47 / 2013 - DPolG Kreisverband Mannheim
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47 / 2013 - DPolG Kreisverband Mannheim
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<strong>DPolG</strong>-KV <strong>Mannheim</strong>/Heidelberg/Mosbach Ausgabe Nr. <strong>47</strong> / <strong>2013</strong> vom 02.12.<strong>2013</strong><br />
Stand<br />
punkt<br />
Informationsblatt der Deutschen Polizeigewerkschaft in der Kurpfalz<br />
Manche können’s nicht lassen<br />
Von Walter Krech, <strong>DPolG</strong> <strong>Mannheim</strong><br />
,<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Walter Krech, <strong>Mannheim</strong> 1<br />
Manche können's nicht lassen<br />
Michael Schöfer, <strong>Mannheim</strong> 2<br />
12-Stunden-Schichten unzulässig<br />
Walter Krech, <strong>Mannheim</strong> 3<br />
Arbeit ist mehr als eine Kombination<br />
aus Gnade u. Ausbeutung II<br />
Herbert Adam, <strong>Mannheim</strong> 4<br />
Personalratsarbeit einst und künftig<br />
Ha-Jo Hohenadel, Heidelberg 5<br />
Anmerkung zum Thema Beleidigungen<br />
von Polizeibeamten<br />
Kurt Sandrisser, <strong>Mannheim</strong> 5<br />
In Berlin bröckelt die Front gegen<br />
eine Distanzwaffe<br />
Günter Troschka, <strong>Mannheim</strong> 6<br />
Polizisten in Not bei Mona Lisa<br />
Standpunktredaktion 6<br />
<strong>DPolG</strong> – in aller Kürze<br />
Horst Mayfarth, <strong>Mannheim</strong> 7<br />
Landesschau erinnert an Freiwilligen<br />
Polizeidienst<br />
Herbert Adam, <strong>Mannheim</strong> 7<br />
Infos für Ruheständler<br />
Adam, Karl, Raufelder 8<br />
Erinnerungen an die <strong>Mannheim</strong>er<br />
Polizei<br />
Dass Diskussionen und Überlegungen rund um die Arbeitszeit, um Arbeitszeitmodelle<br />
und Änderungen bestehender Arbeitszeitregelungen hoch empfindliche<br />
Gefühle treffen, müsste jedem klar sein und wird durch die immer wieder zu erlebenden<br />
Reaktionen sehr deutlich.<br />
Schon aus diesem Grund hat die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen<br />
Dienststelle und Personalrat in dieser Frage eine sehr wichtige Bedeutung und<br />
ist an eine uneingeschränkte Mitbestimmung geknüpft. Mit dem Hinweis auf<br />
gestiegene und weiter steigende Anforderungen und Erwartungen an angepasste<br />
und mitarbeiterfreundliche Arbeitszeiten verteidigte ein Abgeordneter folgerichtig<br />
auch die von der Opposition angegriffenen erhöhten Freistellungsregelungen<br />
im neuen LPVG.<br />
Die Sensibilität des Themas wird auch in der höchsten Führung der Polizei respektiert.<br />
So wurde eine emotional geführte Diskussion um den Entwurf einer<br />
VwV-AZUrlPol aus dem Jahr 2011 für die Zeit der Polizeireform ausgesetzt. Es<br />
wurde wohl eingesehen, dass eine so große Polizeireform schon derart die Befindlichkeiten<br />
belastet, dass es keiner weiteren zeitgleichen „Front“ bedarf.<br />
Trotzdem wurde in der örtlichen Projektarbeit zur Polizeireform schon früh begonnen,<br />
auch Arbeitszeiten der künftigen Organisationseinheiten zu planen.<br />
Fortsetzung auf Seite 2<br />
Nicht der Elefant aus Porzellan ist das Problem (hier ein Exponat des Reiss-Engelhorn-Museums<br />
in <strong>Mannheim</strong> in Muffel-Technik, Ansbach um 1765), sondern der Elefant beim Porzellan.<br />
(Quelle: Wikimedia Commons, von Andreas Praefcke als gemeinfrei veröffentlicht)
Fortsetzung von Seite 1<br />
Standpunkt Nr. <strong>47</strong> / <strong>2013</strong> - Seite 2 -<br />
Da man ja nicht wusste, wer in diesen<br />
Regelungen arbeiten wird und<br />
kein für diese Zeit zuständiger Vertragspartner<br />
zur Verfügung stand,<br />
plante man einfach schon einmal für<br />
sich und vor sich hin. Hier bedurfte<br />
es der Intervention vom Projektleiter,<br />
dem zwischenzeitlichen Landespolizeipräsidenten<br />
Gerhard Klotter.<br />
Dieser hatte alle Projektmitarbeiter<br />
bereits im Januar <strong>2013</strong> gebeten, in<br />
der Projektarbeit Planungen zur Gestaltung<br />
von Arbeitszeit zu unterlassen.<br />
Und auch in der Frage, wie bestehende<br />
Dienstvereinbarungen über<br />
den Jahreswechsel weiterbestehen<br />
können, führt das Innenministerium<br />
die dringenden und wichtigen Verhandlungen<br />
in einer den Befindlichkeiten<br />
angemessenen Verschwiegenheit,<br />
die leider nicht von allen<br />
Mit-Informierten eingehalten wird.<br />
Trotz solcher klaren Signale von<br />
Politik und Polizeiführung fühle ich<br />
mich derzeit, als würde ich einer<br />
Elefantenherde im Porzellanladen<br />
beim Walzer zusehen. Immer wieder<br />
versuchte ich mit meinen <strong>DPolG</strong><br />
Kollegen in der Personalratsarbeit<br />
und als Gewerkschafter die Wogen<br />
zu glätten und forderte auf, abzuwarten,<br />
bis sich die vorgesehenen<br />
Vertragspartner gemeinsam auf Lösungssuche<br />
begeben können. Der<br />
