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Ausgabe Nr. 24/2012 vom 25.06.2012 - DPolG Kreisverband ...

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<strong>DPolG</strong>-KV Mannheim/Heidelberg/Mosbach <strong>Ausgabe</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>24</strong> / <strong>2012</strong> <strong>vom</strong> 25.06.<strong>2012</strong><br />

Stand<br />

punkt<br />

Informationsblatt der Deutschen Polizeigewerkschaft in der Kurpfalz<br />

Stimmung bei der Polizei - so schlecht wie noch nie<br />

Sparzwänge u. Polizeireform bedrücken die Kolleginnen u. Kollegen<br />

Von Horst Mayfarth, <strong>DPolG</strong> Mannheim<br />

Es ist schon bitter, wenn man als alt gedienter Polizeibeamter und Personalvertreter<br />

mit ansehen muss, wie die derzeitige Landesregierung "unserer" bisher<br />

gut funktionierenden Polizei mit Sparzwängen und einer äußerst fragwürdigen<br />

Polizeireform das Berufsleben schwer macht bzw. die Motivation in den Keller<br />

fahren lässt. Ltd. Polizeidirektor Köber brachte es in einer Sendung des RNF<br />

auf den Punkt: "Die Polizei wurde durch ständige Sparmaßnahmen zurückgehungert".<br />

Da nach derzeitigem Stand in der zweiten Jahreshälfte der bisher übliche<br />

finanzielle Nachschlag ausbleibt, droht für die Polizei ein finanzielles Desaster.<br />

Es muss doch jedem klar sein, dass man bei immer steigenden Kosten<br />

nicht noch gleichzeitig das Budget senken kann.<br />

Fortsetzung auf Seite 2<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Horst Mayfarth, Mannheim 1<br />

Stimmung bei der Polizei - so<br />

schlecht wie noch nie<br />

Eike Reimann, Mannheim 2<br />

Nachtschicht erhöht Brustkrebsrisiko<br />

Leserbriefe an die Stand- 3<br />

punktredaktion<br />

Walter Krech, Mannheim 4<br />

Polizeiseelsorge war "Unterwegs<br />

in den Wirklichkeiten der Polizei"<br />

Günter Troschka, Mannheim 5<br />

Die Sache mit der Vergesslichkeit<br />

oder Namen sind Schall und<br />

Rauch<br />

H. Adam, G. Troschka, MA 6<br />

<strong>DPolG</strong> – In aller Kürze<br />

Herbert Adam, Mannheim 7<br />

Infos für Ruheständler<br />

Adam, Karl, Raufelder 7<br />

Erinnerungen an die Mannheimer<br />

Polizei<br />

BGV 8<br />

Autokorsos: Geduldet, aber<br />

keinesfalls erlaubt<br />

<strong>DPolG</strong>-Wonneproppen 8<br />

Der Sparzwang und die Polizeistrukturreform drücken aufs Gemüt<br />

(Quelle: Open Clip Art Library, Bild ist public domain)


Fortsetzung von Seite 1<br />

Standpunkt <strong>Nr</strong>. <strong>24</strong> / <strong>2012</strong> - Seite 2 -<br />

