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Subventionsansuchen Sportbereich (107 KB) - Bad Ischl

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Richtlinien<br />

zur Vergabe von Subventionen an<br />

Vereine und Institutionen im <strong>Sportbereich</strong><br />

Die Vergabe von Förderungen an Vereine und Organisationen wird von der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> als wichtige<br />

kommunale Aufgabe betrachtet. Vor allem gemeinnützige Vereine sollen als wesentliche Träger der<br />

Sportarbeit und als Partner der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> bei ihren Aufgaben im Rahmen der budgetären Möglichkeiten<br />

unterstützt werden.<br />

Folgende Richtlinien sollen dazu beitragen, dass die zur Verfügung stehenden Mittel gerecht, sinnvoll, effizient<br />

und dennoch sparsam und wirtschaftlich im Sinne der Bevölkerung der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> eingesetzt werden.<br />

1. Förderungsgrundsätze<br />

Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> betrachtet Angebote im Bereich des Sports die sich an folgenden Grundsätzen orientieren<br />

als förderungswürdig.<br />

a) Wahrnehmung von Anliegen und Interessen des Sports im Besondern der Jugendarbeit.<br />

b) Berücksichtigung des Leistungs-, Spitzen- und Breitensports.<br />

c) Sinnvolle Freizeitmöglichkeiten, sportliche Betätigungen und ein attraktives Angebot für alle<br />

Bevölkerungsschichten im Interesse aller <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>er Mitbürger (Gemeinnützigkeit des Vereines).<br />

2. Fördervoraussetzungen<br />

Förderungswürdig sind/ist:<br />

a) Vereine mit Sitz und Hauptaktivität in <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>, die der Förderung von Tätigkeiten im Bereich des Sports<br />

entsprechend der Einleitung und den im Pkt. 1 angeführten Förderungsgrundsätzen dienen und nach<br />

ihrem gültigen Statut und nach der tatsächlichen Führung gemeinnützig, nach dem Vereinsrecht<br />

gemeldet sowie nicht untersagt sind und deren Tätigkeit nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist.<br />

b) Eine Sportlerin/ein Sportler mit Hauptwohnsitz in <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>, welche(r) die sportliche Tätigkeit bei einem<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>er, bei einem ortsfremden Verein oder auch vereinslos ausübt, sofern<br />

• an einer Veranstaltung in einer anerkannten Sportart (gem. Oö. Sportartenverordnung) oder<br />

• an einer Meisterschaft, die im Auftrag der Landes- oder Bundessportorganisation durchgeführt wird,<br />

oder<br />

• an sonstigen anerkannten Sportveranstaltungen (Olympiaden, Welt- oder Europa-meisterschaften,<br />

Welt- oder Europacup, etc.) teilgenommen wird.<br />

3. Art und Höhe der Förderung<br />

Förderungen dürfen nur über schriftlichen Antrag und unter Berücksichtigung der angeführten<br />

Voraussetzungen gewährt werden. Förderungen werden nach Maßgabe der vorhandenen Budgetmittel<br />

vergeben, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.<br />

3.1 . Ordentliche Subventionen<br />

Ordentliche Subventionen dienen vor allem zur Aufrechterhaltung des Vereinslebens (Organisationsbetriebes)<br />

sowie der Durchführung von Aktivitäten.<br />

3.2. Außerordentliche Subventionen<br />

Außerordentliche Subventionen dienen zur Realisierung von außergewöhnlichen, nicht alljährlich<br />

wiederkehrenden Aufgaben oder Vorhaben, die sonst nur schwer durchzuführen wären.<br />

3.3. Höhe der Förderung<br />

Die Höhe der Förderung wird nach Maßgabe der vorhandenen Budgetmittel und unter Berücksichtigung der<br />

finanziellen Situation des Förderungswerbers festgelegt. Dabei sollen nicht nur die vereinsinternen Aktivitäten<br />

bewertet werden, sondern vor allem auch solche Aktivitäten, mit denen der Verein (Organisation) an die<br />

Öffentlichkeit tritt bzw. die öffentlich zugänglich sind und somit allen <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>er Bürger zugute kommen<br />

können.<br />

Die endgültige Vergabe, Bewertung und Zuordnung von Förderungen obliegt dem Bau- u. Finanzausschuss,<br />

der im Rahmen dieser Richtlinien eine Entscheidung trifft. Bei der Vergabe von Förderungen ist im Interesse<br />

der <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>er Bürger und der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> eine gerechte Verteilung der Fördermittel anzustreben.

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