Verweis auf einzelne Standpunktausgaben<br />
erübrigt sich, da der Leser<br />
hier in fast jeder der letzten Ausgaben<br />
fündig wird.<br />
Dennoch bekam ich von einem Polizeiführer<br />
die Bitte an seine Mitarbeiter<br />
zu lesen, ″nicht ständig durch Alleingänge<br />
in Form von Veröffentlichungen<br />
und Briefeschreiben an<br />
den ÖPR für Unruhe zu sorgen.″ Ein<br />
anderer Polizeiführer beunruhigt aktuell<br />
seine Mitarbeiter mit einer ″vorläufigen<br />
Dienstanweisung″ für eine<br />
zusätzliche Schichtergänzungsgruppe,<br />
die noch <strong>2013</strong> vereinbart werden<br />
und dann ab 2014 gelten soll.<br />
Da hierzu noch nicht einmal Vorgespräche<br />
mit dem Personalrat stattgefunden<br />
haben, ist eine Vereinbarung<br />
in den wenigen verbleibenden<br />
Arbeitstagen gar nicht mehr möglich<br />
und im Blick auf ein Wirksamwerden<br />
im Jahr 2014 rechtlich gar nicht<br />
möglich. Das wäre dann ja gar keine<br />
bestehende Regelung, die über eine<br />
Vereinbarung mit dem Hauptpersonalrat<br />
weitergelten könnten.<br />
Überhaupt ist natürlich zu hoffen,<br />
dass die in den Eckpunkten zur Polizeireform<br />
und den ″REFORMINFO″<br />
genannten Ziele für die Polizei auch<br />
erreicht werden. Aber kommt es da<br />
nach Jahrzehnten erfolgreicher Polizeiarbeit<br />
und einer teilweise mehrjährigen<br />
Umsetzungszeit dieser Reform<br />
z.B. bei einer gewünschten erweiterter<br />
Erreichbarkeit tatsächlich<br />
unbedingt auf die wenigen Wochen<br />
ab Januar 2014 an, in denen ein<br />
Übergangspersonalrat noch nicht<br />
beteiligt werden kann?<br />
Daher meine Bitte: Was bis jetzt an<br />
Arbeitszeitregelungen ausgereicht<br />
hat, wird auch noch ein paar Wochen<br />
für eine gute Polizeipräsenz<br />
reichen. Wenn in Kürze die Versetzungsschreiben<br />
zur Polizeireform<br />
verschickt werden, ist das genug<br />
Zugabe zum alltäglichen Geschäft.<br />
Eine ″Extrazugabe″ braucht wirklich<br />
niemand.<br />
Immer wieder kommt die Forderung<br />
auf, im Wechselschichtdienst<br />
der Landespolizei 12-Stunden-<br />
Schichten einzuführen. Scheinbarer<br />
Vorteil: Kompakte Arbeitszeit<br />
und dadurch längere Freizeitblöcke.<br />
Doch 12-Stunden-Schichten<br />
sind ein Spiel mit dem Feuer. Und<br />
vor allem: Sie sind zumindest im<br />
Tarifbereich rechtswidrig, denn<br />
auch hier unterscheidet sich - wie so oft - das Beamtenrecht<br />
vom Tarifrecht.<br />
″Die tägliche Arbeitszeit darf<br />
höchstens zwölf Stunden betragen″,<br />
sagt § 16 Abs. 2 der Arbeitszeit-<br />
und Urlaubsverordnung<br />
(AzUVO) mit Blick auf Polizeibeamte<br />
im Wechselschichtdienst.<br />
Dem stehen freilich die Bestimmungen<br />
des für den Tarifbereich<br />
relevanten Arbeitszeitgesetzes<br />
und des Tarifvertrages (TV-L) gegenüber.<br />
Das Arbeitszeitgesetz schreibt in<br />
§ 6 Abs. 2 (Nacht- und Schichtarbeit)<br />
vor:<br />
″Die werktägliche Arbeitszeit der<br />
12-Stunden-Schichten unzulässig<br />
Von Michael Schöfer, <strong>DPolG</strong> <strong>Mannheim</strong><br />
Zur Arbeit gehört auch der Feierabend.<br />
Für Arbeitnehmer spätestens nach 10 Stunden.<br />
(Bild: public domain)<br />
Nachtarbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.<br />
Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert<br />
werden, wenn abweichend von § 3 innerhalb von einem<br />
Kalendermonat oder innerhalb von vier Wochen im<br />
Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten<br />
werden.″<br />
10 Stunden sind demzufolge die Höchstgrenze. Aber<br />
unter der Auflage, dass innerhalb eines bestimmten<br />
Zeitraums der Durchschnitt von 8 Stunden nicht überschritten<br />
wird.<br />
Mehr als 10 Stunden lässt das<br />
Arbeitszeitgesetz in § 7 Abs. 1<br />
Nr. 1 (Abweichende Regelungen)<br />
lediglich unter folgender Bedingung<br />
zu:<br />
″In einem Tarifvertrag oder auf<br />
Grund eines Tarifvertrags in einer<br />
Betriebs- oder Dienstvereinbarung<br />
kann zugelassen werden,<br />
1. abweichend von § 3<br />
a) die Arbeitszeit über zehn Stunden<br />
werktäglich zu verlängern,<br />
wenn in die Arbeitszeit regelmäßig<br />
und in erheblichem Umfang<br />
Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst<br />
fällt.“<br />
Fortsetzung auf Seite 3
Fortsetzung von Seite 2<br />
Die Betonung liegt auf ″wenn in die<br />
Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem<br />
Umfang Arbeitsbereitschaft<br />
oder Bereitschaftsdienst<br />
fällt″.<br />
Das Arbeitszeitgesetz fordert also<br />
ausdrücklich, dass in die Arbeitszeit<br />
regelmäßig und in erheblichem Umfang<br />
Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst<br />
fallen muss. Deshalb<br />
sind 12-Stunden-Schichten im Regeldienst<br />
ausgeschlossen, weil hier<br />
