Ausgabe Nr. 24/2012 vom 25.06.2012 - DPolG Kreisverband ...
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<strong>DPolG</strong>-KV Mannheim/Heidelberg/Mosbach <strong>Ausgabe</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>24</strong> / <strong>2012</strong> <strong>vom</strong> 25.06.<strong>2012</strong><br />
Stand<br />
punkt<br />
Informationsblatt der Deutschen Polizeigewerkschaft in der Kurpfalz<br />
Stimmung bei der Polizei - so schlecht wie noch nie<br />
Sparzwänge u. Polizeireform bedrücken die Kolleginnen u. Kollegen<br />
Von Horst Mayfarth, <strong>DPolG</strong> Mannheim<br />
Es ist schon bitter, wenn man als alt gedienter Polizeibeamter und Personalvertreter<br />
mit ansehen muss, wie die derzeitige Landesregierung "unserer" bisher<br />
gut funktionierenden Polizei mit Sparzwängen und einer äußerst fragwürdigen<br />
Polizeireform das Berufsleben schwer macht bzw. die Motivation in den Keller<br />
fahren lässt. Ltd. Polizeidirektor Köber brachte es in einer Sendung des RNF<br />
auf den Punkt: "Die Polizei wurde durch ständige Sparmaßnahmen zurückgehungert".<br />
Da nach derzeitigem Stand in der zweiten Jahreshälfte der bisher übliche<br />
finanzielle Nachschlag ausbleibt, droht für die Polizei ein finanzielles Desaster.<br />
Es muss doch jedem klar sein, dass man bei immer steigenden Kosten<br />
nicht noch gleichzeitig das Budget senken kann.<br />
Fortsetzung auf Seite 2<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Horst Mayfarth, Mannheim 1<br />
Stimmung bei der Polizei - so<br />
schlecht wie noch nie<br />
Eike Reimann, Mannheim 2<br />
Nachtschicht erhöht Brustkrebsrisiko<br />
Leserbriefe an die Stand- 3<br />
punktredaktion<br />
Walter Krech, Mannheim 4<br />
Polizeiseelsorge war "Unterwegs<br />
in den Wirklichkeiten der Polizei"<br />
Günter Troschka, Mannheim 5<br />
Die Sache mit der Vergesslichkeit<br />
oder Namen sind Schall und<br />
Rauch<br />
H. Adam, G. Troschka, MA 6<br />
<strong>DPolG</strong> – In aller Kürze<br />
Herbert Adam, Mannheim 7<br />
Infos für Ruheständler<br />
Adam, Karl, Raufelder 7<br />
Erinnerungen an die Mannheimer<br />
Polizei<br />
BGV 8<br />
Autokorsos: Geduldet, aber<br />
keinesfalls erlaubt<br />
<strong>DPolG</strong>-Wonneproppen 8<br />
Der Sparzwang und die Polizeistrukturreform drücken aufs Gemüt<br />
(Quelle: Open Clip Art Library, Bild ist public domain)
Fortsetzung von Seite 1<br />
Standpunkt <strong>Nr</strong>. <strong>24</strong> / <strong>2012</strong> - Seite 2 -<br />
Ein noch viel größerer Kalauer ist<br />
der Umstand, dass z.B. bei der Autobahnpolizei<br />
ca. 700.-€ monatl. an<br />
Kraftstoffkosten eingespart werden<br />
müssen, gleichzeitig aber durch verringerte<br />
Streifentätigkeit dem Staat<br />
das Fünffache an Bußgeldern entgehen.<br />
Jedem Unternehmer würden<br />
bei diesen Berechnungen "die Haare<br />
zu Berge stehen." Gleichermaßen<br />
wird somit aber auch die Verkehrsicherheit<br />
gefährdet.<br />
Die Politik investiert immer weniger<br />
in die Polizeiarbeit und damit in die<br />
Sicherheit der Bürger. Weniger Präsenz<br />
und gekürzte Ermittlungskosten<br />
führen unweigerlich zu einem<br />
unkalkulierbaren Sicherheitsdefizit.<br />
Auch die Sicherheit der Beamtinnen<br />
und Beamten liegt der Politik offensichtlich<br />
nicht sehr am Herzen, da<br />
bereits sogar bei der Schießausbildung<br />
und sonstigen Fortbildungen<br />
eingespart wird.<br />
Für Polizeieinsätze bei Sportveranstaltungen<br />
werden Unsummen ausgegeben.<br />
Hier traut sich jedoch kein<br />
Politiker den Rotstift anzusetzen<br />
bzw. die Veranstalter zur Kasse zu<br />
bitten. Es ist völlig unverständlich,<br />
dass in einem der wirtschaftsstärksten<br />
Bundesländer mit den höchsten<br />
Steuereinnahmen das Geld für Benzin<br />
ausgeht und die Kriminalpolizei<br />
aus Geldnot bei den Ermittlungen<br />
sparen muss. Die Polizeireform soll<br />
unter anderem dazu dienen, dass<br />
die Kriminalpolizei effizienter arbeiten<br />
kann. Was nützt das alles, wenn<br />
für deren Arbeit kein Geld zur Verfügung<br />
steht.<br />
Der Hohn für den gesamten Öffentlichen<br />
Dienst ist die Tatsache, dass<br />
sich der Landtag 2005 aus Gründen<br />
der steigenden Inflation automatisch<br />
