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47 / 2013 - DPolG Kreisverband Mannheim

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<strong>DPolG</strong>-KV <strong>Mannheim</strong>/Heidelberg/Mosbach Ausgabe Nr. <strong>47</strong> / <strong>2013</strong> vom 02.12.<strong>2013</strong><br />

Stand<br />

punkt<br />

Informationsblatt der Deutschen Polizeigewerkschaft in der Kurpfalz<br />

Manche können’s nicht lassen<br />

Von Walter Krech, <strong>DPolG</strong> <strong>Mannheim</strong><br />

,<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Walter Krech, <strong>Mannheim</strong> 1<br />

Manche können's nicht lassen<br />

Michael Schöfer, <strong>Mannheim</strong> 2<br />

12-Stunden-Schichten unzulässig<br />

Walter Krech, <strong>Mannheim</strong> 3<br />

Arbeit ist mehr als eine Kombination<br />

aus Gnade u. Ausbeutung II<br />

Herbert Adam, <strong>Mannheim</strong> 4<br />

Personalratsarbeit einst und künftig<br />

Ha-Jo Hohenadel, Heidelberg 5<br />

Anmerkung zum Thema Beleidigungen<br />

von Polizeibeamten<br />

Kurt Sandrisser, <strong>Mannheim</strong> 5<br />

In Berlin bröckelt die Front gegen<br />

eine Distanzwaffe<br />

Günter Troschka, <strong>Mannheim</strong> 6<br />

Polizisten in Not bei Mona Lisa<br />

Standpunktredaktion 6<br />

<strong>DPolG</strong> – in aller Kürze<br />

Horst Mayfarth, <strong>Mannheim</strong> 7<br />

Landesschau erinnert an Freiwilligen<br />

Polizeidienst<br />

Herbert Adam, <strong>Mannheim</strong> 7<br />

Infos für Ruheständler<br />

Adam, Karl, Raufelder 8<br />

Erinnerungen an die <strong>Mannheim</strong>er<br />

Polizei<br />

Dass Diskussionen und Überlegungen rund um die Arbeitszeit, um Arbeitszeitmodelle<br />

und Änderungen bestehender Arbeitszeitregelungen hoch empfindliche<br />

Gefühle treffen, müsste jedem klar sein und wird durch die immer wieder zu erlebenden<br />

Reaktionen sehr deutlich.<br />

Schon aus diesem Grund hat die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen<br />

Dienststelle und Personalrat in dieser Frage eine sehr wichtige Bedeutung und<br />

ist an eine uneingeschränkte Mitbestimmung geknüpft. Mit dem Hinweis auf<br />

gestiegene und weiter steigende Anforderungen und Erwartungen an angepasste<br />

und mitarbeiterfreundliche Arbeitszeiten verteidigte ein Abgeordneter folgerichtig<br />

auch die von der Opposition angegriffenen erhöhten Freistellungsregelungen<br />

im neuen LPVG.<br />

Die Sensibilität des Themas wird auch in der höchsten Führung der Polizei respektiert.<br />

So wurde eine emotional geführte Diskussion um den Entwurf einer<br />

VwV-AZUrlPol aus dem Jahr 2011 für die Zeit der Polizeireform ausgesetzt. Es<br />

wurde wohl eingesehen, dass eine so große Polizeireform schon derart die Befindlichkeiten<br />

belastet, dass es keiner weiteren zeitgleichen „Front“ bedarf.<br />

Trotzdem wurde in der örtlichen Projektarbeit zur Polizeireform schon früh begonnen,<br />

auch Arbeitszeiten der künftigen Organisationseinheiten zu planen.<br />

Fortsetzung auf Seite 2<br />

Nicht der Elefant aus Porzellan ist das Problem (hier ein Exponat des Reiss-Engelhorn-Museums<br />

in <strong>Mannheim</strong> in Muffel-Technik, Ansbach um 1765), sondern der Elefant beim Porzellan.<br />

(Quelle: Wikimedia Commons, von Andreas Praefcke als gemeinfrei veröffentlicht)