Ein noch viel größerer Kalauer ist<br />

der Umstand, dass z.B. bei der Autobahnpolizei<br />

ca. 700.-€ monatl. an<br />

Kraftstoffkosten eingespart werden<br />

müssen, gleichzeitig aber durch verringerte<br />

Streifentätigkeit dem Staat<br />

das Fünffache an Bußgeldern entgehen.<br />

Jedem Unternehmer würden<br />

bei diesen Berechnungen "die Haare<br />

zu Berge stehen." Gleichermaßen<br />

wird somit aber auch die Verkehrsicherheit<br />

gefährdet.<br />

Die Politik investiert immer weniger<br />

in die Polizeiarbeit und damit in die<br />

Sicherheit der Bürger. Weniger Präsenz<br />

und gekürzte Ermittlungskosten<br />

führen unweigerlich zu einem<br />

unkalkulierbaren Sicherheitsdefizit.<br />

Auch die Sicherheit der Beamtinnen<br />

und Beamten liegt der Politik offensichtlich<br />

nicht sehr am Herzen, da<br />

bereits sogar bei der Schießausbildung<br />

und sonstigen Fortbildungen<br />

eingespart wird.<br />

Für Polizeieinsätze bei Sportveranstaltungen<br />

werden Unsummen ausgegeben.<br />

Hier traut sich jedoch kein<br />

Politiker den Rotstift anzusetzen<br />

bzw. die Veranstalter zur Kasse zu<br />

bitten. Es ist völlig unverständlich,<br />

dass in einem der wirtschaftsstärksten<br />

Bundesländer mit den höchsten<br />

Steuereinnahmen das Geld für Benzin<br />

ausgeht und die Kriminalpolizei<br />

aus Geldnot bei den Ermittlungen<br />

sparen muss. Die Polizeireform soll<br />

unter anderem dazu dienen, dass<br />

die Kriminalpolizei effizienter arbeiten<br />

kann. Was nützt das alles, wenn<br />

für deren Arbeit kein Geld zur Verfügung<br />

steht.<br />

Der Hohn für den gesamten Öffentlichen<br />

Dienst ist die Tatsache, dass<br />

sich der Landtag 2005 aus Gründen<br />

der steigenden Inflation automatisch<br />

eine jährliche Diätenanpassung verordnet<br />

hat. Zu all den Sparzwängen<br />

kommt noch die völlig überzogene<br />

Polizeireform hinzu. Eine solche Reform<br />

nach dem Rasenmäherprinzip<br />

haben die Beschäftigten der Polizei<br />

noch nie erlebt und sind deshalb total<br />

verunsichert. In den Reihen der<br />

Beschäftigten wird nur noch diskutiert,<br />

gemutmaßt und spekuliert. Viele<br />

Kolleginnen u. Kollegen sind verunsichert<br />

und wissen seit Wochen<br />

und Monaten nicht was die berufliche<br />

Zukunft für sie bringen wird.<br />

Eine normale Arbeit ist deshalb<br />

schon lange nicht mehr möglich und<br />

führt zu einer Demotivierung der Beschäftigten.<br />

Kann dies im Sinne der<br />

Landesregierung sein? Es wird endlich<br />

Zeit, dass dieser Spuk ein Ende<br />

nimmt und die Arbeit der Polizei<br />

wieder in ruhigem Fahrwasser fortgeführt<br />

werden kann.<br />

Nachtschicht erhöht Brustkrebsrisiko<br />

Von Eike Reimann, <strong>DPolG</strong> Mannheim<br />

Krankenschwestern, die nachts<br />

arbeiten, haben ein deutlich höheres<br />

Brustkrebsrisiko. Das gilt<br />

nach den Untersuchungen des<br />

französischen Inserm-Instituts<br />

vor allem dann, wenn die Frauen<br />

mehr als vier Jahre lang<br />

Nachtschichten machten und<br />

sich Tag- und Nachtarbeit abwechselten.<br />

Das Risiko ist sogar besonders<br />

hoch, wenn die Krankenschwestern mit der Nachtarbeit<br />

vor ihrer ersten Schwangerschaft angefangen haben,<br />

berichtet Pascal Guénel, der Leiter der Studie. Bei diesen<br />

Frauen seien die Brustdrüsen noch nicht voll differenziert<br />

und dadurch anfälliger für Störungen, erläutert<br />

Guénel, dessen Erkenntnisse im "International Journal<br />

of Cancer" veröffentlicht wurden.<br />

Bereits 2007 hat die Weltgesundheitsorganisation<br />

(WHO) Schichtarbeit als "wahrscheinlich krebserregend"<br />

eingestuft, weil sie den natürlichen Tag-Nacht-<br />

Rhythmus durcheinanderbringt. Nachtarbeit ist Guénel<br />

zufolge ein ebenso großer Risikofaktor wie eine Hormonbehandlung,<br />

eine späte erste Schwangerschaft<br />

oder eine genetische Vorbelastung. Bei der Studie wurden<br />

die Daten von 2.600 Frauen ausgewertet, 1.250 davon<br />

erkrankten an Brustkrebs.<br />

Andere Studien bestätigen das Ergebnis der Franzosen.<br />

Im Mai legten Arbeitsmediziner der Universität Köln eine<br />

Auswertung von 30 Studien aus aller Welt vor. Schichtarbeit<br />

erhöht bei Flugpersonal das Brustkrebsrisiko um<br />

70 Prozent, das Prostatakrebsrisiko stieg um ca. 40<br />

Prozent. "Für Schichtpersonal – den Schwerpunkt bildeten<br />

hierbei Krankenschwestern – seien ähnliche Zahlen<br />

ermittelt worden, sagte Institutsleiter Thomas Erren. Dabei<br />

ging es in den Untersuchungen vor allem um Nachtarbeit,<br />

aber auch um den Wechsel von Früh-, Spät- und<br />

Nachtschichten." (Quelle: Die Welt <strong>vom</strong> 20.06.<strong>2012</strong>)<br />

Wir weisen im Standpunkt nicht zum ersten Mal auf die<br />

Risiken von Schichtarbeit hin, so haben wir etwa im Dezember<br />

letzten Jahres (<strong>Ausgabe</strong> 48/2011 <strong>vom</strong> 12. Dezember<br />

2011) darauf hingewiesen, dass das Risiko, an<br />

Diabetes Typ 2 zu erkranken, bei Schichtarbeit ebenfalls<br />

steigt. Dem lag eine Studie der Bostoner Harvard<br />

School of Public Health zugrunde.<br />

Der Mannheimer <strong>DPolG</strong>-Kreisvorsitzende Walter Krech<br />

forderte daraufhin eine bessere Gesundheitsprävention:<br />

"Ich halte (...) eine Anerkennung der gesundheitlichen<br />

Mehrbelastung der Nachtarbeit durch eine Faktorisierung<br />

der nachts geleisteten Arbeit für angemessen und<br />

für dringend geboten, da sie durch die damit verbundene<br />

Verlängerung der Erholungsphase das Erkrankungsrisiko<br />

wiederum reduzieren hilft. Für angemessen halte<br />

ich dabei sogar eine Faktorisierung, die neben einem<br />

Grundfaktor für alle Nachtarbeit eine Steigerung in Abhängigkeit<br />

von der bisherigen Zugehörigkeit zum Wechselschichtdienst<br />

vorsieht. Damit würde in höherem<br />

Maße dem Umstand Rechnung getragen, dass das Erkrankungsrisiko<br />

mit der Dauer der Schichtarbeit überproportional<br />

steigt." Eine Forderung, die durch die neuen<br />

Erkenntnisse an Dringlichkeit gewinnt.


Standpunkt <strong>Nr</strong>. <strong>24</strong> / <strong>2012</strong> - Seite 3 -<br />