in die Arbeitszeit eben keine Arbeitsbereitschaft<br />
und keine Bereitschaftsdienste<br />
fallen, sie wären<br />
schließlich laut Dienstplan ausnahmslos<br />
ganz normale Arbeitszeit.<br />
Gewiss, mit viel Personal und noch<br />
viel mehr Kreativität ließen sich<br />
auch Dienstpläne schneidern, die<br />
diese Bedingung erfüllen könnten,<br />
aber Personal ist ja bei der Landespolizei<br />
bekanntlich ziemlich knapp.<br />
Wenn allerdings das Land bereit<br />
sein sollte, die Personalstärke der<br />
Dienstschichten kurzerhand zu verdoppeln,<br />
lässt sich jedoch über alles<br />
reden. Wie ich höre, bekommt der<br />
Standpunkt Nr. <strong>47</strong> / <strong>2013</strong> - Seite 3 -<br />
Finanzminister allein beim Gedanken<br />
daran Schnappatmung. 12-<br />
Stunden-Schichten sind demnach<br />
nicht nur für die Beschäftigten eine<br />
enorme Belastung.<br />
Doch selbst wenn das Arbeitszeitgesetz<br />
12-Stunden-Schichten zuließe,<br />
steht dem Ansinnen immer noch der<br />
Tarifvertrag entgegen: Im TV-L steht<br />
nämlich hierzu:<br />
″Protokollerklärung zu § 6 Absatz 4:<br />
In vollkontinuierlichen Schichtbetrieben<br />
kann an Sonn- und Feiertagen<br />
die tägliche Arbeitszeit auf bis zu<br />
zwölf Stunden verlängert werden,<br />
wenn dadurch zusätzliche freie<br />
Schichten an Sonn- und Feiertagen<br />
erreicht werden.″<br />
Man darf also nur an Sonn- und<br />
Feiertagen die tägliche Arbeitszeit<br />
auf bis zu zwölf Stunden verlängern,<br />
wenn dadurch an Sonn- und Feiertagen<br />
zusätzliche freie Schichten<br />
herausspringen. Werktage (Mo bis<br />
Sa) bleiben von dieser Ausnahmeregelung<br />
unberührt, die Klausel eignet<br />
sich folglich ebenfalls nicht für<br />
den Regeldienst.<br />
Ein oft übersehener Aspekt von 12-<br />
Stunden-Schichten ist die Haftung.<br />
Dienstpläne sind immer angeordnete<br />
Arbeitszeit. Doch was passiert eigentlich,<br />
wenn nach einer 12-Stunden-Schicht<br />
ein Wegeunfall passiert<br />
und dadurch sogar Dritte geschädigt<br />
werden? Der Beschäftigte braucht<br />
bloß einmal auf dem Weg von der<br />
Arbeit am Steuer seines PKWs einzuschlafen.<br />
Diagnose: Übermüdung<br />
aufgrund zu langer Arbeitszeit. Stellt<br />
man hinterher fest, dass die angeordnete<br />
Arbeitszeit rechtswidrig war,<br />
ist derjenige, der den Dienstplan erstellt<br />
hat, in der Mithaftung. Stichwort:<br />
Regresspflicht. Er steht womöglich<br />
mit seinem Privatvermögen<br />
für die verursachten Schäden<br />
gerade, je nach Schweregrad kann<br />
das beachtliche Summen erreichen,<br />
Geschädigte Dritte brauchen dazu<br />
bloß einen körperlichen Dauerschaden<br />
erleiden (Verlust eines Körperteils,<br />
Lähmungen etc.). Insofern sollte<br />
jeder Vorgesetzte wissen, auf<br />
was er sich mit 12-Stunden-Schichten<br />
einlässt. Mein Rat, schon allein<br />
wegen den gesundheitlichen Beeinträchtigungen<br />
für die Beschäftigten:<br />
Finger weg!<br />
Arbeit ist mehr als eine Kombination aus Gnade und Ausbeutung! Teil II<br />
Von Walter Krech, <strong>DPolG</strong> <strong>Mannheim</strong><br />
Mit obigem Zitat berichtete der<br />
Standpunkt in Ausgabe 44 / <strong>2013</strong><br />
von der 1. Lesung zum Personalvertretungsgesetz<br />
(LPVG). Natürlich<br />
schickte ich diese Ausgabe<br />
auch dem Ravensburger<br />
Landtagsabgeordneten<br />
Manfred Lucha<br />
(Grüne), der mit dieser<br />
Aussage zitiert wurde.<br />
Wie sehr ihn diese Berichterstattung<br />
überraschte<br />
und freute, kam<br />
in der zweiten und letzten<br />
Lesung des Gesetzes<br />
am 27.11.<strong>2013</strong> zum<br />
Ausdruck. Berichtete er<br />
doch lebhaft (Landtagspräsident<br />
Guido Wolf<br />
konnte sich die Anmerkung<br />
nicht verkneifen,<br />
dass dabei dem Dolmetscher<br />
einer finnischen<br />
Delegation eine „Maximalanforderung“<br />
zugemutet<br />
wurde) davon,<br />
dass er es erstmals in eine Publikation<br />
der Deutschen Polizeigewerkschaft<br />
geschafft habe, mit der er bisher<br />
noch keine unmittelbare Partnerschaft<br />
pflegte.<br />
Screenshot aus dem Video zur 83. Sitzung des Landtag Baden-Württemberg,<br />
Teil 1 von 2, Timer 2:01:30<br />
Eine Rückkoppelung, die uns als<br />
Standpunktredaktion natürlich genauso<br />
freut wie die Tatsache<br />
selbst, dass mit<br />
der Verabschiedung des<br />
novellierten LPVG zwar<br />
nicht alle Wünsche der<br />
Gewerkschaften erfüllt<br />
wurden, aber doch eine<br />
deutliche Stärkung der<br />
Personalvertretungen<br />
erfolgte.<br />
Um auch der breiten Leserschaft<br />
die einzelnen<br />
Mitbestimmungstatbestände<br />
aufzuzeigen<br />
oder auch nur in Erinnerung<br />
zu rufen, wollen wir<br />
diese nach der Veröffentlichung<br />
im Gesetzesblatt<br />
in loser Folge in<br />
den kommenden Standpunktausgaben<br />
einstreuen.
