Spitalplanungs-Leistungsgruppen SPLG Version 2.0 ...
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Gesundheitsdirektion<br />
<strong>Leistungsgruppen</strong> <strong>Version</strong> <strong>2.0</strong><br />
15/113<br />
GrNr <strong>SPLG</strong> Bezeichnung<br />
103 NEU1 Neurologie<br />
104 DER2 Wundpatienten<br />
105 DER1.2 Schwere Hauterkrankungen<br />
106 DER1 Dermatologie (inkl. Geschlechtskrankheiten)<br />
107 END1 Endokrinologie<br />
108 PNE2 Polysomnographie<br />
109 RAD1 Interventionelle Radiologie<br />
110 BEW10 Plexuschirurgie<br />
111 GAE1 Gastroenterologie<br />
112 RHE1 Rheumatologie<br />
113 RHE2 Interdisziplinäre Rheumatologie<br />
114 ONK1 Onkologie<br />
115 BP Basispaket<br />
Zwei Beispiele für die Zurodnung von Behandlungsepisoden zu <strong>SPLG</strong><br />
1. Eindeutige Zuordnung anhand CHOP-Code<br />
Eine Behandlungsepisode eines Patienten mit maligner Neoplasie im Atmungssystem weist<br />
als Hauptdiagnose C34.1 «Bösartige Neubildung: Oberlappen (-Bronchus)» und als Behandlung<br />
32.49 «Sonstige Lobektomie an der Lunge» aus. Die im Anhang dazu mögliche aufgelistete<br />
<strong>SPLG</strong> ist THO1.1. Da keine weiteren Nebendiagnosen und Behandlungen codiert sind,<br />
wird der Datensatz der Leistungsgruppe THO1.1 «Maligne Neoplasien im Atmungssystem »<br />
zugewiesen.<br />
2. Zuordnung anhand CHOP-Code und Reihenfolge der <strong>SPLG</strong><br />
Eine Behandlungsepisode eines Patienten mit Gallengangkarzinom weist als Hauptdiagnose<br />
C24.0 «Bösartige Neubildung: Extrahepatischer Gallengang» und zwei Behandlungen 52.7<br />
«Radikale Pankreatikoduodenektomie» sowie 50.3X.01 «Lobektomie / Hemihepatektomie /<br />
Resektion mehrerer Lebersegmente, ausser zur Transplantation» aus. Die im Anhang dazu<br />
mögliche aufgelistete <strong>SPLG</strong> ist VIS1.1 «Grosse Pankreaseingriffe» und VIS1.2 «Grosse Lebereingriffe».<br />
Da keine weiteren Nebendiagnosen und Behandlungen codiert sind, wird der<br />
Datensatz aufgrund der Abfragereihenfolge der Leistungsgruppe VIS1.1 zugewiesen.<br />
In Einzelfällen wird die Zuordnung nicht gemäss der Reihenfolge in Tabelle 2 durchgeführt<br />
bzw. die erfolgte Zuordnung übersteuert. Dies geschieht v.a. bei Behandlungen, die sowohl<br />
interventionell als auch chirurgisch durchgeführt werden können. In diesen Fällen wird geprüft,<br />
ob eine Umteilung in die entsprechende interventionelle bzw. chirurgische <strong>SPLG</strong> angebracht<br />
ist, indem anhand zusätzlicher Diagnose- und Behandlungscodes geprüft wird, ob es sich um<br />
eine chirurgische oder interventionelle Behandlung handelt. Beispielsweise kann die Behandlung<br />
„44.43 Einsetzen eines Magenballons“ während einer chirurgischen (VIS1) oder endoskopischen/interventionellen<br />
(GAE1) Behandlung erfolgt sein. Gemäss Tabelle 2 erscheint<br />
VIS1 vor GAE1, womit der Fall grundsätzlich VIS1 zugeteilt wird. Zeigen jedoch zusätzliche<br />
Behandlungscodes, dass es sich um eine interventionelle Behandlung handelt (z.B. zusätzlich<br />
„45.16 Ösophagogastroduodenoskopie [EGD] mit geschlossener Biopsie“), wird der Fall in<br />
GAE1 umgeteilt.