eine jährliche Diätenanpassung verordnet<br />
hat. Zu all den Sparzwängen<br />
kommt noch die völlig überzogene<br />
Polizeireform hinzu. Eine solche Reform<br />
nach dem Rasenmäherprinzip<br />
haben die Beschäftigten der Polizei<br />
noch nie erlebt und sind deshalb total<br />
verunsichert. In den Reihen der<br />
Beschäftigten wird nur noch diskutiert,<br />
gemutmaßt und spekuliert. Viele<br />
Kolleginnen u. Kollegen sind verunsichert<br />
und wissen seit Wochen<br />
und Monaten nicht was die berufliche<br />
Zukunft für sie bringen wird.<br />
Eine normale Arbeit ist deshalb<br />
schon lange nicht mehr möglich und<br />
führt zu einer Demotivierung der Beschäftigten.<br />
Kann dies im Sinne der<br />
Landesregierung sein? Es wird endlich<br />
Zeit, dass dieser Spuk ein Ende<br />
nimmt und die Arbeit der Polizei<br />
wieder in ruhigem Fahrwasser fortgeführt<br />
werden kann.<br />
Nachtschicht erhöht Brustkrebsrisiko<br />
Von Eike Reimann, <strong>DPolG</strong> Mannheim<br />
Krankenschwestern, die nachts<br />
arbeiten, haben ein deutlich höheres<br />
Brustkrebsrisiko. Das gilt<br />
nach den Untersuchungen des<br />
französischen Inserm-Instituts<br />
vor allem dann, wenn die Frauen<br />
mehr als vier Jahre lang<br />
Nachtschichten machten und<br />
sich Tag- und Nachtarbeit abwechselten.<br />
Das Risiko ist sogar besonders<br />
hoch, wenn die Krankenschwestern mit der Nachtarbeit<br />
vor ihrer ersten Schwangerschaft angefangen haben,<br />
berichtet Pascal Guénel, der Leiter der Studie. Bei diesen<br />
Frauen seien die Brustdrüsen noch nicht voll differenziert<br />
und dadurch anfälliger für Störungen, erläutert<br />
Guénel, dessen Erkenntnisse im "International Journal<br />
of Cancer" veröffentlicht wurden.<br />
Bereits 2007 hat die Weltgesundheitsorganisation<br />
(WHO) Schichtarbeit als "wahrscheinlich krebserregend"<br />
eingestuft, weil sie den natürlichen Tag-Nacht-<br />
Rhythmus durcheinanderbringt. Nachtarbeit ist Guénel<br />
zufolge ein ebenso großer Risikofaktor wie eine Hormonbehandlung,<br />
eine späte erste Schwangerschaft<br />
oder eine genetische Vorbelastung. Bei der Studie wurden<br />
die Daten von 2.600 Frauen ausgewertet, 1.250 davon<br />
erkrankten an Brustkrebs.<br />
Andere Studien bestätigen das Ergebnis der Franzosen.<br />
Im Mai legten Arbeitsmediziner der Universität Köln eine<br />
Auswertung von 30 Studien aus aller Welt vor. Schichtarbeit<br />
erhöht bei Flugpersonal das Brustkrebsrisiko um<br />
70 Prozent, das Prostatakrebsrisiko stieg um ca. 40<br />
Prozent. "Für Schichtpersonal – den Schwerpunkt bildeten<br />
hierbei Krankenschwestern – seien ähnliche Zahlen<br />
ermittelt worden, sagte Institutsleiter Thomas Erren. Dabei<br />
ging es in den Untersuchungen vor allem um Nachtarbeit,<br />
aber auch um den Wechsel von Früh-, Spät- und<br />
Nachtschichten." (Quelle: Die Welt <strong>vom</strong> 20.06.<strong>2012</strong>)<br />
Wir weisen im Standpunkt nicht zum ersten Mal auf die<br />
Risiken von Schichtarbeit hin, so haben wir etwa im Dezember<br />
letzten Jahres (<strong>Ausgabe</strong> 48/2011 <strong>vom</strong> 12. Dezember<br />
2011) darauf hingewiesen, dass das Risiko, an<br />
Diabetes Typ 2 zu erkranken, bei Schichtarbeit ebenfalls<br />
steigt. Dem lag eine Studie der Bostoner Harvard<br />
School of Public Health zugrunde.<br />
Der Mannheimer <strong>DPolG</strong>-Kreisvorsitzende Walter Krech<br />
forderte daraufhin eine bessere Gesundheitsprävention:<br />
"Ich halte (...) eine Anerkennung der gesundheitlichen<br />
Mehrbelastung der Nachtarbeit durch eine Faktorisierung<br />
der nachts geleisteten Arbeit für angemessen und<br />
für dringend geboten, da sie durch die damit verbundene<br />
Verlängerung der Erholungsphase das Erkrankungsrisiko<br />
wiederum reduzieren hilft. Für angemessen halte<br />
ich dabei sogar eine Faktorisierung, die neben einem<br />
Grundfaktor für alle Nachtarbeit eine Steigerung in Abhängigkeit<br />
von der bisherigen Zugehörigkeit zum Wechselschichtdienst<br />
vorsieht. Damit würde in höherem<br />
Maße dem Umstand Rechnung getragen, dass das Erkrankungsrisiko<br />
mit der Dauer der Schichtarbeit überproportional<br />
steigt." Eine Forderung, die durch die neuen<br />
Erkenntnisse an Dringlichkeit gewinnt.