Leserbriefe<br />

Vorbemerkung der Standpunktredaktion: Stellvertretend<br />

für die vielen Meinungen die uns zu diesem Thema<br />

erreichten, möchten wir zwei Leserbriefe veröffentlichen.<br />

Gerade der Leserbrief des Kollegen Herzbach zeigt, dass<br />

es die Distanzwaffe im Grunde eigentlich schon gibt und<br />

auch im Polizeigesetz aufgenommen wurde. Allerdings<br />

wurde der Einsatz der Waffe für die meisten unserer Kolleginnen<br />

und Kollegen per ministeriellem Erlass untersagt.<br />

Wir brauchen also keine lange Gesetzgebungsprozedur<br />

mehr, um diese Waffe angesichts der heutigen Gewaltorgien<br />

gegen Polizeibeamtinnen und -beamte einsetzen zu<br />

können. Hierzu ist aber jetzt der Innenminister am Zug.<br />

Hallo ins schöne Mannem...<br />

als "alter" Mannheimer muss ich mich jetzt doch mal melden...<br />

Hier ein kleiner "Vorschriftenbeitrag" ohne Wertung zu<br />

Nutzen und Erfordernis - Diese Vorschriften/Rechtsgrundlagen<br />

gelten schon jahrelang... warum sich darauf niemand<br />

beruft, habe ich bis heute noch nicht nachvollziehen<br />

können (die Diskussion rund um die Distanzwaffen kommen<br />

ja in schöner Regelmäßigkeit immer wieder):<br />

1. § 50 Abs. 2 PolG BW:<br />

Das Innenministerium bestimmt, welche Hilfsmittel der<br />

körperlichen Gewalt und welche Waffen im Polizeidienst<br />

zu verwenden sind.<br />

2. Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Durchführung<br />

des Polizeigesetzes (VwV PolG) zu § 50 Begriff<br />

und Mittel des unmittelbaren Zwangs:<br />

Zu Absatz 2<br />

An die<br />

Standpunktredaktion<br />

Hilfsmittel der körperlichen Gewalt im Sinne von § 50 Abs.<br />

2 sind: Fesseln, Schutzschilde, Wasserwerfer, Sperrgeräte,<br />

Nagelgurte zum zwangsweisen Anhalten von Fahrzeugen,<br />

VAD-Anhaltesystem (Fahrzeugfangnetz), Diensthunde,<br />

Dienstpferde, Dienstfahrzeuge, Reiz- und Nebelstoffe,<br />

Sprengmittel sowie im Ausnahmefall sonstige geeignete<br />

Mittel (z. B. Stuhl bei einem körperlichen Angriff, Gürtel,<br />

Hosenträger).<br />

Waffen im Sinne von § 50 Abs. 2 sind: Hiebwaffe, Reizstoffsprühgerät,<br />

Reizstoffgewehr, Mehrzweckpistole, Pistole,<br />

Revolver, Maschinenpistole und Gewehr.<br />

3. Handbuch für die Ausbildung der Polizei Baden-Württemberg<br />

(64. Ergänzungslieferung Stand Mai 2009) S. G-<br />

4/2: Die Mehrzweckpistole - MZP 1 - wurde von der Fa.<br />

Heckler & Koch entwickelt. Sie kann zum Abschießen verschiedener<br />

Arten von Reizstoffpatronen, Farbmarkierungspatronen<br />

und Gummigeschossen verwendet werden.<br />

Die Einsatzentfernung ist ca. 120 Meter.<br />

...und da ja mit der Bezeichnung der Waffe immer auch<br />

die dazugehörige Munition gemeint ist (es steht ja bei Pistole<br />

auch nicht Patronen dabei...) sollte die Mehrzweckpistole<br />

auch mit Gummigeschossen verwendbar sein. Es sei<br />

denn - und das entzieht sich meiner Kenntnis - die Gummigeschosse<br />

sind in einer Verfügung des Innenministeriums<br />

ausdrücklich wieder ausgenommen worden... vielleicht<br />

wissen das ja die Kollegen des ET.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Dirk Herzbach M.A.<br />

Polizeirat<br />

Polizeidirektion Offenburg<br />

Hallo Standpunktredaktion!<br />

Ich wurde im September 1981 bei der Bereitschaftspolizei<br />

in Bruchsal eingestellt. Schon zu dieser Zeit war eine Waffe<br />

im Gespräch mit der man Gummigeschosse verschießen<br />

kann.<br />

Ich kann mich noch gut daran erinnern. Die Waffe wurde<br />

MZP (Mehrzweckpistole) genannte. Man konnte auch hier<br />

eine Art Gummischrot oder so eine Art Elefantenfuß verschießen.<br />

Die Waffe wurde sogar bei der BePo vorgestellt<br />

und getestet. Man hat damals, im Rahmen einer Übung,<br />

damit auf uns Auszubildende geschossen. Ich trug bei der<br />

Übung Motorradlederjacke und Motorradhelm, wie bei vielen<br />

Demonstranten üblich, und wurde von dem Gummischrot<br />

mehrfach getroffen. Gespürt hatte ich nichts.<br />

Man konnte nur ein klatschen <strong>vom</strong> Einschlag wahrnehmen.<br />

Zumal die Waffe unter einer Entfernung von 25 Metern<br />

nicht mehr abgefeuert werden durfte.<br />

Schon damals, Anfang der 80er war eine Diskussion über<br />

die Gefährlichkeit aufgekommen. Es wurden Bilder von<br />

zertrümmerten Schädelknochen und ähnliches gezeigt.<br />

Die Waffe ist dann einfach in der Versenkung verschwunden.<br />

Ich bin mir aber sicher, dass die damals beschafften<br />

Waffen noch bei der BePo in der Waffenkammer lagern.<br />

Also, warum soviel reden. Müssen noch mal 30 Jahre ins<br />

Land gehen bis das Thema wieder aufgegriffen wird? Es<br />

wird doch alles nur totdiskutiert. Es sollte jetzt endlich mal<br />

jemand einen A........ in der Hose haben und dafür sorgen,<br />

dass die Waffen eingeführt werden. Und nicht nur für Spezialeinheiten.<br />

Die Kollegen danken es bestimmt.<br />

Wenn ihr möchtet könnt ihr meinen kleinen Beitrag im<br />

Standpunkt gerne veröffentlichen.<br />

Mit kollegialem Gruß<br />

Matthias Schreiner<br />

PRev. MA-Oststadt, Dienstgruppe C


Standpunkt <strong>Nr</strong>. <strong>24</strong> / <strong>2012</strong> - Seite 4 -<br />

