Dienstanweisung - Gemeinde Uedem
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5. Inhalt der Quittung<br />
• Die Höhe des eingenommenen Betrages in Zahl und Wort,<br />
• Die Art der Zahlung (bar, Scheck)<br />
Wird durch Übergabe eines Schecks bezahlt, ist auf die Quittung zu setzen: „Mit<br />
Scheck einbezahlt. Eingang vorbehalten. Ohne Gewähr für rechtzeitige Vorlegung“.<br />
Ist nur zum Teil mit Scheck bezahlt, ist vor den Vermerk der Betrag, z.B. „613,55<br />
DM bzw. ab 01.01.2002: 313,70 € mit Scheck einbezahlt usw.“,<br />
• Name und Anschrift des Schuldners,<br />
• Die Art der Forderung mit Buchungszeichen,<br />
• Datum und Unterschrift(en).<br />
6. Die Vollstreckungsbeamtin oder der Vollstreckungsbeamte erhält in der Regel nur einen<br />
Quittungsblock gegen Empfangsbestätigung. Der Verlust eines Quittungsblockes oder<br />
einzelner Quittungsvordrucke ist unverzüglich der <strong>Gemeinde</strong>kasse <strong>Uedem</strong> zu melden.<br />
§ 13<br />
Abrechnung der Zahlungsmittel<br />
1. Mindestens einmal in der Woche hat die Vollstreckungsbeamtin oder der Vollstreckungsbeamte<br />
die eingezogenen Zahlungsmittel im Geschäftszimmer der <strong>Gemeinde</strong>kasse<br />
<strong>Uedem</strong> vollständig abzuliefern bzw. das Bargeld bei der Sparkasse Kleve oder der<br />
Volksbank Goch-Kevelaer e.G. zugunsten der <strong>Gemeinde</strong>kasse <strong>Uedem</strong> einzuzahlen. Im<br />
letzt genannten Falle ist der Einzahlungsbeleg bei der Abrechnung vorzulegen.<br />
2. Zur Abrechnung sind abzugeben:<br />
a) Quittungsblock,<br />
b) sämtliche Vollstreckungsaufträge, die im Abrechnungszeitraum erledigt wurden,<br />
c) Belege über die getätigten Bareinzahlungen bei den in Abs. 1 genannten Geldinstituten<br />
oder der <strong>Gemeinde</strong>kasse <strong>Uedem</strong>,<br />
d) Schecks,<br />
e) Bargeld,<br />
f) Abrechnungsblatt.<br />
§ 14<br />
Vollstreckungsaufträge<br />
1. Die Vollstreckungsbeamtin oder der Vollstreckungsbeamte hat einerseits die Aufträge<br />
auszuführen, die ihr/ihm erteilt wurden, andererseits darf sie/er nur aufgrund eines<br />
schriftlichen Auftrages Vollstreckungsmaßnahmen ergreifen.<br />
2. Die Vollstreckung ist mit den Maßnahmen durchzuführen, die den größtmöglichen Erfolg<br />
versprechen. Belange des Vollstreckungsschuldners sind zu wahren. Die Vollstre-