Standpunkt <strong>Nr</strong>. <strong>24</strong> / <strong>2012</strong> - Seite 3 -<br />
Leserbriefe<br />
Vorbemerkung der Standpunktredaktion: Stellvertretend<br />
für die vielen Meinungen die uns zu diesem Thema<br />
erreichten, möchten wir zwei Leserbriefe veröffentlichen.<br />
Gerade der Leserbrief des Kollegen Herzbach zeigt, dass<br />
es die Distanzwaffe im Grunde eigentlich schon gibt und<br />
auch im Polizeigesetz aufgenommen wurde. Allerdings<br />
wurde der Einsatz der Waffe für die meisten unserer Kolleginnen<br />
und Kollegen per ministeriellem Erlass untersagt.<br />
Wir brauchen also keine lange Gesetzgebungsprozedur<br />
mehr, um diese Waffe angesichts der heutigen Gewaltorgien<br />
gegen Polizeibeamtinnen und -beamte einsetzen zu<br />
können. Hierzu ist aber jetzt der Innenminister am Zug.<br />
Hallo ins schöne Mannem...<br />
als "alter" Mannheimer muss ich mich jetzt doch mal melden...<br />
Hier ein kleiner "Vorschriftenbeitrag" ohne Wertung zu<br />
Nutzen und Erfordernis - Diese Vorschriften/Rechtsgrundlagen<br />
gelten schon jahrelang... warum sich darauf niemand<br />
beruft, habe ich bis heute noch nicht nachvollziehen<br />
können (die Diskussion rund um die Distanzwaffen kommen<br />
ja in schöner Regelmäßigkeit immer wieder):<br />
1. § 50 Abs. 2 PolG BW:<br />
Das Innenministerium bestimmt, welche Hilfsmittel der<br />
körperlichen Gewalt und welche Waffen im Polizeidienst<br />
zu verwenden sind.<br />
2. Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Durchführung<br />
des Polizeigesetzes (VwV PolG) zu § 50 Begriff<br />
und Mittel des unmittelbaren Zwangs:<br />
Zu Absatz 2<br />
An die<br />
Standpunktredaktion<br />
Hilfsmittel der körperlichen Gewalt im Sinne von § 50 Abs.<br />
2 sind: Fesseln, Schutzschilde, Wasserwerfer, Sperrgeräte,<br />
Nagelgurte zum zwangsweisen Anhalten von Fahrzeugen,<br />
VAD-Anhaltesystem (Fahrzeugfangnetz), Diensthunde,<br />
Dienstpferde, Dienstfahrzeuge, Reiz- und Nebelstoffe,<br />
Sprengmittel sowie im Ausnahmefall sonstige geeignete<br />
Mittel (z. B. Stuhl bei einem körperlichen Angriff, Gürtel,<br />
Hosenträger).<br />
Waffen im Sinne von § 50 Abs. 2 sind: Hiebwaffe, Reizstoffsprühgerät,<br />
Reizstoffgewehr, Mehrzweckpistole, Pistole,<br />
Revolver, Maschinenpistole und Gewehr.<br />
3. Handbuch für die Ausbildung der Polizei Baden-Württemberg<br />
(64. Ergänzungslieferung Stand Mai 2009) S. G-<br />
4/2: Die Mehrzweckpistole - MZP 1 - wurde von der Fa.<br />
Heckler & Koch entwickelt. Sie kann zum Abschießen verschiedener<br />
Arten von Reizstoffpatronen, Farbmarkierungspatronen<br />
und Gummigeschossen verwendet werden.<br />
Die Einsatzentfernung ist ca. 120 Meter.<br />
...und da ja mit der Bezeichnung der Waffe immer auch<br />
die dazugehörige Munition gemeint ist (es steht ja bei Pistole<br />
auch nicht Patronen dabei...) sollte die Mehrzweckpistole<br />
auch mit Gummigeschossen verwendbar sein. Es sei<br />
denn - und das entzieht sich meiner Kenntnis - die Gummigeschosse<br />
sind in einer Verfügung des Innenministeriums<br />
ausdrücklich wieder ausgenommen worden... vielleicht<br />
wissen das ja die Kollegen des ET.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Dirk Herzbach M.A.<br />
Polizeirat<br />
Polizeidirektion Offenburg<br />
Hallo Standpunktredaktion!<br />
Ich wurde im September 1981 bei der Bereitschaftspolizei<br />
in Bruchsal eingestellt. Schon zu dieser Zeit war eine Waffe<br />
im Gespräch mit der man Gummigeschosse verschießen<br />
kann.<br />
Ich kann mich noch gut daran erinnern. Die Waffe wurde<br />
MZP (Mehrzweckpistole) genannte. Man konnte auch hier<br />
eine Art Gummischrot oder so eine Art Elefantenfuß verschießen.<br />
Die Waffe wurde sogar bei der BePo vorgestellt<br />
und getestet. Man hat damals, im Rahmen einer Übung,<br />
damit auf uns Auszubildende geschossen. Ich trug bei der<br />
Übung Motorradlederjacke und Motorradhelm, wie bei vielen<br />
Demonstranten üblich, und wurde von dem Gummischrot<br />
mehrfach getroffen. Gespürt hatte ich nichts.<br />
Man konnte nur ein klatschen <strong>vom</strong> Einschlag wahrnehmen.<br />
Zumal die Waffe unter einer Entfernung von 25 Metern<br />
nicht mehr abgefeuert werden durfte.<br />
Schon damals, Anfang der 80er war eine Diskussion über<br />
die Gefährlichkeit aufgekommen. Es wurden Bilder von<br />
zertrümmerten Schädelknochen und ähnliches gezeigt.<br />
Die Waffe ist dann einfach in der Versenkung verschwunden.<br />
Ich bin mir aber sicher, dass die damals beschafften<br />
Waffen noch bei der BePo in der Waffenkammer lagern.<br />
Also, warum soviel reden. Müssen noch mal 30 Jahre ins<br />
Land gehen bis das Thema wieder aufgegriffen wird? Es<br />
wird doch alles nur totdiskutiert. Es sollte jetzt endlich mal<br />
jemand einen A........ in der Hose haben und dafür sorgen,<br />
