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Vorlage TOP 5 Gebührenerhöhung Liegeplätze - Lindau

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Amt 20/201 <strong>Lindau</strong> (B), 14.11. 2012<br />

Drucksache 3-047/2012<br />

Dem<br />

Finanzausschuss<br />

in öffentlicher Sitzung<br />

vorgelegt<br />

Betreff:<br />

Bootsliegeplätze im <strong>Lindau</strong>er Seehafen<br />

Erhöhung der Liegeplatzgebühren ab der Saison 2013<br />

Vergabe der Dauerliegeplätze<br />

Vergabekriterien Gastliegeplätze und Vorgehensweise<br />

Sachverhalt<br />

1. Erhöhung der Liegeplatzgebühren<br />

Die Liegeplatzgebühren im <strong>Lindau</strong>er Seehafen wurden das letzte Mal im Jahr 2007, damals<br />

noch durch die BSB-Konstanz, erhöht.<br />

Die BSB-Konstanz beabsichtigen, die Liegeplatzmieten für ihre 23 verbliebenen Plätze im<br />

kommenden Jahr um 7,5 % bis 10% anzupassen. Zwischen den BSB Konstanz und der<br />

Stadt <strong>Lindau</strong> besteht das Interesse, dass die Liegeplatzgebühren einheitlich berechnet<br />

werden. Die Verwaltung schlägt vor, die städtischen Liegeplatzmieten ebenfalls anzupassen.<br />

Aufgrund der jährlichen Kostensteigerung wie z. B. bei den Sach- und Betriebskosten für<br />

Strom, Wasser, Abwasser, Reinigung, Müllentsorgung und Seegrasmähen ist eine<br />

Anpassung von 10% unvermeidlich.<br />

Hierzu vorab folgende weitere Informationen:<br />

1.1 Der Quadratmeterpreis für einen Wasserliegeplatz im <strong>Lindau</strong>er Seehafen beträgt zur<br />

Zeit, bei privater Nutzung 42,90 € inkl. Nebenkosten und Umsatzsteuer und bei<br />

gewerblich genutzten Plätzen 56,85 €, ebenfalls inkl. Nebenkosten und Umsatzsteuer.<br />

Ab 01.01.2013 würde der Quadratmeterpreis bei einer 10-prozentigen Erhöhung brutto<br />

47,19 € bzw. 62,54 € betragen.<br />

1.2 Die Einnahmen für die Bootsliegeplätze im <strong>Lindau</strong>er Seehafen (inkl. Umsatzsteuer)<br />

beliefen sich im Jahr 2012 (Stand 31.10.2012) auf:<br />

- Dauerliegeplätze 115.484,91 €<br />

- Gastliegeplätze 31.157,50 €<br />

- Tagesliegeplätze 21.890,00 €<br />

- zusammen 168.532,41 €<br />

1.3 Finanzielle Auswirkungen:<br />

Die Erhöhung der Gebühren ergibt Mehreinnahmen in Höhe von ca. 11.500,-- €.<br />

2. Vergaberichtlinien der Dauerliegeplätze


2<br />

Hierzu folgende Information:<br />

Mit dem Kauf des <strong>Lindau</strong>er Hafens wurde auch die aktuelle Warteliste der BSB Konstanz<br />

mit 120 Bewerbern übernommen. Die Bewerber haben hierfür eine Gebühr für die Aufnahme<br />

in Höhe von 35,-- € geleistet. In diese Warteliste konnte sich jeder Bürger ohne primäre<br />

Berücksichtigung des Wohnortes eintragen lassen.<br />

2.1 Bisherige Regelung der BSB Konstanz:<br />

Die <strong>Liegeplätze</strong> werden nach Bewerbungseingang vergeben. Für die Interessenten besteht<br />

jedoch die Möglichkeit, einen Platz nach Wunsch anzunehmen, da die <strong>Liegeplätze</strong><br />

unterschiedliche Größen aufweisen. Berücksichtigung fanden Länge oder Breite des<br />

Liegeplatzes und der gewünschte Zeitraum. Die Bewerber mussten schriftlich mitteilen, dass<br />

sie ihren Liegeplatz erst zu einem späteren Zeitpunkt annehmen möchten (z.B. in<br />

3 - 4 Jahren).<br />

Dieser Sachverhalt ist in der Bewerberliste aufgeführt.<br />

Weiterhin bestand die Möglichkeit, sich bei Zuteilung eines Liegeplatzes zurückstellen zu<br />

lassen. Nach der 2. Ablehnung wurde der Bewerber jeweils aus der LP-Warteliste<br />

gestrichen.<br />

Bei Vertragsabschluss dürfen die Antragsteller keinen weiteren Liegeplatz haben und<br />

müssen diesen mit dem angemeldeten Boot belegen.<br />

Ebenso nicht zulässig sind Eignergemeinschaften.<br />

Die Verträge laufen auf unbestimmte Zeit. Eine Umschreibung auf den Ehepartner oder auf<br />