Polizeiseelsorge war "Unterwegs in den Wirklichkeiten der Polizei"<br />

Von Walter Krech, <strong>DPolG</strong> Mannheim<br />

Landespolizeipräsident Dr. Wolf Hammann mit den Skulpturen<br />

der Wanderausstellung in Heidelberg. Daraus zog er sein Ja zur<br />

Vielfalt in der Polizei und zum Menschsein, auch mit den daraus<br />

resultierenden Begrenzungen. (Bild: W Krech)<br />

Ihre bislang jährlich durchgeführte<br />

ökumenische Jahrestagung veranstalten<br />

die Polizeipfarrerinnen und<br />

Polizeipfarrer in Baden-Württemberg<br />

in diesem Jahr in Heidelberg.<br />

Dabei waren sie Gäste der evangelischen<br />

Kirche in Baden. Zur Eröffnung<br />

trafen sich die über 50 Tagungsteilnehmer<br />

mit der angereisten<br />

Prominenz aus Polizei und Kirche<br />

am Fuße des Heidelberger<br />

Schlosses, um einem Festvortrag<br />

von Prof. Dr. Wolfgang Drechsel von der Universität Heidelberg<br />

zu lauschen: Diese ging von einem Titel der<br />

Süddeutschen Zeitung <strong>vom</strong> 14.04.<strong>2012</strong> aus, der als<br />

Kommentar zu Büchern von Polizeibeamten behauptete:<br />

"Früher waren deutsche Polizisten vor allem Beamte.<br />

Heute sind sie Abenteurer, die krasse Geschichten erleben".<br />

An diesem Wandel zeigte der Wissenschaftler Entwicklungen<br />

zur Individualisierung in den letzten 50 Jahren<br />

auf, wie sie in der Gesellschaft, aber auch in der Polizei<br />

erfolgten. Ausführlich ging er dabei auch auf die<br />

Schattenseiten, Gefahren und Belastungen ein, die diese<br />

Entwicklung mit sich brachte. Er wies auf die Grenzen<br />

hin, die der Individualität im Kontext der polizeilichen<br />

Hierarchie gesetzt sind. In dieser Spannung beschrieb er<br />

dienstliche Beurteilungen als das größte Problem für den<br />

einzelnen Polizisten.<br />

Landespolizeipräsident Dr. Wolf Hammann ging in seinem<br />

Grußwort auf die Figuren der Wanderausstellung<br />

ein (siehe Kasten), in denen er sowohl die gewünschte<br />

Vielfalt in der Polizei sieht als auch die Grenzen im Anspruch<br />

an den Einzelnen, da niemand alle Erwartungen<br />

an einen Polizeibeamten ausfüllen kann. Für die Polizei<br />

beschrieb Dr. Hammann das Grundgesetz als deren "Bibel"<br />

im Sinne einer unumstößlichen und unbestrittenen<br />

Grundlage. Daraus ergebe sich die Achtung der Menschenwürde<br />

als Aufgabe an erster Stelle. Aus dieser<br />

Stellung zog der LPP aber zugleich die Forderung, dass<br />

jeder einzelne Polizeibeamte Anspruch darauf hat,<br />

selbst als Mensch gesehen zu werden.<br />

Oberkirchenrat Dr. Matthias Kreplin ermutigte von kirchlicher<br />

Seite mit einem Pauluszitat, sich nicht <strong>vom</strong> Bösen<br />

überwinden zu lassen. Er forderte die Polizeibeamten<br />

auf, ihren Berufsanspruch als Polizeianwärter wachzuhalten,<br />

auch wenn berufliche Erfahrungen Blicke in Abgründe<br />

eröffneten. Notwendig für dieses Durchhalten sei<br />

eine Kraftquelle, die Paulus in Gott gefunden hat.<br />

"Unterwegs in den Wirklichkeiten der Polizei" war auch der Titel einer<br />

Wanderausstellung vor und während der Tagung. Sie zog sich<br />

durch Baden und legte viele Stationen bei Polizeidienststellen ein.<br />

Aus dem Einzugsgebiet des Standpunktes war das in der Stadthalle<br />

Buchen (PD Mosbach), in Mannheim in der Hochuferstraße am<br />

15.06.<strong>2012</strong> und im Foyer der PD Heidelberg am 18.06.<strong>2012</strong> unmittelbar<br />

vor der Tagung. Während dieser Wanderung wurden 10 lebensgroße<br />

Plastikfiguren, die von nordrhein-westfälischen Künstlern<br />

ganz individuell zu Kunstwerken gestaltet wurden, von Landespolizeipfarrer<br />

Bernhard Goetz begleitet und der Polizei und der Presse<br />

vorgestellt. Die ökumenische Jahrestagung selbst prägten sie durch<br />

ihre Präsenz im Tagungshaus. Am Mittwoch Vormittag stand allerdings<br />

eine Präsenzstreife auf dem Dienstplan. Da bezogen sie an<br />

verschiedenen, hoch frequentierten Stellen rund um die Heilig Geist<br />

Kirche zusammen mit jeweils 1-2 Kolleginnen und Kollegen der PD<br />

Heidelberg ihren Posten. In für mich beeindruckender Weise bezogen<br />

13 Heidelberger Polizistinnen und Polizisten diese künstlichen<br />

Kollegen in die Gespräche mit Touristen, Anwohner und Tagungsteilnehmer<br />

ein und erregten damit eine durchweg positive Reaktion<br />

bei den Passanten. Die später durchgeführten Workshops zeigten,<br />

dass diese Interpretationen durch echte Beamte als "Paten" Einsichten<br />

eröffneten, die Besuchern der einzelnen Stationen teilweise<br />

verschlossen blieben. Dennoch wurden auch die Kommentare aus<br />

den Stationen bei den PD-en und bei der BePo in die Auswertung<br />

einbezogen.<br />

Eine Skulptur (von Anja Schreiber - ohne Titel) stand mit<br />

Streifenpartner Bernhard Drüssel vor der Heilig Geist Kirche.<br />

(Bild: W Krech)


Standpunkt <strong>Nr</strong>. <strong>24</strong> / <strong>2012</strong> - Seite 5 -<br />