Fortsetzung von Seite 1<br />

Standpunkt Nr. <strong>47</strong> / <strong>2013</strong> - Seite 2 -<br />

Da man ja nicht wusste, wer in diesen<br />

Regelungen arbeiten wird und<br />

kein für diese Zeit zuständiger Vertragspartner<br />

zur Verfügung stand,<br />

plante man einfach schon einmal für<br />

sich und vor sich hin. Hier bedurfte<br />

es der Intervention vom Projektleiter,<br />

dem zwischenzeitlichen Landespolizeipräsidenten<br />

Gerhard Klotter.<br />

Dieser hatte alle Projektmitarbeiter<br />

bereits im Januar <strong>2013</strong> gebeten, in<br />

der Projektarbeit Planungen zur Gestaltung<br />

von Arbeitszeit zu unterlassen.<br />

Und auch in der Frage, wie bestehende<br />

Dienstvereinbarungen über<br />

den Jahreswechsel weiterbestehen<br />

können, führt das Innenministerium<br />

die dringenden und wichtigen Verhandlungen<br />

in einer den Befindlichkeiten<br />

angemessenen Verschwiegenheit,<br />

die leider nicht von allen<br />

Mit-Informierten eingehalten wird.<br />

Trotz solcher klaren Signale von<br />

Politik und Polizeiführung fühle ich<br />

mich derzeit, als würde ich einer<br />

Elefantenherde im Porzellanladen<br />

beim Walzer zusehen. Immer wieder<br />

versuchte ich mit meinen <strong>DPolG</strong><br />

Kollegen in der Personalratsarbeit<br />

und als Gewerkschafter die Wogen<br />

zu glätten und forderte auf, abzuwarten,<br />

bis sich die vorgesehenen<br />

Vertragspartner gemeinsam auf Lösungssuche<br />

begeben können. Der<br />

Verweis auf einzelne Standpunktausgaben<br />

erübrigt sich, da der Leser<br />

hier in fast jeder der letzten Ausgaben<br />

fündig wird.<br />

Dennoch bekam ich von einem Polizeiführer<br />

die Bitte an seine Mitarbeiter<br />

zu lesen, ″nicht ständig durch Alleingänge<br />

in Form von Veröffentlichungen<br />

und Briefeschreiben an<br />

den ÖPR für Unruhe zu sorgen.″ Ein<br />

anderer Polizeiführer beunruhigt aktuell<br />

seine Mitarbeiter mit einer ″vorläufigen<br />

Dienstanweisung″ für eine<br />

zusätzliche Schichtergänzungsgruppe,<br />

die noch <strong>2013</strong> vereinbart werden<br />

und dann ab 2014 gelten soll.<br />

Da hierzu noch nicht einmal Vorgespräche<br />

mit dem Personalrat stattgefunden<br />

haben, ist eine Vereinbarung<br />

in den wenigen verbleibenden<br />

Arbeitstagen gar nicht mehr möglich<br />

und im Blick auf ein Wirksamwerden<br />

im Jahr 2014 rechtlich gar nicht<br />

möglich. Das wäre dann ja gar keine<br />

bestehende Regelung, die über eine<br />

Vereinbarung mit dem Hauptpersonalrat<br />

weitergelten könnten.<br />

Überhaupt ist natürlich zu hoffen,<br />

dass die in den Eckpunkten zur Polizeireform<br />

und den ″REFORMINFO″<br />

genannten Ziele für die Polizei auch<br />

erreicht werden. Aber kommt es da<br />

nach Jahrzehnten erfolgreicher Polizeiarbeit<br />

und einer teilweise mehrjährigen<br />

Umsetzungszeit dieser Reform<br />

z.B. bei einer gewünschten erweiterter<br />

Erreichbarkeit tatsächlich<br />

unbedingt auf die wenigen Wochen<br />

ab Januar 2014 an, in denen ein<br />

Übergangspersonalrat noch nicht<br />

beteiligt werden kann?<br />

Daher meine Bitte: Was bis jetzt an<br />

Arbeitszeitregelungen ausgereicht<br />

hat, wird auch noch ein paar Wochen<br />

für eine gute Polizeipräsenz<br />

reichen. Wenn in Kürze die Versetzungsschreiben<br />

zur Polizeireform<br />

verschickt werden, ist das genug<br />

Zugabe zum alltäglichen Geschäft.<br />

Eine ″Extrazugabe″ braucht wirklich<br />

niemand.<br />

Immer wieder kommt die Forderung<br />

auf, im Wechselschichtdienst<br />

der Landespolizei 12-Stunden-<br />

Schichten einzuführen. Scheinbarer<br />

Vorteil: Kompakte Arbeitszeit<br />

und dadurch längere Freizeitblöcke.<br />

Doch 12-Stunden-Schichten<br />

sind ein Spiel mit dem Feuer. Und<br />

vor allem: Sie sind zumindest im<br />

Tarifbereich rechtswidrig, denn<br />

auch hier unterscheidet sich - wie so oft - das Beamtenrecht<br />

vom Tarifrecht.<br />

″Die tägliche Arbeitszeit darf<br />

höchstens zwölf Stunden betragen″,<br />

sagt § 16 Abs. 2 der Arbeitszeit-<br />

und Urlaubsverordnung<br />

(AzUVO) mit Blick auf Polizeibeamte<br />

im Wechselschichtdienst.<br />

Dem stehen freilich die Bestimmungen<br />

des für den Tarifbereich<br />

relevanten Arbeitszeitgesetzes<br />

und des Tarifvertrages (TV-L) gegenüber.<br />

Das Arbeitszeitgesetz schreibt in<br />

§ 6 Abs. 2 (Nacht- und Schichtarbeit)<br />

vor:<br />

″Die werktägliche Arbeitszeit der<br />

12-Stunden-Schichten unzulässig<br />

Von Michael Schöfer, <strong>DPolG</strong> <strong>Mannheim</strong><br />

Zur Arbeit gehört auch der Feierabend.<br />

Für Arbeitnehmer spätestens nach 10 Stunden.<br />

(Bild: public domain)<br />

Nachtarbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.<br />

Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert<br />

werden, wenn abweichend von § 3 innerhalb von einem<br />

Kalendermonat oder innerhalb von vier Wochen im<br />

Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten<br />

werden.″<br />

10 Stunden sind demzufolge die Höchstgrenze. Aber<br />

unter der Auflage, dass innerhalb eines bestimmten<br />

Zeitraums der Durchschnitt von 8 Stunden nicht überschritten<br />

wird.<br />

Mehr als 10 Stunden lässt das<br />

Arbeitszeitgesetz in § 7 Abs. 1<br />

Nr. 1 (Abweichende Regelungen)<br />

lediglich unter folgender Bedingung<br />

zu:<br />

″In einem Tarifvertrag oder auf<br />

Grund eines Tarifvertrags in einer<br />

Betriebs- oder Dienstvereinbarung<br />

kann zugelassen werden,<br />

1. abweichend von § 3<br />

a) die Arbeitszeit über zehn Stunden<br />