dass die Waffen eingeführt werden. Und nicht nur für Spezialeinheiten.<br />
Die Kollegen danken es bestimmt.<br />
Wenn ihr möchtet könnt ihr meinen kleinen Beitrag im<br />
Standpunkt gerne veröffentlichen.<br />
Mit kollegialem Gruß<br />
Matthias Schreiner<br />
PRev. MA-Oststadt, Dienstgruppe C
Standpunkt <strong>Nr</strong>. <strong>24</strong> / <strong>2012</strong> - Seite 4 -<br />
Polizeiseelsorge war "Unterwegs in den Wirklichkeiten der Polizei"<br />
Von Walter Krech, <strong>DPolG</strong> Mannheim<br />
Landespolizeipräsident Dr. Wolf Hammann mit den Skulpturen<br />
der Wanderausstellung in Heidelberg. Daraus zog er sein Ja zur<br />
Vielfalt in der Polizei und zum Menschsein, auch mit den daraus<br />
resultierenden Begrenzungen. (Bild: W Krech)<br />
Ihre bislang jährlich durchgeführte<br />
ökumenische Jahrestagung veranstalten<br />
die Polizeipfarrerinnen und<br />
Polizeipfarrer in Baden-Württemberg<br />
in diesem Jahr in Heidelberg.<br />
Dabei waren sie Gäste der evangelischen<br />
Kirche in Baden. Zur Eröffnung<br />
trafen sich die über 50 Tagungsteilnehmer<br />
mit der angereisten<br />
Prominenz aus Polizei und Kirche<br />
am Fuße des Heidelberger<br />
Schlosses, um einem Festvortrag<br />
von Prof. Dr. Wolfgang Drechsel von der Universität Heidelberg<br />
zu lauschen: Diese ging von einem Titel der<br />
Süddeutschen Zeitung <strong>vom</strong> 14.04.<strong>2012</strong> aus, der als<br />
Kommentar zu Büchern von Polizeibeamten behauptete:<br />
"Früher waren deutsche Polizisten vor allem Beamte.<br />
Heute sind sie Abenteurer, die krasse Geschichten erleben".<br />
An diesem Wandel zeigte der Wissenschaftler Entwicklungen<br />
zur Individualisierung in den letzten 50 Jahren<br />
auf, wie sie in der Gesellschaft, aber auch in der Polizei<br />
erfolgten. Ausführlich ging er dabei auch auf die<br />
Schattenseiten, Gefahren und Belastungen ein, die diese<br />
Entwicklung mit sich brachte. Er wies auf die Grenzen<br />
hin, die der Individualität im Kontext der polizeilichen<br />
Hierarchie gesetzt sind. In dieser Spannung beschrieb er<br />
dienstliche Beurteilungen als das größte Problem für den<br />
einzelnen Polizisten.<br />
Landespolizeipräsident Dr. Wolf Hammann ging in seinem<br />
Grußwort auf die Figuren der Wanderausstellung<br />
ein (siehe Kasten), in denen er sowohl die gewünschte<br />
Vielfalt in der Polizei sieht als auch die Grenzen im Anspruch<br />
an den Einzelnen, da niemand alle Erwartungen<br />
an einen Polizeibeamten ausfüllen kann. Für die Polizei<br />
beschrieb Dr. Hammann das Grundgesetz als deren "Bibel"<br />
im Sinne einer unumstößlichen und unbestrittenen<br />
Grundlage. Daraus ergebe sich die Achtung der Menschenwürde<br />
als Aufgabe an erster Stelle. Aus dieser<br />
Stellung zog der LPP aber zugleich die Forderung, dass<br />
jeder einzelne Polizeibeamte Anspruch darauf hat,<br />
selbst als Mensch gesehen zu werden.<br />
Oberkirchenrat Dr. Matthias Kreplin ermutigte von kirchlicher<br />
Seite mit einem Pauluszitat, sich nicht <strong>vom</strong> Bösen<br />
überwinden zu lassen. Er forderte die Polizeibeamten<br />
auf, ihren Berufsanspruch als Polizeianwärter wachzuhalten,<br />
auch wenn berufliche Erfahrungen Blicke in Abgründe<br />
eröffneten. Notwendig für dieses Durchhalten sei<br />
eine Kraftquelle, die Paulus in Gott gefunden hat.<br />
"Unterwegs in den Wirklichkeiten der Polizei" war auch der Titel einer<br />
Wanderausstellung vor und während der Tagung. Sie zog sich<br />
durch Baden und legte viele Stationen bei Polizeidienststellen ein.<br />
Aus dem Einzugsgebiet des Standpunktes war das in der Stadthalle<br />
Buchen (PD Mosbach), in Mannheim in der Hochuferstraße am<br />
15.06.<strong>2012</strong> und im Foyer der PD Heidelberg am 18.06.<strong>2012</strong> unmittelbar<br />
vor der Tagung. Während dieser Wanderung wurden 10 lebensgroße<br />
Plastikfiguren, die von nordrhein-westfälischen Künstlern<br />
ganz individuell zu Kunstwerken gestaltet wurden, von Landespolizeipfarrer<br />
Bernhard Goetz begleitet und der Polizei und der Presse<br />
vorgestellt. Die ökumenische Jahrestagung selbst prägten sie durch<br />
ihre Präsenz im Tagungshaus. Am Mittwoch Vormittag stand allerdings<br />
eine Präsenzstreife auf dem Dienstplan. Da bezogen sie an<br />
verschiedenen, hoch frequentierten Stellen rund um die Heilig Geist<br />
Kirche zusammen mit jeweils 1-2 Kolleginnen und Kollegen der PD<br />
Heidelberg ihren Posten. In für mich beeindruckender Weise bezogen<br />
13 Heidelberger Polizistinnen und Polizisten diese künstlichen<br />
Kollegen in die Gespräche mit Touristen, Anwohner und Tagungsteilnehmer<br />
ein und erregten damit eine durchweg positive Reaktion<br />
bei den Passanten. Die später durchgeführten Workshops zeigten,<br />
dass diese Interpretationen durch echte Beamte als "Paten" Einsichten<br />