Die Sache mit der Vergesslichkeit oder Namen sind Schall und Rauch<br />

Von Günter Troschka, <strong>DPolG</strong> Mannheim<br />

Wer hat es nicht schon erlebt. Die<br />

Person gegenüber spricht einen mit<br />

Namen, manchmal sogar mit Vornamen<br />

an. Man selbst kann das<br />

Gesicht zuordnen, kommt aber partout<br />

nicht auf den Namen. Manch<br />

peinliche Situation hat sich daraus<br />

schon entwickelt. Das schlechte<br />

Namensgedächtnis ist ein Problem,<br />

welches vielen bekannt sein dürfte.<br />

Aber woran liegt es, dass wir Namen<br />

so schnell vergessen?<br />

Der Neuropsychologe Josef Kessler von der Universitätsklinik<br />

Köln erklärte dazu: "Namen sind einfach zu<br />

abstrakt. Ein Gesicht könne man sich viel besser merken".<br />

Im Gehirn<br />

gibt es eine eigene<br />

Region die für<br />

das Erkennen von<br />

Gesichtern zuständig<br />

ist. Für<br />

Namen gibt es<br />

dies leider nicht.<br />

Dies hat laut<br />

Kessler auch etwas<br />

mit der Evolution<br />

zu tun. Als<br />

erstes war das<br />

Gesicht, später<br />

kamen Namen<br />

dazu. Bereits bei<br />

Schimpansen<br />

konnte festgestellt<br />

werden, dass diese<br />

in der Lage<br />

sind, Gesichter zu<br />

unterscheiden.<br />

Besondere Bedeutung<br />

kommt<br />

der Rolle zu, die<br />

der Mensch für einen hat. Eine kurzfristige Vorstellung<br />

auf einer Veranstaltung nimmt nicht den Stellenwert ein,<br />

wie z.B. der zukünftige Vorgesetzte oder eine Person<br />

Impressum<br />

die irgendwie sonst von Bedeutung ist. Wobei es auch<br />

hier gelegentlich zu Peinlichkeiten gekommen seien<br />

soll. Laut Kessler kommen wir alle mit einer gewissen<br />

Begabungsbreite auf die Welt. Wenn bereits die Eltern<br />

großen Wert darauf legen, dass sich ihre Kinder Namen<br />

merken, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass diese Fähigkeit<br />

ausgeprägt wird. Dies belegt an sich auch, dass<br />

ein gutes Namensgedächtnis letztendlich eine Sache<br />

des Trainings ist.<br />

Carsten Brandenberg <strong>vom</strong> Essener Elisabeth-Krankenhaus<br />

ist spezialisiert auf Gedächtnistraining. Viele seiner<br />

Patienten klagen über ein schlechtes Namensgedächtnis.<br />

So zum Beispiel können sie sich Namen die in<br />

einer Besprechung genannt werden, nicht merken. Laut<br />

Brandenberg ist das auch nicht verwunderlich. Manchmal<br />

ist unser Kopf<br />

einfach zu voll.<br />

Zwei Tipps hat er<br />

aber parat. In erster<br />

Linie arbeitet<br />

das Gehirn mit<br />

Bildern. Dies<br />

kann im Alltag<br />

helfen. Konkret<br />

heißt das, den<br />

Namen mit einem<br />

Bild zu verbinden.<br />

Ferner soll man<br />

beim Kennenlernen<br />

dem Gegenüber<br />

die Hand<br />

schüttelt und den<br />

Namen einmal<br />

laut aussprechen.<br />

Der Name ist<br />

dann zu einem<br />

Manche vergessen Gesichter, manche vergessen Namen<br />

späteren Zeitpunkt<br />

leichter wie-<br />

- und manche vergessen auch mal ihre Laufschuhe im Wald.<br />

(Quelle: Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0-Lizenz, Urheber: An-d)<br />

der abrufbar. Also<br />

nicht traurig sein<br />

und an seinem schlechten Namensgedächtnis verzweifeln.<br />

Zur Not kann man dies auf die Gene schieben. Und<br />

für alle anderen heißt es: Üben-Üben-Üben.<br />

Der Standpunkt ist das Informationsblatt der Deutschen Polizeigewerkschaft in der<br />

Kurpfalz (Kreisverbände Mannheim / Heidelberg / Mosbach)<br />

Herausgeber: <strong>DPolG</strong> <strong>Kreisverband</strong> Mannheim<br />

V. i. S. d. P.: Walter Krech, L 6,1 68161 Mannheim, Telefon: (0621) 174-2020<br />

E-Mail: Standpunktredaktion@gmx.de Internet: www.dpolg-mannheim.de<br />

Redaktionsteam: Herbert Adam, Christiane Eiermann, Michael Ellwanger, Peter<br />

Henn, Walter Krech, Manfred Riehl, Michael Schöfer, Günter Troschka.<br />

Fotos: soweit nicht anderweitig vermerkt von Siggi Offen<br />

Das Redaktionsteam freut sich über eingesandte Beiträge, Reaktionen und Leserbriefe. Hier können Sie sich auch in<br />

den E-Mail-Verteiler eintragen lassen: Standpunktredaktion@gmx.de


Standpunkt <strong>Nr</strong>. <strong>24</strong> / <strong>2012</strong> - Seite 6 -<br />