Als ich mich mit der Geschichte<br />
der <strong>Mannheim</strong>er Polizeipräsidenten<br />
beschäftigte, war es ein unbedingtes<br />
Muss, auch den Artikel des<br />
Polizeipräsidenten a.D. Willi Menz<br />
in Festschrift zum 50-jährigenBestehen<br />
des Polizeipräsidiums<br />
<strong>Mannheim</strong> als Quelle zu Rate zu<br />
ziehen. Als ehemaliger Personalrat<br />
fielen mir zwei Passagen auf, die<br />
sich mit der Rolle des Personalratsgremiums<br />
befassten.<br />
Zur Zeit des Jahres 0 nach dem verheerenden zweiten<br />
Weltkrieg merkte Willi Menz an:<br />
″Ein Versäumnis wäre es in diesem Zusammenhang,<br />
die Arbeit und den Einfluss der damaligen Betriebsräte,<br />
der späteren Personalräte, in der <strong>Mannheim</strong>er Polizei<br />
zu übergehen. Ihrer Arbeit war es in der Aufbauphase<br />
1945 zu verdanken, dass auf existentiellem<br />
und materiellen Gebiet<br />
vieles für die Polizei und die Menschen<br />
in ihr gewährt (gemeint war<br />
die Besatzungsmacht) und erreicht<br />
wurde, so bei der Lebensmittelbesorgung,<br />
der Bereitstellung von<br />
Dienstgebäuden und den gesamten<br />
Personal- und Fürsorgeaufgaben für<br />
die Beschäftigten.″<br />
Bei der Verstaatlichung der <strong>Mannheim</strong>er<br />
Polizei 1972 merkte Willi<br />
Menz an:<br />
″Bis zur Verstaatlichung gab es im<br />
Polizeipräsidium vier Personalräte,<br />
nämlich drei Teilpersonalräte für die<br />
Schutzpolizei, die Kriminalpolizei<br />
und Polizeibehörde mit der Verwaltung,<br />
darüber einen Gesamtpersonalrat<br />
des Polizeipräsidiums. Diese<br />
Regelung entsprach nach der Verstaatlichung nicht<br />
mehr den Bestimmungen des Personalvertretungsgesetzes<br />
des Landes, das bei den Polizeidienststellen der<br />
Kreisebene nur einen einheitlichen Personalrat vorsah.<br />
Demgemäß wurde im Jahr 1972 ein neuer und einheitlicher<br />
Personalrat für das Polizeipräsidium gewählt.<br />
Die seither amtierenden Personalräte haben sich, unterstützt<br />
von den Berufsvertretungen, in den ersten Jahren<br />
der Verstaatlichung mit großem Engagement für die Besitzstandswahrung,<br />
insbesondere auf personellem und<br />
sozialem Gebiet eingesetzt, die es bei der Stadt <strong>Mannheim</strong><br />
gab und nun nicht mehr den Regelungen bei der<br />
Standpunkt Nr. <strong>47</strong> / <strong>2013</strong> - Seite 4 -<br />
Personalratsarbeit einst und künftig<br />
Von Herbert Adam, <strong>DPolG</strong> <strong>Mannheim</strong><br />
Der verkleinerte Ausschnitt zeigt die<br />
Dienststellen, deren Personal vom künftigen<br />
Personalrat vertreten wird. Die vollständige<br />
Grafik mit Symbolerläuterungen<br />
kann im Internet von jedem Interessierten<br />
abgerufen werden unter<br />
www.polizei-bw.de/POLIZEIREFORM/<br />
Landespolizei entsprachen. Sie haben vieles, wenn<br />
auch nicht alles erreicht und sich für die Integration der<br />
einstigen städtischen Polizei in die staatliche Landespolizei<br />
verdient gemacht.″<br />
Nunmehr wird dem Polizeipräsidium <strong>Mannheim</strong> ein drittes<br />
Mal eine von ihm nicht gewollte Regelung von außen<br />
aufgezwungen. Die Polizeireform, nicht das Polizeipräsidium<br />
<strong>Mannheim</strong>, will die Verschmelzung mit der<br />
großen Polizeidirektion Heidelberg. Das bedeutet, dass<br />
es nach dem alten und neuen Personalvertretungsrecht<br />
keine zwei Personalratsgremien mehr geben darf, auch<br />
wenn das zumindest für einen längeren Übergang<br />
schon Sinn gemacht hätte. So muss sich bereits im Januar<br />
2014 ein neues Gremium bilden. Zunächst wird<br />
sich bis zur Wahl eines neuen Personalrates im Herbst<br />
2014 aus allen derzeitigen Mitgliedern der Personalratsgremien<br />
Heidelbergs und <strong>Mannheim</strong>s ein Übergangspersonalrat<br />
bilden. Die hiesigen Mitglieder<br />
des bis dahin aufgelösten<br />
Bezirkspersonalrates der Polizei<br />
beim Regierungspräsidium Karlsruhe<br />
sind alle auch in einem der beiden<br />
ÖPR Mitglied.<br />
Dieser neue Personalrat muss allerdings<br />
aus seiner Mitte einen neuen<br />
Personalratsvorsitzenden wählen.<br />
Wer das sein wird, ist noch völlig offen.<br />
Ich hoffe aber, dass in einigen Jahren<br />
über diese Zeit genauso positiv<br />
berichtet werden wird, wie es bei<br />
den beiden anderen gravierenden<br />
Änderungen der Fall war. Schließlich<br />
erwartet den neuen Personalrat<br />
ein hartes Stück Arbeit. Alle Dienstvereinbarungen,<br />
ob in Heidelberg<br />
oder <strong>Mannheim</strong>, verlieren schließlich<br />
zum 1.1.2014 ihre Gültigkeit. Neue, alle Bediensteten<br />
zufriedenstellende Lösungen, müssen gefunden<br />
werden. Das geht nur in einem gemeinsamen Kraftakt<br />
gegenüber der neuen Dienststelle. Eines darf aber nie<br />
vergessen werden: Bei allen Unterschiedlichkeiten und<br />
allen Scharmützeln der konkurrierenden Gewerkschaften<br />
müssen die persönlichen und sozialen Belange der<br />
Beschäftigen oberstes Gebot bleiben. Streit und Zwist<br />
im Personalrat wegen der aufgezwungen Polizeireform<br />
