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LANDESBANK BERLIN AG Endgültige Bedingungen

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ANHANG: EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG<br />

Diese Zusammenfassung ist in die Abschnitte A bis E unterteilt und in der verpflichtend<br />

vorgegebenen Reihenfolge von Punkten nummeriert (A.1 bis E.7). Diese Zusammenfassung<br />

enthält alle für diese Art von Wertpapieren und Emittentin erforderlichen Punkte. Andere<br />

Punkte, die nicht zu berücksichtigen sind, wurden ausgelassen, so dass die Nummerierung<br />

Lücken aufweist. Ist eine Angabe zu einem für diese Art von Wertpapieren und Emittentin<br />

erforderlichen Punkt für den Basisprospekt nicht relevant, ist bei dem Punkt „nicht<br />

anwendbar" nebst einer kurzen Erläuterung vermerkt.<br />

Punkt<br />

Abschnitt A – Einleitung und Warnhinweise<br />

A.1 Warnhinweis Warnhinweis, dass<br />

— die Zusammenfassung als Einführung zum<br />

Basisprospekt verstanden werden sollte,<br />

— der Anleger jede Entscheidung zur Anlage in die<br />

Kapitalschutzanleihen in Form von Kupon Korridor-<br />

Anleihen (die „Wertpapiere“) auf die Prüfung des<br />

gesamten Basisprospekts stützen sollte,<br />

— für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche auf<br />

Grund der in dem Basisprospekt enthaltenen<br />

Informationen geltend gemacht werden, der als Kläger<br />

auftretende Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen<br />

Rechtsvorschriften der Staaten des Europäischen<br />

Wirtschaftsraums die Kosten für die Übersetzung des<br />

Prospekts vor Prozessbeginn zu tragen haben könnte<br />

und<br />

— die Emittentin, die die Verantwortung für die<br />

Zusammenfassung einschließlich der Übersetzung<br />

hiervon übernommen hat oder diejenigen Personen, von<br />

denen der Erlass ausgeht, haftbar gemacht werden kann<br />

bzw. können, jedoch nur für den Fall, dass die<br />

Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder<br />

widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen<br />

Teilen des Basisprospekts gelesen wird, oder sie, wenn<br />

sie zusammen mit den anderen Teilen des<br />

Basisprospekts gelesen wird, nicht alle erforderlichen<br />

Schlüsselinformationen vermittelt.<br />

A.2 Zustimmung zur<br />

Verwendung<br />

des<br />

Basisprospekts durch<br />

Finanzintermediäre<br />

Die Emittentin hat in der Zusammenfassung und<br />

Wertpapierbeschreibung im Wege einer generellen<br />

Zustimmung gemäß § 3 Absatz 3 Wertpapierprospektgesetz<br />

(WpPG) in die Verwendung des Basisprospekts zum Zwecke<br />

eines öffentlichen Angebots in Deutschland in Bezug auf<br />

Wertpapiere, deren <strong>Endgültige</strong> <strong>Bedingungen</strong> von der<br />

Emittentin bei der Bundesanstalt für<br />

Finanzdienstleistungsaufsicht hinterlegt wurden, durch die in<br />

§ 3 Absatz 3 WpPG genannten Institute und Unternehmen<br />

eingewilligt.<br />

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