<strong>DPolG</strong> – In aller Kürze<br />

Von Herbert Adam und Günter Troschka<br />

Hells-Angels-Mitglied attackiert Staatsanwalt<br />

Ein Mitglied der Rockergruppe Hells Angels hat vor dem<br />

Tübinger Landgericht einen Staatsanwalt angegriffen.<br />

Der 45-jährige Mann war offenbar erbost darüber, dass<br />

er vor Gericht erscheinen musste. Wie die Staatsanwaltschaft<br />

am Dienstag mitteilte, war er zum ersten Verhandlungstag<br />

vor dem Landgericht Tübingen am Montag<br />

zunächst zu spät erschienen und wollte sich dann<br />

mit einem Attest für verhandlungsunfähig erklären lassen.<br />

Obwohl das Gericht dies ablehnte, verließ der Rocker<br />

dann das Gebäude. Als die Polizei ihn auf Antrag<br />

der Staatsanwaltschaft festnahm und der Kammer vorführen<br />

wollte, ging er den Angaben zufolge auf Oberstaatsanwalt<br />

Bernhard Henn los, schlug ihn auf die<br />

Wange und rang ihn zu Boden. Schließlich wurde der<br />

Angeklagte überwältigt und einem Richter vorgeführt,<br />

der Haftbefehl erließ. Er ist nun im Vollzugskrankenhaus<br />

Hohenasperg. Der Prozess soll laut Gericht am Freitag<br />

fortgesetzt werden.(Quelle: SWR-Nachrichten)<br />

Umstrittene Beförderungen<br />

Die Serie von umstrittenen Beförderungen in der grünroten<br />

Koalition reißt nicht ab. Es gibt jetzt einen neuen<br />

Fall in der SPD-Landtagsfraktion. Dort wird der Geschäftsführer<br />

Helmut Seidel mit Wirkung zum 1. Juli<br />

<strong>vom</strong> Parlamentsrat zum Ministerialdirigenten heraufgestuft<br />

– eine Sprungbeförderung von der Gehaltsklasse A<br />

16 (monatlich rund 6000 Euro) in die Besoldungsgruppe<br />

B 6 (monatlich rund 8400 Euro). Das Landtagspräsidium<br />

hat die Personalie inzwischen genehmigt. Die SPD hatte<br />

den Antrag auf Beförderung damit begründet, es sei<br />

eine langjährige Tradition, dass die Geschäftsführer der<br />

großen Landtagsfraktionen CDU, Grüne und SPD nach<br />

B 6 bezahlt werden. Die Grünen hatten bereits 2011 die<br />

Beförderung ihrer Geschäftsführerin durchgesetzt. Die<br />

SPD hatte das kritisiert.<br />

Hinter den Kulissen sorgt der Schritt nun für neue Diskussionen,<br />

weil sich der Vorgang in eine Kette von ähnlichen<br />

Fällen einreiht. Erst jüngst hatte es Wirbel gegeben,<br />

weil der Büroleiter von Wirtschafts- und Finanzminister<br />

Nils Schmid (SPD) ohne Beteiligung des Personalrats<br />

per Sprungbeförderung von A 13 nach A 15 gehievt<br />

wurde. Erst im April war bekannt geworden, dass<br />

die Landesregierung den SPD-Bundestagsabgeordneten<br />

Johannes Jung zum neuen Chef der Landesvertretung<br />

in Brüssel macht und dafür aus einer bisherigen<br />

Referatsleiterstelle eine Abteilungsleiterstelle mit B-6-<br />

Besoldung wird. Unmittelbar nach Regierungsantritt hatte<br />

sich Grün-Rot bereits 180 Stellen im Regierungsapparat<br />

genehmigt. Der neue Vorfall dürfte Wasser auf die<br />

Mühlen des Beamtenbunds sein. Er kritisiert seit Monaten,<br />

dass Grün-Rot einerseits Sparopfer von den Staatsdienern<br />

verlange, andererseits aber selbst die Personalkosten<br />

erhöhe. Erst Anfang dieser Woche hatte Minister<br />

Schmid von seinen Kabinettskollegen mehr Sparsamkeit<br />

verlangt. "Sonst werden wir immer in diesem Jammerzustand<br />

bleiben, dass das Geld nicht reicht", sagte<br />

Schmid, der am 3. Juli die Eckpunkte für den Doppelhaushalt<br />

2013/2014 vorlegen und darin insgesamt 800<br />

Millionen Euro einsparen will.(Quelle: Stuttgarter Nachrichten)<br />

Stand Your Ground<br />

Das bedeutet in den USA nichts anderes als dass derjenige,<br />

der sich oder andere bedroht glaubt, keine Pflicht<br />

zum Rückzug mehr hat, sondern seine Position gegenüber<br />

einem vermeintlichen Täter behaupten darf, wenn<br />

es sein muss notfalls mit der Waffe. Bis 2005 galt in den<br />

Staaten ein ähnliches Notwehrrecht wie in Deutschland.<br />

Oberstes Gebot war und ist heute noch bei uns die Verhältnismäßigkeit.<br />

Im Jahr 2005 unterschrieb Floridas<br />

Gouverneur Jeb Bush allerdings das Gesetz 773 013,<br />

Es erlaubt "die Anwendung tödlicher Gewalt" um Verbrechen<br />

gegen Leibt, Leben und Besitz zu stoppen. Dieses<br />

neue Notwehrrecht – also nahezu ohne Prüfung der<br />

Verhältnismäßigkeit gilt mittlerweile in gut der Hälfte der<br />

50 Bundesstaaten, vor allem im Mittleren Westen und<br />

im Süden.<br />

Achtung-Unfallgefahr<br />

Auf einen Polizeirevier In Kassel verletzte sich ein vier<br />

Jahre alter Junge an einer gebrauchten Spritze. Gegen<br />

zwei hessische Beamten wurde aus diesem Grunde von<br />

der Staatsanwaltschaft Kassel ein Ermittlungsverfahren<br />

wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Die Familie<br />

des Jungen wollte auf dem Revier eine Anzeige<br />

wegen eines Verkehrsdeliktes erstatten. Der Kleine<br />

spielte im Vernehmungszimmer. Offensichtlich standen<br />

auf einem Regal Spielsachen. Zwischen den Spielsachen<br />

stand laut Staatsanwaltschaft ein Behältnis, in<br />

dem die benutzten Nadeln von Spritzen zur Entsorgung<br />

gesammelt werden. In einem unbeobachteten Augenblick<br />

öffnete der Junge den Behälter, griff hinein und<br />

verletzte sich an den Nadeln. Unklar ist noch, ob sich<br />

das Kind mit einer Infektionskrankheit wie Hepatitis oder<br />

HIV angesteckt hat. Gerade dieser Fall zeigt auf, wie<br />

schnell man durch unbedachtes Handeln in Gefahr gerät,<br />

Beschuldigte in einem Strafverfahren zu werden.<br />

Abgesehen von den Folgen, die vielleicht noch auf den<br />

Jungen zukommen können.<br />

Termine<br />

Polizeipensionäre<br />

11.07.<strong>2012</strong> Sommerfest der Pensionäre bei der Reiter- und DHF-Staffel<br />