werktäglich zu verlängern,<br />

wenn in die Arbeitszeit regelmäßig<br />

und in erheblichem Umfang<br />

Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst<br />

fällt.“<br />

Fortsetzung auf Seite 3


Fortsetzung von Seite 2<br />

Die Betonung liegt auf ″wenn in die<br />

Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem<br />

Umfang Arbeitsbereitschaft<br />

oder Bereitschaftsdienst<br />

fällt″.<br />

Das Arbeitszeitgesetz fordert also<br />

ausdrücklich, dass in die Arbeitszeit<br />

regelmäßig und in erheblichem Umfang<br />

Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst<br />

fallen muss. Deshalb<br />

sind 12-Stunden-Schichten im Regeldienst<br />

ausgeschlossen, weil hier<br />

in die Arbeitszeit eben keine Arbeitsbereitschaft<br />

und keine Bereitschaftsdienste<br />

fallen, sie wären<br />

schließlich laut Dienstplan ausnahmslos<br />

ganz normale Arbeitszeit.<br />

Gewiss, mit viel Personal und noch<br />

viel mehr Kreativität ließen sich<br />

auch Dienstpläne schneidern, die<br />

diese Bedingung erfüllen könnten,<br />

aber Personal ist ja bei der Landespolizei<br />

bekanntlich ziemlich knapp.<br />

Wenn allerdings das Land bereit<br />

sein sollte, die Personalstärke der<br />

Dienstschichten kurzerhand zu verdoppeln,<br />

lässt sich jedoch über alles<br />

reden. Wie ich höre, bekommt der<br />

Standpunkt Nr. <strong>47</strong> / <strong>2013</strong> - Seite 3 -<br />

Finanzminister allein beim Gedanken<br />

daran Schnappatmung. 12-<br />

Stunden-Schichten sind demnach<br />

nicht nur für die Beschäftigten eine<br />

enorme Belastung.<br />

Doch selbst wenn das Arbeitszeitgesetz<br />

12-Stunden-Schichten zuließe,<br />

steht dem Ansinnen immer noch der<br />

Tarifvertrag entgegen: Im TV-L steht<br />

nämlich hierzu:<br />

″Protokollerklärung zu § 6 Absatz 4:<br />

In vollkontinuierlichen Schichtbetrieben<br />

kann an Sonn- und Feiertagen<br />

die tägliche Arbeitszeit auf bis zu<br />

zwölf Stunden verlängert werden,<br />

wenn dadurch zusätzliche freie<br />

Schichten an Sonn- und Feiertagen<br />

erreicht werden.″<br />

Man darf also nur an Sonn- und<br />

Feiertagen die tägliche Arbeitszeit<br />

auf bis zu zwölf Stunden verlängern,<br />

wenn dadurch an Sonn- und Feiertagen<br />

zusätzliche freie Schichten<br />

herausspringen. Werktage (Mo bis<br />

Sa) bleiben von dieser Ausnahmeregelung<br />

unberührt, die Klausel eignet<br />

sich folglich ebenfalls nicht für<br />

den Regeldienst.<br />

Ein oft übersehener Aspekt von 12-<br />

Stunden-Schichten ist die Haftung.<br />

Dienstpläne sind immer angeordnete<br />

Arbeitszeit. Doch was passiert eigentlich,<br />

wenn nach einer 12-Stunden-Schicht<br />

ein Wegeunfall passiert<br />

und dadurch sogar Dritte geschädigt<br />

werden? Der Beschäftigte braucht<br />

bloß einmal auf dem Weg von der<br />

Arbeit am Steuer seines PKWs einzuschlafen.<br />

Diagnose: Übermüdung<br />

aufgrund zu langer Arbeitszeit. Stellt<br />

man hinterher fest, dass die angeordnete<br />

Arbeitszeit rechtswidrig war,<br />

ist derjenige, der den Dienstplan erstellt<br />

hat, in der Mithaftung. Stichwort:<br />

Regresspflicht. Er steht womöglich<br />

mit seinem Privatvermögen<br />

für die verursachten Schäden<br />

gerade, je nach Schweregrad kann<br />

das beachtliche Summen erreichen,<br />

Geschädigte Dritte brauchen dazu<br />

bloß einen körperlichen Dauerschaden<br />

erleiden (Verlust eines Körperteils,<br />

Lähmungen etc.). Insofern sollte<br />

jeder Vorgesetzte wissen, auf<br />

was er sich mit 12-Stunden-Schichten<br />

einlässt. Mein Rat, schon allein<br />

wegen den gesundheitlichen Beeinträchtigungen<br />

für die Beschäftigten:<br />

Finger weg!<br />

Arbeit ist mehr als eine Kombination aus Gnade und Ausbeutung! Teil II<br />

Von Walter Krech, <strong>DPolG</strong> <strong>Mannheim</strong><br />

Mit obigem Zitat berichtete der<br />

Standpunkt in Ausgabe 44 / <strong>2013</strong><br />

von der 1. Lesung zum Personalvertretungsgesetz<br />

(LPVG). Natürlich<br />

schickte ich diese Ausgabe<br />

auch dem Ravensburger<br />

Landtagsabgeordneten<br />

Manfred Lucha<br />

(Grüne), der mit dieser<br />

Aussage zitiert wurde.<br />

Wie sehr ihn diese Berichterstattung<br />

überraschte<br />

und freute, kam<br />

in der zweiten und letzten<br />

Lesung des Gesetzes<br />

am 27.11.<strong>2013</strong> zum<br />

Ausdruck. Berichtete er<br />

doch lebhaft (Landtagspräsident<br />

Guido Wolf<br />

konnte sich die Anmerkung<br />

nicht verkneifen,<br />

dass dabei dem Dolmetscher<br />

einer finnischen<br />

Delegation eine „Maximalanforderung“<br />

zugemutet<br />

wurde) davon,<br />

dass er es erstmals in eine Publikation<br />

der Deutschen Polizeigewerkschaft<br />

geschafft habe, mit der er bisher<br />

noch keine unmittelbare Partnerschaft<br />

pflegte.<br />

Screenshot aus dem Video zur 83. Sitzung des Landtag Baden-Württemberg,<br />

Teil 1 von 2, Timer 2:01:30<br />

Eine Rückkoppelung, die uns als<br />

Standpunktredaktion natürlich genauso<br />

freut wie die Tatsache<br />

selbst, dass mit<br />

der Verabschiedung des<br />

novellierten LPVG zwar<br />

nicht alle Wünsche der<br />

Gewerkschaften erfüllt<br />

wurden, aber doch eine<br />

deutliche Stärkung der<br />

Personalvertretungen<br />

erfolgte.<br />

Um auch der breiten Leserschaft<br />

die einzelnen<br />

Mitbestimmungstatbestände<br />

aufzuzeigen<br />

oder auch nur in Erinnerung<br />

zu rufen, wollen wir<br />

diese nach der Veröffentlichung<br />

im Gesetzesblatt<br />

in loser Folge in<br />

den kommenden Standpunktausgaben<br />

einstreuen.


