Vorlage TOP 5 Gebührenerhöhung Liegeplätze - Lindau
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Amt 20/201 <strong>Lindau</strong> (B), 14.11. 2012<br />
Drucksache 3-047/2012<br />
Dem<br />
Finanzausschuss<br />
in öffentlicher Sitzung<br />
vorgelegt<br />
Betreff:<br />
Bootsliegeplätze im <strong>Lindau</strong>er Seehafen<br />
Erhöhung der Liegeplatzgebühren ab der Saison 2013<br />
Vergabe der Dauerliegeplätze<br />
Vergabekriterien Gastliegeplätze und Vorgehensweise<br />
Sachverhalt<br />
1. Erhöhung der Liegeplatzgebühren<br />
Die Liegeplatzgebühren im <strong>Lindau</strong>er Seehafen wurden das letzte Mal im Jahr 2007, damals<br />
noch durch die BSB-Konstanz, erhöht.<br />
Die BSB-Konstanz beabsichtigen, die Liegeplatzmieten für ihre 23 verbliebenen Plätze im<br />
kommenden Jahr um 7,5 % bis 10% anzupassen. Zwischen den BSB Konstanz und der<br />
Stadt <strong>Lindau</strong> besteht das Interesse, dass die Liegeplatzgebühren einheitlich berechnet<br />
werden. Die Verwaltung schlägt vor, die städtischen Liegeplatzmieten ebenfalls anzupassen.<br />
Aufgrund der jährlichen Kostensteigerung wie z. B. bei den Sach- und Betriebskosten für<br />
Strom, Wasser, Abwasser, Reinigung, Müllentsorgung und Seegrasmähen ist eine<br />
Anpassung von 10% unvermeidlich.<br />
Hierzu vorab folgende weitere Informationen:<br />
1.1 Der Quadratmeterpreis für einen Wasserliegeplatz im <strong>Lindau</strong>er Seehafen beträgt zur<br />
Zeit, bei privater Nutzung 42,90 € inkl. Nebenkosten und Umsatzsteuer und bei<br />
gewerblich genutzten Plätzen 56,85 €, ebenfalls inkl. Nebenkosten und Umsatzsteuer.<br />
Ab 01.01.2013 würde der Quadratmeterpreis bei einer 10-prozentigen Erhöhung brutto<br />
47,19 € bzw. 62,54 € betragen.<br />
1.2 Die Einnahmen für die Bootsliegeplätze im <strong>Lindau</strong>er Seehafen (inkl. Umsatzsteuer)<br />
beliefen sich im Jahr 2012 (Stand 31.10.2012) auf:<br />
- Dauerliegeplätze 115.484,91 €<br />
- Gastliegeplätze 31.157,50 €<br />
- Tagesliegeplätze 21.890,00 €<br />
- zusammen 168.532,41 €<br />
1.3 Finanzielle Auswirkungen:<br />
Die Erhöhung der Gebühren ergibt Mehreinnahmen in Höhe von ca. 11.500,-- €.<br />
2. Vergaberichtlinien der Dauerliegeplätze
2<br />
Hierzu folgende Information:<br />
Mit dem Kauf des <strong>Lindau</strong>er Hafens wurde auch die aktuelle Warteliste der BSB Konstanz<br />
mit 120 Bewerbern übernommen. Die Bewerber haben hierfür eine Gebühr für die Aufnahme<br />
in Höhe von 35,-- € geleistet. In diese Warteliste konnte sich jeder Bürger ohne primäre<br />
Berücksichtigung des Wohnortes eintragen lassen.<br />
2.1 Bisherige Regelung der BSB Konstanz:<br />
Die <strong>Liegeplätze</strong> werden nach Bewerbungseingang vergeben. Für die Interessenten besteht<br />
jedoch die Möglichkeit, einen Platz nach Wunsch anzunehmen, da die <strong>Liegeplätze</strong><br />
unterschiedliche Größen aufweisen. Berücksichtigung fanden Länge oder Breite des<br />
Liegeplatzes und der gewünschte Zeitraum. Die Bewerber mussten schriftlich mitteilen, dass<br />
sie ihren Liegeplatz erst zu einem späteren Zeitpunkt annehmen möchten (z.B. in<br />
3 - 4 Jahren).<br />
Dieser Sachverhalt ist in der Bewerberliste aufgeführt.<br />
Weiterhin bestand die Möglichkeit, sich bei Zuteilung eines Liegeplatzes zurückstellen zu<br />
lassen. Nach der 2. Ablehnung wurde der Bewerber jeweils aus der LP-Warteliste<br />
gestrichen.<br />
Bei Vertragsabschluss dürfen die Antragsteller keinen weiteren Liegeplatz haben und<br />