BRH Kreisverbände Wiesloch und Heidelberg<br />

26.07.<strong>2012</strong>, ab 16.00 Uhr, Sommerstammtisch im Biergarten der Liedertafel in Leimen, Danziger Straße 14<br />

BRH Kreisverbände Mannheim und Schwetzingen<br />

19.07.<strong>2012</strong>, 14.30 Uhr, Versammlung im Bürgerhaus in Mannheim-Neckarstadt-West, Lutherstr. 15-17, Thema: noch<br />

nicht bekannt


Standpunkt <strong>Nr</strong>. <strong>24</strong> / <strong>2012</strong> - Seite 7 -<br />

Infos für Ruheständler und solche, die es bald werden<br />

Von Herbert Adam, <strong>DPolG</strong> Mannheim<br />

Basistarif bei der PKV bedeutet<br />

nicht auch Einschränkung bei<br />

der Beihilfe<br />

Die hohen Kosten der privaten<br />

Krankenversicherungen haben einige<br />

von uns gezwungen, in den<br />

Basistarif dieser Kassen zu wechseln.<br />

Das bedeutet, dass bei Pensionären,<br />

deren Krankenkosten zu<br />

30 Prozent von der privaten Krankenversicherung<br />

übernommen<br />

werden, Einschränkungen vorgenommen<br />

wurden. Bei ärztlicher oder zahnärztlicher Behandlung<br />

im Basistarif werden bei Leistungen nach der<br />

Gebührenordnung-Ärzte bei ärztlicher Behandlung nur<br />

noch der 1,2-fache Satz, bei technischer Leistung nur<br />

noch der 1,0-fache Satz und bei Laborleistungen der<br />

0,9-fache Satz und bei zahnärztlichen Leistungen (Gebührenordnung<br />

Zahnärzte) der 2,0-fache Satz als verbindlich<br />

von der jeweiligen privaten Krankenkasse verbindlich.<br />

Das hat in einigen Fällen dazu geführt, dass<br />

die Beihilfestelle des Landes Baden-Württemberg sich<br />

bei der Erstattung der Beihilfe an diesen Sätzen orientiert<br />

hat, das heißt im Klartext: die Beihilfe fiel um einiges<br />

geringer aus. Hatte der Arzt höhere Gebühren in<br />

Rechnung gestellt, musste der Betroffene die Differenz<br />

selbst bezahlen.<br />

Dagegen hatte ein Beamter geklagt. Er bekam Recht.<br />

Mit Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg<br />

<strong>vom</strong> 7. November 2011, Az.2 S 2353/11<br />

(rechtskräftig) ist die genannte, in § 75 Abs. 3a Sozialgesetzbuch<br />

V vorgesehene Beschränkung des Gebührenrahmens<br />

für die ärztliche und zahnärztlich Behandlung<br />

von Basistarif Versicherten im Geltungsbereich des<br />

baden-württembergischen Beihilferechts nicht anwendbar.<br />

Das LBV BW hat die Sachlage bereits in den neuen<br />

Berechnungen berücksichtigt.<br />

Wenn Sie für Ihre private Krankenversicherung als den<br />

Basistarif bereits gewählt haben, sollten Sie ihre Beihilfebescheide<br />

seit dem Zeitpunkt des Wechsels noch einmal<br />

nachprüfen. Haben Sie nicht gewechselt, ist die Sache<br />

für Sie erledigt. Haben Sie gewechselt, sollten Sie<br />

nachprüfen, ob das LBV BW dem Basistarif der "Ergänzungskasse"<br />

entsprechende Kürzungen vorgenommen<br />

hat. Das sehen Sie an den Anmerkungen des Bescheides.<br />

Es ist davon auszugehen, dass dies nicht häufig<br />

der Fall war.<br />

Sollten unberechtigte Kürzungen jedoch vorgenommen<br />

worden sein, schreiben Sie das LBV BW nochmals an,<br />

fügen eine Fotokopie des entsprechenden Bescheides<br />

bei und verweisen auf das oben genannte Urteil. Das<br />

LBV BW muss ihnen die Differenz erstatten.<br />

Geschichte(n) und Erinnerungen an die Mannheimer Polizei<br />

zusammengestellt von Herbert Adam, Gerhard Karl und Klaus Raufelder<br />

Anforderungsprofil an einen Reviervorsteher<br />

(Revierführer) im<br />

Jahre 1925<br />

Polizeioberinspektor Gräf aus Heidelberg<br />

hatte in seinem Buch "Der<br />

Polizeibeamte und der Polizeidienst"<br />

aus dem Jahre 1925 von einem<br />

Reviervorsteher folgende Vorstellung:<br />

"Eine markante, geistig<br />

und körperlich außerordentlich leistungsfähige<br />

Persönlichkeit muss der<br />

Reviervorsteher sein wenn er der<br />

angebende Führer seiner Beamten<br />

und verständnisvolle Kenner des<br />

Volkes sein soll. Reiches Wissen,<br />

gute Allgemeinbildung und große<br />

Anpassungsfähigkeit sind heute in<br />

der rasch lebigen Zeit die Voraussetzung<br />

für jeden mit der Entwicklung<br />

gehenden Menschen. Diese Eigenschaften<br />

müssen Allgemeingut<br />

jener Personen sein, die nicht nur<br />

allein für ihre Arbeiten, sondern<br />

auch noch für die mehrerer Personen<br />

mit verantwortlich und besonders<br />

noch dazu berufen sind, ausgleichend<br />

und bildend in jeder Beziehung<br />

und nach jeder Richtung<br />

hin zu wirken. Von diesem Standpunkt<br />

aus ist die Diensttätigkeit des<br />

Reviervorstehers als Vorsteher einer<br />

Hauptwache und Leiter eines<br />

Reviers mit mehreren Wachen,<br />

Wachvorstehern,Wachhabenden,<br />

Abteilungsführern, Posten- und<br />

Streifenbeamten zu betrachten."<br />

Fortsetzung auf Seite 8


Fortsetzung von Seite 7<br />

Standpunkt <strong>Nr</strong>. <strong>24</strong> / <strong>2012</strong> - Seite 8 -<br />