Als ich mich mit der Geschichte<br />

der <strong>Mannheim</strong>er Polizeipräsidenten<br />

beschäftigte, war es ein unbedingtes<br />

Muss, auch den Artikel des<br />

Polizeipräsidenten a.D. Willi Menz<br />

in Festschrift zum 50-jährigenBestehen<br />

des Polizeipräsidiums<br />

<strong>Mannheim</strong> als Quelle zu Rate zu<br />

ziehen. Als ehemaliger Personalrat<br />

fielen mir zwei Passagen auf, die<br />

sich mit der Rolle des Personalratsgremiums<br />

befassten.<br />

Zur Zeit des Jahres 0 nach dem verheerenden zweiten<br />

Weltkrieg merkte Willi Menz an:<br />

″Ein Versäumnis wäre es in diesem Zusammenhang,<br />

die Arbeit und den Einfluss der damaligen Betriebsräte,<br />

der späteren Personalräte, in der <strong>Mannheim</strong>er Polizei<br />

zu übergehen. Ihrer Arbeit war es in der Aufbauphase<br />

1945 zu verdanken, dass auf existentiellem<br />

und materiellen Gebiet<br />

vieles für die Polizei und die Menschen<br />

in ihr gewährt (gemeint war<br />

die Besatzungsmacht) und erreicht<br />

wurde, so bei der Lebensmittelbesorgung,<br />

der Bereitstellung von<br />

Dienstgebäuden und den gesamten<br />

Personal- und Fürsorgeaufgaben für<br />

die Beschäftigten.″<br />

Bei der Verstaatlichung der <strong>Mannheim</strong>er<br />

Polizei 1972 merkte Willi<br />

Menz an:<br />

″Bis zur Verstaatlichung gab es im<br />

Polizeipräsidium vier Personalräte,<br />

nämlich drei Teilpersonalräte für die<br />

Schutzpolizei, die Kriminalpolizei<br />

und Polizeibehörde mit der Verwaltung,<br />

darüber einen Gesamtpersonalrat<br />

des Polizeipräsidiums. Diese<br />

Regelung entsprach nach der Verstaatlichung nicht<br />

mehr den Bestimmungen des Personalvertretungsgesetzes<br />

des Landes, das bei den Polizeidienststellen der<br />

Kreisebene nur einen einheitlichen Personalrat vorsah.<br />

Demgemäß wurde im Jahr 1972 ein neuer und einheitlicher<br />

Personalrat für das Polizeipräsidium gewählt.<br />

Die seither amtierenden Personalräte haben sich, unterstützt<br />

von den Berufsvertretungen, in den ersten Jahren<br />

der Verstaatlichung mit großem Engagement für die Besitzstandswahrung,<br />

insbesondere auf personellem und<br />

sozialem Gebiet eingesetzt, die es bei der Stadt <strong>Mannheim</strong><br />

gab und nun nicht mehr den Regelungen bei der<br />

Standpunkt Nr. <strong>47</strong> / <strong>2013</strong> - Seite 4 -<br />

Personalratsarbeit einst und künftig<br />

Von Herbert Adam, <strong>DPolG</strong> <strong>Mannheim</strong><br />

Der verkleinerte Ausschnitt zeigt die<br />

Dienststellen, deren Personal vom künftigen<br />

Personalrat vertreten wird. Die vollständige<br />

Grafik mit Symbolerläuterungen<br />

kann im Internet von jedem Interessierten<br />

abgerufen werden unter<br />

www.polizei-bw.de/POLIZEIREFORM/<br />

Landespolizei entsprachen. Sie haben vieles, wenn<br />

auch nicht alles erreicht und sich für die Integration der<br />

einstigen städtischen Polizei in die staatliche Landespolizei<br />

verdient gemacht.″<br />

Nunmehr wird dem Polizeipräsidium <strong>Mannheim</strong> ein drittes<br />

Mal eine von ihm nicht gewollte Regelung von außen<br />

aufgezwungen. Die Polizeireform, nicht das Polizeipräsidium<br />

<strong>Mannheim</strong>, will die Verschmelzung mit der<br />

großen Polizeidirektion Heidelberg. Das bedeutet, dass<br />

es nach dem alten und neuen Personalvertretungsrecht<br />

keine zwei Personalratsgremien mehr geben darf, auch<br />

wenn das zumindest für einen längeren Übergang<br />

schon Sinn gemacht hätte. So muss sich bereits im Januar<br />

2014 ein neues Gremium bilden. Zunächst wird<br />

sich bis zur Wahl eines neuen Personalrates im Herbst<br />

2014 aus allen derzeitigen Mitgliedern der Personalratsgremien<br />

Heidelbergs und <strong>Mannheim</strong>s ein Übergangspersonalrat<br />

bilden. Die hiesigen Mitglieder<br />

des bis dahin aufgelösten<br />

Bezirkspersonalrates der Polizei<br />

beim Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

sind alle auch in einem der beiden<br />

ÖPR Mitglied.<br />

Dieser neue Personalrat muss allerdings<br />

aus seiner Mitte einen neuen<br />

Personalratsvorsitzenden wählen.<br />

Wer das sein wird, ist noch völlig offen.<br />

Ich hoffe aber, dass in einigen Jahren<br />

über diese Zeit genauso positiv<br />

berichtet werden wird, wie es bei<br />

den beiden anderen gravierenden<br />

Änderungen der Fall war. Schließlich<br />

erwartet den neuen Personalrat<br />

ein hartes Stück Arbeit. Alle Dienstvereinbarungen,<br />

ob in Heidelberg<br />

oder <strong>Mannheim</strong>, verlieren schließlich<br />

zum 1.1.2014 ihre Gültigkeit. Neue, alle Bediensteten<br />

zufriedenstellende Lösungen, müssen gefunden<br />

werden. Das geht nur in einem gemeinsamen Kraftakt<br />

gegenüber der neuen Dienststelle. Eines darf aber nie<br />

vergessen werden: Bei allen Unterschiedlichkeiten und<br />

allen Scharmützeln der konkurrierenden Gewerkschaften<br />

müssen die persönlichen und sozialen Belange der<br />

Beschäftigen oberstes Gebot bleiben. Streit und Zwist<br />

im Personalrat wegen der aufgezwungen Polizeireform<br />

stärken nur unnötig die Führungskräfte, die zum Beispiel<br />

über die Dienstgestaltung naturgemäß andere Vorstellung<br />

haben als die Bediensteten.<br />

Impressum<br />

Der Standpunkt ist das Informationsblatt der Deutschen Polizeigewerkschaft in der Kurpfalz (Kreisverbände <strong>Mannheim</strong> / Heidelberg<br />

/ Mosbach)<br />

Herausgeber: <strong>DPolG</strong> <strong>Kreisverband</strong> <strong>Mannheim</strong><br />

V. i. S. d. P.: Walter Krech, L 6,1 68161 <strong>Mannheim</strong>, Telefon: (0621) 174-2020<br />

E-Mail: Standpunktredaktion@gmx.de Internet: www.dpolg-mannheim.de<br />

Redaktionsteam: Herbert Adam, Christiane Eiermann, Michael Ellwanger, Walter Krech, Manfred Riehl, Michael Schöfer, Günter<br />

Troschka. Fotos: soweit nicht anderweitig vermerkt von Siggi Offen. Graphische Unterstützung: Armin Süss.<br />

Das Redaktionsteam freut sich über eingesandte Beiträge, Reaktionen und Leserbriefe. Hier können Sie sich auch in den E-<br />

