LANDESBANK BERLIN AG Endgültige Bedingungen
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ANHANG: EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG<br />
Diese Zusammenfassung ist in die Abschnitte A bis E unterteilt und in der verpflichtend<br />
vorgegebenen Reihenfolge von Punkten nummeriert (A.1 bis E.7). Diese Zusammenfassung<br />
enthält alle für diese Art von Wertpapieren und Emittentin erforderlichen Punkte. Andere<br />
Punkte, die nicht zu berücksichtigen sind, wurden ausgelassen, so dass die Nummerierung<br />
Lücken aufweist. Ist eine Angabe zu einem für diese Art von Wertpapieren und Emittentin<br />
erforderlichen Punkt für den Basisprospekt nicht relevant, ist bei dem Punkt „nicht<br />
anwendbar" nebst einer kurzen Erläuterung vermerkt.<br />
Punkt<br />
Abschnitt A – Einleitung und Warnhinweise<br />
A.1 Warnhinweis Warnhinweis, dass<br />
— die Zusammenfassung als Einführung zum<br />
Basisprospekt verstanden werden sollte,<br />
— der Anleger jede Entscheidung zur Anlage in die<br />
Kapitalschutzanleihen in Form von Kupon Korridor-<br />
Anleihen (die „Wertpapiere“) auf die Prüfung des<br />
gesamten Basisprospekts stützen sollte,<br />
— für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche auf<br />
Grund der in dem Basisprospekt enthaltenen<br />
Informationen geltend gemacht werden, der als Kläger<br />
auftretende Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen<br />
Rechtsvorschriften der Staaten des Europäischen<br />
Wirtschaftsraums die Kosten für die Übersetzung des<br />
Prospekts vor Prozessbeginn zu tragen haben könnte<br />
und<br />
— die Emittentin, die die Verantwortung für die<br />
Zusammenfassung einschließlich der Übersetzung<br />
hiervon übernommen hat oder diejenigen Personen, von<br />
denen der Erlass ausgeht, haftbar gemacht werden kann<br />
bzw. können, jedoch nur für den Fall, dass die<br />
Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder<br />
widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen<br />
Teilen des Basisprospekts gelesen wird, oder sie, wenn<br />
sie zusammen mit den anderen Teilen des<br />
Basisprospekts gelesen wird, nicht alle erforderlichen<br />
Schlüsselinformationen vermittelt.<br />
A.2 Zustimmung zur<br />
Verwendung<br />
des<br />
Basisprospekts durch<br />
Finanzintermediäre<br />
Die Emittentin hat in der Zusammenfassung und<br />
Wertpapierbeschreibung im Wege einer generellen<br />
Zustimmung gemäß § 3 Absatz 3 Wertpapierprospektgesetz<br />
(WpPG) in die Verwendung des Basisprospekts zum Zwecke<br />
eines öffentlichen Angebots in Deutschland in Bezug auf<br />
Wertpapiere, deren <strong>Endgültige</strong> <strong>Bedingungen</strong> von der<br />
Emittentin bei der Bundesanstalt für<br />
Finanzdienstleistungsaufsicht hinterlegt wurden, durch die in<br />
§ 3 Absatz 3 WpPG genannten Institute und Unternehmen<br />
eingewilligt.<br />
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