stärken nur unnötig die Führungskräfte, die zum Beispiel<br />
über die Dienstgestaltung naturgemäß andere Vorstellung<br />
haben als die Bediensteten.<br />
Impressum<br />
Der Standpunkt ist das Informationsblatt der Deutschen Polizeigewerkschaft in der Kurpfalz (Kreisverbände <strong>Mannheim</strong> / Heidelberg<br />
/ Mosbach)<br />
Herausgeber: <strong>DPolG</strong> <strong>Kreisverband</strong> <strong>Mannheim</strong><br />
V. i. S. d. P.: Walter Krech, L 6,1 68161 <strong>Mannheim</strong>, Telefon: (0621) 174-2020<br />
E-Mail: Standpunktredaktion@gmx.de Internet: www.dpolg-mannheim.de<br />
Redaktionsteam: Herbert Adam, Christiane Eiermann, Michael Ellwanger, Walter Krech, Manfred Riehl, Michael Schöfer, Günter<br />
Troschka. Fotos: soweit nicht anderweitig vermerkt von Siggi Offen. Graphische Unterstützung: Armin Süss.<br />
Das Redaktionsteam freut sich über eingesandte Beiträge, Reaktionen und Leserbriefe. Hier können Sie sich auch in den E-<br />
Mail-Verteiler eintragen lassen: Standpunktredaktion@gmx.de
Standpunkt Nr. <strong>47</strong> / <strong>2013</strong> - Seite 5 -<br />
Anmerkung zum Thema Beleidigungen von Polizeibeamten<br />
Von Ha-Jo Hohenadel, <strong>DPolG</strong> Heidelberg<br />
Dass Beleidigungen von Polizeibeamten<br />
in der Öffentlichkeit<br />
nicht hinnehmbar sind, steht außer<br />
Diskussion.<br />
Nur Gerechtigkeit und Genugtuung<br />
durch Zahlung eines<br />
Schmerzensgeldes herstellen zu<br />
wollen, halte ich persönlich nicht<br />
als erstrebenswert.<br />
Wo bleibt da der wirkliche Lerneffekt<br />
für den Verursacher? Das<br />
hat doch den bitteren Beigeschmack, dass man sich<br />
von seiner Schuld freikaufen kann.<br />
Es gibt da auch andere Lösungen. So geschehen beim<br />
Amtsgericht in Weinheim vor ein paar Jahren. Vor dem<br />
Kadi stand ein Weinheimer Bürger, der mit meiner Unfallaufnahme,<br />
bei der seine Ehefrau als Betroffene beteiligt<br />
war, ganz und gar nicht zufrieden war. Er schrieb<br />
Briefe an das Ordnungsamt, in denen er meinen Geisteszustand<br />
erheblich in Frage stellte. Da er damit auch<br />
nicht weiter kam, gab er dann alles. Es folgte Dienstaufsichtsbeschwerde,<br />
Anruf des Petitionsausschusses und<br />
Aufforderung des Innenministeriums den unfähigen<br />
Trottel umgehend aus dem Dienst zu entlassen.<br />
Das war dann des Guten doch zu viel. So erfolgte meinerseits<br />
dann eine Anzeige wegen Beleidigung u.a.<br />
Da der uneinsichtige Bürger nicht auf den Strafbefehl<br />
reagierte und seine Schuld nicht einsah, kam es zum erwähnten<br />
Prozesstag. Im Zuschauerraum saß eine komplette<br />
Schulklasse, Alter 16-18.<br />
Ich wurde dann als Zeuge aufgerufen und schilderte<br />
noch einmal die Aktionen des Angeklagten.<br />
Der Richter fragte mich dann, ob ich mir vorstellen<br />
könnte, falls sich der Angeklagte bei mir entschuldigen<br />
würde und einen nicht unerheblichen Betrag an den<br />
weißen Ring entrichten müsste, er von einer Verurteilung<br />
absehen könne. Da musste ich nicht lange nachdenken<br />
und stimmte der salomonischen Lösung zu.<br />
So kam es dann, dass sich der Angeklagte im vollbesetzten<br />
Sitzungssaal lautstark bei mir entschuldigen<br />
und der Zahlung an den Weißen Ring zustimmen musste.<br />
Eine größere Genugtuung konnte ich nicht erfahren, zumal<br />
es für mich nicht zur Debatte stand ein Schmerzensgeld<br />
zu fordern. Was sich wohl in den Köpfen der<br />
jungen Zuhörer abgespielt haben muss?<br />
Richtig, natürlich findet man heutzutage selten einen<br />
solchen Richter! Außerdem unterscheiden sich natürlich<br />
Hergang und die Qualität von Beleidigungen gegen Polizeibeamtinnen<br />
und Polizeibeamten. Das muss jeder für<br />
sich selbst entscheiden, wo da der Spaß aufhört.<br />
Wie von Herbert Adam geschildert, werden wir die Kolleginnen<br />
und Kollegen im Bedarfsfall selbstverständlich<br />
unterstützen.<br />
In Berlin bröckelt die Front gegen eine Distanzwaffe<br />
Von Kurt Sandrisser, <strong>DPolG</strong> <strong>Mannheim</strong><br />
DER TAGESSPIEGEL, eine<br />
Berliner Tageszeitung, titelte<br />
einen Artikel von Jörn Hasselmann<br />
am 20.11.<strong>2013</strong> mit<br />
der Frage: „Bekommen Berliner<br />
Polizisten bald den Elektroschocker?“<br />
Nachdem ein Verwirrter im<br />
Neptunbrunnen in Berlin von<br />
einem Polizisten in Notwehr<br />
erschossen wurde, mutmaßte<br />
der Standpunkt in Ausgabe<br />
25/<strong>2013</strong>, dass dort eine<br />
Distanzwaffe hätte hilfreich<br />
sein können. Offenbar waren<br />
wir dabei nicht die Einzigen, da auch der Artikel im Tagesspiegel<br />
von einer solchen Diskussion in Berlin nach<br />
diesem Vorfall berichtet. Dort sei bislang nur die CDU<br />
vorbehaltlos für die Ausstattung der Polizei mit Tasern<br />
gewesen. Nun würde auch die SPD das Thema diskutieren<br />
und hätte den SEK-EX-Chef Martin Textor als<br />
ausdrücklichen Befürworter von Tasern eingeladen, der<br />
schon vor Jahren damit für den Taser geworben hatte,<br />
dass „ein Schlag mit dem Gummiknüppel weitaus gefährlicher“<br />
sei. Auch der Berliner Polizeipräsident Klaus<br />