Mail-Verteiler eintragen lassen: Standpunktredaktion@gmx.de


Standpunkt Nr. <strong>47</strong> / <strong>2013</strong> - Seite 5 -<br />

Anmerkung zum Thema Beleidigungen von Polizeibeamten<br />

Von Ha-Jo Hohenadel, <strong>DPolG</strong> Heidelberg<br />

Dass Beleidigungen von Polizeibeamten<br />

in der Öffentlichkeit<br />

nicht hinnehmbar sind, steht außer<br />

Diskussion.<br />

Nur Gerechtigkeit und Genugtuung<br />

durch Zahlung eines<br />

Schmerzensgeldes herstellen zu<br />

wollen, halte ich persönlich nicht<br />

als erstrebenswert.<br />

Wo bleibt da der wirkliche Lerneffekt<br />

für den Verursacher? Das<br />

hat doch den bitteren Beigeschmack, dass man sich<br />

von seiner Schuld freikaufen kann.<br />

Es gibt da auch andere Lösungen. So geschehen beim<br />

Amtsgericht in Weinheim vor ein paar Jahren. Vor dem<br />

Kadi stand ein Weinheimer Bürger, der mit meiner Unfallaufnahme,<br />

bei der seine Ehefrau als Betroffene beteiligt<br />

war, ganz und gar nicht zufrieden war. Er schrieb<br />

Briefe an das Ordnungsamt, in denen er meinen Geisteszustand<br />

erheblich in Frage stellte. Da er damit auch<br />

nicht weiter kam, gab er dann alles. Es folgte Dienstaufsichtsbeschwerde,<br />

Anruf des Petitionsausschusses und<br />

Aufforderung des Innenministeriums den unfähigen<br />

Trottel umgehend aus dem Dienst zu entlassen.<br />

Das war dann des Guten doch zu viel. So erfolgte meinerseits<br />

dann eine Anzeige wegen Beleidigung u.a.<br />

Da der uneinsichtige Bürger nicht auf den Strafbefehl<br />

reagierte und seine Schuld nicht einsah, kam es zum erwähnten<br />

Prozesstag. Im Zuschauerraum saß eine komplette<br />

Schulklasse, Alter 16-18.<br />

Ich wurde dann als Zeuge aufgerufen und schilderte<br />

noch einmal die Aktionen des Angeklagten.<br />

Der Richter fragte mich dann, ob ich mir vorstellen<br />

könnte, falls sich der Angeklagte bei mir entschuldigen<br />

würde und einen nicht unerheblichen Betrag an den<br />

weißen Ring entrichten müsste, er von einer Verurteilung<br />

absehen könne. Da musste ich nicht lange nachdenken<br />

und stimmte der salomonischen Lösung zu.<br />

So kam es dann, dass sich der Angeklagte im vollbesetzten<br />

Sitzungssaal lautstark bei mir entschuldigen<br />

und der Zahlung an den Weißen Ring zustimmen musste.<br />

Eine größere Genugtuung konnte ich nicht erfahren, zumal<br />

es für mich nicht zur Debatte stand ein Schmerzensgeld<br />

zu fordern. Was sich wohl in den Köpfen der<br />

jungen Zuhörer abgespielt haben muss?<br />

Richtig, natürlich findet man heutzutage selten einen<br />

solchen Richter! Außerdem unterscheiden sich natürlich<br />

Hergang und die Qualität von Beleidigungen gegen Polizeibeamtinnen<br />

und Polizeibeamten. Das muss jeder für<br />

sich selbst entscheiden, wo da der Spaß aufhört.<br />

Wie von Herbert Adam geschildert, werden wir die Kolleginnen<br />

und Kollegen im Bedarfsfall selbstverständlich<br />

unterstützen.<br />

In Berlin bröckelt die Front gegen eine Distanzwaffe<br />

Von Kurt Sandrisser, <strong>DPolG</strong> <strong>Mannheim</strong><br />

DER TAGESSPIEGEL, eine<br />

Berliner Tageszeitung, titelte<br />

einen Artikel von Jörn Hasselmann<br />

am 20.11.<strong>2013</strong> mit<br />

der Frage: „Bekommen Berliner<br />

Polizisten bald den Elektroschocker?“<br />

Nachdem ein Verwirrter im<br />

Neptunbrunnen in Berlin von<br />

einem Polizisten in Notwehr<br />

erschossen wurde, mutmaßte<br />

der Standpunkt in Ausgabe<br />

25/<strong>2013</strong>, dass dort eine<br />

Distanzwaffe hätte hilfreich<br />

sein können. Offenbar waren<br />

wir dabei nicht die Einzigen, da auch der Artikel im Tagesspiegel<br />

von einer solchen Diskussion in Berlin nach<br />

diesem Vorfall berichtet. Dort sei bislang nur die CDU<br />

vorbehaltlos für die Ausstattung der Polizei mit Tasern<br />

gewesen. Nun würde auch die SPD das Thema diskutieren<br />

und hätte den SEK-EX-Chef Martin Textor als<br />

ausdrücklichen Befürworter von Tasern eingeladen, der<br />

schon vor Jahren damit für den Taser geworben hatte,<br />

dass „ein Schlag mit dem Gummiknüppel weitaus gefährlicher“<br />

sei. Auch der Berliner Polizeipräsident Klaus<br />

Kandt hätte nach dem tödlichen Schuss am Neptunbrunnen<br />

eingeräumt, dass „der Taser wahrscheinlich<br />

geeignet gewesen wäre“, den Mann „sicher zu entwaffnen“.<br />

Wertvoll für den Leser in Baden-Württemberg macht der<br />

Artikel aber vor allem der Umstand, dass Ergebnisse<br />

aus bisherigen Einsätzen dargestellt werden:<br />

Fortsetzung auf Seite 6<br />

Taser in der Polizeiausfertigung X26 (Quelle: Wikimedia Commons,<br />

CC BY-SA 3.0-Lizenz, Urheber: Rama)


