leer aktuell - Druckerei Sollermann
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Der <strong>aktuell</strong>e §§-Tipp:<br />
Stalking – Kann ich mich dagegen wehren?<br />
Unerwünschte Telefonanrufe und SMS,<br />
Belästigungen auf der Straße und am<br />
Arbeitsplatz, die Verbreitung bösartiger<br />
Gerüchte – all dies kann einen Menschen<br />
schwer belasten. Der neudeutsche<br />
Ausdruck für dieses Verhalten ist<br />
„Stalking“.<br />
Dieses Problem beschäftigt auch immer<br />
stärker die Juristen und Gerichte.<br />
Dabei ist für den Betroffenen vor allem<br />
eines wichtig: Stalking braucht man<br />
nicht zu akzeptieren. Mittlerweile gibt<br />
es gute und effektive Maßnahmen gehen<br />
Stalker.<br />
Grundsätzlich betrifft Stalking nicht in<br />
erster Linie Prominente. Vielmehr sind<br />
die Ex-Lebenspartner meist die Betroffenen.<br />
Denn in den meisten Fällen können<br />
die Stalker nicht akzeptieren, dass<br />
eine Beziehung beendet ist.<br />
Was dann folgt klingt zunächst harmlos.<br />
Der verlassene Partner versucht<br />
dem anderen ein klärendes Gespräch<br />
auf zu drängen. Dies ist weder verwerflich<br />
noch strafbar. Doch das Problem<br />
tritt auf, wenn die klare und eindeutige<br />
Verweigerung eines solchen Gespräches<br />
nicht akzeptiert werden kann. Es<br />
folgen telefonischer Terror und das Auflauern<br />
bei Nachbarn, Freunden oder der<br />
Arbeitsstelle. Letztlich mündet dieses<br />
Verhalten dann in Gewalt, insbesondere<br />
durch hartes Festhalten oder den<br />
Versuch des Umarmens.<br />
Häufig kommt es auch zu gewalttätigen<br />
Übergriffen gegenüber Freunden und<br />
Bekannten.<br />
Für die Opfer führt dies in der Regel<br />
zu einer starken Verängstigung. Sie<br />
können sich häufig nicht mehr in der<br />
Öffentlichkeit aufhalten ohne sich beobachtet<br />
zu fühlen. Viele Opfer ziehen<br />
sich zurück, sie gehen nicht mehr auf<br />
die Straße und nehmen auch Telefonate<br />
nicht mehr an. Im Ergebnis vereinsamen<br />
die Opfer dadurch.<br />
Für die Opfer sind einige Dinge zu beachten:<br />
Zum einen sollten die Opfer dem Stalker<br />
keine falschen Hoffnungen machen. Die<br />
Stalker versuchen Aufmerksamkeit zu<br />
erhalten. Daher sollten die Opfer ihnen<br />
diese auf keinen Fall geben. Also nicht<br />
in Gespräch verwickeln lassen. Die Opfer<br />
müssen hier konsequent sein. Dies<br />
bedeutet, dass sie am Telefon keine Diskussion<br />
beginnen sollten, sondern ohne<br />
Worte auflegen sollten. Bei anderen Gegebenheiten<br />
sollte der Stalker soweit<br />
möglich ignoriert werden.<br />
Die zweite Maßnahme ist die aktive<br />
Verteidigung. Hierzu empfiehlt sich<br />
die Unterstützung durch Polizei und<br />
Staatsanwaltschaft. Zur offensiven Verteidigung<br />
zählt auch die Information an<br />
Freunde, Verwandte und Kollegen.<br />
Auch der Gang vor Gericht sollte beschritten<br />
werden. Im Rahmen eines Zivilprozesses<br />
kann dem Stalker nämlich<br />
untersagt werden sich dem Opfer zu nähern,<br />
es anzurufen oder zu belästigen.<br />
Verstößt der Stalker gegen eine entsprechende<br />
Auflage nach dem Gewaltschutzgesetz<br />
drohen ihm erhebliche<br />
Strafen. Der Rahmen reicht von Geldbis<br />
zu Haftstrafen.<br />
Daneben besteht auch die Möglichkeit<br />
den Stalker anzuzeigen. Denn seit dem<br />
01. April 2007 ist gemäß § 238 StGB Stalking<br />
(die Bezeichnung im StGB lautet:<br />
Detlef Gühmann<br />
Rechtsanwalt und Notar<br />
Fachanwalt für Familienrecht<br />
Fachanwalt für Erbrecht<br />
Volker J. Poppen<br />
Rechtsanwalt und Notar<br />
Fachanwalt für Arbeitsrecht<br />
Ulf Nannen<br />
Rechtsanwalt und Notar<br />
Fachanwalt für Miet- und<br />
Wohnungseigentumsrecht<br />
Bankkaufmann<br />
Der Autor: Detlef Gühmann<br />
ist als Rechtsanwalt<br />
und Fachanwalt<br />
für Familienrecht<br />
und Erbrecht<br />
in der Kanzlei<br />
Ehlert, Gühmann<br />
& Poppen, in Leer<br />
tätig.<br />
Nachstellung) strafbar. In extremen<br />
Fällen droht dem Stalker eine Haftstrafe<br />
bis zu zehn Jahren.<br />
Sicherlich ist die strafrechtliche Sanktion<br />
die letzte Möglichkeit gegen den<br />
Stalker vorzugehen, doch zeigen die<br />
Erfahrungen – auch aus anderen Ländern<br />
– das nur mit einem konsequenten<br />
Vorgehen hartnäckige Stalker in die<br />
Schranken verwiesen werden können.<br />
Aus diesem Grunde gilt, dass sich niemand<br />
Stalking gefallen lassen sollte.<br />
Denn wehren kann sich jedes Opfer. Genauso<br />
sicher ist jedoch, dass jedes Opfer<br />
unter dem Stalking leidet. Dagegen<br />
kann sich das Opfer nur durch konsequentes<br />
Vorgehen verteidigen. Hierbei<br />
sollte das Opfer die möglichen Hilfen in<br />
Anspruch nehmen.<br />
Den Stalking Opfern kann daher nur geraten<br />
werden: Wehrt Euch!<br />
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