eröffneten, die Besuchern der einzelnen Stationen teilweise<br />
verschlossen blieben. Dennoch wurden auch die Kommentare aus<br />
den Stationen bei den PD-en und bei der BePo in die Auswertung<br />
einbezogen.<br />
Eine Skulptur (von Anja Schreiber - ohne Titel) stand mit<br />
Streifenpartner Bernhard Drüssel vor der Heilig Geist Kirche.<br />
(Bild: W Krech)
Standpunkt <strong>Nr</strong>. <strong>24</strong> / <strong>2012</strong> - Seite 5 -<br />
Die Sache mit der Vergesslichkeit oder Namen sind Schall und Rauch<br />
Von Günter Troschka, <strong>DPolG</strong> Mannheim<br />
Wer hat es nicht schon erlebt. Die<br />
Person gegenüber spricht einen mit<br />
Namen, manchmal sogar mit Vornamen<br />
an. Man selbst kann das<br />
Gesicht zuordnen, kommt aber partout<br />
nicht auf den Namen. Manch<br />
peinliche Situation hat sich daraus<br />
schon entwickelt. Das schlechte<br />
Namensgedächtnis ist ein Problem,<br />
welches vielen bekannt sein dürfte.<br />
Aber woran liegt es, dass wir Namen<br />
so schnell vergessen?<br />
Der Neuropsychologe Josef Kessler von der Universitätsklinik<br />
Köln erklärte dazu: "Namen sind einfach zu<br />
abstrakt. Ein Gesicht könne man sich viel besser merken".<br />
Im Gehirn<br />
gibt es eine eigene<br />
Region die für<br />
das Erkennen von<br />
Gesichtern zuständig<br />
ist. Für<br />
Namen gibt es<br />
dies leider nicht.<br />
Dies hat laut<br />
Kessler auch etwas<br />
mit der Evolution<br />
zu tun. Als<br />
erstes war das<br />
Gesicht, später<br />
kamen Namen<br />
dazu. Bereits bei<br />
Schimpansen<br />
konnte festgestellt<br />
werden, dass diese<br />
in der Lage<br />
sind, Gesichter zu<br />
unterscheiden.<br />
Besondere Bedeutung<br />
kommt<br />
der Rolle zu, die<br />
der Mensch für einen hat. Eine kurzfristige Vorstellung<br />
auf einer Veranstaltung nimmt nicht den Stellenwert ein,<br />
wie z.B. der zukünftige Vorgesetzte oder eine Person<br />
Impressum<br />
die irgendwie sonst von Bedeutung ist. Wobei es auch<br />
hier gelegentlich zu Peinlichkeiten gekommen seien<br />
soll. Laut Kessler kommen wir alle mit einer gewissen<br />
Begabungsbreite auf die Welt. Wenn bereits die Eltern<br />
großen Wert darauf legen, dass sich ihre Kinder Namen<br />
merken, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass diese Fähigkeit<br />
ausgeprägt wird. Dies belegt an sich auch, dass<br />
ein gutes Namensgedächtnis letztendlich eine Sache<br />
des Trainings ist.<br />
Carsten Brandenberg <strong>vom</strong> Essener Elisabeth-Krankenhaus<br />
ist spezialisiert auf Gedächtnistraining. Viele seiner<br />
Patienten klagen über ein schlechtes Namensgedächtnis.<br />
So zum Beispiel können sie sich Namen die in<br />
einer Besprechung genannt werden, nicht merken. Laut<br />
Brandenberg ist das auch nicht verwunderlich. Manchmal<br />
ist unser Kopf<br />
einfach zu voll.<br />
Zwei Tipps hat er<br />
aber parat. In erster<br />
Linie arbeitet<br />
das Gehirn mit<br />
Bildern. Dies<br />
kann im Alltag<br />
helfen. Konkret<br />
heißt das, den<br />
Namen mit einem<br />
Bild zu verbinden.<br />
Ferner soll man<br />
beim Kennenlernen<br />
dem Gegenüber<br />
die Hand<br />
schüttelt und den<br />
Namen einmal<br />
laut aussprechen.<br />
Der Name ist<br />
dann zu einem<br />
Manche vergessen Gesichter, manche vergessen Namen<br />
späteren Zeitpunkt<br />
leichter wie-<br />
- und manche vergessen auch mal ihre Laufschuhe im Wald.<br />
(Quelle: Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0-Lizenz, Urheber: An-d)<br />
der abrufbar. Also<br />
nicht traurig sein<br />
und an seinem schlechten Namensgedächtnis verzweifeln.<br />
Zur Not kann man dies auf die Gene schieben. Und<br />
für alle anderen heißt es: Üben-Üben-Üben.<br />
Der Standpunkt ist das Informationsblatt der Deutschen Polizeigewerkschaft in der<br />
Kurpfalz (Kreisverbände Mannheim / Heidelberg / Mosbach)<br />
Herausgeber: <strong>DPolG</strong> <strong>Kreisverband</strong> Mannheim<br />
V. i. S. d. P.: Walter Krech, L 6,1 68161 Mannheim, Telefon: (0621) 174-2020<br />
E-Mail: Standpunktredaktion@gmx.de Internet: www.dpolg-mannheim.de<br />
Redaktionsteam: Herbert Adam, Christiane Eiermann, Michael Ellwanger, Peter<br />
Henn, Walter Krech, Manfred Riehl, Michael Schöfer, Günter Troschka.<br />
Fotos: soweit nicht anderweitig vermerkt von Siggi Offen<br />
Das Redaktionsteam freut sich über eingesandte Beiträge, Reaktionen und Leserbriefe. Hier können Sie sich auch in<br />
den E-Mail-Verteiler eintragen lassen: Standpunktredaktion@gmx.de
Standpunkt <strong>Nr</strong>. <strong>24</strong> / <strong>2012</strong> - Seite 6 -<br />
<strong>DPolG</strong> – In aller Kürze<br />
Von Herbert Adam und Günter Troschka<br />
Hells-Angels-Mitglied attackiert Staatsanwalt<br />