Fortsetzung von Seite 5<br />

Für den Test durch das SEK Berlin<br />

wird berichtet, dass die dort vorhandenen<br />

4 Geräte in den letzten 12<br />

Jahren 18-mal eingesetzt wurden.<br />

<strong>2013</strong> kamen Taser bislang nicht<br />

zum Einsatz. Dabei wurde ein Taser<br />

14-mal gegen Personen in Suizidabsicht<br />

und nur 4-mal gegen Straftäter<br />

gerichtet. Allerdings versagte oder<br />

wirkte der Taser bei 7 dieser Einsätze<br />

nicht.<br />

In NRW sei der Taser im vergangenen<br />

Jahr 21 Mal verwendet worden<br />

und die Deutsche Polizeihochschule<br />

hätte alle 450 bisherigen Einsätze<br />

Standpunkt Nr. <strong>47</strong> / <strong>2013</strong> - Seite 6 -<br />

im Bundesgebiet erfasst und ausgewertet.<br />

Von Problemen bei diesen<br />

Einsätzen berichtete der Artikel<br />

nicht. Hier musste er darauf verweisen,<br />

dass der Taser durch angebliche<br />

Todesfälle in Nordamerika<br />

Schlagzeilen gemacht habe.<br />

Für unberechtigt halte ich dagegen<br />

die Aussage ″Auch in Berlin hatte es<br />

bei einem Taser-Einsatz einen Toten<br />

gegeben″. Denn der dann angeführte<br />

gewollte Todessturz eines 28-<br />

Jährigen aus 30 Metern Höhe im<br />

Jahr 2005 ist nicht dem Umstand<br />

anzulasten, dass der Taser wegen<br />

extrem dicker Kleidung nicht wirkte,<br />

sondern liegt alleine im Willen des<br />

Springenden. Es ist allenfalls sehr<br />

bedauerlich, dass auch trotz der<br />

Einsatzmöglichkeit eines Tasers der<br />

Suizid nicht verhindert werden konnte.<br />

Ohne Taser wäre hier aber sicherlich<br />

auch keine Rettung möglich<br />

gewesen.<br />

Schließlich betont der Artikel, dass<br />

auch Polizeigewerkschaften und Beamte<br />

seit Jahren den Taser fordern,<br />

″der mit seiner Reichweite von mehreren<br />

Metern die Lücke zwischen<br />

dem Einsatz des Knüppels und der<br />

Pistole schließen″ könne.<br />

Steter Tropfen höhlt eben auch den<br />

härtesten Stein. Daher wiederholen<br />

wir gerne immer wieder:<br />

Der <strong>DPolG</strong>-<strong>Kreisverband</strong> <strong>Mannheim</strong> fordert, dass die Polizei Baden-Württemberg bis auf<br />

die Ebene der Streifendienste mit einer polizeitauglichen Distanzwaffe ausgerüstet wird.<br />

Polizisten in Not bei ″Mona Lisa″<br />

Von Günter Troschka, <strong>DPolG</strong> <strong>Mannheim</strong><br />

Das ZDF-Frauenmagazin Mona<br />

Lisa spürte Polizisten in Not<br />

nach. Dazu befragten und begleiteten<br />

die TV-Leute unsere<br />

<strong>Mannheim</strong>er <strong>DPolG</strong>-Mitglieder<br />

Jutta Schulz und Andreas Megner<br />

im Dienst beim Polizeirevier<br />

<strong>Mannheim</strong>-Neckarau. Sie berichteten<br />

von gefährlichen Situationen,<br />

Angriffen und Notwehrhandlungen,<br />

aber auch<br />

von den Belastungen, die dadurch verursacht wurden.<br />

Bei der Frage nach Hilfsangeboten kam auch Gerhard<br />

Eichberger von der Stiftung Deutsche Polizeigewerkschaft<br />

zu Wort. Einer <strong>DPolG</strong>-Hilfseinrichtung, die Kollegen<br />

nach belastenden Situationen Erholungsaufenthalte<br />

in den Stiftungshäusern in Bayern ermöglicht.<br />

Jutta Schulz und Andreas Megner betonten aufgrund eigener<br />

Erfahrungen dagegen die Bedeutung der Gespräche<br />

in der Dienstgruppe bzw. unter Kollegen. Ein<br />

Aspekt, der in einem betrieblichen Gesundheitsmanagement<br />

sicherlich auch eine wichtige Rolle spielen muss.<br />

Auf einen 5-Minuten-Beitrag zusammengeschnitten,<br />

fehlten Jutta Schulz aber viele Aussagen, die ihr einer<br />

Veröffentlichung wert schienen. Aber das hat entweder<br />

dem ZDF nicht ins Programm oder der Dienststellenleitung<br />

nicht ins Konzept gepasst.<br />

Noch ist die Sendung vom 23.11.<strong>2013</strong>, 18.00 Uhr in der<br />

Mediathek des ZDF abrufbar.<br />

Screenshot aus dem Video zur Mona Lisa Sendung in der ZDF-<br />

Mediathek unter www.zdf.de<br />

<strong>DPolG</strong> – in aller Kürze<br />

Die Standpunktredaktion informiert<br />

dbb Tarifunion mit steigender Mitgliederzahl<br />

Auch <strong>2013</strong> ist die Zahl der Mitglieder im dbb beamtenbund<br />

tarifunion gewachsen. Der gewerkschaftliche<br />

Dachverband verzeichnet zum Jahresende (Stand 22.<br />

November <strong>2013</strong>) insgesamt 1.276.407 Mitglieder. Das<br />

sind 4.844 mehr als im Vorjahr. ″Damit bestätigt sich<br />

nicht nur der Trend der vergangenen Jahre″, sagte dbb<br />

Bundesvorsitzender Klaus Dauderstädt zur Veröffentlichung<br />

der aktuellen Verbandsstatistik in Berlin. Der dbb<br />

sieht sich zugleich in seiner Rolle als einflussreiche Interessenvertretung<br />