Kandt hätte nach dem tödlichen Schuss am Neptunbrunnen<br />
eingeräumt, dass „der Taser wahrscheinlich<br />
geeignet gewesen wäre“, den Mann „sicher zu entwaffnen“.<br />
Wertvoll für den Leser in Baden-Württemberg macht der<br />
Artikel aber vor allem der Umstand, dass Ergebnisse<br />
aus bisherigen Einsätzen dargestellt werden:<br />
Fortsetzung auf Seite 6<br />
Taser in der Polizeiausfertigung X26 (Quelle: Wikimedia Commons,<br />
CC BY-SA 3.0-Lizenz, Urheber: Rama)
Fortsetzung von Seite 5<br />
Für den Test durch das SEK Berlin<br />
wird berichtet, dass die dort vorhandenen<br />
4 Geräte in den letzten 12<br />
Jahren 18-mal eingesetzt wurden.<br />
<strong>2013</strong> kamen Taser bislang nicht<br />
zum Einsatz. Dabei wurde ein Taser<br />
14-mal gegen Personen in Suizidabsicht<br />
und nur 4-mal gegen Straftäter<br />
gerichtet. Allerdings versagte oder<br />
wirkte der Taser bei 7 dieser Einsätze<br />
nicht.<br />
In NRW sei der Taser im vergangenen<br />
Jahr 21 Mal verwendet worden<br />
und die Deutsche Polizeihochschule<br />
hätte alle 450 bisherigen Einsätze<br />
Standpunkt Nr. <strong>47</strong> / <strong>2013</strong> - Seite 6 -<br />
im Bundesgebiet erfasst und ausgewertet.<br />
Von Problemen bei diesen<br />
Einsätzen berichtete der Artikel<br />
nicht. Hier musste er darauf verweisen,<br />
dass der Taser durch angebliche<br />
Todesfälle in Nordamerika<br />
Schlagzeilen gemacht habe.<br />
Für unberechtigt halte ich dagegen<br />
die Aussage ″Auch in Berlin hatte es<br />
bei einem Taser-Einsatz einen Toten<br />
gegeben″. Denn der dann angeführte<br />
gewollte Todessturz eines 28-<br />
Jährigen aus 30 Metern Höhe im<br />
Jahr 2005 ist nicht dem Umstand<br />
anzulasten, dass der Taser wegen<br />
extrem dicker Kleidung nicht wirkte,<br />
sondern liegt alleine im Willen des<br />
Springenden. Es ist allenfalls sehr<br />
bedauerlich, dass auch trotz der<br />
Einsatzmöglichkeit eines Tasers der<br />
Suizid nicht verhindert werden konnte.<br />
Ohne Taser wäre hier aber sicherlich<br />
auch keine Rettung möglich<br />
gewesen.<br />
Schließlich betont der Artikel, dass<br />
auch Polizeigewerkschaften und Beamte<br />
seit Jahren den Taser fordern,<br />
″der mit seiner Reichweite von mehreren<br />
Metern die Lücke zwischen<br />
dem Einsatz des Knüppels und der<br />
Pistole schließen″ könne.<br />
Steter Tropfen höhlt eben auch den<br />
härtesten Stein. Daher wiederholen<br />
wir gerne immer wieder:<br />
Der <strong>DPolG</strong>-<strong>Kreisverband</strong> <strong>Mannheim</strong> fordert, dass die Polizei Baden-Württemberg bis auf<br />
die Ebene der Streifendienste mit einer polizeitauglichen Distanzwaffe ausgerüstet wird.<br />
Polizisten in Not bei ″Mona Lisa″<br />
Von Günter Troschka, <strong>DPolG</strong> <strong>Mannheim</strong><br />
Das ZDF-Frauenmagazin Mona<br />
Lisa spürte Polizisten in Not<br />
nach. Dazu befragten und begleiteten<br />
die TV-Leute unsere<br />
<strong>Mannheim</strong>er <strong>DPolG</strong>-Mitglieder<br />
Jutta Schulz und Andreas Megner<br />
im Dienst beim Polizeirevier<br />
<strong>Mannheim</strong>-Neckarau. Sie berichteten<br />
von gefährlichen Situationen,<br />
Angriffen und Notwehrhandlungen,<br />
aber auch<br />
von den Belastungen, die dadurch verursacht wurden.<br />
Bei der Frage nach Hilfsangeboten kam auch Gerhard<br />
Eichberger von der Stiftung Deutsche Polizeigewerkschaft<br />
zu Wort. Einer <strong>DPolG</strong>-Hilfseinrichtung, die Kollegen<br />
nach belastenden Situationen Erholungsaufenthalte<br />
in den Stiftungshäusern in Bayern ermöglicht.<br />
Jutta Schulz und Andreas Megner betonten aufgrund eigener<br />
Erfahrungen dagegen die Bedeutung der Gespräche<br />
in der Dienstgruppe bzw. unter Kollegen. Ein<br />
Aspekt, der in einem betrieblichen Gesundheitsmanagement<br />
sicherlich auch eine wichtige Rolle spielen muss.<br />
Auf einen 5-Minuten-Beitrag zusammengeschnitten,<br />
fehlten Jutta Schulz aber viele Aussagen, die ihr einer<br />
Veröffentlichung wert schienen. Aber das hat entweder<br />
dem ZDF nicht ins Programm oder der Dienststellenleitung<br />
nicht ins Konzept gepasst.<br />
Noch ist die Sendung vom 23.11.<strong>2013</strong>, 18.00 Uhr in der<br />
Mediathek des ZDF abrufbar.<br />
Screenshot aus dem Video zur Mona Lisa Sendung in der ZDF-<br />
Mediathek unter www.zdf.de<br />
<strong>DPolG</strong> – in aller Kürze<br />
Die Standpunktredaktion informiert<br />
dbb Tarifunion mit steigender Mitgliederzahl<br />
Auch <strong>2013</strong> ist die Zahl der Mitglieder im dbb beamtenbund<br />
tarifunion gewachsen. Der gewerkschaftliche<br />
Dachverband verzeichnet zum Jahresende (Stand 22.<br />
November <strong>2013</strong>) insgesamt 1.276.407 Mitglieder. Das<br />
sind 4.844 mehr als im Vorjahr. ″Damit bestätigt sich<br />
nicht nur der Trend der vergangenen Jahre″, sagte dbb<br />
Bundesvorsitzender Klaus Dauderstädt zur Veröffentlichung<br />
der aktuellen Verbandsstatistik in Berlin. Der dbb<br />
sieht sich zugleich in seiner Rolle als einflussreiche Interessenvertretung<br />