Ein Mitglied der Rockergruppe Hells Angels hat vor dem<br />
Tübinger Landgericht einen Staatsanwalt angegriffen.<br />
Der 45-jährige Mann war offenbar erbost darüber, dass<br />
er vor Gericht erscheinen musste. Wie die Staatsanwaltschaft<br />
am Dienstag mitteilte, war er zum ersten Verhandlungstag<br />
vor dem Landgericht Tübingen am Montag<br />
zunächst zu spät erschienen und wollte sich dann<br />
mit einem Attest für verhandlungsunfähig erklären lassen.<br />
Obwohl das Gericht dies ablehnte, verließ der Rocker<br />
dann das Gebäude. Als die Polizei ihn auf Antrag<br />
der Staatsanwaltschaft festnahm und der Kammer vorführen<br />
wollte, ging er den Angaben zufolge auf Oberstaatsanwalt<br />
Bernhard Henn los, schlug ihn auf die<br />
Wange und rang ihn zu Boden. Schließlich wurde der<br />
Angeklagte überwältigt und einem Richter vorgeführt,<br />
der Haftbefehl erließ. Er ist nun im Vollzugskrankenhaus<br />
Hohenasperg. Der Prozess soll laut Gericht am Freitag<br />
fortgesetzt werden.(Quelle: SWR-Nachrichten)<br />
Umstrittene Beförderungen<br />
Die Serie von umstrittenen Beförderungen in der grünroten<br />
Koalition reißt nicht ab. Es gibt jetzt einen neuen<br />
Fall in der SPD-Landtagsfraktion. Dort wird der Geschäftsführer<br />
Helmut Seidel mit Wirkung zum 1. Juli<br />
<strong>vom</strong> Parlamentsrat zum Ministerialdirigenten heraufgestuft<br />
– eine Sprungbeförderung von der Gehaltsklasse A<br />
16 (monatlich rund 6000 Euro) in die Besoldungsgruppe<br />
B 6 (monatlich rund 8400 Euro). Das Landtagspräsidium<br />
hat die Personalie inzwischen genehmigt. Die SPD hatte<br />
den Antrag auf Beförderung damit begründet, es sei<br />
eine langjährige Tradition, dass die Geschäftsführer der<br />
großen Landtagsfraktionen CDU, Grüne und SPD nach<br />
B 6 bezahlt werden. Die Grünen hatten bereits 2011 die<br />
Beförderung ihrer Geschäftsführerin durchgesetzt. Die<br />
SPD hatte das kritisiert.<br />
Hinter den Kulissen sorgt der Schritt nun für neue Diskussionen,<br />
weil sich der Vorgang in eine Kette von ähnlichen<br />
Fällen einreiht. Erst jüngst hatte es Wirbel gegeben,<br />
weil der Büroleiter von Wirtschafts- und Finanzminister<br />
Nils Schmid (SPD) ohne Beteiligung des Personalrats<br />
per Sprungbeförderung von A 13 nach A 15 gehievt<br />
wurde. Erst im April war bekannt geworden, dass<br />
die Landesregierung den SPD-Bundestagsabgeordneten<br />
Johannes Jung zum neuen Chef der Landesvertretung<br />
in Brüssel macht und dafür aus einer bisherigen<br />
Referatsleiterstelle eine Abteilungsleiterstelle mit B-6-<br />
Besoldung wird. Unmittelbar nach Regierungsantritt hatte<br />
sich Grün-Rot bereits 180 Stellen im Regierungsapparat<br />
genehmigt. Der neue Vorfall dürfte Wasser auf die<br />
Mühlen des Beamtenbunds sein. Er kritisiert seit Monaten,<br />
dass Grün-Rot einerseits Sparopfer von den Staatsdienern<br />
verlange, andererseits aber selbst die Personalkosten<br />
erhöhe. Erst Anfang dieser Woche hatte Minister<br />
Schmid von seinen Kabinettskollegen mehr Sparsamkeit<br />
verlangt. "Sonst werden wir immer in diesem Jammerzustand<br />
bleiben, dass das Geld nicht reicht", sagte<br />
Schmid, der am 3. Juli die Eckpunkte für den Doppelhaushalt<br />
2013/2014 vorlegen und darin insgesamt 800<br />
Millionen Euro einsparen will.(Quelle: Stuttgarter Nachrichten)<br />
Stand Your Ground<br />
Das bedeutet in den USA nichts anderes als dass derjenige,<br />
der sich oder andere bedroht glaubt, keine Pflicht<br />
zum Rückzug mehr hat, sondern seine Position gegenüber<br />
einem vermeintlichen Täter behaupten darf, wenn<br />
es sein muss notfalls mit der Waffe. Bis 2005 galt in den<br />
Staaten ein ähnliches Notwehrrecht wie in Deutschland.<br />
Oberstes Gebot war und ist heute noch bei uns die Verhältnismäßigkeit.<br />
Im Jahr 2005 unterschrieb Floridas<br />
Gouverneur Jeb Bush allerdings das Gesetz 773 013,<br />
Es erlaubt "die Anwendung tödlicher Gewalt" um Verbrechen<br />
gegen Leibt, Leben und Besitz zu stoppen. Dieses<br />
neue Notwehrrecht – also nahezu ohne Prüfung der<br />
Verhältnismäßigkeit gilt mittlerweile in gut der Hälfte der<br />
50 Bundesstaaten, vor allem im Mittleren Westen und<br />
im Süden.<br />
Achtung-Unfallgefahr<br />
Auf einen Polizeirevier In Kassel verletzte sich ein vier<br />
Jahre alter Junge an einer gebrauchten Spritze. Gegen<br />
zwei hessische Beamten wurde aus diesem Grunde von<br />
der Staatsanwaltschaft Kassel ein Ermittlungsverfahren<br />
wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Die Familie<br />
des Jungen wollte auf dem Revier eine Anzeige<br />
wegen eines Verkehrsdeliktes erstatten. Der Kleine<br />
spielte im Vernehmungszimmer. Offensichtlich standen<br />
auf einem Regal Spielsachen. Zwischen den Spielsachen<br />
stand laut Staatsanwaltschaft ein Behältnis, in<br />
