Subventionsansuchen Sportbereich (107 KB) - Bad Ischl
Subventionsansuchen Sportbereich (107 KB) - Bad Ischl
Subventionsansuchen Sportbereich (107 KB) - Bad Ischl
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Richtlinien<br />
zur Vergabe von Subventionen an<br />
Vereine und Institutionen im <strong>Sportbereich</strong><br />
Die Vergabe von Förderungen an Vereine und Organisationen wird von der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> als wichtige<br />
kommunale Aufgabe betrachtet. Vor allem gemeinnützige Vereine sollen als wesentliche Träger der<br />
Sportarbeit und als Partner der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> bei ihren Aufgaben im Rahmen der budgetären Möglichkeiten<br />
unterstützt werden.<br />
Folgende Richtlinien sollen dazu beitragen, dass die zur Verfügung stehenden Mittel gerecht, sinnvoll, effizient<br />
und dennoch sparsam und wirtschaftlich im Sinne der Bevölkerung der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> eingesetzt werden.<br />
1. Förderungsgrundsätze<br />
Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> betrachtet Angebote im Bereich des Sports die sich an folgenden Grundsätzen orientieren<br />
als förderungswürdig.<br />
a) Wahrnehmung von Anliegen und Interessen des Sports im Besondern der Jugendarbeit.<br />
b) Berücksichtigung des Leistungs-, Spitzen- und Breitensports.<br />
c) Sinnvolle Freizeitmöglichkeiten, sportliche Betätigungen und ein attraktives Angebot für alle<br />
Bevölkerungsschichten im Interesse aller <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>er Mitbürger (Gemeinnützigkeit des Vereines).<br />
2. Fördervoraussetzungen<br />
Förderungswürdig sind/ist:<br />
a) Vereine mit Sitz und Hauptaktivität in <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>, die der Förderung von Tätigkeiten im Bereich des Sports<br />
entsprechend der Einleitung und den im Pkt. 1 angeführten Förderungsgrundsätzen dienen und nach<br />
ihrem gültigen Statut und nach der tatsächlichen Führung gemeinnützig, nach dem Vereinsrecht<br />
gemeldet sowie nicht untersagt sind und deren Tätigkeit nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist.<br />
b) Eine Sportlerin/ein Sportler mit Hauptwohnsitz in <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>, welche(r) die sportliche Tätigkeit bei einem<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>er, bei einem ortsfremden Verein oder auch vereinslos ausübt, sofern<br />
• an einer Veranstaltung in einer anerkannten Sportart (gem. Oö. Sportartenverordnung) oder<br />
• an einer Meisterschaft, die im Auftrag der Landes- oder Bundessportorganisation durchgeführt wird,<br />
oder<br />
• an sonstigen anerkannten Sportveranstaltungen (Olympiaden, Welt- oder Europa-meisterschaften,<br />
Welt- oder Europacup, etc.) teilgenommen wird.<br />
3. Art und Höhe der Förderung<br />
Förderungen dürfen nur über schriftlichen Antrag und unter Berücksichtigung der angeführten<br />
Voraussetzungen gewährt werden. Förderungen werden nach Maßgabe der vorhandenen Budgetmittel<br />
vergeben, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.<br />
3.1 . Ordentliche Subventionen<br />
Ordentliche Subventionen dienen vor allem zur Aufrechterhaltung des Vereinslebens (Organisationsbetriebes)<br />
sowie der Durchführung von Aktivitäten.<br />
3.2. Außerordentliche Subventionen<br />
Außerordentliche Subventionen dienen zur Realisierung von außergewöhnlichen, nicht alljährlich<br />
wiederkehrenden Aufgaben oder Vorhaben, die sonst nur schwer durchzuführen wären.<br />
3.3. Höhe der Förderung<br />
Die Höhe der Förderung wird nach Maßgabe der vorhandenen Budgetmittel und unter Berücksichtigung der<br />
finanziellen Situation des Förderungswerbers festgelegt. Dabei sollen nicht nur die vereinsinternen Aktivitäten<br />
bewertet werden, sondern vor allem auch solche Aktivitäten, mit denen der Verein (Organisation) an die<br />
Öffentlichkeit tritt bzw. die öffentlich zugänglich sind und somit allen <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>er Bürger zugute kommen<br />
können.<br />
Die endgültige Vergabe, Bewertung und Zuordnung von Förderungen obliegt dem Bau- u. Finanzausschuss,<br />
der im Rahmen dieser Richtlinien eine Entscheidung trifft. Bei der Vergabe von Förderungen ist im Interesse<br />
der <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong>er Bürger und der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Ischl</strong> eine gerechte Verteilung der Fördermittel anzustreben.