Interessant, was Gräf zu den Aufgaben<br />

eines Reviervorstehers aussagt:<br />

"Der Reviervorsteher hat täglich<br />

seinen Revierbereich abzugehen,<br />

Missstände aufzugreifen, so<br />

womöglich gleich abzustellen und,<br />

wenn erforderlich, Sicherheitsmaßnahmen<br />

unter nachträglicher Genehmigung<br />

der Polizeidirektion zu<br />

treffen. Ist in unruhiger Zeit Bereitschaftsdienst<br />

angezeigt, so hat er<br />

dies der Polizeidirektion zu melden.<br />

Ein wachsames Auge hat er dem<br />

Straßenverkehr, der Straßenreinigung<br />

und dem Umherstehen von<br />

verkehrsstörenden Gegenständen<br />

zu schenken. Ferner muss er bestrebt<br />

sein, auf öffentlichen Plätzen,<br />

Märkten und sonstigen Orten nach<br />

dem Rechten sehen und bei besonderen<br />

Anlässen mit seinen Beamten<br />

immer zur Stelle zu sein. (wird im<br />

nächsten Standpunkt fortgesetzt)<br />

Das Bild stammt aus den Beständen<br />

von Gerhard Karl. Es dürfte nach<br />

seinen Unterlagen so etwa um 1920<br />

entstanden sein.<br />

Autokorsos: Geduldet, aber<br />

keinesfalls erlaubt<br />

Es ist ein mittlerweile bekanntes Bild nach jedem Fußballspiel:<br />

Schon Minuten nach dem Abpfiff fahren die Anhänger<br />

der Siegermannschaften im Autokorso durch die<br />

Straßen und verwandeln Gemeinden und Städte in eine<br />

große, laute Party. Der Versicherungskonzern BGV / Badische<br />

Versicherungen klärt auf, was Fans dabei beachten<br />

müssen.<br />

Die Vorrunde ist ausgespielt, die ersten Mannschaften<br />

reisen ab, traurige Fans treten ebenfalls die Heimreise<br />

an. Doch im Grunde geht die EM erst jetzt richtig los: Im<br />

KO-System trennt sich die Spreu <strong>vom</strong> Weizen. Spätestens<br />

nach den Viertelfinalspielen zeigen die Fans ihre<br />

überschwängliche Freude auch auf der Straße. Doch<br />

Achtung: "Autokorsos sind nach der Straßenverkehrsordnung<br />

nicht erlaubt, denn der Gesetzgeber will unnützes<br />

Hin- und Herfahren und Lärmbelästigung vermeiden", erläutert<br />

Michael Ludwig, Abteilungsdirektor Kraftfahrt beim<br />

BGV.<br />

Zum Glück der Fußballfans drückt die Polizei bei solchen<br />

Großereignissen meistens beide Augen zu, und auch die<br />

Sicherheit ist nicht in Gefahr: "Wer mit seinem Auto an<br />

einem Autokorso teilnimmt, ist selbstverständlich versichert",<br />

sagt Ludwig. Zumindest solange alle Insassen<br />

ordnungsgemäß angeschnallt sind. Ärger gibt es, wenn<br />

sich Fans in den Kofferraum, auf die Ladefläche, auf das<br />

Dach oder auf die Motorhaube setzen. Auch bei Alkohol<br />

am Steuer hört der Spaß auf: Bereits ab 0,5 Promille drohen<br />

Bußgeld, Fahrverbot und Punkte in Flensburg. Ab<br />

1,1 Promille ist der Führerschein weg. Eine kleine Bußgeldliste<br />

bringt einen ersten Überblick:<br />

DPOLG-WONNEPROPPEN<br />

Erneuter Nachwuchs für die <strong>DPolG</strong><br />

Wenn auch etwas verspätet, aber trotzdem ein freudiges Ereignis.<br />

Am 16.1.<strong>2012</strong> erblickte Lara Notheisen das Licht der Welt. Ihr Gewicht<br />

betrug 3030 Gramm bei einer Größe von 48 cm.<br />

Mit uns freuen sich natürlich ihre glücklichen Eltern Christina und<br />

Mario Notheisen.<br />

Um der Familie auch finanziell unter die Arme zu greifen, gab es<br />

natürlich den <strong>DPolG</strong>-Nachwuchsscheck in Höhe von 150.-Euro.<br />

Autokorso nach einem Sieg der deutschen Elf (Quelle: Wikimedia<br />

Commons, CC BY-SA 3.0-Lizenz, Urheberin: Elke Wetzig)<br />

▪ Polizeianweisungen missachtet - bis zu 20 Euro<br />

▪ Anschnallpflicht missachtet - bis zu 40 Euro<br />

▪ Mehr Insassen als erlaubt im Auto - bis zu 80 Euro und<br />

drei Punkte<br />

▪ Hupen, Lichthupe, Warnblinker - 5 bis 10 Euro<br />

▪ Sichtbeeinträchtigung durch Flaggen - 10 Euro<br />

Fahrer und Halter des Autos sollten außerdem wissen,<br />

dass geschädigte Insassen einen Anspruch auf Entschädigung<br />

durch die Kfz-Versicherung haben. Das führt häufig<br />

zu erhöhten Versicherungsbeiträgen. Ludwig empfiehlt<br />

daher bei aller Freude, das Auto besser stehen zu<br />

lassen und lieber zu Hause weiter zu feiern. (Quelle:<br />

BGV / Badische Versicherungen, Karlsruhe)

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