dem die benutzten Nadeln von Spritzen zur Entsorgung<br />
gesammelt werden. In einem unbeobachteten Augenblick<br />
öffnete der Junge den Behälter, griff hinein und<br />
verletzte sich an den Nadeln. Unklar ist noch, ob sich<br />
das Kind mit einer Infektionskrankheit wie Hepatitis oder<br />
HIV angesteckt hat. Gerade dieser Fall zeigt auf, wie<br />
schnell man durch unbedachtes Handeln in Gefahr gerät,<br />
Beschuldigte in einem Strafverfahren zu werden.<br />
Abgesehen von den Folgen, die vielleicht noch auf den<br />
Jungen zukommen können.<br />
Termine<br />
Polizeipensionäre<br />
11.07.<strong>2012</strong> Sommerfest der Pensionäre bei der Reiter- und DHF-Staffel<br />
BRH Kreisverbände Wiesloch und Heidelberg<br />
26.07.<strong>2012</strong>, ab 16.00 Uhr, Sommerstammtisch im Biergarten der Liedertafel in Leimen, Danziger Straße 14<br />
BRH Kreisverbände Mannheim und Schwetzingen<br />
19.07.<strong>2012</strong>, 14.30 Uhr, Versammlung im Bürgerhaus in Mannheim-Neckarstadt-West, Lutherstr. 15-17, Thema: noch<br />
nicht bekannt
Standpunkt <strong>Nr</strong>. <strong>24</strong> / <strong>2012</strong> - Seite 7 -<br />
Infos für Ruheständler und solche, die es bald werden<br />
Von Herbert Adam, <strong>DPolG</strong> Mannheim<br />
Basistarif bei der PKV bedeutet<br />
nicht auch Einschränkung bei<br />
der Beihilfe<br />
Die hohen Kosten der privaten<br />
Krankenversicherungen haben einige<br />
von uns gezwungen, in den<br />
Basistarif dieser Kassen zu wechseln.<br />
Das bedeutet, dass bei Pensionären,<br />
deren Krankenkosten zu<br />
30 Prozent von der privaten Krankenversicherung<br />
übernommen<br />
werden, Einschränkungen vorgenommen<br />
wurden. Bei ärztlicher oder zahnärztlicher Behandlung<br />
im Basistarif werden bei Leistungen nach der<br />
Gebührenordnung-Ärzte bei ärztlicher Behandlung nur<br />
noch der 1,2-fache Satz, bei technischer Leistung nur<br />
noch der 1,0-fache Satz und bei Laborleistungen der<br />
0,9-fache Satz und bei zahnärztlichen Leistungen (Gebührenordnung<br />
Zahnärzte) der 2,0-fache Satz als verbindlich<br />
von der jeweiligen privaten Krankenkasse verbindlich.<br />
Das hat in einigen Fällen dazu geführt, dass<br />
die Beihilfestelle des Landes Baden-Württemberg sich<br />
bei der Erstattung der Beihilfe an diesen Sätzen orientiert<br />
hat, das heißt im Klartext: die Beihilfe fiel um einiges<br />
geringer aus. Hatte der Arzt höhere Gebühren in<br />
Rechnung gestellt, musste der Betroffene die Differenz<br />
selbst bezahlen.<br />
Dagegen hatte ein Beamter geklagt. Er bekam Recht.<br />
Mit Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg<br />
<strong>vom</strong> 7. November 2011, Az.2 S 2353/11<br />
(rechtskräftig) ist die genannte, in § 75 Abs. 3a Sozialgesetzbuch<br />
V vorgesehene Beschränkung des Gebührenrahmens<br />
für die ärztliche und zahnärztlich Behandlung<br />
von Basistarif Versicherten im Geltungsbereich des<br />
baden-württembergischen Beihilferechts nicht anwendbar.<br />
Das LBV BW hat die Sachlage bereits in den neuen<br />
Berechnungen berücksichtigt.<br />
Wenn Sie für Ihre private Krankenversicherung als den<br />
Basistarif bereits gewählt haben, sollten Sie ihre Beihilfebescheide<br />
seit dem Zeitpunkt des Wechsels noch einmal<br />
nachprüfen. Haben Sie nicht gewechselt, ist die Sache<br />
für Sie erledigt. Haben Sie gewechselt, sollten Sie<br />
nachprüfen, ob das LBV BW dem Basistarif der "Ergänzungskasse"<br />
entsprechende Kürzungen vorgenommen<br />
hat. Das sehen Sie an den Anmerkungen des Bescheides.<br />
Es ist davon auszugehen, dass dies nicht häufig<br />
der Fall war.<br />
Sollten unberechtigte Kürzungen jedoch vorgenommen<br />
worden sein, schreiben Sie das LBV BW nochmals an,<br />
fügen eine Fotokopie des entsprechenden Bescheides<br />
bei und verweisen auf das oben genannte Urteil. Das<br />
LBV BW muss ihnen die Differenz erstatten.<br />
Geschichte(n) und Erinnerungen an die Mannheimer Polizei<br />
zusammengestellt von Herbert Adam, Gerhard Karl und Klaus Raufelder<br />
Anforderungsprofil an einen Reviervorsteher<br />
(Revierführer) im<br />
Jahre 1925<br />
Polizeioberinspektor Gräf aus Heidelberg<br />
hatte in seinem Buch "Der<br />
Polizeibeamte und der Polizeidienst"<br />
aus dem Jahre 1925 von einem<br />
Reviervorsteher folgende Vorstellung:<br />
"Eine markante, geistig<br />
und körperlich außerordentlich leistungsfähige<br />
Persönlichkeit muss der<br />
Reviervorsteher sein wenn er der<br />
angebende Führer seiner Beamten<br />
und verständnisvolle Kenner des<br />
Volkes sein soll. Reiches Wissen,<br />
gute Allgemeinbildung und große<br />
Anpassungsfähigkeit sind heute in<br />
der rasch lebigen Zeit die Voraussetzung<br />
für jeden mit der Entwicklung<br />
gehenden Menschen. Diese Eigenschaften<br />
müssen Allgemeingut<br />
jener Personen sein, die nicht nur<br />