für die Beschäftigten des öffentlichen<br />
Dienstes und der privatisierten Bereiche gestärkt.<br />
Von den 1.276.407 dbb Mitgliedern sind 908.137 Beamte<br />
(2012: 906.820) und 368.270 Angestellte (2012:<br />
364.743).Quelle dbb (HA)<br />
Feierabend ist für Gesundheit wichtig.<br />
Denn nach einer Studie des „Finnish Institute of Occupational<br />
Health“ können Beschäftigte durch ständige<br />
Überstunden-Schichten verblöden. Bei denjenigen, die<br />
dauerhaft wöchentliche Zusatzschichten auf sich nehmen,<br />
leiden der Forschung zufolge außerdem sowohl<br />
die messbare Intelligenz als auch Blutdruck und Herz.<br />
Fortsetzung auf Seite 7
Standpunkt Nr. <strong>47</strong> / <strong>2013</strong> - Seite 7 -<br />
Fortsetzung von Seite 6<br />
Ob die den Beamten einseitig aufgeladene 41-Stunden-<br />
Woche als Überstunden-Schichten zählen und daher als<br />
gesundheitsgefährdend einzustufen ist, ist dem Bericht<br />
in ″The Huffington Post″ nicht eindeutig zu entnehmen.<br />
Gesund sind Überstunden aber nun nachgewiesenermaßen<br />
nicht. (WK)<br />
Landesschau erinnert an Freiwilligen Polizeidienst<br />
Von Horst Mayfarth, <strong>DPolG</strong> <strong>Mannheim</strong><br />
In einem Beitrag vom 26.11.<strong>2013</strong> porträtierte<br />
die SWR-Landesschau Baden-Württemberg<br />
in Sympathie weckender<br />
Weise das Ehrenamt als Polizeifreiwilliger<br />
unseres Kollegen Volker<br />
Knoop. Der Physiklehrer und stellvertretende<br />
Rektor ist seit 24 Jahren im<br />
Freiwilligen Polizeidienst (FPD) im PP<br />
Karlsruhe und wurde sowohl bei seinem<br />
Einsatz als Kradfahrer bei einem<br />
Fußballeinsatz als auch im Schießtraining<br />
von der Kamera begleitet. Schade, dass dieser<br />
Beitrag mit dem eher abwertenden Titel „Hobby-Polizist<br />
– ein Auslaufmodell“ versehen wurde. Und natürlich bekam<br />
auch Innenminister Reinhold Gall die Gelegenheit,<br />
erneut die vorgesehene Abschaffung des FPD zu begründen.<br />
Sicherlich nachvollziehbare Gründe. Allerdings<br />
würden die nach unserer Einschätzung auch rechtfertigen,<br />
das auch gefährliche und ebenfalls immer anspruchsvoller<br />
werdende bürgerschaftliche Engagement<br />
der Freiwilligen Feuerwehr in Frage zu stellen. Aber davon<br />
ist der ehrenamtlich tätige Feuerwehrmann Gall sicherlich<br />
weit entfernt.<br />
Bild: Screenshot swrmediathek.de<br />
Infos für Ruheständler und solche, die es bald werden<br />
Von Herbert Adam, <strong>DPolG</strong> <strong>Mannheim</strong><br />
Entschädigung für krankheitsbedingt nicht genommene<br />
Urlaub<br />
Seit den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes<br />
vom 3. Mai 2012 und des Bundesverwaltungsgerichts<br />
steht fest: Wer vor dem Eintritt in den Ruhestand<br />
krankheitsbedingt seinen Urlaub nicht mehr antreten<br />
konnte, hat Anspruch auf finanzielle Abgeltung von nicht<br />
genommenem europarechtlichen Mindesturlaub. Wir haben<br />
im Standpunkt bereits ausführlich über das Thema<br />
berichtet.<br />
Wie in Baden–Württemberg die Berechnung des Abgeltungsbetrages<br />
erfolgen soll, wurde im Spätsommer<br />
<strong>2013</strong> vom Innenministerium festgelegt. Demnach ist die<br />
durchschnittliche monatliche Besoldung, die die betroffenen<br />
Beamtinnen und Beamte in den letzten drei Monaten<br />
vor Eintritt in den Ruhestand erhalten haben<br />
(Quartalsberechnung) durch 13 (Wochenzahl eines<br />
Quartals) zu dividieren. Dieses Ergebnis ist wiederum<br />
durch die individuelle Anzahl der Wochenarbeitstage zu<br />
dividieren. Die so ermittelte durchschnittliche Besoldung<br />
je Arbeitstag ist schließlich mit der Anzahl der abzugeltenden<br />
Urlaubstage zu multiplizieren.<br />
Zur Begründung des Berechnungsverfahrens führt das<br />
Innenministerium an, dass das Bundesverwaltungsgericht<br />
diesen in seiner Entscheidung vom 31. Januar<br />
<strong>2013</strong> nicht genau dargelegt habe. Mehrere Oberverwaltungsgerichte<br />
hätten jedoch bereits ein ähnliches Berechnungsverfahren<br />
angewendet. Auch die Mehrzahl<br />
der anderen Länder hat inzwischen auf diese Berechnungsmethode<br />
in Anlehnung an die Rechtsprechung<br />
des Bundesarbeitsgerichtes abgestellt.<br />
Seine gesetzliche Verankerung wird der Anspruch auf<br />
Abgeltung des europarechtlichen Mindesturlaubs in der<br />
Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung finden.<br />
Das Änderungsverfahren sollte im Herbst <strong>2013</strong> eingeleitet<br />
werden. Erforderlich wäre allerdings zunächst eine<br />
Erweiterung der entsprechenden Ermächtigungsgrundlage<br />
in § 71 Nr. 1 des LBG BW.<br />
Passiert ist hier allerdings nach meinen Kenntnissen<br />
bislang nichts. Es erfolgte auch noch keine Ausbezahlung<br />
unter ″Vorbehalt der gesetzlichen Regelung″. Aber<br />
das kennen wir Beamtinnen und Beamte ja: wenn wir<br />
etwas zu erhalten haben, dann kann das lange dauern.<br />
Andere Dinge – wie zum Beispiel die Polizeireform – haben<br />
ja Vorrang.<br />
Hinweis: Die Termine für den Dezember entnehmen<br />
Sie bitte der letzten Standpunktausgabe.