müssen diesen mit dem angemeldeten Boot belegen.<br />
Ebenso nicht zulässig sind Eignergemeinschaften.<br />
Die Verträge laufen auf unbestimmte Zeit. Eine Umschreibung auf den Ehepartner oder auf<br />
Kinder ist nicht möglich.<br />
2.2 neue Regelung:<br />
Die Verwaltung beabsichtigt, eine klarere Linie zum Abbau der Bewerberliste zu schaffen.<br />
Die aufgeführten Bewerber sollen nach dem Rang auf der Warteliste einen Liegeplatz<br />
angeboten bekommen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, den Liegeplatz für 2 aufeinanderfolgende<br />
Jahre freizumelden. Man wird bei schon vorhandenen Booten versuchen, die<br />
Größe des Liegeplatzes zu berücksichtigen (sh. Handhabung „Kleiner See“).<br />
Dem Wunsch, einen Liegeplatz zu einem späteren Zeitpunkt annehmen zu wollen, wird nicht<br />
entsprochen.<br />
Der neue Vertrag soll dem Reglement der „<strong>Liegeplätze</strong> im Kleinen See“ angepasst werden.<br />
- Laufzeit 10 Jahre<br />
- Option bei Ende des Vertrages<br />
allgemeine Vertragsbedingungen:<br />
Die Liegeplatzinhaber erhalten nach Vertragsende einen neuen Vertrag, wenn sie folgende<br />
Voraussetzungen erfüllen:<br />
- keine Eignergemeinschaft<br />
- keinen Liegeplatz im Bereich des Bayerischen Bodenseeufers<br />
Bei Personen, welche die Voraussetzungen für die Ausstellung eines neuen Vertrages nicht<br />
erfüllen, endet dieser nach Ablauf von 10 Jahren.
3<br />
Eine Weitergabe der <strong>Liegeplätze</strong> an Ehegatten, an Partner im Rahmen einer eingetragenen<br />
Lebenspartnerschaft und Kinder ist möglich, jedoch müssen die Vergabekriterien wie bei der<br />
Neuvergabe von Bootsliegeplätzen erfüllt sein. Eine Rückumschreibung ist ausgeschlossen.<br />
3. Vergabe der Gastliegeplätze<br />
Die Vergabekriterien der 8 vorhandenen freien Gastliegeplätze im <strong>Lindau</strong>er Seehafen wurde<br />
vom Finanzausschuss am 06.12.2010 beschlossen.<br />
Die Vergabe dieser Plätze erfolgte folgendermaßen:<br />
- 2 <strong>Liegeplätze</strong> an gewerblichen Nutzer Mindestangebot 3.750,-- € zzgl. USt.<br />
- 4 <strong>Liegeplätze</strong> an private Nutzer Mindestangebot 2.500,-- € zzgl. USt.<br />
- 2 <strong>Liegeplätze</strong> als Tagesliegeplätze werden vom Hafenmeister vergeben.<br />
Zwischenzeitlich stellte sich heraus, dass die Nachfrage um einen gewerblichen Liegeplatz<br />
größer ist und die Interessenten auch bereit wären, höhere Beträge zu leisten.<br />
Wir könnten uns daher vorstellen, die Nutzung der Gastliegeplätze abhängig der Nachfrage<br />
anzupassen. Die Aufteilung der Plätze würde sich wie folgt gestalten:<br />
- 4 <strong>Liegeplätze</strong> an gewerbliche Nutzer Mindestangebot 4.000,-- €, zzgl. USt.<br />
mit Bewerberfrist bis zum 31.12. jeden Jahres<br />
(Ausschlussfrist)<br />
- 2 <strong>Liegeplätze</strong> private Nutzer Mindestangebot 2.500,-- €<br />
- 2 <strong>Liegeplätze</strong> als Tagesliegeplätze werden vom Hafenmeister vergeben.<br />
Bei unserem Vorschlag wurde miteinbezogen, dass in der Hafenanlage im Kleinen See keine<br />
<strong>Liegeplätze</strong> zur gewerblichen Nutzung bestehen.<br />
Der Finanzausschuss beschließt:<br />
Beschlussvorschlag<br />
1.) Die Liegeplatzgebühren im <strong>Lindau</strong>er Seehafen werden um 10 % erhöht.<br />
2.) Die Vergabe der Dauerliegeplätze erfolgt gemäß dem Vorschlag der Verwaltung.<br />
3.) Die Nutzung der Gastliegeplätze wird nach dem Vorschlag der Verwaltung geändert.