Kinder ist nicht möglich.<br />

2.2 neue Regelung:<br />

Die Verwaltung beabsichtigt, eine klarere Linie zum Abbau der Bewerberliste zu schaffen.<br />

Die aufgeführten Bewerber sollen nach dem Rang auf der Warteliste einen Liegeplatz<br />

angeboten bekommen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, den Liegeplatz für 2 aufeinanderfolgende<br />

Jahre freizumelden. Man wird bei schon vorhandenen Booten versuchen, die<br />

Größe des Liegeplatzes zu berücksichtigen (sh. Handhabung „Kleiner See“).<br />

Dem Wunsch, einen Liegeplatz zu einem späteren Zeitpunkt annehmen zu wollen, wird nicht<br />

entsprochen.<br />

Der neue Vertrag soll dem Reglement der „<strong>Liegeplätze</strong> im Kleinen See“ angepasst werden.<br />

- Laufzeit 10 Jahre<br />

- Option bei Ende des Vertrages<br />

allgemeine Vertragsbedingungen:<br />

Die Liegeplatzinhaber erhalten nach Vertragsende einen neuen Vertrag, wenn sie folgende<br />

Voraussetzungen erfüllen:<br />

- keine Eignergemeinschaft<br />

- keinen Liegeplatz im Bereich des Bayerischen Bodenseeufers<br />

Bei Personen, welche die Voraussetzungen für die Ausstellung eines neuen Vertrages nicht<br />

erfüllen, endet dieser nach Ablauf von 10 Jahren.


3<br />

Eine Weitergabe der <strong>Liegeplätze</strong> an Ehegatten, an Partner im Rahmen einer eingetragenen<br />

Lebenspartnerschaft und Kinder ist möglich, jedoch müssen die Vergabekriterien wie bei der<br />

Neuvergabe von Bootsliegeplätzen erfüllt sein. Eine Rückumschreibung ist ausgeschlossen.<br />

3. Vergabe der Gastliegeplätze<br />

Die Vergabekriterien der 8 vorhandenen freien Gastliegeplätze im <strong>Lindau</strong>er Seehafen wurde<br />

vom Finanzausschuss am 06.12.2010 beschlossen.<br />

Die Vergabe dieser Plätze erfolgte folgendermaßen:<br />

- 2 <strong>Liegeplätze</strong> an gewerblichen Nutzer Mindestangebot 3.750,-- € zzgl. USt.<br />

- 4 <strong>Liegeplätze</strong> an private Nutzer Mindestangebot 2.500,-- € zzgl. USt.<br />

- 2 <strong>Liegeplätze</strong> als Tagesliegeplätze werden vom Hafenmeister vergeben.<br />

Zwischenzeitlich stellte sich heraus, dass die Nachfrage um einen gewerblichen Liegeplatz<br />

größer ist und die Interessenten auch bereit wären, höhere Beträge zu leisten.<br />

Wir könnten uns daher vorstellen, die Nutzung der Gastliegeplätze abhängig der Nachfrage<br />

anzupassen. Die Aufteilung der Plätze würde sich wie folgt gestalten:<br />

- 4 <strong>Liegeplätze</strong> an gewerbliche Nutzer Mindestangebot 4.000,-- €, zzgl. USt.<br />

mit Bewerberfrist bis zum 31.12. jeden Jahres<br />

(Ausschlussfrist)<br />

- 2 <strong>Liegeplätze</strong> private Nutzer Mindestangebot 2.500,-- €<br />

- 2 <strong>Liegeplätze</strong> als Tagesliegeplätze werden vom Hafenmeister vergeben.<br />

Bei unserem Vorschlag wurde miteinbezogen, dass in der Hafenanlage im Kleinen See keine<br />

<strong>Liegeplätze</strong> zur gewerblichen Nutzung bestehen.<br />

Der Finanzausschuss beschließt:<br />

Beschlussvorschlag<br />

1.) Die Liegeplatzgebühren im <strong>Lindau</strong>er Seehafen werden um 10 % erhöht.<br />

2.) Die Vergabe der Dauerliegeplätze erfolgt gemäß dem Vorschlag der Verwaltung.<br />

3.) Die Nutzung der Gastliegeplätze wird nach dem Vorschlag der Verwaltung geändert.

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