für die Beschäftigten des öffentlichen<br />

Dienstes und der privatisierten Bereiche gestärkt.<br />

Von den 1.276.407 dbb Mitgliedern sind 908.137 Beamte<br />

(2012: 906.820) und 368.270 Angestellte (2012:<br />

364.743).Quelle dbb (HA)<br />

Feierabend ist für Gesundheit wichtig.<br />

Denn nach einer Studie des „Finnish Institute of Occupational<br />

Health“ können Beschäftigte durch ständige<br />

Überstunden-Schichten verblöden. Bei denjenigen, die<br />

dauerhaft wöchentliche Zusatzschichten auf sich nehmen,<br />

leiden der Forschung zufolge außerdem sowohl<br />

die messbare Intelligenz als auch Blutdruck und Herz.<br />

Fortsetzung auf Seite 7


Standpunkt Nr. <strong>47</strong> / <strong>2013</strong> - Seite 7 -<br />

Fortsetzung von Seite 6<br />

Ob die den Beamten einseitig aufgeladene 41-Stunden-<br />

Woche als Überstunden-Schichten zählen und daher als<br />

gesundheitsgefährdend einzustufen ist, ist dem Bericht<br />

in ″The Huffington Post″ nicht eindeutig zu entnehmen.<br />

Gesund sind Überstunden aber nun nachgewiesenermaßen<br />

nicht. (WK)<br />

Landesschau erinnert an Freiwilligen Polizeidienst<br />

Von Horst Mayfarth, <strong>DPolG</strong> <strong>Mannheim</strong><br />

In einem Beitrag vom 26.11.<strong>2013</strong> porträtierte<br />

die SWR-Landesschau Baden-Württemberg<br />

in Sympathie weckender<br />

Weise das Ehrenamt als Polizeifreiwilliger<br />

unseres Kollegen Volker<br />

Knoop. Der Physiklehrer und stellvertretende<br />

Rektor ist seit 24 Jahren im<br />

Freiwilligen Polizeidienst (FPD) im PP<br />

Karlsruhe und wurde sowohl bei seinem<br />

Einsatz als Kradfahrer bei einem<br />

Fußballeinsatz als auch im Schießtraining<br />

von der Kamera begleitet. Schade, dass dieser<br />

Beitrag mit dem eher abwertenden Titel „Hobby-Polizist<br />

– ein Auslaufmodell“ versehen wurde. Und natürlich bekam<br />

auch Innenminister Reinhold Gall die Gelegenheit,<br />

erneut die vorgesehene Abschaffung des FPD zu begründen.<br />

Sicherlich nachvollziehbare Gründe. Allerdings<br />

würden die nach unserer Einschätzung auch rechtfertigen,<br />

das auch gefährliche und ebenfalls immer anspruchsvoller<br />

werdende bürgerschaftliche Engagement<br />

der Freiwilligen Feuerwehr in Frage zu stellen. Aber davon<br />

ist der ehrenamtlich tätige Feuerwehrmann Gall sicherlich<br />

weit entfernt.<br />

Bild: Screenshot swrmediathek.de<br />

Infos für Ruheständler und solche, die es bald werden<br />

Von Herbert Adam, <strong>DPolG</strong> <strong>Mannheim</strong><br />

Entschädigung für krankheitsbedingt nicht genommene<br />

Urlaub<br />

Seit den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes<br />

vom 3. Mai 2012 und des Bundesverwaltungsgerichts<br />

steht fest: Wer vor dem Eintritt in den Ruhestand<br />

krankheitsbedingt seinen Urlaub nicht mehr antreten<br />

konnte, hat Anspruch auf finanzielle Abgeltung von nicht<br />

genommenem europarechtlichen Mindesturlaub. Wir haben<br />

im Standpunkt bereits ausführlich über das Thema<br />

berichtet.<br />

Wie in Baden–Württemberg die Berechnung des Abgeltungsbetrages<br />

erfolgen soll, wurde im Spätsommer<br />

<strong>2013</strong> vom Innenministerium festgelegt. Demnach ist die<br />

durchschnittliche monatliche Besoldung, die die betroffenen<br />

Beamtinnen und Beamte in den letzten drei Monaten<br />

vor Eintritt in den Ruhestand erhalten haben<br />

(Quartalsberechnung) durch 13 (Wochenzahl eines<br />

Quartals) zu dividieren. Dieses Ergebnis ist wiederum<br />

durch die individuelle Anzahl der Wochenarbeitstage zu<br />

dividieren. Die so ermittelte durchschnittliche Besoldung<br />

je Arbeitstag ist schließlich mit der Anzahl der abzugeltenden<br />

Urlaubstage zu multiplizieren.<br />

Zur Begründung des Berechnungsverfahrens führt das<br />

Innenministerium an, dass das Bundesverwaltungsgericht<br />

diesen in seiner Entscheidung vom 31. Januar<br />

<strong>2013</strong> nicht genau dargelegt habe. Mehrere Oberverwaltungsgerichte<br />

hätten jedoch bereits ein ähnliches Berechnungsverfahren<br />

angewendet. Auch die Mehrzahl<br />

der anderen Länder hat inzwischen auf diese Berechnungsmethode<br />

in Anlehnung an die Rechtsprechung<br />

des Bundesarbeitsgerichtes abgestellt.<br />

Seine gesetzliche Verankerung wird der Anspruch auf<br />

Abgeltung des europarechtlichen Mindesturlaubs in der<br />

Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung finden.<br />

Das Änderungsverfahren sollte im Herbst <strong>2013</strong> eingeleitet<br />

werden. Erforderlich wäre allerdings zunächst eine<br />

Erweiterung der entsprechenden Ermächtigungsgrundlage<br />

in § 71 Nr. 1 des LBG BW.<br />

Passiert ist hier allerdings nach meinen Kenntnissen<br />

bislang nichts. Es erfolgte auch noch keine Ausbezahlung<br />

unter ″Vorbehalt der gesetzlichen Regelung″. Aber<br />

das kennen wir Beamtinnen und Beamte ja: wenn wir<br />

etwas zu erhalten haben, dann kann das lange dauern.<br />

Andere Dinge – wie zum Beispiel die Polizeireform – haben<br />

ja Vorrang.<br />

Hinweis: Die Termine für den Dezember entnehmen<br />

Sie bitte der letzten Standpunktausgabe.


Standpunkt Nr. <strong>47</strong> / <strong>2013</strong> - Seite 8 -<br />

Geschichte(n) und Erinnerungen an die <strong>Mannheim</strong>er Polizei<br />

Zusammengestellt von Herbert Adam, Gerhard Karl und Klaus Raufelder<br />

<strong>Mannheim</strong>er Polizeipräsidenten<br />

Dr. Leiber und Dr. Stümper hatten deutliche Spuren hinterlassen.<br />

Dr. Leiber hat in der Nachkriegszeit unter<br />

schwierigsten Bedingungen die <strong>Mannheim</strong>er Polizei aufgebaut.<br />