Standpunkt Nr. <strong>47</strong> / <strong>2013</strong> - Seite 8 -<br />
Geschichte(n) und Erinnerungen an die <strong>Mannheim</strong>er Polizei<br />
Zusammengestellt von Herbert Adam, Gerhard Karl und Klaus Raufelder<br />
<strong>Mannheim</strong>er Polizeipräsidenten<br />
Dr. Leiber und Dr. Stümper hatten deutliche Spuren hinterlassen.<br />
Dr. Leiber hat in der Nachkriegszeit unter<br />
schwierigsten Bedingungen die <strong>Mannheim</strong>er Polizei aufgebaut.<br />
Dr. Stümper hat diese Polizei dann modernisiert<br />
und zu einer der besten Großstadtpolizeien der damaligen<br />
Zeit gemacht. Polizeipräsident Willi Menz hatte mit<br />
der Übernahme seines Amtes von außen herangetragene<br />
große Probleme zu lösen. Da war zunächst die Verstaatlichung<br />
der <strong>Mannheim</strong>er Polizei. Gerade einmal ein<br />
halbes Jahr blieb ihm, die <strong>Mannheim</strong>er Polizei auf die<br />
Verstaatlichung vorzubereiten. Bei Amtsantritt war Polizeipräsident<br />
Menz Chef der Vollzugspolizei und der<br />
Hauptabteilung Polizeibehörde und – was die wenigsten<br />
noch wissen – auch der Berufsfeuerwehr. Die Hauptabteilung<br />
Polizeibehörde entspricht in etwa dem heutigen<br />
Ordnungsamt. Sie war deshalb auch im Hauptdienstgebäude<br />
L 6, 1 untergebracht. In der heutigen Registratur<br />
der Personalverwaltung<br />
und damit unter dem Bezirksratsaal<br />
war zum Beispiel<br />
das Einwohnermeldeamt<br />
untergebracht. Gegenüber<br />
dem Bezirksratsaal<br />
war die Verkehrsbehörde.<br />
Dort, wo heute der<br />
künftige Polizeipräsident<br />
Köber sein Domizil hat,<br />
war die Kfz-Zulassungsstelle.<br />
Die Hauptabteilung<br />
Polizeibehörde blieb nach<br />
Mit der Verstaatlichung 1972 änderte sich auch das Ärmelabzeichen<br />
bei der Unform der Polizei <strong>Mannheim</strong><br />
(Quelle: beide Wikimedia Commons, CC BY-SA 2.0-Lizenz,<br />
links Flickr upload bot by Frank-M,<br />
rechts File Upload bot (Magnus Manske)<br />
der Verstaatlichung am<br />
1.1.1972 städtisch. Allerdings<br />
blieb das Amt, das<br />
sich nun Ordnungsamt<br />
nannte, noch bis 1979 in<br />
den Räumlichkeiten in L<br />
6. Erst dann bekam es ein eigenes Dienstgebäude. Eines<br />
der Probleme, die es für Willi Menz zu lösen galt,<br />
war die künftige Zusammenarbeit zwischen der Polizeibehörde<br />
und dem nunmehr staatlichen Polizeivollzugsdienst.<br />
Wer musste künftig was machen, war eine der<br />
drängenden Fragen. Ein glücklicher Umstand war, dass<br />
zum neuen Chef des Ordnungsamtes der Stadtoberrechtsdirektor<br />
Hans-Joachim Demke bestellt wurde.<br />
Demke war bis zur Verstaatlichung der <strong>Mannheim</strong>er<br />
Polizei Stellvertretender Polizeipräsident. Deshalb war<br />
die Zusammenarbeit zwischen der nun städtischen Polizeibehörde<br />
und der staatlichen Polizei <strong>Mannheim</strong> weitestgehend<br />
problemlos und wurde sogar fortentwickelt.<br />
Allerdings mussten wir als staatliche Polizeivollzugsbeamte<br />
auch Aufgaben übernehmen, die eigentlich schon<br />
damals zum Zuständigkeitsbereich des Ordnungsamtes<br />
gehörten. Ein Beispiel, das mir immer noch im Gedächtnis<br />
haftet, waren die Kontrollen in Kindergärten, wenn<br />
dort ansteckende Krankheiten ausgebrochen waren.<br />
Erst als dann August Greiner als ″Ia″ (früher zuständig<br />
für Einsatz, Aus- und Fortbildung, Organisation mit Freiwilligem<br />
Polizeivollzugsdienst) kam, gingen diese eigentlichen<br />
Aufgaben des städtischen Ordnungsamtes<br />
an dieses über. Zum Zeitpunkt der Verstaatlichung traten<br />
719 Beamte der Schutzpolizei und 151 der Kriminalpolizei<br />
sowie 5 Verwaltungsbeamte, 104 Angestellte, 36<br />
Arbeiter und 310 Polizeifreiwillige in den Landesdienst<br />
über.<br />
Mit der Verstaatlichung der <strong>Mannheim</strong>er Polizei trat<br />
auch eine weitere organisatorische Veränderung bei der<br />
Polizei in Kraft. Noch vor der Landkreisreform wurden<br />
die bis dahin bestehenden Polizeikommissariate <strong>Mannheim</strong><br />
(Dienstsitz damals in L 4) dem Polizeipräsidium<br />
<strong>Mannheim</strong> und das Polizeikommissariat Heidelberg der<br />
Polizeidirektion Heidelberg zugeschlagen. Für <strong>Mannheim</strong><br />
bedeutete dies, dass auf einen Schlag seitens der<br />
Polizei rund 207.000 Einwohner betreut werden mussten.<br />
Durch die Auflösung des Polizeikommissariates<br />
<strong>Mannheim</strong> kamen allerdings 170 Schutzpolizeibeamte<br />
und 19 Kriminalbeamte<br />
sowie einige Angestellte<br />
zum Polizeipräsidium<br />
<strong>Mannheim</strong>. Die Polizeireviere<br />
Weinheim, Ladenburg,<br />
Schwetzingen und<br />
Hockenheim und deren<br />
Polizeiposten sowie die<br />
Kriminalaußenstellen<br />
Weinheim und Schwetzingen<br />
mussten als Organisationseinheiten<br />
in die<br />
Strukturen des Polizeipräsidiums<br />
<strong>Mannheim</strong><br />
eingegliedert werden.<br />
Zum 1.1.1973 folgte dann<br />
die Landkreisreform. Die<br />
Landkreise <strong>Mannheim</strong><br />
und Heidelberg gab es nun nicht mehr. Der Rhein-<br />
Neckar-Kreis war geboren. Dieser neue Kreis, obwohl<br />
nun sehr bevölkerungsstark und auch groß von der Fläche,<br />
bekam keine eigene Polizeidirektion. Für <strong>Mannheim</strong><br />
aber zeichnete sich eine interessante und für das<br />
Land Baden–Württemberg einmalige Entwicklung ab.<br />
Nach nur einem Jahr der Zugehörigkeit der Organisationseinheiten<br />
des ehemaligen Landkreises <strong>Mannheim</strong><br />
erfolgte wiederum eine Änderung. Aus ″polizei- und kriminalgeographischen″<br />
Gesichtspunkten schlug man nun<br />
die Polizeireviere Weinheim, Hockenheim und Schwetzingen<br />
mitsamt den nachgeordneten Polizeiposten und<br />
den Kriminalaußenstellen nun der Polizeidirektion Heidelberg<br />
zu. Nur das Polizeirevier Ladenburg und die<br />
Polizeiposten Edingen-Neckarhausen, Heddesheim und<br />
Ilvesheim sowie der Polizeiposten Brühl wurden dem<br />
Polizeipräsidium <strong>Mannheim</strong> belassen. In Ladenburg<br />
wurde eine neue Kriminalaußenstelle geschaffen.<br />
Anhand dieser Entwicklung kann man sehr gut nachvollziehen,<br />
welche Mammutaufgabe mit diesen Organisationsänderungen<br />
Polizeipräsident Menz mit seinem Stab<br />
zu bewältigen hatte. (wird fortgesetzt)