br />

noch strafbar. Doch das Problem<br />

tritt auf, wenn die klare und eindeutige<br />

Verweigerung eines solchen Gespräches<br />

nicht akzeptiert werden kann. Es<br />

folgen telefonischer Terror und das Auflauern<br />

bei Nachbarn, Freunden oder der<br />

Arbeitsstelle. Letztlich mündet dieses<br />

Verhalten dann in Gewalt, insbesondere<br />

durch hartes Festhalten oder den<br />

Versuch des Umarmens.<br />

Häufig kommt es auch zu gewalttätigen<br />

Übergriffen gegenüber Freunden und<br />

Bekannten.<br />

Für die Opfer führt dies in der Regel<br />

zu einer starken Verängstigung. Sie<br />

können sich häufig nicht mehr in der<br />

Öffentlichkeit aufhalten ohne sich beobachtet<br />

zu fühlen. Viele Opfer ziehen<br />

sich zurück, sie gehen nicht mehr auf<br />

die Straße und nehmen auch Telefonate<br />

nicht mehr an. Im Ergebnis vereinsamen<br />

die Opfer dadurch.<br />

Für die Opfer sind einige Dinge zu beachten:<br />

Zum einen sollten die Opfer dem Stalker<br />

keine falschen Hoffnungen machen. Die<br />

Stalker versuchen Aufmerksamkeit zu<br />

erhalten. Daher sollten die Opfer ihnen<br />

diese auf keinen Fall geben. Also nicht<br />

in Gespräch verwickeln lassen. Die Opfer<br />

müssen hier konsequent sein. Dies<br />

bedeutet, dass sie am Telefon keine Diskussion<br />

beginnen sollten, sondern ohne<br />

Worte auflegen sollten. Bei anderen Gegebenheiten<br />

sollte der Stalker soweit<br />

möglich ignoriert werden.<br />

Die zweite Maßnahme ist die aktive<br />

Verteidigung. Hierzu empfiehlt sich<br />

die Unterstützung durch Polizei und<br />

Staatsanwaltschaft. Zur offensiven Verteidigung<br />

zählt auch die Information an<br />

Freunde, Verwandte und Kollegen.<br />

Auch der Gang vor Gericht sollte beschritten<br />

werden. Im Rahmen eines Zivilprozesses<br />

kann dem Stalker nämlich<br />

untersagt werden sich dem Opfer zu nähern,<br />

es anzurufen oder zu belästigen.<br />

Verstößt der Stalker gegen eine entsprechende<br />

Auflage nach dem Gewaltschutzgesetz<br />

drohen ihm erhebliche<br />

Strafen. Der Rahmen reicht von Geldbis<br />

zu Haftstrafen.<br />

Daneben besteht auch die Möglichkeit<br />

den Stalker anzuzeigen. Denn seit dem<br />

01. April 2007 ist gemäß § 238 StGB Stalking<br />

(die Bezeichnung im StGB lautet:<br />

Detlef Gühmann<br />

Rechtsanwalt und Notar<br />

Fachanwalt für Familienrecht<br />

Fachanwalt für Erbrecht<br />

Volker J. Poppen<br />

Rechtsanwalt und Notar<br />

Fachanwalt für Arbeitsrecht<br />

Ulf Nannen<br />

Rechtsanwalt und Notar<br />

Fachanwalt für Miet- und<br />

Wohnungseigentumsrecht<br />

Bankkaufmann<br />

Der Autor: Detlef Gühmann<br />

ist als Rechtsanwalt<br />

und Fachanwalt<br />

für Familienrecht<br />

und Erbrecht<br />

in der Kanzlei<br />

Ehlert, Gühmann<br />

& Poppen, in Leer<br />

tätig.<br />

Nachstellung) strafbar. In extremen<br />

Fällen droht dem Stalker eine Haftstrafe<br />

bis zu zehn Jahren.<br />

Sicherlich ist die strafrechtliche Sanktion<br />

die letzte Möglichkeit gegen den<br />

Stalker vorzugehen, doch zeigen die<br />

Erfahrungen – auch aus anderen Ländern<br />

– das nur mit einem konsequenten<br />

Vorgehen hartnäckige Stalker in die<br />

Schranken verwiesen werden können.<br />

Aus diesem Grunde gilt, dass sich niemand<br />

Stalking gefallen lassen sollte.<br />

Denn wehren kann sich jedes Opfer. Genauso<br />

sicher ist jedoch, dass jedes Opfer<br />

unter dem Stalking leidet. Dagegen<br />

kann sich das Opfer nur durch konsequentes<br />

Vorgehen verteidigen. Hierbei<br />

sollte das Opfer die möglichen Hilfen in<br />

Anspruch nehmen.<br />

Den Stalking Opfern kann daher nur geraten<br />

werden: Wehrt Euch!<br />

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