Dr. Stümper hat diese Polizei dann modernisiert<br />

und zu einer der besten Großstadtpolizeien der damaligen<br />

Zeit gemacht. Polizeipräsident Willi Menz hatte mit<br />

der Übernahme seines Amtes von außen herangetragene<br />

große Probleme zu lösen. Da war zunächst die Verstaatlichung<br />

der <strong>Mannheim</strong>er Polizei. Gerade einmal ein<br />

halbes Jahr blieb ihm, die <strong>Mannheim</strong>er Polizei auf die<br />

Verstaatlichung vorzubereiten. Bei Amtsantritt war Polizeipräsident<br />

Menz Chef der Vollzugspolizei und der<br />

Hauptabteilung Polizeibehörde und – was die wenigsten<br />

noch wissen – auch der Berufsfeuerwehr. Die Hauptabteilung<br />

Polizeibehörde entspricht in etwa dem heutigen<br />

Ordnungsamt. Sie war deshalb auch im Hauptdienstgebäude<br />

L 6, 1 untergebracht. In der heutigen Registratur<br />

der Personalverwaltung<br />

und damit unter dem Bezirksratsaal<br />

war zum Beispiel<br />

das Einwohnermeldeamt<br />

untergebracht. Gegenüber<br />

dem Bezirksratsaal<br />

war die Verkehrsbehörde.<br />

Dort, wo heute der<br />

künftige Polizeipräsident<br />

Köber sein Domizil hat,<br />

war die Kfz-Zulassungsstelle.<br />

Die Hauptabteilung<br />

Polizeibehörde blieb nach<br />

Mit der Verstaatlichung 1972 änderte sich auch das Ärmelabzeichen<br />

bei der Unform der Polizei <strong>Mannheim</strong><br />

(Quelle: beide Wikimedia Commons, CC BY-SA 2.0-Lizenz,<br />

links Flickr upload bot by Frank-M,<br />

rechts File Upload bot (Magnus Manske)<br />

der Verstaatlichung am<br />

1.1.1972 städtisch. Allerdings<br />

blieb das Amt, das<br />

sich nun Ordnungsamt<br />

nannte, noch bis 1979 in<br />

den Räumlichkeiten in L<br />

6. Erst dann bekam es ein eigenes Dienstgebäude. Eines<br />

der Probleme, die es für Willi Menz zu lösen galt,<br />

war die künftige Zusammenarbeit zwischen der Polizeibehörde<br />

und dem nunmehr staatlichen Polizeivollzugsdienst.<br />

Wer musste künftig was machen, war eine der<br />

drängenden Fragen. Ein glücklicher Umstand war, dass<br />

zum neuen Chef des Ordnungsamtes der Stadtoberrechtsdirektor<br />

Hans-Joachim Demke bestellt wurde.<br />

Demke war bis zur Verstaatlichung der <strong>Mannheim</strong>er<br />

Polizei Stellvertretender Polizeipräsident. Deshalb war<br />

die Zusammenarbeit zwischen der nun städtischen Polizeibehörde<br />

und der staatlichen Polizei <strong>Mannheim</strong> weitestgehend<br />

problemlos und wurde sogar fortentwickelt.<br />

Allerdings mussten wir als staatliche Polizeivollzugsbeamte<br />

auch Aufgaben übernehmen, die eigentlich schon<br />

damals zum Zuständigkeitsbereich des Ordnungsamtes<br />

gehörten. Ein Beispiel, das mir immer noch im Gedächtnis<br />

haftet, waren die Kontrollen in Kindergärten, wenn<br />

dort ansteckende Krankheiten ausgebrochen waren.<br />

Erst als dann August Greiner als ″Ia″ (früher zuständig<br />

für Einsatz, Aus- und Fortbildung, Organisation mit Freiwilligem<br />

Polizeivollzugsdienst) kam, gingen diese eigentlichen<br />

Aufgaben des städtischen Ordnungsamtes<br />

an dieses über. Zum Zeitpunkt der Verstaatlichung traten<br />

719 Beamte der Schutzpolizei und 151 der Kriminalpolizei<br />

sowie 5 Verwaltungsbeamte, 104 Angestellte, 36<br />

Arbeiter und 310 Polizeifreiwillige in den Landesdienst<br />

über.<br />

Mit der Verstaatlichung der <strong>Mannheim</strong>er Polizei trat<br />

auch eine weitere organisatorische Veränderung bei der<br />

Polizei in Kraft. Noch vor der Landkreisreform wurden<br />

die bis dahin bestehenden Polizeikommissariate <strong>Mannheim</strong><br />

(Dienstsitz damals in L 4) dem Polizeipräsidium<br />

<strong>Mannheim</strong> und das Polizeikommissariat Heidelberg der<br />

Polizeidirektion Heidelberg zugeschlagen. Für <strong>Mannheim</strong><br />

bedeutete dies, dass auf einen Schlag seitens der<br />

Polizei rund 207.000 Einwohner betreut werden mussten.<br />

Durch die Auflösung des Polizeikommissariates<br />

<strong>Mannheim</strong> kamen allerdings 170 Schutzpolizeibeamte<br />

und 19 Kriminalbeamte<br />

sowie einige Angestellte<br />

zum Polizeipräsidium<br />

<strong>Mannheim</strong>. Die Polizeireviere<br />

Weinheim, Ladenburg,<br />

Schwetzingen und<br />

Hockenheim und deren<br />

Polizeiposten sowie die<br />

Kriminalaußenstellen<br />

Weinheim und Schwetzingen<br />

mussten als Organisationseinheiten<br />

in die<br />

Strukturen des Polizeipräsidiums<br />

<strong>Mannheim</strong><br />

eingegliedert werden.<br />

Zum 1.1.1973 folgte dann<br />

die Landkreisreform. Die<br />

Landkreise <strong>Mannheim</strong><br />

und Heidelberg gab es nun nicht mehr. Der Rhein-<br />

Neckar-Kreis war geboren. Dieser neue Kreis, obwohl<br />

nun sehr bevölkerungsstark und auch groß von der Fläche,<br />

bekam keine eigene Polizeidirektion. Für <strong>Mannheim</strong><br />

aber zeichnete sich eine interessante und für das<br />

Land Baden–Württemberg einmalige Entwicklung ab.<br />

Nach nur einem Jahr der Zugehörigkeit der Organisationseinheiten<br />

des ehemaligen Landkreises <strong>Mannheim</strong><br />

erfolgte wiederum eine Änderung. Aus ″polizei- und kriminalgeographischen″<br />

Gesichtspunkten schlug man nun<br />

die Polizeireviere Weinheim, Hockenheim und Schwetzingen<br />

mitsamt den nachgeordneten Polizeiposten und<br />

den Kriminalaußenstellen nun der Polizeidirektion Heidelberg<br />

zu. Nur das Polizeirevier Ladenburg und die<br />

Polizeiposten Edingen-Neckarhausen, Heddesheim und<br />

Ilvesheim sowie der Polizeiposten Brühl wurden dem<br />

Polizeipräsidium <strong>Mannheim</strong> belassen. In Ladenburg<br />

wurde eine neue Kriminalaußenstelle geschaffen.<br />

Anhand dieser Entwicklung kann man sehr gut nachvollziehen,<br />

welche Mammutaufgabe mit diesen Organisationsänderungen<br />

Polizeipräsident Menz mit seinem Stab<br />

zu bewältigen hatte. (wird fortgesetzt)

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