allein für ihre Arbeiten, sondern<br />
auch noch für die mehrerer Personen<br />
mit verantwortlich und besonders<br />
noch dazu berufen sind, ausgleichend<br />
und bildend in jeder Beziehung<br />
und nach jeder Richtung<br />
hin zu wirken. Von diesem Standpunkt<br />
aus ist die Diensttätigkeit des<br />
Reviervorstehers als Vorsteher einer<br />
Hauptwache und Leiter eines<br />
Reviers mit mehreren Wachen,<br />
Wachvorstehern,Wachhabenden,<br />
Abteilungsführern, Posten- und<br />
Streifenbeamten zu betrachten."<br />
Fortsetzung auf Seite 8
Fortsetzung von Seite 7<br />
Standpunkt <strong>Nr</strong>. <strong>24</strong> / <strong>2012</strong> - Seite 8 -<br />
Interessant, was Gräf zu den Aufgaben<br />
eines Reviervorstehers aussagt:<br />
"Der Reviervorsteher hat täglich<br />
seinen Revierbereich abzugehen,<br />
Missstände aufzugreifen, so<br />
womöglich gleich abzustellen und,<br />
wenn erforderlich, Sicherheitsmaßnahmen<br />
unter nachträglicher Genehmigung<br />
der Polizeidirektion zu<br />
treffen. Ist in unruhiger Zeit Bereitschaftsdienst<br />
angezeigt, so hat er<br />
dies der Polizeidirektion zu melden.<br />
Ein wachsames Auge hat er dem<br />
Straßenverkehr, der Straßenreinigung<br />
und dem Umherstehen von<br />
verkehrsstörenden Gegenständen<br />
zu schenken. Ferner muss er bestrebt<br />
sein, auf öffentlichen Plätzen,<br />
Märkten und sonstigen Orten nach<br />
dem Rechten sehen und bei besonderen<br />
Anlässen mit seinen Beamten<br />
immer zur Stelle zu sein. (wird im<br />
nächsten Standpunkt fortgesetzt)<br />
Das Bild stammt aus den Beständen<br />
von Gerhard Karl. Es dürfte nach<br />
seinen Unterlagen so etwa um 1920<br />
entstanden sein.<br />
Autokorsos: Geduldet, aber<br />
keinesfalls erlaubt<br />
Es ist ein mittlerweile bekanntes Bild nach jedem Fußballspiel:<br />
Schon Minuten nach dem Abpfiff fahren die Anhänger<br />
der Siegermannschaften im Autokorso durch die<br />
Straßen und verwandeln Gemeinden und Städte in eine<br />
große, laute Party. Der Versicherungskonzern BGV / Badische<br />
Versicherungen klärt auf, was Fans dabei beachten<br />
müssen.<br />
Die Vorrunde ist ausgespielt, die ersten Mannschaften<br />
reisen ab, traurige Fans treten ebenfalls die Heimreise<br />
an. Doch im Grunde geht die EM erst jetzt richtig los: Im<br />
KO-System trennt sich die Spreu <strong>vom</strong> Weizen. Spätestens<br />
nach den Viertelfinalspielen zeigen die Fans ihre<br />
überschwängliche Freude auch auf der Straße. Doch<br />
Achtung: "Autokorsos sind nach der Straßenverkehrsordnung<br />
nicht erlaubt, denn der Gesetzgeber will unnützes<br />
Hin- und Herfahren und Lärmbelästigung vermeiden", erläutert<br />
Michael Ludwig, Abteilungsdirektor Kraftfahrt beim<br />
BGV.<br />
Zum Glück der Fußballfans drückt die Polizei bei solchen<br />
Großereignissen meistens beide Augen zu, und auch die<br />
Sicherheit ist nicht in Gefahr: "Wer mit seinem Auto an<br />
einem Autokorso teilnimmt, ist selbstverständlich versichert",<br />
sagt Ludwig. Zumindest solange alle Insassen<br />
ordnungsgemäß angeschnallt sind. Ärger gibt es, wenn<br />
sich Fans in den Kofferraum, auf die Ladefläche, auf das<br />
Dach oder auf die Motorhaube setzen. Auch bei Alkohol<br />
am Steuer hört der Spaß auf: Bereits ab 0,5 Promille drohen<br />
Bußgeld, Fahrverbot und Punkte in Flensburg. Ab<br />
1,1 Promille ist der Führerschein weg. Eine kleine Bußgeldliste<br />
bringt einen ersten Überblick:<br />
DPOLG-WONNEPROPPEN<br />
Erneuter Nachwuchs für die <strong>DPolG</strong><br />
Wenn auch etwas verspätet, aber trotzdem ein freudiges Ereignis.<br />
Am 16.1.<strong>2012</strong> erblickte Lara Notheisen das Licht der Welt. Ihr Gewicht<br />
betrug 3030 Gramm bei einer Größe von 48 cm.<br />
Mit uns freuen sich natürlich ihre glücklichen Eltern Christina und<br />
Mario Notheisen.<br />
Um der Familie auch finanziell unter die Arme zu greifen, gab es<br />
natürlich den <strong>DPolG</strong>-Nachwuchsscheck in Höhe von 150.-Euro.<br />
Autokorso nach einem Sieg der deutschen Elf (Quelle: Wikimedia<br />
Commons, CC BY-SA 3.0-Lizenz, Urheberin: Elke Wetzig)<br />
▪ Polizeianweisungen missachtet - bis zu 20 Euro<br />
▪ Anschnallpflicht missachtet - bis zu 40 Euro<br />
▪ Mehr Insassen als erlaubt im Auto - bis zu 80 Euro und<br />
drei Punkte<br />
▪ Hupen, Lichthupe, Warnblinker - 5 bis 10 Euro<br />
▪ Sichtbeeinträchtigung durch Flaggen - 10 Euro<br />
Fahrer und Halter des Autos sollten außerdem wissen,<br />
dass geschädigte Insassen einen Anspruch auf Entschädigung<br />
durch die Kfz-Versicherung haben. Das führt häufig<br />
zu erhöhten Versicherungsbeiträgen. Ludwig empfiehlt<br />
daher bei aller Freude, das Auto besser stehen zu<br />
lassen und lieber zu Hause weiter zu feiern. (Quelle:<br />
BGV / Badische Versicherungen, Karlsruhe)