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Spitalplanungs-Leistungsgruppen SPLG Version 2.0 ...

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Gesundheitsdirektion<br />

<strong>Leistungsgruppen</strong> <strong>Version</strong> <strong>2.0</strong><br />

15/113<br />

GrNr <strong>SPLG</strong> Bezeichnung<br />

103 NEU1 Neurologie<br />

104 DER2 Wundpatienten<br />

105 DER1.2 Schwere Hauterkrankungen<br />

106 DER1 Dermatologie (inkl. Geschlechtskrankheiten)<br />

107 END1 Endokrinologie<br />

108 PNE2 Polysomnographie<br />

109 RAD1 Interventionelle Radiologie<br />

110 BEW10 Plexuschirurgie<br />

111 GAE1 Gastroenterologie<br />

112 RHE1 Rheumatologie<br />

113 RHE2 Interdisziplinäre Rheumatologie<br />

114 ONK1 Onkologie<br />

115 BP Basispaket<br />

Zwei Beispiele für die Zurodnung von Behandlungsepisoden zu <strong>SPLG</strong><br />

1. Eindeutige Zuordnung anhand CHOP-Code<br />

Eine Behandlungsepisode eines Patienten mit maligner Neoplasie im Atmungssystem weist<br />

als Hauptdiagnose C34.1 «Bösartige Neubildung: Oberlappen (-Bronchus)» und als Behandlung<br />

32.49 «Sonstige Lobektomie an der Lunge» aus. Die im Anhang dazu mögliche aufgelistete<br />

<strong>SPLG</strong> ist THO1.1. Da keine weiteren Nebendiagnosen und Behandlungen codiert sind,<br />

wird der Datensatz der Leistungsgruppe THO1.1 «Maligne Neoplasien im Atmungssystem »<br />

zugewiesen.<br />

2. Zuordnung anhand CHOP-Code und Reihenfolge der <strong>SPLG</strong><br />

Eine Behandlungsepisode eines Patienten mit Gallengangkarzinom weist als Hauptdiagnose<br />

C24.0 «Bösartige Neubildung: Extrahepatischer Gallengang» und zwei Behandlungen 52.7<br />

«Radikale Pankreatikoduodenektomie» sowie 50.3X.01 «Lobektomie / Hemihepatektomie /<br />

Resektion mehrerer Lebersegmente, ausser zur Transplantation» aus. Die im Anhang dazu<br />

mögliche aufgelistete <strong>SPLG</strong> ist VIS1.1 «Grosse Pankreaseingriffe» und VIS1.2 «Grosse Lebereingriffe».<br />

Da keine weiteren Nebendiagnosen und Behandlungen codiert sind, wird der<br />

Datensatz aufgrund der Abfragereihenfolge der Leistungsgruppe VIS1.1 zugewiesen.<br />

In Einzelfällen wird die Zuordnung nicht gemäss der Reihenfolge in Tabelle 2 durchgeführt<br />

bzw. die erfolgte Zuordnung übersteuert. Dies geschieht v.a. bei Behandlungen, die sowohl<br />

interventionell als auch chirurgisch durchgeführt werden können. In diesen Fällen wird geprüft,<br />

ob eine Umteilung in die entsprechende interventionelle bzw. chirurgische <strong>SPLG</strong> angebracht<br />

ist, indem anhand zusätzlicher Diagnose- und Behandlungscodes geprüft wird, ob es sich um<br />

eine chirurgische oder interventionelle Behandlung handelt. Beispielsweise kann die Behandlung<br />

„44.43 Einsetzen eines Magenballons“ während einer chirurgischen (VIS1) oder endoskopischen/interventionellen<br />

(GAE1) Behandlung erfolgt sein. Gemäss Tabelle 2 erscheint<br />

VIS1 vor GAE1, womit der Fall grundsätzlich VIS1 zugeteilt wird. Zeigen jedoch zusätzliche<br />

Behandlungscodes, dass es sich um eine interventionelle Behandlung handelt (z.B. zusätzlich<br />

„45.16 Ösophagogastroduodenoskopie [EGD] mit geschlossener Biopsie“), wird der Fall in<br />

GAE1 umgeteilt.

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