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LANDESBANK BERLIN AG Endgültige Bedingungen

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1. EMISSIONSSPEZIFISCHE BEDINGUNGEN<br />

Die folgenden Emissionsspezifischen <strong>Bedingungen</strong> enthalten sämtliche emissionsspezifischen<br />

<strong>Bedingungen</strong> (die „Emissionsspezifischen Emissionsbedingungen“) die für die Wertpapiere<br />

maßgeblich sind. Zusätzlich gelten die allgemeinen <strong>Bedingungen</strong>, die für alle Emissionen auf<br />

Grundlage des Basisprospekts gleichermaßen Anwendung finden (die „Allgemeinen<br />

<strong>Bedingungen</strong>“) und im Basisprospekt auf den Seiten 54 bis 58 enthalten sind. Die<br />

Emissionsspezifischen <strong>Bedingungen</strong> und die Allgemeinen <strong>Bedingungen</strong> bilden zusammen die<br />

„Emissionsbedingungen“ der Wertpapiere.<br />

Anleger sollten unbedingt sowohl die in diesen <strong>Endgültige</strong>n <strong>Bedingungen</strong> enthaltenen<br />

Emissionsspezifischen Emissionsbedingungen als auch die im Basisprospekt enthaltenen<br />

Allgemeinen <strong>Bedingungen</strong> lesen und verstehen.<br />

Kupon Korridor Anleihen<br />

§ 1 Nennbetrag und Währung<br />

Die Landesbank Berlin <strong>AG</strong> (die „Emittentin“) begibt im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR<br />

100.000.000,-- (das „Emissionsvolumen“) in EUR (die „Wertpapierwährung“) am 9. August<br />

2013 (der „Ausgabetag“) DAX ® ,Kupon Korridor-Anleihe (ISIN: DE000LBB3UE5 / WKN: LBB3UE)<br />

(die „Wertpapiere“). Die Emission ist aufgeteilt in bis zu 1.000.000 1 Stück mit einem Nennbetrag<br />

von je EUR 100,00 (der „Nennbetrag“).<br />

§ 2 Zahlungen<br />

Falls der Fälligkeitstag für eine Zahlung in Bezug auf die Wertpapiere ansonsten auf einen Tag<br />

fiele, der kein Geschäftstag ist, so wird der Fälligkeitstag für diese Zahlung auf den<br />

nächstfolgenden Tag verschoben, bei dem es sich um einen Geschäftstag handelt (Following<br />

Business Day Convention).<br />

„Geschäftstag“ ist ein Tag (außer einem Samstag oder Sonntag), an dem das Clearingsystem<br />

betriebsbereit ist und alle für die Abwicklung von Zahlungen in Euro wesentlichen Teile des<br />

Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer) Systems 2<br />

(„TARGET2“) in Betrieb sind.<br />

Falls der Ausschüttungstag (wie oben beschrieben) sich nach hinten verschiebt, wird der<br />

Ausschüttungsbetrag nicht entsprechend angepasst (unadjusted). Falls der Fälligkeitstag der<br />

Rückzahlung der Wertpapiere angepasst wird, sind die Wertpapierinhaber nicht berechtigt,<br />

Zinsen oder sonstige Zahlungen aufgrund dieser Anpassung zu verlangen.<br />

<br />

Die tatsächliche Gesamtsumme und Gesamtstückzahl sind abhängig von dem Betrag, der bis Ende der<br />

Zeichnungsfrist gezeichnet wurde. Die Gesamtsumme und Gesamtstückzahl werden unverzüglich nach dem letzten<br />

Tag der Zeichnungsfrist gemäß § 6 der Allgemeinen <strong>Bedingungen</strong> bekannt gegeben.<br />

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